Bundesverwaltungsgericht
AfD gegen Nürnberg: Stadt muss Anti-Rechts-Bündnis vorerst doch nicht verlassen
Die Stadt Nürnberg muss vorerst nicht aus der „Allianz gegen Rechtsextremismus“ austreten. Das Bundesverwaltungsgericht hat ein entsprechendes Urteil aufgehoben und den Fall zur erneuten Prüfung zurückverwiesen.
Von
Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hatte die Stadt Nürnberg bereits zum Austritt aus der „Allianz gegen Rechtsextremismus“ verpflichtet. Nun hat das Bundesverwaltungsgericht diese Entscheidung aufgehoben und den Fall zur erneuten Prüfung zurückverwiesen.
Die Richter in Leipzig entschieden am Donnerstag, dass die bisherigen Feststellungen nicht ausreichen, um einen solchen Austrittsanspruch zu begründen. Nürnberg muss die Allianz damit vorerst nicht verlassen. Ob die Stadt dazu verpflichtet werden kann, ist weiterhin offen.
Werbung
Geklagt hatte der AfD-Kreisverband Nürnberg/Schwabach. Er verlangt den Austritt der Stadt aus der „Allianz gegen Rechtsextremismus in der Metropolregion Nürnberg“. Während das Verwaltungsgericht Ansbach die Klage zunächst abgewiesen hatte, gab der Verwaltungsgerichtshof der Partei im November 2024 recht und verpflichtete die Stadt zum Austritt. Diese Entscheidung ist nun aufgehoben.
Ein Austritt könne nur verlangt werden, wenn die kritischen Äußerungen der Allianz der Stadt „nach Zielsetzung und Wirkung ihrer Mitgliedschaft wie eigene zuzurechnen sind“ und darin ein nicht gerechtfertigter Eingriff in die Chancengleichheit der Partei liege, erklärte das Gericht. Genau daran fehlte es nach Auffassung der Leipziger Richter bislang.
Werbung
Der Verwaltungsgerichtshof habe nicht festgestellt, ob der Zweck der Allianz darin bestehe, „der AfD im politischen Wettbewerb Nachteile zuzufügen“. Ebenso sei offengeblieben, ob die Stadt innerhalb des Bündnisses „lenkenden Einfluss im Sinne gegen die AfD gerichteter Aktionen nimmt oder solche Aktionen gezielt unterstützt“.
Lesen Sie auch:
Amerikas Islamismusproblem
Mehrere islamistische Anschläge erschüttern Amerika – derweil wird der politische Islam wie nie zuvor von der radikalen US-Linken in ihre Koalition aufgenommen und als Mobilisierungsbasis bespielt. Wie es dazu kam.Yunus Cakar
Nach Parteitags-Eklat: Für Die Linke Niedersachsen kandidiert ein radikaler Mullah- und Huthi-Freund
Für Die Linke Niedersachsen kandidiert mit Yunus Cakar ein Bürgermeisterkandidat, der in der Vergangenheit mehrfach an radikalen Pro-Mullah-Demos teilgenommen hat. Es ist bereits der zweite Antisemitismus-Skandal innerhalb der Partei binnen weniger Wochen.Artikel 21 des Grundgesetzes gewährleiste allen nicht verbotenen Parteien die chancengleiche Teilhabe am politischen Wettbewerb. Ein mittelbarer Eingriff könne daher grundsätzlich auch durch die Unterstützung Dritter erfolgen. Die bloße Mitgliedschaft einer Kommune in einem solchen Bündnis reiche jedoch nicht aus, um ihr dessen Aussagen automatisch zuzurechnen. Maßgeblich sei vielmehr, ob die Stadt tatsächlich in den politischen Wettbewerb eingreife und die Äußerungen der Partei schaden könnten.
Das Recht auf kommunale Selbstverwaltung umfasse „auch die Befugnis, sich an örtlicher Antidiskriminierungsarbeit und Initiativen gegen lokalen politischen Extremismus zu beteiligen und diese zu unterstützen“. Selbst kritische Äußerungen könnten gerechtfertigt sein – etwa als Beitrag zum Schutz der freiheitlichen demokratischen Grundordnung. Voraussetzung sei jedoch, dass die staatliche Stelle die Notwendigkeit darlegt. „Das ist hier nicht geschehen.“
Werbung
Ausgangspunkt des Verfahrens ist ein Beschluss des Nürnberger Stadtrats vom 18. November 2021. Damals hatte eine Mehrheit einen Antrag des AfD-Kreisverbands Nürnberg/Schwabach abgelehnt, die Mitgliedschaft in der „Allianz gegen Rechtsextremismus in der Metropolregion Nürnberg“ zu beenden. Der Kreisverband zog daraufhin vor Gericht.
Der Verwaltungsgerichtshof hatte seine Entscheidung maßgeblich auf konkrete Äußerungen der Allianz gestützt. In einer Pressemitteilung vom 11. Februar 2020 heißt es etwa, die AfD werde für „Werbezwecke“ aktiv; zudem lasse sich ein Integrationsgremium für die Zwecke von „Rassisten“ und Gegnern einer „vielfältigen und bunten Gesellschaft“ instrumentalisieren. Weiter formulierte die Allianz: „Wer Demokratie wählt, spricht nicht mit Rassisten!“ Bereits in einer Mitteilung vom 6. September 2017 hatte das Bündnis von „rassistischer Hetze“ und „menschenverachtenden Positionen“ der AfD gesprochen.
Nach Angaben der „Allianz gegen Rechtsextremismus“ gehören dem Netzwerk 164 Kommunen und Landkreise sowie 358 Organisationen und Institutionen aus der Zivilgesellschaft an. Die zugrunde liegende Rechtsfrage stellt sich damit auch für zahlreiche andere Kommunen mit vergleichbaren Mitgliedschaften.
