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Dahme-Spreewald

Tierschutzpartei durfte zu spät plakatieren: Kreistagswahl muss teilweise wiederholt werden – jetzt könnte die AfD profitieren

Weil die Tierschutzpartei in einer Gemeinde im Landkreis Dahme-Spreewald zu spät Wahlplakate aufhängen durfte, muss die Wahl nach einer erfolgreichen Klage der Partei in einem Wahlkreis wiederholt werden – davon könnte plötzlich die AfD profitieren.

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Ein Wahlplakat der Tierschutzpartei zur Europawahl 2024 die parallel zur Kreistagswahl in Dahme-Spreewald stattfand. (IMAGO/Revierfoto)

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Die Kreistagswahl im brandenburgischen Landkreis Dahme-Spreewald vom 9. Juni 2024 muss in einem der fünf Wahlkreise wiederholt werden. Das Urteil geht auf eine erfolgreiche Klage der Tierschutzpartei vor dem Verwaltungsgericht Cottbus zurück. Die Tierschutzpartei klagte auf die Wiederholung, weil ihr in der Gemeinde Eichwalde die Genehmigung, Plakate aufzuhängen, erst Ende Mai erteilt wurde, obwohl die Partei dies bereits Anfang März beantragt hatte.

Aufgrund interner Probleme in der Gemeinde wurde der Partei die Genehmigung erst sechs Tage vor der Wahl zugestellt, wie mehrere Medien berichten. Dadurch war ein Plakatieren nicht mehr möglich. Da der Tierschutzpartei lediglich 110 Stimmen beziehungsweise 37 Wählerstimmen (jeder Wähler hat drei Stimmen) gefehlt hatten, um ein Mandat im Kreistag zu erlangen, sah das Verwaltungsgericht die Nichtgenehmigung der Wahlwerbung als mandatsrelevant an. Im an Berlin angrenzenden Eichwalde holte die Tierschutzpartei trotz der fehlenden Plakate 355 Stimmen, was einem Anteil von 3,1 Prozent in der Gemeinde entsprach.

In einem weiteren Punkt verlor die Tierschutzpartei hingegen. Weil die Partei nicht genug Unterstützerunterschriften sammeln konnte, durfte sie in zwei Wahlkreisen nicht antreten. Die Partei sah ein Problem darin, dass die Unterschriften in den Rathäusern geleistet werden mussten, was nach Auffassung der Partei kompliziert und undemokratisch sei. Das Verwaltungsgericht folgte dieser Argumentation nicht und wies die Klage in diesem Punkt ab.

Der Landkreis hat noch die Möglichkeit, gegen das Urteil in Revision zu gehen. Sobald das Urteil rechtskräftig ist, hat der Landkreis vier Monate Zeit, die Wahl zu wiederholen. Bei der Wahlwiederholung treten die gleichen Parteien und Wählergruppen an wie bei der regulären Wahl im Juni 2024. Einzig Kandidaten, die nicht mehr wählbar sind, weil sie verstorben oder weggezogen sind, werden gestrichen. Wählen dürfen bei der Wiederholungswahl alle Wähler, die zu dem Zeitpunkt im Wahlgebiet wahlberechtigt sind, unabhängig davon, ob sie dies bei der ursprünglichen Wahl waren.

Da die Wähler bei der Wiederholungswahl auch ihre Entscheidung bei der letzten Kreistagswahl revidieren und anderen Parteien und Kandidaten ihre Stimme geben dürfen, ist davon auszugehen, dass es bei mehreren Parteien zu Veränderungen kommen wird. War bei der letzten Kreistagswahl die SPD in dem betroffenen Wahlkreis noch mit 23 Prozent stärkste Kraft, gefolgt von der AfD (20,9 Prozent) und der CDU (15,5 Prozent), hat sich seitdem insbesondere die AfD in Umfragen stark verbessert. Außerdem kommt es bei Wiederholungswahlen regelmäßig zu geringeren Wahlbeteiligungen, was ebenfalls einen Einfluss auf die Sitzverteilung hat, da diese immer im Verhältnis zu den Gesamtstimmen erfolgt. Davon könnte die AfD zusätzlich profitieren, für die dieser Wahlkreis bei der Kreistagswahl in Dahme-Spreewald der schlechteste war.

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4 Kommentare

  • Was kriegt Deutschland eigentlich noch ohne Panne hin? 🤔. Es fällt mir grad nichts ein. Oh doch 💡. Die Hass&Hetze NGOs, die das Netz nach meist harmlosen Memes durchpflügen, um mit dem „Auge des Gesetzes“ den schwerstverbrecherischen Bürger morgens um 6 Uhr die Türe einzutreten!

  • In einem funktionierenden Staat hätte man erst einmal geschaut, welche Veränderungen sich beim Wahlergebnis ergeben hätten, wenn die Tierschutzpartei ihr Ergebnis verdoppelt. Da hätte man gesehen, dass es keinen Unterschied macht.

    Wenn es nun um ein paar wenige Stimmen geht, die einen sehr großen Unterschied machen, wie etwa beim BSW bei der Bundestagswahl, werden derartige Klagen natürlich nach der üblichen „demokratischen“ Methode verhindert.

    Wenn man aber Geld verschleudern und Menschen mit belanglosen bürokratischen Spitzfindigkeiten tyrannisieren kann, dann sind die Richter sofort mit dabei.

  • Bei Deutschlandweit 9500 fehlenden Stimmen wird nicht nachgezählt….es müsste noch nicht mal neu gewählt werden…….

  • Beamten Versager am Werk..
    Brauchen wir diese Kaste noch? Ich sage nein!!!

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