Nach Tweet
Ermittlungen gegen Norbert Bolz eingestellt – Staatsanwaltschaft beendet Verfahren gegen Geldauflage
Die Staatsanwaltschaft Berlin hat das Ermittlungsverfahren gegen den Philosophen und Publizisten Norbert Bolz eingestellt. Die Entscheidung erfolgte gegen Zahlung einer Geldauflage im unteren vierstelligen Bereich nach § 153a der Strafprozessordnung.
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Die Staatsanwaltschaft Berlin hat das Ermittlungsverfahren gegen den Publizisten und Medienwissenschaftler Professor Norbert Bolz eingestellt. Dies teilte die Behörde auf Anfrage der Frankfurter Allgemeinen Zeitung mit. Die Einstellung erfolgte nach § 153a der Strafprozessordnung gegen Zahlung einer Geldauflage im unteren vierstelligen Bereich an eine gemeinnützige Organisation. Bolz sei damit nicht verurteilt, es gelte weiterhin die Unschuldsvermutung.
Gegenstand des Verfahrens war ein Beitrag von Bolz auf der Plattform X vom 20. Januar 2024. Darin griff der Publizist eine Überschrift der taz („AfD-Verbot und Höcke-Petition: Deutschland erwacht“) auf und kommentierte: „Gute Übersetzung von ‚woke‘: Deutschland erwache!“ Die Staatsanwaltschaft hatte daraufhin wegen des Verdachts der Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen gemäß § 86a Strafgesetzbuch ermittelt.
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Ausgangspunkt des Verfahrens war eine Meldung der staatlichen Meldestelle „Hessen gegen Hetze“. Das vom hessischen Innenministerium betriebene Portal leitete den Hinweis an die Zentrale Meldestelle für strafbare Inhalte im Internet (ZMI) des Bundeskriminalamts weiter. Von dort wurde der Vorgang aufgrund des Wohnsitzes von Bolz an die Berliner Strafverfolgungsbehörden abgegeben. In der Folge ordnete ein Richter eine Hausdurchsuchung bei dem Publizisten an.
Die Maßnahme stieß parteiübergreifend und auch in Medien auf breite Kritik. Mehrere Journalisten und Politiker äußerten Zweifel an der rechtlichen Einordnung des Falls und an der Verhältnismäßigkeit der Durchsuchung. Auch aus dem hessischen Innenministerium kamen später zurückhaltende Töne. Innenminister Roman Poseck (CDU) erklärte, der Kampf gegen Hass und Hetze dürfe nicht zu einem Klima des Anschwärzens führen. Bolz erklärte, der Beitrag sei ironisch gemeint gewesen und habe sich ausschließlich auf die Überschrift der taz bezogen. Die Ermittlungsmaßnahmen wies er als unverhältnismäßig zurück.
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Parallel zur Einstellung des Verfahrens kündigte die hessische Landesregierung Änderungen an der Meldestelle „Hessen gegen Hetze“ an. Ministerpräsident Boris Rhein (CDU) erklärte, die Stelle solle künftig auf Fälle mit Bezug zu Hessen konzentriert werden. Zudem sollen Strafanzeigen nicht mehr über das Portal, sondern direkt bei der Polizei erstattet werden. Hintergrund ist eine Auswertung, wonach der überwiegende Teil der eingegangenen Meldungen keinen Bezug zum Bundesland hatte.
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Ich hätte nicht gezahlt.
„Wenn das Geld im Kasten klingt, die Seele in den Himmel springt.“ – Johann Tetzel (1460-1519)
Wer hätte gedacht, dass Norbert Bolz auf so einen Ablasshandel eingeht, damit die Hegemonie von Denunzianten und ihre Helfershelfer unangetastet bleibt und er jetzt sorgenlos zusehen kann, wie sie nun weiter auf Menschen losgehen, die sich solche Ablässe nicht leisten können.
wer keine rundfunkgebuehr bezahlt, der kommt in beugehaft. es gibt beispiele. waere der norbert bolz eigentlich in beugehaft gekommen, wenn er die verlangte abloese nicht gezahlt haette ?
