Verwaltungsgericht Koblenz
Neues Urteil bringt Ärger für Dobrindt: Grenzkontrollen waren rechtswidrig
Die von Innenminister Dobrindt angeordneten Grenzkontrollen waren rechtswidrig, urteilt das Verwaltungsgericht Koblenz. Die Richter greifen die Rechtfertigung Dobrindts im Grundsatz an.
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Das Verwaltungsgericht Koblenz hat die von Bundesinnenminister Alexander Dobrindt angeordneten Grenzkontrollen für rechtswidrig befunden. Konkret urteilten die Richter am Montag zu den Kontrollen zwischen der Bundesrepublik und dem Großherzogtum Luxemburg. Dabei zogen sie jedoch die Begründung für die Maßnahme im Grundsatz in Zweifel.
Ein Berufspendler hatte geklagt, nachdem er im Rahmen dieser Grenzkontrollen einer Kontrolle unterzogen worden war. Dies sei rechtswidrig gewesen, urteilten die Koblenzer Richter jetzt. Nach den einschlägigen Vorschriften könne die Bundespolizei zwar zur polizeilichen Kontrolle des grenzüberschreitenden Verkehrs die Identität einer Person feststellen, heißt es in der Pressemitteilung des Gerichts. Dies gelte jedoch nur dann, wenn die Binnengrenzkontrollen ihrerseits unionsrechtskonform wiedereingeführt oder verlängert worden seien.
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Die Verlängerung der Grenzkontrollen, die Innenminister Dobrindt verfügt hatte, sei jedoch rechtswidrig gewesen, führt das Gericht weiter aus. Sie berufen sich dabei auf die rechtlich bindenen EU-Verträge. Diese erlauben zwar „unter außergewöhnlichen Umständen die Wiedereinführung von Kontrollen“, schreibt das Gericht im Urteilstext, „wenn die öffentliche Ordnung oder die innere Sicherheit in diesem Mitgliedstaat ernsthaft bedroht ist.“
Dass diese Voraussetzungen anlässlich der Verlängerung der Binnengrenzkontrollen im Februar 2025 vorgelegen hätten, habe die Bundesregierung aber nicht ausreichend dargelegt. Sie habe „ihre Bewertung, ob die öffentliche Ordnung oder die innere Sicherheit bedroht gewesen ist, nicht auf einer tragfähigen Tatsachengrundlage vorgenommen“, heißt es im Urteil wörtlich.
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Das Urteil betrifft die bereits ausgelaufenen Grenzkontrollen zu Luxemburg – hat aber Brisanz für die Maßnahmen an der gesamten Bundesgrenze. Denn das Urteil des Gerichts räumt die grundsätzlichen Rechtfertigung ab, die das Innenministerium unter Dobrindt bemüht hat.
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Ich kann mich noch an die Begründung der EU erinnern, um die Binnenkontrollen einzustellen. Frontex sollte die Außengrenzen der EU lückenlos kontrollieren und so die Binnenkontrollen überflüssig machen. Doch was macht Frontex an den Außengrenzen: N I C H T S.
Deshalb kann keine Binnengrenzkontrolle rechtswidrig sein.
Und über die deutsche Justiz noch etwas zu schreiben, da weigert sich meine Tastatur…
Ja man sollte oder muss aufpassen was man schreibt.
Denken Sie an den Bademantel und an „Unsere Demokratie“
Die EU hat überhaupt kein demokratisches Mandat, über deutsche Grenzkontrollen zu entscheiden.
Über deutsche Grenzen entscheidet alleine der deutsche Souverän, stellvertretend durch die deutsche Regierung. Es gibt auch kein EU-Volk, das die nationale Souveränität ablösen könnte.
Verträge können das Hoheitsrecht des deutschen Souveräns nicht überbieten. Dieser Vertrag ist als ein Kann, nicht als ein Muss einzuordnen. Ein guter Wille, der den Normalfall von Grenzabläufen vertraglich zustimmt. Ansonsten sind deutsche Grenzen eben Grenzen der Deutschen, die es zu schützen gilt
Ok, erfüllen von Hoheitsaufgaben heuer rechtswidrig – wollen wir das wirklich „Fortschritt“ nennen, ich denke nicht!
