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Großbritannien

Von Sikh erstochen: Richter warnt vor „Mitgefühl“ mit Henry Nowak und lässt Totschlagsanklage zu

Der 18-jährige Henry Nowak verblutete in Handschellen, nachdem der Angeklagte behauptet hatte, rassistisch beleidigt worden zu sein. Jetzt lässt der Richter zusätzlich eine Totschlagsanklage zu und warnt die Geschworenen vor Mitgefühl mit dem Opfer.

Von

Henry Nowak war erst 18 Jahre alt (Quelle: Screenshot/X)

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Der 18-jährige Brite Henry Nowak wurde im vergangenen Dezember auf dem Heimweg von dem Sikh Vickrum Digwa niedergestochen. Die Polizei verhaftete nach ihrem Eintreffen jedoch zunächst Nowak, denn Digwa behauptete, rassistisch beleidigt worden zu sein. Digwa muss sich seitdem vor einem Gericht in Southampton wegen Mordes an Henry Nowak verantworten. Nun schlägt der Richter einen Mittelweg vor, der für die Angehörigen Nowaks wie ein Schlag ins Gesicht wirken dürfte.

Der Richter ordnete an, dass sich Digwa neben der Mordanklage auch einem Totschlagsvorwurf (englisch: „manslaughter“) als Alternative stellen muss, wie der regionale Sender ITV Meridian berichtet . Für die Jury bedeutet das: Sollte sie nicht überzeugt davon sein, dass Digwa Nowak wirklich töten wollte, kann sie ihn statt wegen Mordes wegen Totschlags verurteilen. Der englische Begriff „manslaughter“ schließt dabei auch fahrlässige Tötungen ein. Das Urteil würde in diesem Fall deutlich milder ausfallen. Digwa wäre Jahre früher wieder auf freiem Fuß.

Der Richter erläuterte den Geschworenen die neue Anklage so: „Wenn eine Person die tödliche Verletzung möglicherweise nicht vorsätzlich verursacht hat oder möglicherweise nicht die Absicht hatte, zu töten oder eine ernsthafte Körperverletzung herbeizuführen, ist sie des Mordes nicht schuldig.“ In einem solchen Fall greife dann die alternative Anklage des Totschlags.

Auf die Frage eines Geschworenen, ob es illegal sei, ein Sikh-Messer in dieser Größenordnung mit sich zu tragen, antwortete der Richter: Dies sei nur aus triftigen Gründen zulässig, etwa „ausschließlich zur Selbstverteidigung“ oder aus religiösen Gründen. Das Tragen von Messern ist in Großbritannien grundsätzlich strengstens verboten und kann mit langjährigen Haftstrafen geahndet werden. Die obligatorische Mindeststrafe für Erwachsene beträgt sechs Monate.

Ausnahmen gibt es nur im religiösen Kontext – etwa bei praktizierenden Sikhs, denen das Tragen eines Kirpans erlaubt ist. Diese sind jedoch in der Regel klein und oft nicht größer als sieben Zentimeter. Digwa trug in jener Nacht allerdings einen weitaus größeren Dolch: Die Klinge soll 21 Zentimeter lang gewesen sein – also fast drei Mal so lang wie erlaubt.

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Der Richter mahnte die Geschworenen zudem: „Lassen Sie sich nicht von Mitgefühl leiten, Ihre Entscheidung muss unvoreingenommen sein.“ Digwa bekannte sich auch im Punkt Totschlag für nicht schuldig. Den Geschworenen wurde bereits Filmmaterial gezeigt, auf dem Digwa auf Nowak losging und von sich behauptete, er sei ein „schlechter Mann“. Audioaufnahmen enthüllten außerdem, wie zunächst Nowak in Handschellen gelegt wurde, nachdem Digwa behauptet hatte, rassistisch beleidigt worden zu sein (Apollo News berichtete).