Hallo Herr Thalmann,
was hätten Sie denn gemacht außer nicht zu zahlen?
Sie hätten es auf eine Prozess ankommen lassen.
Dann stellen Sie es sich folgendermaßen vor:
1. Ohne Anwalt. Sie sprechen frei weg, wie Sie die Sache sehen und sehen sich moralisch im Recht. Der Staatsanwalt sieht das genau umgekehrt. Der Richter (aus der links-grünen Szene) will auch dem Staatsanwalt mal was gönnen, reduziert die Strafe von 4000 auf 3000 Euro und dafür zahlen Sie die Gerichtskosten, die vielleicht auch 1000 Euro sind.
2. Mit Anwalt (aber keiner, der sich daruf spezialisiert hat). Das Ergebnis ist das Gleiche, mit dem Unterschied, dass Sie zusätzlich Ihrem Rechtsanwalt 500 Euro geben müssen.
Ergebnis: In beiden Fällen haben Sie den Glauben an den Rechtsstaat verloren oder auch schon längst verloren und sehen sich nur noch bestätigt.
Wenn Bolz auf die Zahlung eingeht (was einem Schuldeingeständnis gleich käme!), hat „links“ gewonnen – auch ohne Urteil! Das signalisiert denen nämlich „Weitermachen“, sich die nächsten Opfer suchen! Motto: „‚Unser‘ Weg ist richtig!“
Nur wenn Bolz komplett freigesprochen wird ohne irgendeine Zahlung, Auflage, Einschränkung, nur dann ist es ein Sieg für die Meinungsfreiheit.
Im Moment ist mir das Vorgehen von Professor Bolz auch rätselhaft. Es gefällt mir nicht. Aber vielleicht erklärt er sich noch und legt seine Gründe dar.
Ab einem gewissen Alter kauft man sich lieber frei, als dass man den Gollo macht – hier ist eh alles zu spät, sonst wären die Leute auf der Straße … Für die meisten gibt es offenbar Wichtigeres zu tun, vor allem wenn der Kelch an ihnen selbst vorübergeht.
Sauber zensiert, Gratulation!
Niemand kann von anderen verlangen für Ihn ein Held zu sein!
Sie kennen das eindringliche, aufrüttelnde und weltberühmte Zitat von Pastor Niemöller wohl nicht. Niemand MUSS Held sein, aber es kann zu spät sein wenn man nichts sagt.
Wer hat es denn von ihm verlangt? Zu sagen, ich hätte es besser gefunden wenn … ist kein verlangen.
da werden sie aus dieser richtung sicher keine erklaerungen vom professor hoeren, thomas.
Vielleicht hat er einfach die Schnautze voll und will seine Ruhe haben in diesem Irrenhaus?
Sie haben Recht, aber Sie müssen auch sehen, dass es eine große Belastung für ihn und eine noch größere für seine Frau ist.
Die Gerichte haben sehr viel Zeit. Da bekommen Sie erst einmal nach 3 Monaten die Bestätigung, dass es überhaupt weiter geht.
Ob Finanzamt, Bauamt oder Gericht: Immer ist es so, dass diese Behörden Monate Zeit haben aber Sie immer innerhalb von 1 Woche antworten müssen. Das kann sich über 2 Jahre hinziehen.
Zwei Jahre, an denen Sie ständig in Angst und Anspannung gehalten werden.
Das Haus ist lange abbezahlt, vielleicht noch 200.000 Euro im Rücken und durchschnittliche Restlebenszeit von 10 Jahren. Da sind 2 Jahre zu wertvoll, als dass man sie sich durch den Staat kaputt machen lässt. Sie müssen für den Rechtsanwalt in Vorleistung gehen, bekommen ständig Post. Selbst die Genugtuung nach einem gewonnenem Prozess gleicht das nicht aus.
Absolut. Wer seinen Frieden finden will, der verläßt dieses Land.
