Jugendstrafrecht
Bewährung und 80 Sozialstunden: Bruder des getöteten Filipp S. enttäuscht über Urteil für Angeklagten
Der Bruder des getöteten Filipp S. ist enttäuscht darüber, dass gegen einen der Täter bloß eine Bewährungsstraße und 80 Sozialstunden verhängt wurden. Ein Menschenleben zähle nicht mehr viel in Deutschland, beklagt er.
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Der 16-jährige Filipp S. starb 2024, als er einen Streit zwischen zwei Gruppen in einer Skateranlage in Meinerzhagen schlichten wollte. Der Hauptangeklagte hatte ihm einen Fausthieb verpasst, der dazu führte, dass ein Blutgefäß im Gehirn riss und S. einige Tage später starb. Das Landgericht Hagen in Nordrhein-Westfalen verurteilte den jetzt 18-jährigen Angeklagten zu 80 Sozialstunden und einer Bewährungsstrafe von einem Jahr. Filipps Bruder ist enttäuscht über das Urteil.
Gegenüber der Jungen Freiheit sagt er: „Ich war als Nebenkläger bei dem Prozess dabei und bin nach dem Urteil richtig enttäuscht.“ Ein Menschenleben zähle nicht mehr viel in Deutschland. Auch wenn er die Gerichtsentscheidung auf keinen Fall als richtig ansehe, werde er nicht in Berufung gehen. Davon habe ihm sein Anwalt abgeraten. „Dann werden aus den 80 Sozialstunden vielleicht 120, und das lohnt sich nicht.“ An der geringen Freiheitsstrafe werde sich nichts ändern.
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Das Landgericht Hagen wandte das Jugendstrafrecht an, weil der Täter zum Tatzeitpunkt minderjährig war. Deshalb wurde der Prozess auch unter Ausschluss der Öffentlichkeit geführt. Das Gericht folgte in seiner Entscheidung der Forderung der Staatsanwaltschaft.
Oberstaatsanwalt Bernd Haldorn ist sich laut Bild sicher, dass der „entscheidende Schlag“ vom Angeklagten kam. Dieser habe jedoch keine Tötungsabsicht gehabt. Filipp S. war nach dem Hieb regungslos zu Boden gegangen. Andere Jugendliche sollen dann auf ihn eingetreten haben.
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Sieben weitere Angeklagte müssen sich vor dem Amtsgericht Lüdenscheid wegen Beteiligung an einer Schlägerei und gefährlicher Körperverletzung verantworten. Das Verfahren läuft unabhängig von dem in Hagen. Filipps Bruder rechnet nach dem bisherigen Urteil nicht mit höheren Strafen für die anderen Angeklagten, wie er der JF sagt. „Araber, Türken und Deutsche“ seien auf seinen Bruder losgegangen.
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Das ist ja auch eine Strafe für Ladendiebstahl. Es ist ein Kennzeichen sozialistischer Länder, dass Kriminelle sehr geschont werden. Das liegt daran, weil man alle Ressourcen braucht, um die Kritiker zu verfolgen.
Sie kennen den Spruch von Alexander Solschenizyn? Wenn nicht, mal bei der Google nachschlagen, der stimmt mit Ihrem Kommentar gut überein, und ergänzt ihn
@Felix – Nein, es ist eine Folge der ‚humanen‘ Aufklärungsphilosophie.
Das hat doch mit Ressourcen nichts zu tun. Das Urteil IST doch nun gesprochen worden. Was geht in dem Richter vor? Der Marsch durch die Institutionen?
Unsinn!
Haben Sie irgendwan im einem sozialistischen Land gelebt?!
Ich ja, ein halbes Jahrhundert (nicht DDR)
Tja nu, eine Krähe hackt der anderen kein Auge aus. Warum sollten Verbrecher ihresgleichen verfolgen? Die gehen erst dann aufeinander los, wenn die Beute verteilt werden muß.