Digwa bestreitet die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft und beteuert, aus Notwehr gehandelt zu haben. Nowak habe ihn rassistisch beleidigt und ihm den Turban vom Kopf gerissen. Für keinen dieser Vorwürfe kann Digwa jedoch Beweise vorlegen. Zudem behauptete er, der 18-jährige Nowak sei stark alkoholisiert auf ihn losgegangen. Auch das kann nicht zutreffen: Ärzte konnten bei Nowak nur sehr geringe Mengen Alkohol nachweisen, er hatte weniger Promille im Blut, als zum Führen eines Fahrzeugs erlaubt gewesen wäre.

rs

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69 Kommentare

  • Gäbe es Mitleid, wenn das Opfer ein Muslime wäre und der Täter ein Rechter?
    Ganz bestimmt wäre der mediale Aufschrei gigantisch.

    • Dieser Richter gehört fristlos entlassen. Er dürfte nicht mal als Anwalt arbeiten.

  • Mitgefühl mit dem Opfer? Das ist in Starmers Sozialisten-Staat nicht mehr vorgesehen.

    115
    • bei weißen/autochtonen Opfern zumindest. Wie bei uns.

      • Läuft auf der Straße rum wie Sindbad, sticht nen weißen ab und behauptet, er wäre rassistisch angefallen worden. Genau mein Humor…

    • Auch in Deutschland schon seit vielen Jahren nicht mehr.

    • Nur hat der Richter gar kein Mitgefühl mit dem Opfer eingefordert.

      Die (vermutliche) Quelle:
      Giving legal directions to the jury, the judge added: “Do not allow any feelings of sympathy, your decision must be unbiased.”
      https://www.itv.com/news/meridian/2026-05-22/sikh-man-on-trial-for-killing-student-pleads-not-guilty-to-manslaughter

      Wie kommt Apollo darauf, dass der Richter vor „Mitgefühl“ MIT HENRY NOWAK warnt?

      Das steht da doch gar nicht! Weder in der englischen noch in der Apollo-Version! Nur in der Überschrift steht es – falsch gedeutet.

      Die inkriminierte Formulierung gehört inhaltlich zu den klassischen „jury instructions“ im angloamerikanischen Strafprozess, also den Belehrungen des Richters an die Geschworenen. Der genaue Wortlaut variiert von Gericht zu Gericht, aber die Elemente sind nahezu stereotyp:
      – keine Entscheidung aus Sympathie oder Mitleid – FÜR IRGENDWEN!
      – keine Vorurteile,
      – Entscheidung ausschließlich nach Beweisen und Recht.

      Ich bitte um Richtigstellung.

      • Nichts muss da richtig gestellt werden.
        Ein Sikh bringt einen Briten um und schon wird der Mord relativiert!

        • @Montagsfrage
          Es geht hier nicht um eine Relativierung. Die liegt mir fern.

          Aber die Titelzeile ist verfälschend wiedergegeben.
          Darum geht es mir.

          Im UK ist es übrigens ob dieser Äußerung des Richters offenbar ruhig. Niemand regt sich auf einer Nachrichtenwebsite über die verwendete Standardfloskel auf.
          Sie können mich aber gerne widerlegen, indem Sie einen geeigneten britischen Artikel verlinken, in dem sich eine Website darüber aufregt, dass der Richter „vor Mitgefühl mit Henry Nowak warnte“.

          11
        • @Ich warte noch ein bisschen auf Freigabe – Das Original
          „Mir stellt sich nur die Frage: Wie sähe wohl die Aussage des Richters aus hätte Nowack den Sikh gemeuchelt.“

          Da es sich um eine STANDARDFLOSKEL handelt …
          … ganz genau so.

          8
        • @ Gubbelb Mir stellt sich nur die Frage: Wie sähe wohl die Aussage des Richters aus hätte Nowack den Sikh gemeuchelt.

          0
      • Nur weil du die Quelle nicht gefunden hast, muss es nicht unbedingt falsch sein.

        • @Die Rache der Zahnfee
          „Nur weil du die Quelle nicht gefunden hast, muss es nicht unbedingt falsch sein.“
          Ich kann etwas übersehen haben. Klar.
          Suche Sie doch einmal! Vielleicht haben Sie mehr Erfolg?

