Kein „Anti-AfD-Gesetz”
„Das ist wehrhafte Demokratie”: Justizministerin für Wahlrechtsentzug bei Verurteilung wegen Volksverhetzung
Die Justizministerin Stefanie Hubig befürwortet den Entzug des passiven Wahlrechts bei Verurteilung wegen Volksverhetzung. Ein Problem für die Meinungsfreiheit sieht sie nicht. Stattdessen würden sich die Grenzen des Sagbaren ausweiten, findet sie.
Von
Justizministerin Stefanie Hubig hat sich im Interview mit der Neuen Osnabrücker Zeitung(NOZ) zum Wahlrechtsentzug bei einer Verurteilung wegen Volksverhetzung geäußert. Sie befürwortet diesen Schritt. Auf die Frage der Zeitung, ob dieser Schritt wirklich sein müsse, antwortet sie: „Auch das ist für mich wehrhafte Demokratie. Es geht um die gravierenden Fälle von Volksverhetzung: Wenn jemand wegen Volksverhetzung zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt wird, kann ein Gericht entscheiden, ob es dann auch das passive Wahlrecht entzieht.”
Es handele sich um eine punktuelle Änderung des Strafrechts. Denn schon heute sei ein Entzug des passiven Wahlrechts möglich, sodass die betreffende Person nicht mehr gewählt werden kann. Tatsächlich kann das passive Wahlrecht bereits jetzt für zwei bis fünf Jahre entzogen werden, wenn jemand wegen einer Straftat verurteilt wird, die mit mindestens zwölf Monaten Gefängnis bestraft wird, wie es auf der Webseite der Bundeswahlleiterin heißt. Das gilt beispielsweise für Landesverrat oder Fälschung von Wahlunterlagen. Das gilt auch für Bewährungsstrafen. Ein Gericht muss über die Aberkennung des Wahlrechts entscheiden. Ein Entzug erfolgt nicht automatisch.
Werbung
Die Justizministerin verweist darauf, dass der Entzug des Wahlrechts bei einer Verurteilung wegen Volksverhetzung lediglich eine Option sei. Auch gelte der Entzug nur für fünf Jahre. Auf die Frage der NOZ, ob das Gesetz nicht zu einem „Anti-Höcke-Gesetz, zu einem Anti-AfD-Gesetz” werde, verneint sie. „Volksverhetzung wird doch nicht exklusiv aus einer Ecke begangen. Die Gerichte sollen die Möglichkeit bekommen, bei besonders schweren Fällen angemessen reagieren zu können, egal, aus welcher Richtung gehetzt wird.” Würden sich bestimmte Parteien angesprochen fühlen, nehme sie das interessiert zur Kenntnis.
Ebenso sieht sie kein Problem damit, dass eine solche Änderung des Strafrechts Menschen in der Auffassung bestärken könnte, dass die Meinungsfreiheit im Land weiter eingeschränkt werde. „Wir leben nach meiner Wahrnehmung in einer Zeit, in der sich die Grenzen des Sagbaren eher ausdehnen. Es werden Dinge gesagt und geschrieben, die man früher nicht mal hinter vorgehaltener Hand gesagt hätte.”
Werbung
Die SPD-Politikerin äußert sich auch zur Möglichkeit eines AfD-Verbotsverfahrens. Das dürfe nicht aus politischen Gründen vom Tisch genommen werden. Man müsse ernsthaft prüfen, ob die Voraussetzungen erfüllt sind und dann gegebenenfalls diesen Schritt gehen. Der häufige Einwurf, dass die AfD von einem Scheitern des Verfahrens profitieren könne, überzeuge sie nicht.
Freund werden
Freund von Apollo News werden
Das am 7. April 1933 erlassene Gesetz hieß nicht „Gesetz zur Entfernung von Juden aus dem Staatsdienst”, sondern „Gesetz zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums”. Euphemistische Gesetzesüberschriften gab es also schon immer. Nichts Neues unter der Sonne.
Wer fast täglich gegen das eigene Volk hetzt, es gegeneinander aufhetzt, haben doch die letzten 20 Jahre mehr als bewiesen.