Ach klar! In sozialistischen Ländern werden Kriminelle angeblich so sehr beschützt, dass sie bei erstmaligem Gesetzesbruch direkt einen eigenen Mercedes bekommen, pardon, ich meinte, einen Trabanten bestellen dürfen, der in fünf Jahren geliefert wird, und eine lebenslange Netflix‑Flat erhalten, pardon, wieder versprochen, ich meinte, Intershop-Gutscheine bekommen und ein warmes Bett genießen, während Kritiker im Hochsicherheitshochhaus „Justizpalast“ zwangsbeglückt werden. In Wahrheit zeigt das deutsche Jugendstrafrecht einfach, dass man Chancen zur Wiedereingliederung nutzt: Bewährung plus Sozialstunden ist kein Schonen, sondern ein Versuch, jemanden nicht zu noch mehr Ärger zu treiben. Sozialismus hat damit nichts zu tun, außer in der Fantasie mancher Kommentarautoren.
Atlas hat sich wieder mal verflogen.
Ach naja, einen Container von der Suchtberatung mit Methadonausgabe vor Atlas Haustür und Ruhe ist. Da kann er dann Tag und Nacht keifen 😀
Starkes Argument.
Bei den National-Sozialisten zum Beispiel waren die Kriminellen in den paramilitärischen Parteiorganisationen oder in den Lagern angestellt.
Bei den Sozialisten in der DDR auch. Oder egal wo sonst.
Da haben Sie solche Leute auch in Ämter gehieft, im Militär und Sicherheitsapparat eingesetzt usw.
Alle totalitären Regime machen das. Psychopathen sind für die eine Ressource. Die kann man wunderbar zum terrorisieren der Bevölkerung nutzen.
Bei den International-Sozialisten ebenfalls.
Eine für Ihre Verhältnisse durchaus brauchbare Herausarbeitung — bis auf die beiden letzten Sätze, wo Sie Ihre diversen Störungen wie üblich nicht mehr bei sich behalten konnten.
Eine Biokartoffel hätte 8-10 Jahre Gefängnis bekommen, was an der oberen Grenze des Jugendstrafrechts liegt und für ein Tötungsdelikt auch angemessen ist.
Man kann das importierte Gesindel auch aus Deutschland entfernen. Wäre mal ein gutes Urteil….
Ja, sofortige Remigration, die Familie gleich mit, wäre allen anderen Maßnahmen vorzuziehen. Käme dem Steuerzahler auch günstiger.
Zu teuer und aufwendig. Es gäbe durchaus sinnvolle Verwertungsmöglichkeiten, etwa in der Nutztiermast oder der thermischen Stromerzeugung.
Im Leben nicht. Der hätte in diesem Fall dieselbe Strafe bekommen. Da gab es keinen Vorsatz, und es war eine aus den Fugen geratene Prügelei unter Halbwüchsigen. Sie wissen nicht, wohin Sie Ihre Wut lenken sollen und prügeln selber auf ein Opfer ein, das gerade in Mode ist.
Ich kann über so einen Kommentar nur den Kopf schüttel.
Früher gab eine ehernes Gesetz, wer am Boden liegt wir in Ruhe gelassen und nicht noch auf den Küpf getreten. Das ist für mich klarer Tötungsvorsatz.
Das bei dieser Klientel jede Sozialisierung fehlt und es garantiert wieder zu
Übergriffen von diesen Herren kommt ist so sicher wie das Amen in der Kirche.
Aber unsere Gutmenschen und Teddybärwerfer wird es auch noch treffen.
Nirgendwo ist davon die Rede, dass Fußtritte die Todesursache waren. Das haben Sie ebenfalls nur herbeigezaubert, damit Sie nach Herzenslust unsachlich toben können.
Na, immerhin hat er ja kein lustiges Shampoo-Bildchen auf X geteilt. Denn dann wäre er jetzt vorbestraft, und das mit Recht! Nie wieder ist jetzt!
Steuerhinterziehung bringt mehrere Jahre Knast ein. Ist ja auch wesentlich schlimmer, als einen jungen Menschen tot zu schlagen 🙁
Schrecklich, seinen Bruder unter solchen Umständen zu verlieren.