„Ok, erfüllen von Hoheitsaufgaben heuer rechtswidrig“
Das sagt das Urteil so nicht aus.
Sondern: Es wären rechtmässig, wenn man eine vernünftige und rechtssicher Begründung geliefert hätte. Das hat man aber nicht getan. Das ist das Problem! Nicht das Grenzkontrollen nicht möglich sind oder sie immer rechtswiedrig wären, sondern das die hochqualifizierten Fachkräft in Berlin es wiedermal vergeigt haben. Per Order de Mufti reicht einfach nicht.
Wobei man natürlich vermuten kann, dass es ein absichtlicher Fehler war. Bei der rechtssicheren Begründung hätte man sonst Probleme klar und offiziell ansprechen müssen. Das wollte und will man nicht. Das ist die eigentliche Crux. Wenn man sich weigert Probleme einzugestehen und bei Namen zu nennen kann man eben keine Massnahmen zur Bekämpfung des nicht-existierenden Problems anordnen.
Tut mir herzlich leid, aber ihr Kommentar ist BS! Für die Erfüllung von hoheitlichen Aufgaben braucht es keine Begründung. Wenn ich Hoheit begründen muß, ist es keine Hoheit mehr, weil diese sich gerade dadurch auszeichnet, daß eine Hoheit nichts begründen muss.
Oder begründet das Finanzamt jedes Mal, wenn sie zur Steuerkasse gebeten werden, warum, weshalb und wieso, evtl. mit dem Geldmittelbedarf der Regierung, dem Rüstungsbedarf der Ukraine oder dem Umbau der Toiletten in Nigeria? Der Zoll, wenn er Ihnen für den Import Geld abverlangt? Die Polizei, wenn diese eine allgemeine Verkehrskontrolle durchführt?
Schon mal erlebt? Ich noch nie!
es ist nunmal gem. der EU-Verträge so, dass NUR „unter außergewöhnlichen Umständen die Wiedereinführung von Kontrollen“ erlaubt ist, insoweit also „Hoheit“ nicht mehr bei den Nationalstaaten existiert. Folglich ist der Kommentar von schnuersi kein BS, sondern bringt das Problem gut auf den Punkt
Und genau deshalb pfeife ich mittlerweile auf diese Demokratie, bei der Wahlen und der Wille des Wählers nichts mehr nützen. Wir haben eine Simulation von Demokratie mit Richtern als „Schattenregierung“, die ständig alles hintertreibt, was der Wähler wollte, denn immerhin wurde die CDU von Menschen auch wegen dieser Ankündigung von Grenzkontrollen gewählt.
Wahlen bringen nichts mehr – regieren tun zum Teil NGOs und Gerichte.
„wenn die öffentliche Ordnung oder die innere Sicherheit in diesem Mitgliedstaat ernsthaft bedroht ist.“
Genau diese Bedrohung liegt vor und das bewahrheitet sich jeden Tag.
ja, aber anscheinend hat das BMI das nicht substantiiert dargelegt. Sie hätten damit ja einräumen müssen, dass die Zustände so schlimm sind, wie AfD, neue Medien etc behaupten.
Sich wehren und zum Oberverwaltungsgericht und weiter gehen. Die unteren Gerichte sind nur noch links-grün besetzt. Könnte man jedenfalls meinen, was ich natürlich nicht tue.
… ich meine das schon … diese Rechtsprechung entspricht der linksrotgrünen Agenda … und ich habe ein Recht auf freie Meinungsäußerung … die Meinungsfreiheit ist eins unserer höchsten Rechte !!!
Ja, stimmt. Eigentlich. Auch wenn es traurigerweise mittlerweile oft „war eins unserer höchsten Rechte“ heißt.