Und noch immer lenken sie das Land, weil es eben in einer Parteienherrschaft NICHT um das eigene Volk, sondern um die Partei und ihr Klientel geht, würden manche sagen und vor allem erinnern.
Tja, ganz einfach!
https://youtu.be/b4xp1C7-glo?si=JKy8mNJyJRjX15C2
Stimme zu. Ein Schritt weiter Richtung sozialistischer Dikikitüdelatur. Mehr nicht🤮
„Volksverhetzung wird doch nicht exklusiv aus einer Ecke begangen.“
Ja Frau Hubig, aber es wird lediglich die eine Ecke verfolgt.
Bei den anderen ist es immer „Satire“……..
Volltreffer!
„Wer in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören, die Menschenwürde anderer dadurch angreift, dass er eine vorbezeichnete Gruppe, Teile der Bevölkerung oder einen Einzelnen wegen dessen Zugehörigkeit zu einer vorbezeichneten Gruppe oder zu einem Teil der Bevölkerung beschimpft, böswillig verächtlich macht oder verleumdet, wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.“ – § 130 Abs. 1 Nr. 2 StGB
Hetze gegen diese eine Ecke ist nun mal nicht geeignet, den öffentlichen Frieden zu stören:
„Die AfD und Gauland sind giftiger Abschaum.“ – Marco Wanderwitz (CDU) am 11.11.2018
„Es gibt keine gemässigten kräfte in der @AfD. es ist eine partei der niedertracht.“ – Ulf Poschardt (WELT) am 20.02.2020
„Wir sind bei ungefähr 20 Prozent braunem Bodensatz in der Bundesrepublik. Wenn man jetzt sieht, dass 53 Prozent die AfD gewählt haben.” – Stephan Kramer (Verfassungsschutz Thüringen) am 27.06.2023
Etc., etc., …
Wenn es keine Fake-News sind, soll Frau Brosius Gersdorf Kolumnistin bei der Süddeutschen Zeitung werden.
Sie wird uns sicher erklären , was für was wichtig ist.
Sind keine Fake-News…..alle vier Wochen im Meinungsteil….
Echt jetzt?
Frau Brosius Geierhals soll in einer der vielen SPD-Zeitungen, also der „Süddeutschen“ aka „Alpen-Prawda“ kolumnieren?
Da binnick aber mal gespannt auf deren Ergüsse da.
Ja genau! Wer nicht „freiwillig“ das „Richtige“ wählt, dem muss eben zur Not das Wahlrecht entzogen werden. So geht (unsere) Demokratie! Wenn doch nur die DDR darauf gekommen wäre… Wahlfälschungen wären komplett überflüssig gewesen. Naja, zu spät für damals. Aber gerade noch rechtzeitig für heute.
P.S.: Ja, es ist nicht komplett auszuschließen, dass dieser Beitrag Spuren von Ironie und/oder Sarkasmus enthalten könnte… oder auch nicht. Wer weiß das heutzutage schon?
Wir lassen uns UnsereDemokratie nicht vom Wähler kaputt machen!
Von der DDR zur gelenkten Demokratie.
Der Unterschied wird immer kleiner, je stärker die unliebsame Demokratie wird.
Weg mit ihr. wer Grundrechte antastet, muss einen wichtigen Grund haben. Und dazu gehört auf keinen Fall eine nicht akzeptierte Meinung. Die Frau gehört gekündigt.
Da ist Harbarth & Kaufhold davor.
Die EU ist da schon etwas weiter….empfehle folgenden Artikel von dem Mitherausgeber von „multipolar“, Herrn Paul Schreyer:
https://multipolar-magazin.de/artikel/restriktive-massnahmen
Nun, bei Kleist ist ein Krug zerbrochen.
Hier geht er noch zum Brunnen – warten wir ab, wie lange noch, denn Ludwigshafen hat gezeigt, wie weit die demokratische Legitimation einbrechen kann, wenn Opposition (oder deren Kandidaten) schon im Ansatze verhindert werden …
Unser Grundgesetz plus das Parteiengesetz – insbesondere §7 PrtG – sorgen für die freiheitliche Verfassungsdemokratie. Die Parteien haben ein Privileg nach §1 PartG
nachzulesen hier:
https://www.gesetze-im-internet.de/partg/BJNR007730967.html
§2
(1) Die Parteien wirken an der Bildung des politischen Willens des Volkes auf allen Gebieten des öffentlichen Lebens mit …
4) Die Parteien verwenden ihre Mittel ausschließlich für die ihnen nach dem Grundgesetz und diesem Gesetz obliegenden Aufgaben.
