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Gelsenkirchen

Nach Einbruch in Sparkasse: Bereits 18 Klagen auf vollen Schadensersatz

Im Dezember 2025 haben Unbekannte rund 3.200 Schließfächer in einer Sparkasse in Gelsenkirchen ausgeraubt. 18 Betroffene klagen mittlerweile auf vollen Schadensersatz. Die ersten Prozesse laufen.

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In die Sparkasse wurde Ende Dezember mit Spezialausrüstung eingebrochen. (Symbolbild) (IMAGO/Zoonar)

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Im Dezember 2025 hatten Unbekannte rund 3.200 Schließfächer in einer Gelsenkirchener Sparkasse ausgeraubt. Mittlerweile sind 18 Klagen auf vollen Schadensersatz eingereicht worden, wie ein Sprecher der Sparkasse der dpa mitteilte. Die maximale Versicherungssumme liegt bei 10.300 Euro pro Schließfach, allerdings könnte der tatsächliche Schaden deutlich höher sein. Es wird von einem Verlust im zwei- bis dreistelligen Millionenbetrag ausgegangen. So berichtet der Kläger Joachim Alfred Wagner gegenüber dem WDR, dass sich in seinem Schließfach Gold und weitere Gegenstände mit einem Gesamtwert von 49.000 Euro befunden haben.

Der nächste Gerichtstermin für einen weiteren Kläger ist für den 10. September angesetzt. Die ersten Zivilprozesse vor dem Landgericht Essen hatten bereits Mitte Juni begonnen, waren dann aber pausiert worden. Denn das Gericht wollte einen Sachverständigen zu den Sicherheitsvorkehrungen der Sparkasse hinzuziehen, konnte bisher aber keinen finden. Die Suche dauere an.

Anfang Juli hatte die Sparkasse nach eigenen Angaben mit der Auszahlung der Versicherung begonnen. „Es wurden bislang weit über hundert Auszahlungen vorgenommen, es werden fortlaufend weitere Betroffene kontaktiert“, teilte ein Sprecher der Bank mit. Man erhalte bezüglich des Schadensmanagements „ganz überwiegend positive Rückmeldungen“. Der Anwalt Daniel Kuhlmann, der 650 Betroffene vertritt, hielt dagegen. Bei keinem ihm bekannten Fall sei tatsächlich Geld ausgezahlt worden. Wenn man allein den Verlust seiner Mandanten zusammenrechne, komme man auf einen Schaden von 51,5 Millionen Euro, wie der Anwalt dem WDR sagte.

Die Kläger werfen der Sparkasse mangelhafte Sicherheitsvorkehrungen vor. Diese weist den Vorwurf zurück und argumentiert, dass die Sicherung der Schließfächer sich auf dem anerkannten Stand der Technik befunden habe.

Am 29. Dezember 2025 waren Unbekannte in die Sparkasse eingebrochen. Sie hatten sich über die Tiefgarage Zugang zum Archivraum der Bank verschafft. Von dort aus hatten sie sich mit einem Spezialbohrer Zugang zum Tresorraum verschafft und die Schließfächer ausgeräumt. Die Ermittlungen der Polizei dauern an. Bisher sind über 650 Hinweise bei der Polizei eingegangen.

mra

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19 Kommentare

  • Geld, Edelmetalle, Aktien und andere Wertgegenstände gehören nicht in Banken und Sparkassen. Unters Kopfkissen, im Tresor oder im Garten verbuddeln. Was der Staat nicht weiß, macht mich nicht heiß. Mein Kontostand zeigt auch nicht mein wahres Vermögen.

    • wie ist Deine Adresse ? wie groß ist Dein Garten ?

  • Ich frage mich wie die Kläger nachweisen wollen, dass das, was sie ersetzt bekommen haben wollen, tatsächlich in den Fächern war. Wie soll das gehen?

    • Liste erstellen, Fotodokumentation, Anwesenheit eines Zeugen bei Hinterlegung der entsprechenden Gegenstände ins Schließfach, Liste mit Datum und Unterschriften zu Hause gut aufbewahren.