… lassen Sie uns mit einer eigenen und frei geäußerten Meinung dem roten Sumpf entgegenwirken …
Sie haben die Freiheit, sich der linken Einheitsmeinung anzuschließen. Ansonsten sind wohl Schulungen im Bereich Toleranz, Diversität oder gelebtem Sozialismus fällig, für den Wiederholungsfall ist schon ein neues Bautzen geplant.
An die „rechtlich bindenden EU-Verträge“ hält man sich nur, wenn man das will und es einem in den eigenen politischen Kram passt. An die „No-bail-out-Klausel“ hat man sich bei der Griechenlandrettung schon damals nicht gehalten. Das Inflationsziel der EZB wurde von „Preisstabilität“ = Null Prozent Inflation auf 2 % Inflation angehoben. Diese EU-Verträge gehören in die Mülltonne. Sie sind Makulatur. Weniger EU ist mehr. In der Frage Grenzkontrolle muss wieder die nationale Entscheidung den Ausschlag geben, nicht die EU. Subsidiarität und Volkssouveränität müssen wieder weit nach vorne gestellt werden, nicht deren Abtretung an EU-Bürokraten.
Der Kläger ist ein Jura-Professor an der Uni Saarbrücken.
https://www.sr.de/sr/home/nachrichten/panorama/entscheidung_zur_klage_gegen_grenzkontrollen_100.html
„Weil er nach dem Festakt zu 40 Jahre Schengener Abkommen auf dem Rückweg ins Saarland kontrolliert wurde, hat der Jura-Professor der Saar-Uni Dominik Brodowski gegen diese Grenzkontrolle geklagt.“
Die Wurzel allen Übels ist die sog. Studenten-Revolution 1968, u.a. unter Führung von Daniel Cohn-Bendit. Damals gab es ein Foto von revoltierenden Jura-Studenten unter einem Banner mit folgendem Text: Unter den Talaren der Muff von tausend Jahren. Der Muff ist weg, aber das Recht auch und Cohn-Bendit ist heute ein gefragter Kommentator beim französischen TV-Sender BFM.
Gerichte dürfen keine Politik machen. Dafür sind sie nicht gedacht. Theoretisch kann so ein einzelner Richter das Ergebnis von Wahlen umkehren!
Vielleicht wäre son Abendessen auch mal mit dem ein oder anderen I.-instanzlichen Verwaltungsrichter sinnvoll…
welche konseqquenzen hat das urteil?
keine?
wieso dann **aerger** ?
Wozu wird so ein schwachsinniges Urteil gefällt? Steuermittelvernichtung, Richter zur Rechenschaft ziehen.
Der arme Herr Dobrint muss jetzt bestimmt ins Gefängnis. Oder er ist psychisch instabil, dann kann er nichts dafür, was er da so anordnet. So wie Herr Scheuer oder Herr Spahn.
geht es anderen hier auch so wie mir?
ich kann bei jedem neuen kommentar meinen nick nicht mehr verwenden.
angeblich sei er bereits vergeben.
ja,
ist er auch.,, an mich naemlich !
trotzdem kann ich ihn nicht benutzen.
ich muss immer neue variationen des wortes neu einsetzen.
Ging mir vorgestern so, aber nur einmal. ‚Der von der Oder‘ hat jetzt einen neuen Namen. Aber warum?
Ich habe meinen durch Registrierung geschützt.
Man mag nicht glauben, was für Urteile inzwischen von xyz Richtern gefällt werden.
Man darf sich nicht wundern, daß die „Pfuipartei“ immer mehr Zuspruch erhält.
Die ,,außergewöhnlichen Umstände“ finden sich in der Kriminalstatistik und den täglichen Medienberichten.
Aber hier scheint ein genervter Juraprofessor sich gedacht haben, den zeige ich es mal.
Hauptsache, er muss nicht täglich fünf Minuten länger an der Grenze warten.
Das Wohl des Landes scheint ihm hierbei völlig egal zu sein.