Von den Tätern wird man sicher wieder hören. Neulich wurde einer rückfällig, der hatte schon vor ein paar Jahren einen Feuerwehrmann totgeschlagen. Inzwischen läuft er wieder frei herum und hat unlängst die „Gelegenheit“ genutzt, wieder ein schweres Rohheitsdelikt zu begehen. Halid S. heißt der Verbrecher.
https://www.br.de/nachrichten/bayern/opfer-von-gewaltattacke-nennen-schwulenfeindlichkeit-als-motiv,VCF7gLy
Massenmörder aus England wollen gerne einzig in Deutschland verurteilt werden.
Ein Engländer mordete in den USA 5 Menschen, flüchtete zurück in seine engl. Heimat und wollte mit dem FBI oä. den Deal in Deutschland verurteilt zu werden.
Der Begriff Re-Sozialisierung muss dringend überarbeitet werden.
Aktuell, Rückfallquoten zwischen 50 und 70 Prozent.
Ein unerträgliches Fehlurteil.
Was für eine Strafe für einen totgeschlagenen Menschen. Sozialstunden … fast schon der „Ritterschlag“ zum Einstieg in die endgültige Kriminalität.
Straftat – Fischwilderei
Wenn kein Erlaubnisschein für das Gewässer vorliegt und trotzdem Fische gefangen werden, kann es rechtlich als Fischwilderei gelten.
Dann drohen nach § 293 Strafgesetzbuch:
• Geldstrafe oder
• Freiheitsstrafe bis zu 2 Jahren
Von der Meta-Ebene betrachtet, wird der Gesellschaft tagtäglich seit Jahren vor Augen geführt das unser Staatswesen, die Politik, nicht mehr funktionieren. Institutionen wie Gerichte sind ideologisch derart realitätsfern, nicht nur ob dieses Urteils. Ich denke, es wird solange weiter bergab gehen solange die Menschen dies mitmachen. Ganz einfach.
Ein Täter mit rechtem Hintergrund wäre niemals so davon gekommen.
… Sie meinen dann also einen „konservativ-bürgerlichen“ Hintergrund? … das ist es nämlich, was ich unter „rechts“ verstehe: bürgerlich, konservativ, solide, verlässlich …
Es ist schwer, etwas zu sagen, wenn man keine Einzelheiten kennt. Aber wenn jemand für „Führerscheintheorieprüfungsbetrug“ zu drei Jahren Haft verurteilt wird, andere wegen Beleidigungen zu Geldstrafen, die mehr als einem halben Jahr Haft entsprechen, dann fragt man sich schon, ob hier etwas aus dem Lot geraten ist. Worte scheinen inzwischen schlimmer als Taten.
Auch „Araber“ und „Türken“ wären daran beteiligt gewesen. Zwei Schlagzeilen die aufhorchen lassen: Kölner Stadt-Anzeiger: Kölner Kriminalstatistik 2025: Weniger Straftaten, weniger Gewalt – aber mehr Sexualdelikte. Tagesspiegel: Ausweisung bei „mangelhaftem“ Lebensstil? Schweden verschärft Kurs gegen Einwanderer drastisch.
Nun, das Fragezeichen in der Schlagzeile hätte man besser mit einem Ausrufezeichen versehen. Aber warum geht selbst im einstigen, liberalen Schweden, was in Deutschland nicht geht? Antwort: Die Mehrheit der Deutschen will Umfragen nach eine solche Politik auch in Deutschland. Ein großer Teil dieser Mehrheit aber wählt nicht so, wie man die Politik in D gerne hätte.
Wer eine andere Politik will, muss sein Wahlverhalten überdenken. Sonst bleibt der Wille nur Makulatur.
Ach, das sollte eine Strafe sein? Hab ich irgendwie nicht mitbekommen…
Nun. Ein Fausthieb führte zu einem Riss im Blutgefäß. Ich weiß nicht wie heftig man schlagen muss um so etwas zu bewirken. Kann es nicht auch sein, dass dieses nicht beabsichtigt war? Bei einer Prügelei kann so etwas passieren ohne dass es beabsichtigt ist. Oder? Wenn es ohne Absicht passiert ist würde ich einem jungen Menschen auch nicht unbedingt die Zukunft verbauen wollen.