Also Herr Bolz wäre ja nicht von Freiheitsentzug bedroht, wenn er der Einstellung unter Geldauflage nicht nachgekommen wäre. Norbert Bolz ist auch nicht irgend ein Unbekannter, sondern in der Öffentlichkeit durchaus bekannt und durch seine kritischen Analysen des „Zeitgeistes“ und dessen absurden Erscheinungen geschätzt. Da hätte man schon mehr Standhaftigkeit erwartet, die eigene Position nicht so schnell ad acta zu legen, nur weil eine Staatsanwaltschaft meint, bestimmen zu können, was satirisch gemeint ist und was nicht.
Nicht ganz Hannah, obwohl ich dies erst auch dachte. Laut dem letzten Absatz tut sich zumindest was bei der Handhabung. Natürlich muss man noch die tatsächliche Umsetzung abwarten,
Ich traue Politikern der Altparteien keinen Millimeter mehr über den Weg. Die gucken dich an, erzählen dir ins Gesicht, daß sie jetzt A machen, aber dann wird B gemacht, wobei B das 100%ige Gegenteil von A ist!
Richtig. Ich würde nicht zahlen. Ich würde einen Freispruch anstreben. Alles andere ist falsch.
Ich glaube, dass er das für seine Frau gemacht hat. Er hat in einem Interview nach dem „Hausbesuch“ gesagt, dass seine Frau deswegen sehr angefasst sei.
Es gibt noch einen weiteren Grund: Die Kosten.
(Interview mit Rechtsanwalt Ulrich Vosgerau: Thema Tatsachenbehauptungen im Zusammenhang Correctiv.)
1. Bei gewonnenem Prozess nur Erstattung von Pauschalen, die gesetzlich festgelegt sind.
2. Vosgerau selbst beauftragt Anwälte, die sich genau auf dieses Thema spezialisiert haben. Diese Anwälte bräuchte man auch, da die Gesetzesgrundlage dünn ist und es eher darauf ankommt zu wissen, welche Gerichte, wie, wo, warum so oder so entschieden haben. Diese Anwälte nehmen gerne 500 Euro pro Stunde…
Bezogen auf den Fall Norbert Bolz:
Hier wird es ähnlich sein. Es gibt keine klaren Gesetze, unter welchen Umständen ein Ausdruck genannt werden darf oder nicht. Wenn der Streitwert 4000 Euro ist, werden Sie dafür keinen Spezialisten bekommen.
Leider gehören Professoren häufig nicht zu den mutigsten Kämpfern für die von ihnen wortgewaltig proklamierten „Werten“.
Freie Meinungsäußerung gegen Bezahlung. So weit ist es nun schon gekommen.
„Vielen Dank, daß Sie Pay-2-Play-Justice gespielt haben!
Viel Glück auch beim nächsten Mal!“
und dieser professor, talkshow-gast non stop, hat diesen prozess mit seiner zahlung eingelaeutet.
Ich hab von Herrn Bolz erst gehört, als die Polizei bei ihm vor der Tür stand. Übrigens brechen die Freunde und Helfer mit einem Riesen-Brecheisen die Türe auf, wenn niemand öffnet. Aber wenn sogar dieser Promi den bequemen Weg geht und sich für nixnixnix „bestrafen“ lässt- was macht denn dann der gemeine Mann, dem die Staatsanwalt die Tür einschlägt?
Schlimmer noch – selbst Unschuldige müssen sich jetzt schon freikaufen.
Ich hätte nie Gedacht ,dass diese Nationalsozialisten es schaffen so weit in die Institutionen zu kommen. Nach der Auflösung der DDR hab ich gedacht ,wäre der Spuk entgültig vorbei.Aber das sozialistische Gedankengut und seine Methoden gehen weiter. In grüner ,roter und sogar schwarzer Jacke verkleidet kommen sie daher.Mit 180° reverser Rhetorik getarnt und ausgefeilt,aber an den Taten kannst du sie erkennen.Gegen den eigenen Wähler und Bürger .
Hier sollte man sich ins Gedächnis rufen, wie einst Friedrich der Große mit einer selbstherrlichen Justiz umzugehen wußte ( und zwar im Fall des Müllers Arnold: er enthob die Richter ihres Amtes und ließ sie in den Kerker werfen!)