          Der bisherige Stand:
          Apollo ist mit dieser Meldung allein auf weiter Flur – ganz allein.

          1
    • Stimmt! Aber dafür dürfen alle radikal religiösen Figuren mit der üblichen Ausnahmegenehmigung für Migranten ihre Mordwaffen mit sich herum tragen….

  • Als Europa noch christlich geprägt war, hat es die Welt beherrscht.
    Dann haben Europas Politiker und ihre Hintermänner 1914 beschlossen, sich gegenseitig zu vernichten.
    Seither geht es bergab.

    • Parteien und Sozialismus sind das Problem. Unter konstitutionellen Monarchien waren Deutschland aber auch Russland, Großbritannien und auch Frankreich in ihrer Blüte. Das haben von Kommunisten bis Liberale alle mit größter Anstrengung stets unter den Teppich gekehrt. Seit es Parteien gibt in Europa gibt es den Untergang, ein Jahrtausend Zivilisation zerstört für knapp hundert Jahre Wahlzettel

      • Nun, soweit ich mich besinnen kann, stellt auch das Vereinigte Königreich in der tatsächlichen Regierungspraxis ein konstitutionelle Monarchie dar, oder ….?

        -17
        • Ne das ist ne parlamentarische Monarchie, Charles ist wie der Bundespräsident nur für die Repräsentation, die Macht geht alleine vom Parlament aus. Konstitutionelle Monarchien sind in Europa nur noch die Kleinstaaten Liechtenstein und Monaco

          21
        • Das Westminster System in GB zielt direkt auf die Trennung von Regierungsoberhaupt (Monarch) und Staat ab, der Monarch hat rein zeremonielle Befugnisse

          7
        • Der Name täuscht nur Bildung vor.
          parlamentarische Monarchie ist richtig

          1
  • Und wie ist es mit dem Richter? Muss dessen Entscheidung auch unvoreingenommen sein? Und wie ist es mit dessen „Mahnung“ der Geschworenen? Muss die auch „unvoreingenommen“ sein? Und überhaupt: Ist eine „Mahnung“ der Geschworenen nicht a priori ein manipulativer Akt?

  • Ein mildes Urteil könnte eine Neuauflage der bürgerkriegsähnlichen Southport-Unruhen auslösen, was ich natürlich völlig ablehne.

  • Nun, es wird aus Gründen der Staatsraison wahrscheinlich ein „mildes“ Urteil zu erwarten sein, weil man ansonsten wohl mit Aufruhr in den Straßen würde rechnen müssen …

  • In England scheint noch mehr schief zu laufen als in Deutschland.
    Wie lange möchte sich die Bevölkerung das noch bieten lassen.
    Das ist alles wider des normalen und gesunden Menschenverstand, was in diesem Land abläuft.

    • Im UK sind sie uns ein, zwei Schritte voraus bzw. näher am Abgrund, Parallelen sind jedoch deutlich zu erkennen. Diversität ist alles, die weißen Mädchen sollen mal nicht so jammern.

  • Jetzt braucht es mutige Geschworene. Weiß jemand, wie diese Geschworenengerichte zusammengesetzt werden? Wie wird man Geschworener? Muß man dazu in der Labour-Party sein?

  • Es zeigt, dass es ein Hass gegen Weiße gibt. Wir dürfen nicht farbenblind sein.

  • Mit dieser Aufklärung schiebt man ja dem ersten Täter zumindest versuchten Totschlag zu. Verstorben aber wohl durch die Maßnahme der Polizei. Also eigentlich zwei Verfahren .. ? Mit dem Hinweis zur Anteilsnahme zugunsten des Opfers erfüllte der Richter lediglich ein Prozessordnungsdetail. Ansonsten ergibt sich evtl. ein Berufungsgrund für den, die, Täter.

