Gerichtsentscheidung
Trotz langem Auslandsaufenthalt: Arbeitsloser erzwingt gerichtlich weitere Bürgergeldzahlung
Das Sächsische Landessozialgericht hat entschieden: Ein Mann bekommt Bürgergeld, obwohl er sich monatelang in Portugal aufhielt. Das Urteil könnte weitreichende Folgen haben.
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Ein arbeitsloser Mann reist für drei Monate nach Portugal und bekommt trotzdem weiterhin Bürgergeld. Das hat das Sächsische Landessozialgericht in Chemnitz nun in einem Urteil klargestellt, das von grundsätzlicher Bedeutung sein dürfte. Demnach führt ein längerer Auslandsaufenthalt nicht automatisch zum Verlust des Leistungsanspruchs, sofern die Abwesenheit nach Auffassung des Gerichts ausreichend begründet wird.
Im konkreten Fall ging es um eine Person, die ihren mehrmonatigen Aufenthalt in Portugal mit einer psychischen Erkrankung rechtfertigte und ein entsprechendes Attest vorlegte. Das Jobcenter verweigerte dennoch die Zustimmung zur sogenannten Ortsabwesenheit und stellte die Leistungen ein. Dagegen setzte sich der Mann im Eilverfahren gerichtlich zur Wehr – mit Erfolg.
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Das Gericht entschied, dass sich der gewöhnliche Aufenthalt des Mannes weiterhin in Deutschland befindet und der Aufenthalt in Portugal aus gesundheitlichen Gründen erfolgte sowie lediglich vorübergehender Natur war. Maßgeblich war aus Sicht des Richters, dass die Reise der Genesung und damit der Rückkehr in den Arbeitsmarkt diente. Nach Auffassung des Gerichts kann ein solcher gesundheitlicher Anlass als „wichtiger Grund“ gewertet werden, um die Pflicht zur Ortsanwesenheit aufzuheben.
Demnach muss bei einer Abwesenheit lediglich die dauerhafte Erreichbarkeit der betroffenen Person, etwa per Telefon, E-Mail oder für Videokonferenzen, gewährleistet sein. Für Jobcenter bedeutet das, dass sie Anträge auf längere Abwesenheiten nicht mehr pauschal ablehnen dürfen, sondern die Umstände des Einzelfalls sorgfältig prüfen müssen.
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Kritiker dürften in dem Urteil deshalb mehr sehen als nur eine bloße Einzelfallentscheidung. Denn wenn die Pflicht zur Ortsanwesenheit rechtlich immer stärker hinter „wichtige Gründe“ und bloße Erreichbarkeit zurücktritt, verliert sie auf Dauer an Verbindlichkeit. Das Urteil könnte damit zu einem weiteren Schritt werden, den bisherigen Anwesenheitsgrundsatz im Bürgergeld faktisch deutlich aufzuweichen.
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Wehe, man arbeitet in diesem Land und ist dazu noch Deutscher.
Dann ist man der komplette Depp.
Exakt. 👌
Nicht nur die internationale Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Unternehmen soll durch höchste Steuern, höchste Energiepreise und irrsinnige Bürokratie zerstört werden. Sondern auch die Leistungsbereitschaft der Arbeitnehmer.
Die arbeitende Bevölkerung wird vom linken Altparteien-Staat systematisch ausgeplündert, verhöhnt und demoralisiert. Bis alle irgendwann die Leistung verweigern.
Die deutsche Wirtschaftskraft soll komplett zerstört werden.
Alle sollen zu Abhängigen eines Digitalen Links-Staates werden, damit der Great Reset durchgesetzt werden kann.
Gibt es nichts mehr hinzuzufügen 👍
Wenn ich als Ausländer arbeite, bin ich dann auch nicht Schlau ?
Ich denke schon .Arbeit tut gut und habe mehr Geld als ein Sozialhilfeempfänger.
75 % vom dt. Michl wollen das so!!! Vermutlich hat Long „Tagesschau Systrom“ denen ihr Gehirn gefressen!
Zur Info: Der Mann (Jg. 1967) ist Deutscher, war von 2000 bis Januar 2026 alleiniger Geschäftsführer eines Pflegedienstes, also Unternehmer, und ist nach dessen Insolvenz 01/2026 (wie alle Selbstständigen) direkt in das Bürgergeld gerutscht. Nachzulesen hier: LSG Sachsen, Beschluss v. 23.03.2026 – L7 AS 84/26 B ER
Und die „Herausnahme aus dem aktuell stark belastenden persönlichen Umfeld“ (Aufenthalt in Portugal) ist laut behandelndem Facharzt therapeutisch indiziert, weil der ehemalige Geschäftsführer an Depressionen leidet und beruflich und privat offenbar heftigen Anfeindungen ausgesetz ist, denen er sich anders nicht entziehen kann. Euer Narrativ vom „urlaubenden Sozialschmarotzer“ trifft also nicht mal im Ansatz zu. Und man muss auch nicht lange überlegen, was der Grund für die Insolvenz gewesen sein kann. Vielleicht pisst Ihr gerade jemanden ans Bein, der die gleiche Partei wählt wie Ihr!