      • Ein bisschen „dünn“ — finden Sie nicht? Wenn ein Notar ein Inventarverzeichnis aufnehmen und beglaubigen würde, danach niemand mehr an dem Schließfach war — dann vielleicht. Aber glauben Sie, dass einer der Kläger das vorlegen kann? Und der ist dann auch noch Kunde einer Sparkasse? Ich nicht.

      • Wer erstellt denn so eine Liste wenn er der festen Meinung ist dass seine Sachen dort gut aufgehoben sind, ansonsten würde er sie ja nicht dort deponieren.

    • „Isch schwöre, Brudda“!

  • Die Clan-Familien fordern ihr Geld zurück; lachhaft.

  • Wenn meine Bank die Schließfächer ähnlich schlecht wie die Sparkasse gesichert hätte, dann wäre ich dort die längste Zeit Kunde gewesen.

    Dass die Kunden sich allerdings nicht um eine entsprechende Sicherungsdeckung gekümmert haben, ist natürlich schwach. Allerdings muss ich dazu sagen, dass mein vorheriges Bankinstitut auch erst auf meine konkrete Nachfrage über die Höhe der Versicherung Auskunft gab und ich somit entsprechend reagieren und zusätzlich versichern konnte. Während jedes Anlagegespräch entsprechend dokumentiert wird, scheint es bei den Geldinstituten zum Thema Schließfächer offenbar Defizite zu geben.

  • 10300 € Versicherungssumme bei einem Bankschließfach? Das ist aber wenig, finde ich.

    • In Gelsenkirchen ist das schon viel Parra!

    • da fehlen ja auch 2 Nullen, was soll ich mit Peanuts

  • Was ist an den Sparkassen eigentlich attraktiv? Ihre Unsicherheit vielleicht?
    Unter den Geldinstituten haben sie etwa die Stellung, wie die AOK unter den Krankenversicherern.

  • Ende Juli
    Mitten im laufenden Betrieb haben Kriminelle in einer Mönchengladbacher Sparkasse dreist zugeschlagen.
    Während der regulären Öffnungszeiten machten sich die Täter an den Tresoren der Kunden zu schaffen und brachen mutmaßlich rund 30 Schließfächer auf.
    Trotz des regen Treibens in der Filiale gelang den Dieben schließlich die Flucht mit ihrer Beute.
    Über die genaue Höhe des entstandenen Schadens schweigt das Kreditinstitut bislang, während die Ermittler der Polizei derzeit von zwei beteiligten Personen ausgehen.
    https://www1.wdr.de/nrw/niederrhein/moenchengladbach/moenchengladbach-einbruch-bank-schliessfach-versicherung-faq-100.html

  • Sollen sie klagen; aber mit Beweisen ihres „mutmaßlichem Vermögens“ das dort mutmaßlich versteckt wurde!

  • Problematisch könnte es auch werden, wenn dem Finanzamt irgendwie hohen Schadenssummen bekannt würden ..

  • Ich gehe mal davon aus, dass die Versicherung Vorgaben gemacht hat zu einer maximalen schadensdumme von 10.300 Eur pro Schließfach. Und ich gehe davon aus, dass die Sparkasse sich daran gehalten hat
    Bei meiner Hausratversicherung kann ich nur Schäden bis zur Versicherungssumme geltend machen. Alles darüber hinaus ist persönliches Risiko. Man hätte es ja höher versichern können.
    Und dann kommt nicht die Schwierigkeit, den tatsächlichen Schaden nachzuweisen …
    Vermutlich werden da einige teures Lehrgeld zahlen müssen …
    Aber die Rechtsanwälte freut es, die rechnen nach Streitwert ab.

  • Hmm, von den Ermittlungen zu dem Einbruch hört man gar nix mehr.
    Bei dem Aufwand für das Einbrechen und wieder weg kommen, müßten doch wenigstens einzelne verwertbare Spuren vorhanden sein.
    Und von den Unmassen geklauten Sachen müßten doch einige wieder irgendwo aufgetaucht sein: Früher hat man Bilder von besonders speziellen Stücken veröffentlich – und der eine oder ander Händler hat dann die Polizei informiert wenn ihm so ein Stück angeboten wurde.
    Und warum wurden einige Fächer nicht aufgebrochen? Die gehörten vielleicht den Einbrechern selber – oder deren Kumpels? Hat man das mal gecheckt?

  • Isch Geld zurück! Alles!

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