Werbung
Mit der Entscheidung aus Leipzig ist der Streit in der Sache nicht entschieden. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof muss zentrale Fragen erst noch klären. Erst danach wird feststehen, ob Nürnberg aus der Allianz austreten muss.
Freund werden
Freund von Apollo News werden
Wie sagte doch der Grüne Benedict Lux am 14. August 2020 dem Neuen Deutschland: „Wir haben sicher den Grundstein für Erfolge gelegt. Die Latte lag aber auch niedrig. Gemessen an dem, was vorher gelaufen ist, haben wir einen Riesenerfolg erzielt. Wir haben die gesamte Führung fast aller Berliner Sicherheitsbehörden ausgetauscht und dort ziemlich gute Leute reingebracht. Bei der Feuerwehr, der Polizei, der Generalstaatsanwaltschaft und auch beim Verfassungsschutz. Ich hoffe sehr, dass sich das in Zukunft bemerkbar macht.“
Ist leider wahr.
Eine Stadt die öffentlich gegen die demokratische Opposition kämpft und dafür noch einen gerichtlichen Freibrief bekommt. Das gibt es nur im besten Deutschland aller Zeiten.
Weil es eben über den bypass NGO läuft.
Wenn also in Zukunft eine Beamter die AfD hart angehen will, camoufliert man sich in NGO-Gewand und kann austeilen.
Was nicht beachtet wird ist immer, wenn sich der Wind dreht, sind diese Mittel ebenfalls der AfD freigegeben. Dann würden doch glatt die bösen Rechten sich selber NGOs ins Leben rufen, mit welchen sie gegen die Linken agitieren könnten.
Blöder-/dankenswerterweise wollen die Rechten nur, dass alles gesittet läuft und würden den NGOs das Geld trocken legen.
“ Was nicht beachtet wird ist immer, wenn sich der Wind dreht, sind diese Mittel ebenfalls der AfD freigegeben.“
Sie sind also der Ansicht, dass sich der Wind in diesem Land noch dreht ?;-))
AfD jetzt!🇩🇪🇮🇱
Die vermutlich linke Richterin mit einem Doppelnamen hat nicht richtig entschieden.
Die konnte aufgrund ihres linksgrün-versifften Doppelnamens gar nicht anders entscheiden, mutmaßlich…;-))
Stadt muss Anti-Rechts-Bündnis vorerst doch nicht verlassen… So weit ist es schon, dass sich Städte im „Anti-RECHT- und Rassismus-Bündnis“ mit stattlichem und richterlichem Segen gegen Demokratie und Rechtstaat verbünden dürfen !
Mit Wahlen kann man alles wieder ändern und auch dann anders entscheiden ! Natürlich kann hierbei auch der Bereich Personal eine große Tolle spielen , doch auch das lässt sich mit Mehrheiten ändern !! Insofern kommt es immer wieder auf die Wahlen an , das sollte sich jeder merken !! Mehrheit ist eben dann auch Mehrheit !! Nicht jammern , sondern Wählerstimmen machen den Unterschied !!
Kontaktschuld gibt es eben nur von und für rechts.
Rein juristisch gesehen reicht dem BVerwG der von den Vorinstanzen zu Grunde gelegte Sachverhalt nicht aus um ein Urteil zu fällen. Die fehlenden Feststellungen muss die Vorinstanz VerwGH jetzt noch treffen bzw. nachholen. Allerdings stellt sich mir die Frage, warum die Kommunen dort nur „passive“ Mitglieder sein sollen ?
Schließlich liegt die „Bekämpfung“ der AfD hier im Interesse des Nürnberger Stadtrats, also den politischen Konkurrenzparteien. Und falls Geld an die Allianz gezahlt wurde: Ist das bereits unzulässige aktive
Mitgliedschaft ?
Sollen sie doch da mitmachen, wen juckt‘s?
Allianz gegen Rechtsextremismus in der Metropolregion Nürnberg
Beschluss der Mitgliederversammlung 2022–9.2.2022
Beschluss 2 -Wer Demokratie WÄHLT keine Rassisten
Zitate:.. Die Allianz appelliert deshalb an alle, im Herbst 2023 zur Wahl zu gehen und demokratische Parteien zu wählen; denn nicht jede Partei, die sich zur Wahl stellt, vertritt auch demokratische Inhalte. Bei der Land-und Bezirkstagswahl im Herbst 2023 müssen alle, die für ein weltoffenes Zusammenleben stehen, Kräfte und Stimmen bündeln, damit Antidemokrat*innen und Rassist*innen keine „Wahlerfolge“ feiern und an Einfluss gewinnen. Nur, wenn wir zusammen stehen und gemeinsam, überparteilich klar Stellung beziehen, können wir zeigen, dass wir Demokrat*innen in der Mehrheit sind..
Wenn überparteilich „Wahlerfolge“ von „Antidemokrat*innen und Rassist*innen verhindert werden sollen und diese „Allianz gegen Rechtsextremismus“ über das Menschenrechtsbüro der Stadt Nürnberg ihre Artikel verbreitet–welche Zweifel gibt es?
Gerade der VerwGZweig ist linksgrün unterwandert, bis ins BVG.
Da die meisten Migrationssachen dort landen, ein geschickter, lange geplanter Schachzug zur Zerstörung unseres Landes.
Das stimmt. Linke Richter verantworten linke Urteile.
Nur noch ein Schmierentheater dies alles! Wessen Brot ich ess, dessen Lied….!!!