Mit der Digitalisierung gibt es eine Entgrenzung und sozialmediale Vernetzung, die lokale Ortsgruppen mannigfaltig übergeht und in ihrer Autonomie und Koalitionsfreiheit und innerparteilichen Demokratie beschädigt. Ehrenamtliche Parteiarbeit wird damit hintertrieben – der Grund weshalb Volksparteien heute auf informelle Eliten geschrumpft sind. Der Fall Gelbhaar ist dafür ein Paradebeispiel – weil das Vertrauen in eine ganze Partei zerstört wurde!
Parteien werden deformiert …
Lokale Ortsgliederungen können durch informelle Gruppen, Narzisten und „Politseminare“ und Kommunikatoren geentert werden. Das zerstört die programmatische Substanz – insbesondere bei linken Parteien (allesamt).
Nun sind nur noch ca. 1% der Bevölkerung mit Wahlrecht & Wahlberechtigung (ab16 Jahre) in politischen Parteien organisatiert. Damit ist kein Staat mehr zu machen!
Deshalb der NGO-Wahn, der Politik und Parteipolitik ins Chaos und Parteiensterben führt. Jette Niedzard und Luis Bobga sind dafür repräsentativ.
Die Agenda 2010 war der zweite große Bruch, zuvor war es die Finanzierung der Dt. Einheit über die Sozialkassen – beide Male wurden die unteren Einkommensgruppen zur Ader gelassen!
Und wenn das sich auswächst, und Menschen folglich wütend und radikal werden, und bei Sozialdemokraten die politische Empathie koppheister geht, wenn von „Modernisierungsverlierern“ geredet wurde, dann gibt es WUT und Armutswut und irgendwann Hetze.
Als Digitalisierungsfolge gibt es den „repräsentativen Top-Down-Bias“, der sich immer dann manifestiert, wenn jemand kandidiert & gewählt wird & auf seine Ortsgliederung zurückblickt. Bei dem Einen weniger, bei den Karrieristen mehr.
Die Auswüchse: Kevin Kühnert, der es mit fast 18.000 Twitter-Postings in den SPD-Parteivorstand geschafft hat. Annalena Baerbock, Fälscherin, und nun Vorsitzende der UN-Generalversammlung. Robert Habeck, der sich von Professorin Mariana Mazzucato wirtschaftswissenschaftlich vollquatschen ließ.
Demokratie zombifiziert!
Höhepunkt der Top-Down-Politik sind die amtsmißbräuchlichen Telefonate von EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen mit dem Pfizer-Chef und die Maskenaffäre des Team-Ich (Spahn, sein Smartphone & seine Kontaktliste). Demokratie als „Instant-Top-Down-Autokratie“ mit Kurzschluss der Gewaltenteilung.
Nicht nur Jugendlichen – auch Ministern muss der Smartphone-Gebrauch per Geschäftsordnung ohne Vergabestelle untersagt werden!
Stark – Danke !
,,Ein Problem für die Meinungsfreiheit sieht sie nicht. Stattdessen würden sich die Grenzen des Sagbaren ausweiten, findet sie.“
Wo ,,Grenzen des Sagbaren“existieren,gibt es keine Meinungsfreiheit!
„Grenzen des Sagbaren“ – eine totalitäre Formel von
a) linear und dualistisch denkenden Ideologen
b) und legitim von Rechtsexperten zum Äußerungsrecht!
Nur was sagbar ist, kann entmystifiziert werden! (Matthias Döpfner).
Tja, da ist dann ja der neue Vize der Grünen Jungend wohl ein Aspirant hierfür oder ist das speziell für die Blauen gedacht.
Ich als ungeimpfter Bio fühle mich durch vielerlei Gestalten und Institutionen volksverhetzt. Es wird nix vergessen und später aufgearbeitet.
Gegen wen §wehrt§ die „wehrhafte“ Demokratie sich denn? Kampf gegen das eigene Volk?
