Wahlausschluss von AfD-Kandidaten in Niedersachsen – Professor Dietrich Murswiek im Interview
Mehrere aussichtsreiche AfD-Kandidaten für Kommunalämter in Niedersachsen wurden wegen angeblich fehlender Verfassungstreue nicht zur Wahl zugelassen. Warum dieses Vorgehen die Demokratie gefährdet, erklärt der Staatsrechtler Prof. Dietrich Murswiek im Interview.
Freund werden
Freund von Apollo News werden
Schon das Wort „angeblich“ in der Begründung sagt alles über den Zustand des Landes aus!
Die SPD ist gesichert verfassungsfeindlich. Kann jedoch bald nicht mehr als fast 5 %-Partei verboten werden.
Die SPD ist gesichert verfassungsfeindlich. Kann jedoch bald nicht mehr als fast 5 %-Partei verboten werden.
…
Ein Wahlbeamter muss doch nur für die nächsten 4 Jahre die Gewähr bieten, verfassungstreu zu sein. Das ist ein Unterschied zum regulären Beamten.
Wenn man bedenkt, dass es bei all diesem immer weiter um sich greifenden und immer gefährlicher werdenden Streit um die AfD im Kern zu einem ganz großen Teil nur darum geht, dass ein sehr großer Teil der Wahlbevölkerung eine deutlich restriktivere Zuwanderungspolitik wünscht, was aber auf Biegen und Brechen und wirklich fast „ums Verrecken“ auf keinen Fall zur Sprache und zur Wirkung kommen darf, fragt man sich nur noch sprachlos, was für ein gigantisches Problem dieses kranke Land eigentlich mit sich selbst hat.
Es sind komplett fremdgesteuerte und heimatfeindliche Nullen in den wichtigen Ämtern!
Kriminelle, Sonst nichts.
dieses kranke land hat sich gemeinsam mit vielen anderen kranken laendern vertraglich zu etwas verpflichtet, das einem, den nationalen zielen uebergeordnetetn globalen ziel, dient:
**Der Hinterhalt ist in den UN Migrations- Asyl- Flüchtlingspakten zu finden mit denen der systematische Export-Import von allerlei Migranten nach Europa, USA, CAN, AUS, NZ legalisiert wurde. In diesen Verträgen wurden alle EInzelheiten verbindlich ausgehandelt und unterschrieben. Mit diesen Verträgen werden hunderte Milliarden für die Migrationsindustrie legalisiert und ermöglicht. Die Verträge wurden in allen betroffenen Ländern an den Völkern vorbei eingeführt. Das ganze Thema ist je nach Land bereits 30-40 Jahre in Vorbereitung. Die Migrationspakte müssen also aufgehoben werden.
der letzte satz ist der punkt, an dem es hakt.
kein land hat bisher gewagt, auszutreten.
stattdessen werden neue pakte zur verwaltung, nicht abschaffung der migration geschmiedet, wie der von 2026
Das Verbot selbst darf auch nur das BVerfG aussprechen.
Warum haben die Gerichte, die die Klagen bisher abgewiesen haben, die Unterscheidung von Laufbahnbeamten und Wahlbeamten nicht getroffen ?
Zumindest müssten die im Urteil dazu Ausführungen gemacht haben. Der Hinweis auf die sogenannte „nachgelagerte Wahlprüfung“ reicht doch nicht aus.
Im Übrigen ist der Bürgermeister an Gesetz und Recht gebunden und jede Entscheidung „seiner“ Behörde kann durch die Aufsichtsbehörde oder gerichtlich auf Antrag des Bürgers geprüft werden.
Traurigerweise sind solche Betrachtungen fast schon gegenstandslos, da diese Regierung gar keine Absicht mehr hat, sich an irgendwelche Gesetze zu halten. Sie bricht die vorhandenen Gesetze, wie es ihr gefällt, ändert sie oder erläßt neue, die den Bruch der alten legitimieren. Und selbst wenn man vor Gericht geht, gerät man an korrupte Richter, die sich nicht nach irgendwelchen Gesetzen richten, sondern nach den Anweisungen der Politik.