  • Der Mann hatte ein Messer und er hat zugestochen. Die Hemmschwelle einen Menschen zu verletzen oder gar zu töten war also sehr gering. Das zählt, und da spielt es keine Rolle ob das Messer ein religiöses Ding ist, oder nicht.
    Was ist mit der Unschuldsvermutung? Bisher hört man immer, dass der Brite angeblich rassistisch gewesen sein soll. Bewiesen ist nichts? Ich hoffe, dass die Jury sich nicht davon beeindrucken lässt, dass hier mal wieder Täter in Schutz genommen werden (milde bis gar keine Strafe), und darauf bestehen ihn für Mord zu verknacken! Denn er hätte nicht zustechen MÜSSEN. Eine Anzeige oder verbale Auseinandersetzung wie unter zivilisierten Leuten hätte es auch getan.

  • Es braucht in Europa wieder die Todesstrafe. Keine Lynchjustiz, kein wütender Mob aber die Einführung der Todesstrafe.

    • NEIN, stellen Sie sich vor, unsere links beeinflussten Richter könnten die Todesstrafe verhängen, z.B. wegen angeblichen rassistischen Äußerungen böser, weißer Männer, und zeitgleich werden Messerstecher freigesprochen, weil die in Afghanistan eine schwere Kindheit hatten.

  • Taten sind heute weniger schlimm als Worte, das ist eines der größten, wie man heute sagt, „Gaslightings“. Und kommt selbstverständlich auch aus dem Sozialismus, wer bis ins tiefste Privatleben regieren will muss das Wort und Denken beeinflussen und verbieten. Die linke Lebenslüge ist endlos, in jedem Bereich, und forderte und fordert Millionen Menschenleben. Man kann heute noch nie gestohlen, verletzt oder getötet haben und trotzdem wegen des eigenen Wortes (Äußerungsdelikte) juristisch oder in der Gesellschaft mehr geächtet und gestraft sein als ein Mörder

  • Wegen was auch immer, der darf nie wieder rauskommen.

  • Wenn die Angelsachsen das mit sich machen lassen. Pech.

  • London ist bereits unterwandert!
    Schaut euch mal die BM Namen in England an.
    Oder ein Blick Richtung Brighton öffnet die Augen.

  • Wer mit einem 21cm langen Messer zusticht weiß das der Stick tödlich sein kann und hat die Absicht eine ernsthafte Körperverletzung herbeizuführen.
    Bitte keine faulen Ausreden mehr.

  • Danke an AN. So sehen wir wie nach der Tat mit dem Opfer und den Angehörigen umgegangen wird in links-faschistische Zeiten. Das Opfer wird immer und immer wieder zum Täter gemacht. Als Mutter kann ich nur sagen, bitte bleibt dran!

  • Die Frage ist, wann werden solche Richter verhaftet?

    • Eine rhetorische Frage. Du wirst es nicht erleben. Beispiel:Auch MP Filbinger wurde nie zur Rechenschaft gezogen, er war Nazi-Richter , und verhängte Todesurteile .

  • was ist hier anders?????

  • Starmer schützt auch die GroomingGangVerbrecher.
    Somit nichts neues in GB.

  • Das erste Mal vom Täter erstochen. Das zweite Mal von der Polizei erstochen. Das dritte Mal nun vom Richter. . . . Diese gesamte Verachtung von westlichem Leben und unserer Kultur ist einfach nur noch widerlich.

  • Auch in Deutschland würde der nicht wegen Mord angeklagt.

    • Du würdest ihn mit KGE sicher besuchen.

  • Also ich verstehe das nicht. Die Polizei hat einem verletzten Mann ( er muss doch geblutet haben?) Handschellen angelegt und sich nicht darum gekümmert wie schwer seine Verletzungen sind?

    Desweiteren: Wer auf einen anderen mit einem Messer oder o.ä. einsticht hat keine Tötungsabsicht?

    Vollkommen irre.

  • Ja klar, ich steche jemanden in den Körper, aber damit ist keine Tötungsabsicht verbunden.
    Wollte der Typ etwa nur spielen oder kitzeln?
    Bei solchen Richtern frage ich mich immer, ob sie so auch drauf wären, falls es sich um die eigenen gemeuchelten Kinder handeln würde!

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