Seine Begründung:
„Denn ein Justiz-Collegium, das Ungerechtigkeiten ausübt, ist gefährlicher und schlimmer, wie eine Diebesbande, vor die kann man sich schützen, aber vor Schelme, die den Mantel der Justiz gebrauchen, um ihre üblen Passiones auszuführen, vor die kann sich kein Mensch hüten. Die sind ärger als die größten Spitzbuben, die in der Welt sind, und meritiren eine doppelte Bestrafung.“
Nun, ganz so hat sich das ja nun nicht zugetragen …
Der Gutsherr hatte oberhalb der Mühle einen Fischteich angelegt, weshalb der nur mäßig wohlbeleumundete und keineswegs arbeitswütige Müller behauptete, er habe deswegen zu wenig Wasser zum Betrieb seiner Mühle und blieb dem Grundherrn deswegen den Pachtzins schuldig.
Nach Inaugenscheinnahme während zweier Gerichtsverfahren ergab sich jedoch, daß aus dem Fischteich ebenso viel Wasser heraus- wie hineinfließe, weshalb eine Minderung der Mühlenleistung nicht erkennbar sei.
In vergleichbarer Unkenntnis oder Mißachtung physikalischer Gegebenheiten, wie sie unsere Windmüller und ihre Politkomplizen heute an den Tag legen, stieß der König die ergangenen Urteile kraft souveräner Willkür um und ließ die Gerichtsräte in Küstrin oder Spandau auf der Festung inhaftieren. Zum weiteren Verbleib des Müllers liegen keine gesicherten Kenntnisse vor.
Sie reden wirr. Ich habe nur den Fall zitiert, nicht paraphrasiert. Das versuchen Sie, und erleiden Schiffbruch, wenngleicj Ihnen der Fall aus der Literatur hinreichend bekannt sein sollte. Aber wohl nicht verstanden, wie ich vermute.
Für die Galerie und für Sie zum mitschreiben:
Der Verpächter der Mühle sowie Eigentümer des Fischteichs war in Personalunion auch Gerichtsherr und urteilte in eigener Sache gegen den Müller. Kommt Ihnen das irgendwie bekannt vor, hm?
Zweitens die Berufung in höherer Instanz scheiterte eben aus selbigen Gründen. Soviel zur Überwindung der Gewaltenteilung.
Sofern war der Eingriff von Fridericus Rex mehr als berechtigt und eingedenk der heute übergriffig agierenden Justiz gegen Staat und Bürger ein Leitbild zur Wiederherstellung von Recht und Gesetz.
Ich unterstelle zu Ihren Gunsten, daß Sie weder Ingenieur noch Physiker sind und keinen Schimmer von Fluiddynamik besitzen, daher Ihre Unkenntnis über den Volumenstrom auch nichts zur Sache tut.
@ Drei Kräfte Sie haben das Zeug zum Staatsanwalt, Inschenär oder Groß-Inquisitor. Jedenfalls möchte ich in keinem Fall vor Ihnen stehen.
Das war auch Friedrich der Große und nicht dieser Kleingeist der heutztage an der Spitze dieser nicht- Regierung vor sich hin laboriert.
Man könnte es so deuten, als wüsste er das die Chancen in Berlin einen Richter zu bekommen, der das nicht Verurteilen würde, eher gering bis nicht vorhanden sind…
Sehe ich auch so – Publizistik-Professor weiss er, wie der Hase läuft.
Weshalb man die 1. Instanz über sich ergehen lässt, in der Berufung erforderlichenfalls gute Beweisanträge stellt und die Abwägung mit Art. 5 GG der Revision und nötigenfalls dem Verfassungsgericht überlässt.
Wer, wenn nicht Bolz könnte dies stemmen. Aber er bräuchte Nerven. Die hatte er wohl nicht.