Vorboten des Niedergangs – Symptome in der DDR und der BRD im Vergleich – Wertkonservative Süd-West https://share.google/h53tIpEzUYbjxmbkO
Nun, vielleicht einige Anmerkungen zur Sache:
#1: Bei allem Respekt für die Herren Murswiek und Gräber, aber, wie schon der alte Kohelet sagte: Nil novi sub sole! – Oder als alte indianische Weisheit: Wenn du ein totes Pferd reitest – steig ab!
#2: Dies soll aber keinesfalls die Berechtigung der Kritik in Zweifel ziehen, sondern nur deren konkreten Nutzwert. Denn, so lange es nicht gelingt, die berechtigte Kritik an den Vorgängen in Niedersachsen (und anderenorts) in konkrete Entscheidungen „umzumünzen“, bleibt diese enttäuschend folgenlos.
#3: Seit Gründung der Bundesrepublik gilt der Rechtsgrundsatz, daß der Rechtsweg für jede Form der Wahlbeschwerde erst nach stattgehabter Wahl eröffnet ist.
#4: Die zweifelsfrei interessante Rechtsdiskussion
was murwieck erzaehlt mag ja alles richtig sein.
aber was hilft das in der aktuellen situation?
die wuerfel sind gefallen, und solange das regime die justiz in der hand hat, werden entscheidungen immer im sinne des regimes ausfallen.
es gelten grundsaetzlich immer die gesetze die ein aktiv regierendes regime fuer gültig erklaert.
was vorher recht war, ist dann obsolet, und kann nicht mehr als rechtsgrundlage herbeigezogen werden.
eine aenderung ist nur durch abschaffung dieses regimes moeglich.
dagegen weht es sich natuerlich mit allen mitteln.
Und über 70% der Deutschen wählen weiterhin die CDUSPDGRÜNELINKE-Partei…also ein Weiterso bzw. ein Nochweiterbergab. Ich setze meine letzte Hoffnung in die AfD…
Den Niedersachsen ist ihr roter Gaul durchgegangen.
Ob man nun die Ausgezahlten wählt, oder andere der AfD, ist letztlich egal. Wichtig 8st nur, dass w8r mit unserer Stimme für die AfD zeigen, dass wir uns diesen Politterror nicht gefallen lassen.
Jetzt erst recht AfD, das muss das Motto sein.
Und über 70% der Deutschen wählen weiterhin die CDUSPDGRÜNELINKE-Partei…also ein Weiterso bzw. ein Nochweiterbergab. Ich setze meine letzte Hoffnung in die AfD…
Apollo-News verbreitet mit diesem Interview natürlich wieder nur „rechtsextreme Hetze“.
+++ Meine Meinung. Und AN, pfeift euren Zensur-Fiffi zurück. Ich beziehe mich auf Belegbares! +++ Und ich war der Meinung, dass das GG Landesverfassung/Landesgesetz schlägt. Na, was für ein Glück, daas im NS Bundesland die Todesstrafe längst abgeschafft ist. Erspart euch die Empörung und Schnappatmung! Hessen schaffte die Todesstrafe erst 2018 ab. Die war bis dahin Bestandteil in der hessischen Landesverfassung. „Formal bedarf es keine Streichung des Todesstrafenparagrafs, weil Bundesrecht Landesrecht schlägt“ hieß es damals aus Kreisen der hess. Politik und Justiz. Letzlich kam es zur Volksabstimmung und die Hessen entschieden sich für die endgültige Streichung desTodesstrafe-Artikel in der Landesverfassung! Bedurft hätte es diese Abstimmung nicht, da Bundes- Landesrecht schlägt, hieß es. Tja, anscheinend mangelt es Genossin Behrens am Bekenntnis zur FGDO, Demokratie und dem GG! Aber nicht nur ihr. Dass die noch frei rumläuft, wundert mich in „unsereDemokratie“ nicht wirklich. Leider
Es tut mir leid, aber das, was Herr Murswiek da in einer halben Stunde zusammen stammelt, ist jedem normalen Menschen sofort offensichtlich. Das ganze ist demokratiefeindlich und verfassungswidrig. Es ist sogar faschistisch! Punkt.