Raubüberfall
Urteil gegen RAF-Terroristin Klette nicht rechtskräftig – beide Seiten legen Revision ein
Das Urteil gegen die RAF-Terroristin Daniela Klette ist noch nicht rechtskräftig. Sowohl die Verteidigung als auch die Staatsanwaltschaft haben Revision eingelegt. Damit wird der Fall vor den Bundesgerichtshof kommen.
Das Urteil des Landgerichts Verden gegen die frühere RAF-Terroristin Daniela Klette wird vorerst nicht rechtskräftig. Damit endet der Prozess im niedersächsischen Verden nach über einem Jahr wohl doch noch nicht. Nach der Verteidigung hat am Freitag nun auch die Staatsanwaltschaft Revision eingelegt. Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe prüft die Entscheidung vom 28. Mai nun auf Rechtsfehler.
Die Staatsanwaltschaft will erreichen, dass der Überfall auf einen Geldtransporter am 6. Juni 2015 in Stuhr bei Bremen als versuchter Mord gewertet wird. Darüber hinaus fordert die Staatsanwaltschaft eine Gesamtstrafe von 15 Jahren. Die linksextreme Terroristin Daniela Klette war am Mittwoch zu 13 Jahren Gefängnis verurteilt worden. Die Anwälte der RAF-Terroristin hatten auf Freispruch plädiert.
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Klette musste sich wegen Beteiligung an bewaffneten Raubüberfällen nach Auflösung der RAF zwischen 1999 und 2016 vor Gericht verantworten. Mit Gesinnungsgenossen hatte die heute 67-Jährige immer wieder Geldtransporter überfallen, um ihr Leben im Untergrund zu finanzieren. Bei acht Überfällen soll die Beute rund zwei Millionen Euro betragen haben. Bei dem Überfall 2015 versuchten damals drei Maskierte, die Ladung eines Geldtransporters zu erbeuten. Es fielen mehrere Schüsse, der Fahrer erlitt Todesangst. Die Täter flohen indes ohne Beute. Das Landgericht Verden hatte die Tat als versuchten bewaffneten Raubüberfall gewertet. Einen versuchten Mord sah man nicht als gegeben an – dagegen will die Staatsanwaltschaft nun in der nächsten Instanz vorgehen.
Die Verteidigung bestreitet die Beteiligung Klettes an den Überfällen. Erwiesen sei lediglich der Waffenverstoß, da in ihrer Berliner Wohnung Schusswaffen gefunden wurden. Die Revision legten ihre Anwälte noch während der Urteilsverkündung ein. 30 Jahre lang war die Terroristin mitten in Berlin untergetaucht, bis sie 2024 verhaftet wurde. Klette wurde in ihrer Berliner Wohnung festgenommen. Ermittler fanden dort Waffen, Munition, eine Panzerfaust-Attrappe, gefälschte Ausweise, Perücken, Gold und 240.000 Euro Bargeld. Ihre mutmaßlichen Komplizen Garweg und Staub sind weiterhin flüchtig.
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„Die Verteidigung bestreitet die Beteiligung Klettes an den Überfällen. Erwiesen sei lediglich der Waffenverstoß, da in ihrer Berliner Wohnung Schusswaffen gefunden wurden.“
Ach ja, und woher hat sie 240.000 Euro?
Schon die Seriennummern der Geldscheine verglichen?
In der Regel sind die Scheine vorm Transport registriert.
Naja, Deutschland, das Land der unbegrenzten Möglichkeiten.
Verbrechen lohnt sich doch!
Klar, wenn man zu den „Guten“ gehört, auf jeden Fall. Der Spruch „Wir verrichten ja nur Gottes Werk“ fehlte noch. Aber der ist ja leider den Bankstern vorbehalten und auch da muss man die richtigen bestehlen, sonst -> Bernie Madoff. Hach, ich liebe 2-Klassen-Justiz 😉
Sicher Bürgergeld!
Da waren die Anwälte zu schnell mit der Revisionsankündigung, weil man so etwas knapp vor Fristende einreicht und der Staatsanwaltschaft wäre keine Zeit geblieben es gleich zu tun.
Jetzt wird wieder solange Berufung eingelegt, bis Frau Klette einen Freispruch Erster Klasse bekommt.
Und das Bundesverdienstkreuz mit Eichenlaub und Schwertern, feierlich überreicht in Schloss Bellevue.
„Der Kampf geht weiter!“
Merkel hat schließlich auch ständig Orden bekommen …
Haben die „Omas gegen Rechts“ ihr schon eine Ehrenmitgliedschaft angetragen?
… ist in Planung …
Lebenslänglich wäre angemessen!
Das Theater geht in die nächste Runde. Langsam kommt die Justiz in Comedy Richtung.
Der Philosoph Robert Spaemann warnte schon vor vielen Jahren, sich besonders vor den von ihm bereits damals so bezeichneten „Sanftäugigen“ zu hüten, denen in Wirklichkeit zuvörderst die Menschlichkeit keinen Deut wert ist.
Da wird der BGH wieder sein wahres Gesicht zeigen. Es wird doch nicht Eine der Ihren verurteilen.
Es ist lächerlich diese Oma für 13 Jahre wegzuzerren, während folkloristische Gruppenvergewaltiger frei herumlaufen.
Klette wird doch nur instrumentalisiert, um ein hartes Durchgreifen gegen Linksextremismus zu simulieren, welches tatsächlich überhaupt nicht existiert.
Es ist mitnichten lächerlich, die Taten dieser „Oma“ rechtfertigen das Strafmaß allemal.
Ich stimme Ihnen allerdings umfassend zu, daß die weiteren von Ihnen genannten Tätergruppen mit Samthandschuhen angefasst werden, wenn überhaupt. Allerdings muß DAS sich ändern, das Urteil gegen Klette ist wenn überhaupt zu milde.
Es ist niemals lächerlich, die Wahrheit ans Licht zu bringen. Das gilt für Klette und Konsorten ebenso wie für 95jährige Naziverbrecher. Das ist einfach notwendig. Die individuelle Strafe ist dabei sekundär.
Sie war doch nur Buchhalterin bei der RAF…..
8 Raubüberfälle! Diese Dame hat mit Politik nichts zu tun, sie ist eine ganz gewöhnliche Kriminelle. Ja wo sind wir denn!
Linke Terroristin bleibt linke Terroristin.
Vergessen wir nie, dass sich die Grünenden aus der RAF-Sympathisantenszene rekrutiert hatten!
Lebenslang bis zum Tod, ist für die Klette ein absolutes muss, notwendig und unverzichtbar!
Sie ist eine Terroristin und gehört bis zu ihrem Lebensende wegessperrt.
Nicht einen einzigen Tag ihres Lebens zum Wohle des Gemeinwesen beigetragen, die nächsten 6 bis 7 Jahre auf Staatskosten versorgt, danach Bürgergeld, weil nicht mehr illegal. Alles in allem ein gelungenes Parasitenleben.
Top Antwort 👍
Vielleicht sollte die Frau einfach nach Nordkorea oder Kuba abgeschoben werde.
Rein optisch passt die Klette hervorragend zu den Grüninen. Terroristen können durchaus harmlose Erscheinungsformen Bilder.
Das Rechtsmittel eingelegt werden, war von vorn herein klar, aber sogar von der Bundesanwaltschaft ist schon ein bißchen überraschend.
Mal abwarten was die herrschaften am BGH so meinen.