Ich frage mich da doch, wie jemand der sich im Bürgergeldbezug befindet drei Monate in Portugal urlauben kann.
Keine Sorge, das geht. Die Arbeitslosen haben über 500€/mon. für Strom, Essen und Spaß. 300€/mon auf die Seite zu legen ist kein Problem, wenn man seinen Konsum beherrscht.
Was lernen wir daraus? Es wird zu viel Bürgergeld gezahlt.
und er kann ja seine Wohnung in D kurzzeitvermieten solang er reist….
Na ganz so ist es auch nicht. Wir hatten vor 2023, als ich noch im HartzIV war, zusammen 900 € im Monat zu zweit und wir kamen gerade so hin – da war nichts mit 300 € jeden Monat zurücklegen.
Wir hatten allerdings keine Mietkosten. Natürlich kommt die KV noch dazu, aber die ging ja direkt an die KK.
Ich kenne beide Seiten – als HartzIVer und seit 2023 als Arbeiter.
Und wenn er zwischenzeitlich sein Wohnung in Buntland (auf dem Papier an Ukrainer )vermietet geht es ihm noch besser.
Sie kommen also mit 200 Euro im Monat zurecht. Glaube ich nicht. Ich halte Sie für einen selbstgefälligen Hetzer. Aber womöglich ist das Ihr Job.
Portugal ist günstiger als hier.
Man könnte sich fragen, ob er vielleicht schwarz arbeitet, aber dann kriegt man vielleicht noch Ärger wegen Haßsprache.
Das ist dann ein Künstler, also ein Lebenskünstler ,der es sich auf Kosten der Dummdeutschen gutgehen lässt, clever der Mann
In Berlin als Beispiel braucht man dazu nur eine günstige Wohnung als Mieter zu haben.
Die kann man dann für das Doppelte oder mehr kurzfrstig weiter- bzw untervermieten, wie Fälle belegen.
Vom Gewinn und von den sonstigen Leistungen kann man wohl in zB Portugal recht gut leben.
Und die SPD wundert sich, warum die Arbeiter die ehemaligen Arbeiterpartei nicht mehr wählen.
Ist das die Vorbereitung für Bürgergeldbezug für Asylantenrückkehrer?
Sie haben es genau erfasst und bestens auf den Punkt gebracht! Faeser hatte ja schon angestrebt, dass Afghanen, Syrer, Ukrainer&Co pendeln dürfen….
Die Familienversicherung für türkische Angehörige im Ausland bleibt ja auch kostenlos.
Ist doch eigentlich egal, wo man NICHT arbeitet.
NEIN! In Deutschland wird Nichtstun am Besten entlohnt!
Hatte denn das zuständige Kreiswehrersatzamt den Aufenthalt genehmigt?
Genau das ist das Problem: die Jobcentermitarbeiter müssen vor jeder Sanktionsüberlegung in Betracht ziehen, dass die Sanktion vor Gericht landen könnte und wieder einkassiert wird. Die Folge: Sanktionen werden nur sehr selten verhängt und die Leistungsbezieher können im Grunde machen was sie wollen.
Also Sie verstehen es als Problem, wenn ein Bürger gegen die Entscheidung einer Behörde klagen kann. Wundern Sie sich manchmal, wenn Sie jemand als Faschist bezeichnet?
Super, ich höre jetzt auch auf zu arbeiten und gehe ins Bürgergeld, in Thailand kann man damit super leben….
Um in Thailand zu leben ,musst Du aber ca. 1800, Euro Einkommen nachweisen, sonst klappt es dort nicht mit Einreise für immer….
Ich empfehle YouTube: „Rentner in Thailand“. Auch nicht so rosig.
Ich habe 47 Jahre meines Lebens mit ehrlicher Arbeit verplempert. Eigentlich müsste ich das bitter bereuen, denn wenn viele Andere und ich das nicht getan hätten wäre dieses dekadente System wahrscheinlich schon lange krachen gegangen.
(Hier noch mal zum Nachdenken die Merkmale einer dekadenten Gesellschaft:
Hedonismus: Der Fokus liegt auf kurzfristigem Genuss statt langfristiger Stabilität.
Niedergang der Werte: Gesellschaftliche Tugenden werden vernachlässigt.