„Es werden Dinge gesagt und geschrieben, die man früher nicht mal hinter vorgehaltener Hand gesagt hätte.“
Wann ist „früher“ ? – vor oder nach 45 ?
Vermutlich ist man ein Volksverhetzer, wenn man nicht links-grüne Ansichten vertritt.
Wer sagt denn was Volksverhetzung ist. Ich bin das Volk (gehöre dazu) und ich fühle mich nicht verhetzt… Genau so wie es immer heißt ,,im Namen des Volkes “ also in meinem Namen geschieht das alles nicht… Zum Beispiel den Herrn Niehoff mit seiner behinderten Tochter der einfach nur Recht hatte… Dafür gebe ich nicht meinen Namen her… Für so etwas… Genau so wie Herr Höcke auf den das Gesetz angewandt werden soll weil es ihnen nicht passt das wir ihn als Bundespräsidenten haben wollen….. nochmal Herr Höcke hat niemandem etwas angetan… Er hat nur Dinge erzählt die den Linken und insbesondere den Grünen nicht passen… Da sind aktuell aber die Politiker Weimer und Günther schlimmer…. Oder etwa nicht? 🤨
Herr Höcke ist ein übler Agitator – und da gibt es einige Zitate. Außerdem hat er einigen Wirtschaftsunternehmen „schwere wirtschaftliche Turbulenzen“ gewünscht, die sich gegen die AfD positioniert haben. Das wird die Mitarbeiter dieser 40 mittelständischen Unternehmen mit Sicherheit interessieren.
@ Blauer Sumpf
Braungrüner Schwachsinn.Ende der Ansage
Sie befinden sich tatsächlich in ihrem eigenen Sumpf mit ihrer infantilen Denke.
„Das gilt beispielsweise für Landesverrat oder Fälschung von Wahlunterlagen.“
Ich erinnere da an einen SPD-Mann, der mit Hakenkreuzen Wahlzettel beschmierte! Das Resultat? Nichts. Ich sehe darin nicht nur beide Tatbestände, sondern vor allem Volksverhetzung und Verwendung verfassungsfeindlicher Symbolik!
Vorsichtshalber gibt es nicht mal ein Strafverfahren.
Schon deshalb ist eine Verurteilung unmöglich!
So reden Antidemokraten, die unter Demokratie sowas wie Gesinnungsdemokratie verstehen.
Wir haben nur unfähige Minister. Was ist mit der Kriminalität in deutschland, wo ist die ministerin
Dann wird wohl jede Kritik an links-grün-roter Politik von einem links-grünen Richter als Volksverhetzung verurteilt und zusätzlich werden dadurch wohl Medien eingeschränkt.
Die Union sollte sich klar sein, dass, wenn sie dieser Unterdrückung der Meinungsfreiheit zustimmt, ihre Abgeordneten die nächsten sind, die von linken Parteien angeklagt werden.
„Ein Problem für die Meinungsfreiheit sieht sie nicht. Stattdessen würden sich die Grenzen des Sagbaren ausweiten“
Wenn Frau Hubig den Satz noch 100-mal wiederholt, dann glaubt sie das auch noch wirklich. Auch eine Kunst, Dinge ins Gegenteil zu verkehren, ohne rot zu werden.
Mit deren Demokratie möchte kein normaler denkender Demokrat etwas zu tun haben. Deren Demokratie hat einen anderen Namen. Diktatur.
Wir brauchen definitiv einen neuen „D-Day“.
Bei der Vergabe von Intellekt geben Politiker in aller Regel leer aus.
Leider nein. Das *ist* es ja gerade. Wenn sie nicht wüssten, was sie tun… Ich wäre nachsichtig. Aber das Problem ist, sie *wissen* es genau!
Ja sicher, wenn die gesamte Mannschaft des Ö(R?)R wegen der erwiesenen Volksverhetzung nicht mehr wählen und senden darf, erweitert sich das Meinungsspektrum. So ist das doch gemeint, Frau Hubig – oder?
Die reden alle so von Demokratie-welche Demokratie-?
Leben wir nicht schon geraume Zeit in einer links-faschistischen Diktatur ?
Frage für einen Freund !