Auf sein Parteibuch Rückschlüsse zu ziehen, dürfte auch nicht schwer sein…
Hihi, Deutschland ist nicht mehr zu retten. Linke Richter vernichten Deutschland. Gehen sie weiter….
wenn die Binnengrenzkontrollen ihrerseits Unionsrechtskornform wiedereingeführt oder verlängert worden seien.
Wie kann eine Grenzkontrolle rechtswidrig sein in der BRD es sei denn sie ist kein Souveräner Staat,und seid wann ist die EU ein Souveräner Staat denn nur dann könnte er darüber bestimmen ob Grenzkontrollen an seinen grenzen oder seiner innen grenzen erfolgen können oder nicht.
Was sind das für Gerichte? Ist dies noch ein souveränes Land oder einfach nur Siedlungsgebiet für Migranten?
Unser ganzer Staatsapparat ist mittlerweile bis in die Haarspitzen linksverseucht.
Grüne Ideologen, allen voran deren ewige Ehrenvorsitzende Angela Merkel haben unser Land in ein Gespinst von „Gesetzen“ und Abschiebehindernissen eingewickelt. Ein Würgegriff, aus dem es so schnell kein Entkommen gibt.
Die einzige Frage, hinsichtlich des Überlebens Deutschlands ist, ob dies durch einen Nachfolger Alexander des Großen realisiert wird oder ob es eher einer der Aufgaben des Herakles gleich zu setzen ist, der einst den Augiasstall erfolgreich ausmistete.
Wie können Hrenzkontrollen rechtswidrig sein?
Das sagt mir schon die Vernunft.
Bei vielen Urteilen könnte man heute auf politische Gesinnung tippen. Oder wie soll man sonst solche durchgeknallten Urteile noch erklären?
Ich hoffe doch, dass dieser Berufspendler seinem Job verloren hat!
Liebe Patrioten. Nicht aufregen über diese lächerlichen Witzfiguren in ihren schwarzen Roben! Die Zeit läuft doch FÜR uns und täglich werden wir mehr. Gerade in der Justiz wird es eine reine Freude sein für Ordnung zu sorgen!
Eine Zeitmaschine müsste man man haben, zwanzig, dreißig Jahre in die Zukunft. Ich glaube man wäre mitten in Der dritten Welt gelandet. Überall Minarette, alles verkommen, an einem Baukran hängen noch ein paar Ungläubige, von weitem hört man den Muezzin zum Gebet rufen,
Deutsche sieht man keine mehr😔
Wieder mal rechtswidrig „wegen EU-Verträgen“. Immer mehr Dinge werden in Deutschland nicht demokratisch entschieden, sondern auf Grund sehr, sehr bürgerfern entstandener EU-Entscheidungen. Auch so kann man die Demokratie abschaffen.
Raus aus der EU, das ist die einzige Lösung.
Ein Gericht das sagt die Regierung müsse sich einem EU Recht unterordnen, ohne das diese EU dazu durch den Wahlbürger ermächtigt wurde, das hat den Bezug zur Realität des Grundgesetzes verloren.
Alle Richter sind sofort zu entlassen unter Aberkennung aller Bezüge versteht sich..Deutsche Gerichtsbarkeit kotzt mich an ..
nein, nicht in diesem Fall. Dadurch, dass die CDU nicht mit der AfD im Bundestag zusammenarbeitet, ist die Gesetzesgrundlage, auf deren Basis die Richter zu urteilen hatten, wohl genau so, wie sie die Richter ausgelegt haben.
Dobrindt betreibt hier Augenwischerei, da er ja auch eine Zusammenarbeit mit der AfD ablehnt. Gewaltenteilung besagt nunmal, dass sich die Regierung an die bestehenden Gesetze zu halten hat.
Er suggeriert, den Wählerwillen gegen bestehende Gesetze umsetzen zu wollen, obwohl er genau weiß, dass er es nicht kann, weil er eine Zusammenarbeit von CDUCSU mit der AfD im Bundestag ablehnt.
Ein Heuchler vor dem Herrn.