Eliteversagen: Oft wird eine Oberschicht beschrieben, die sich in Prunk verliert, während das System instabil wird.
Stagnation: Unfähigkeit, neue Wege zu gehen, und stattdessen Wiederholung von Fehlern.)
Es gibt also eine Lohnfortzahlung im Krankheitsfall für Bürgergeldler?
Ich nehme an 100 %, unbegrenzt?
Was ist mit der Bundeswehr, müssen die Gesunden jedenfalls vor Ort sein?
Die deutsche Justiz wird zur Gefahr!
Wenn der Aufenthakt der Genesung dient und damit der Rückkehr ins Arbeitsleben, sehe ich im Handeln des kranken kein Problem und gebe dem Gericht Recht.
Wir alle wissen, wie schwer es ist einen Facharzttermin zu erhalten. Bei Psychotherapien ist eine Wartezeit von 1 bis 2 Jahren der Standard geworden.
Wenn deutsche Behörden unser Steuergeld an nicht deutsche, ins Ausland transferieren um deren Existenz zu sichern, obwohl diese nie Steuern zahlten, dann darf ein deutscher Arbeitnehmer, der leider erkrank ist, auch vergleichbare Unterstützung erwarten, wenn seine Genesung im Ausland stattfindet. Schließlich arbeitet er an seiner Genesung um ins Arbeitsleben zurückkehren zu können, wie das Attest bescheinigt.
Es ist mal an der Zeit, dass sich der Deutsche auf Gleichbehandlung emanzipiert.
Die Psyche als Persilschein? Um wen handelt es sich denn da und wer macht da so steuer-/wirtschaftsschädlich mit?
Geld ist für alles (im Ausland) da – aber nicht für die Versorgung UNSERER Schwächsten.
https://www.dnn.de/lokales/dresden/ein-dresdner-pflegedienst-wehrt-sich-gegen-die-allmacht-der-krankenkassen-4LVSW3DV6AIJ3YEGZHEJIXR5EI.html
Das Urteil wirft viele offene Fragen und Fakten auf !
1) Bei der Firma handelt es sich lt öffentlichen Bekanntmachungen um die Firma Zentrum für Gesundheitsdienste Dresden GmbH, Anton-Graff-Str. 28, 01309 Dresden, Amtsgericht Dresden HRB 18636 / Insolvenzverfahren 533 IN 2028/25. Geschäftsführer Sebastian Stegmaier, Wiesbaden.
2) Mietobergrenze Dresden für 1-Personen-Haushalt maximal 45 qm €450,50 Bruttokaltmiete zzgl. Heizung / Warmwasser. Mietabsenkungsverfahren, Umzug, etc ? Qm der Wohnung?
3) Wohnt Herr Stegmaier nun in Wiesbaden, Dresden oder Portugal mit Haupt- und/ oder Zweitwohnsitz. Ummeldepflicht innerhalb von 14 Tagen !
4) Engagiert bei Brot für die Welt, Hilfswerk der evangelischen Kirchen.
5) Unterhaltspflicht der (vermögenden) Ehefrau?
6) Wie wird die Unterkunft in Portugal finanziert? Doppelte Mieten? Darlehen?
https://www.juris.de/static/infodienst/autoren/D_NJRE001637859.htm
Deutschland bekommt was es gewählt hat
Erinnert man sich noch an „Florida-Rolf“? Nichts Neues unter der Sonne. Fehlt nur noch ein neuer Hohmann… Waren prägende Zeiten für mich damals…
Opfer unserer Gesundheitsminister und Politiker !
Viele Jahre gekämpft für seine Patienten, Mitarbeiter und sein Unternehmen – und doch verloren. 😢
Gute Besserung !
https://www.saechsische.de/gesundheit/wenn-ein-streit-ums-geld-lebensbedrohlich-wird-XJ7WOG3E4PMYOBU6QHFF5TJXQI.html
Was hat nun das Job Center mit Therapien zu tun?
Auf geht’s : Kuren nur noch im sonnigen Süden, z. Bsp. Mittelmeer oder auch die Kanaren sind zu empfehlen.
Wir – die Steuerzahler – zahlen doch gerne.
Macht dieses Gericht etwa Werbung für die AFD ?
„und ein entsprechendes Attest vorlegte.“
Das ist der entscheidende Punkt. Ansonsten müsste man Arbeitnehmern mit entsprechendem Krankenschein/Attest auch den Auslandsaufenthalt verbieten.
6 Wochen zahlt der Arbeitgeber und danach die Krankenkasse…
„ dass die Reise der Genesung und damit der Rückkehr in den Arbeitsmarkt diente. “
Ok. Wenn er danach aber innerhalb von 3 Monaten keinen Job hat. Geld zurückfordern.