Das ist keine Strafe. Das ist eine Auszeichnung und Ermunterung für mehr.
Und genau deswegen werden die immer weiter machen!
Ja, Urteil, das nicht überzeugt. Man hat manchmal schon den Eindruck, dass „falsche“ Äußerungen in den Sozialen Medien – relativ gemessen am Vergehen – härter bestraft werden.
Oberstaatsanwalt Bernd Haldorn ist sich laut Bild sicher, dass der „entscheidende Schlag“ vom Angeklagten kam. Dieser habe jedoch keine Tötungsabsicht gehabt. – Eventuell hat auch ein Messerstecher nicht immer eine Tötungsabsicht. Zu entscheiden, wer bei harten unkontrollierten Aggressionen töten wollte, scheint mir eine intellektuell anspruchsvolle Aufgabe. Eher geht es doch wohl darum, wer bei einer Handlung das Sterben des Opfers >nicht ausschließen kann<. Und jeder Normalbürger ahnt, dass ein Fausthieb nicht harmlos ist.
Ob der Herr Oberstaatsanwalt Haldorn Gedanken lesen kann? Oder woher wusste er von der nicht vorhandenen Tötungsabsicht des Täters? Ach so, weil der es so kundgetan hat. Schon klar, wenn ich jemandem gegen den Kopf trete, will ich doch nur spielen.
Wenn der Täter Wahlrechte hat, kann es nur Lebenslänglich nach Erwachsenenstrafrecht geben.
Nun jetzt kann der Täter wieder das machen was er am besten kann und wieder werden Menschen um ihre Angehörigen weinen…
Das Strafmaß ähnlich zu dem einer Politikerbeleidigung, Bademantelschikanen nicht miteingerechnet.
Jeder Steuerhinterzieher wird hârter bestraft.
Der richtige Hintergrund stimmt solche Richter milde.
Ein Schlag, mit solch einer Wucht . . . rohe Gewalt, mit Todesfolge.
Das „Urteil“ macht einen fassungslos . . .
Wage sich einer nochmal die Urteile in anderen Ländern zu kritisieren!
Ich wüsste, was ich zu tun hätte, wenn ich der Bruder wäre.
Wieso erwähnt man hier nicht, dass der Angeklagte auch ein Hobby-Boxer war? Er wusste bzw. hätte wissen müssen, was so ein Schlag für Konsequenzen haben kann. Zumal er direkt auf die Schläfe gezielt hatte. Ich hätte mir einen anderen Anwalt für eine zweite Meinung angehört, aber okay…
Das ist ein bedenkenswerter Hinweis.
Mit großem Unverständnis habe ich zwei aktuelle Gerichtsentscheidungen verfolgt. Im Falle des getöteten Philipp S. kam der Täter lediglich mit einer Bewährungsstrafe und 80 Sozialstungen davon. Für de Angehörigen muß das unerträglich sein – schließlich hat ein junger Mensch sein Leben verloren.
Im Fall des Messerangriffs am Holocaust-Mahnmal auf einen spanischen Touristen wurde der Täter hingegen zu 13 Jahren Haft verurteilt. Das Gericht stellte ausdrücklich fest, daß der Täter aus radikal-islamistischer und antisemitischer Motivation gehendelt hat. Der Tourist hat den Angriff glücklicherweise überlebt.
Natürlich spielen juristische Faktoren wie Jugendstrafrecht oder Tatmotiv eine Rolle. Dennoch bleibt für viele Bürger schwer verstöndlich, daß in einem Fall ein Mensch stirbt und der Täter nicht ins Gefängnis muß, während in dem anderen Fall eine langjährige Haftstrafe verhängt wird. Solche Unterschiede sind für viele Menschen kaum noch nachvollziehbar!
Hätte ein deutscher Rentner mit den Armen ein Dach geformt, wäre die Strafe wohl höher ausgefallen.