Er hat einmal in einem Interview angedeutet, dass seine Frau/Familie betroffen ist. Ich vermute, dass dies den Ausschlag gab. Dass es gegeben aussen und der „Staatsmacht“ der Rückzug durch Bezahlung keine gute Falle macht, ist klar. Vielleicht stand er vor einem Dilemma. Solange er nicht selber deutlich macht, was seine Beweggründe sind, sollten wir Kritik unterlassen, meinen ich.
Nur so konnte er eine Verurteilung abwenden.
Das Recht ist für alle gleich – und die Äußerung von Bolz war strafbar.
Also erstens hieße, „das Recht ist für alle gleich“, daß dann auch gegen andere hätte ermittelt und ein Verfahren eingeleitet werden müssen.
Zweitens verstand ich § 86a StGB zunächst auch so, daß er eigentlich hätte zu einer Verurteilung führen müssen – was ich im Ergebnis als solchem sicherlich nicht für gut befunden hätte. Es war wohl anfangs strittig, ob die reine Tathandlung strafbar sei. Eine Einschränkung durch die Absicht des Täters hat der BGH ursprünglich abgelehnt, später jedoch die Gefahr der Überdehnung des Tatbestands erkannt. Seit 1972 gilt, daß eine Verwendung, die dem Schutzzweck – den ich jetzt nicht näher ausführen möchte – des § 86a StGB ersichtlich nicht zuwiderlaufe, aus dem Tatbestand auszuschließen sei. Damals wurde die Verwendung des Hitlergrußes und das Rufen von „Sieg-Heil“ als Protest gegen polizeiliche Maßnahmen als vom Schutzzweck nicht umfaßt eingestuft.
Warum sich in Deutschland ärgern, wenn man ausgesorgt hat. Es gibt wesentlich schönere Orte zum leben.
wohl wahr. Schönen Gruss aus Südtirol!
Moin, wenn schon das verwenden der Deutschen Flagge bestraft wird bedarf es keinen Kommentar.
Was im Artikel hier fehlt:
Hat Herr Bolz das Urteil bereits akzeptiert – und wird er zahlen?
Insofern:
Artikel unvollständig, meine ich jedenfalls…
„Die Staatsanwaltschaft Berlin hat das Ermittlungsverfahren gegen den Publizisten und Medienwissenschaftler Professor Norbert Bolz eingestellt. Dies teilte die Behörde auf Anfrage der Frankfurter Allgemeinen Zeitung mit. Die Einstellung erfolgte nach § 153a der Strafprozessordnung gegen Zahlung einer Geldauflage im unteren vierstelligen Bereich an eine gemeinnützige Organisation.“
Er hat bezahlt, ja. Sonst wäre das Ermittlungsverfahren nicht eingestellt worden.
(Ihr Kommentar ist schon acht Stunden alt. Könnte natürlich sein, dass der Artikel aktualisiert wurde, dann bitte ich um Entschuldigung, weil es nicht an Ihnen lag 😉
Mini-Korrektur: „hat bezahlt“ weiß man tatsächlich nicht. Ich glaube, da gibt es irgendein Zahlungsziel. Vielleicht wird er es ausreizen, aber sehr sicher bezahlen.
Wieso erinnert mich das wieder an Lech Walesas: „Ich laufe als letzter, aber ich laufe!“
ja, gutes zitat. danke dafuer. aber lech walesa war halt pole und nicht deutscher michel, das ist der feine unterschied.
Ich hoffe, das AN noch die Gelegenheit bekommt, Herrn B zu fragen, weshalb er diesen Betrag zahlt.
Hier sollte man beleuchten, warum solche Hausdurchsuchungen verhältnismäßig sein sollen . Wiegen Worte so schwer?
Er hat sich doch auch gefreut, daß ihn die Polizisten freundlich ermahnt hatten, in Zukunft vorsichtiger zu sein, was er sagt (denkt?). Auf solche Typen sollte man nicht setzen
Er hat sich doch nicht gefreut?! Dass die Polizisten sehr freundlich waren, hat er erzählt.
daran, das er zahlt sieht man doch, dass er ueberhaupt nicht gefaehrlich war/ist. und bei solchen konformen leuten, die gern in jeder chat-show sind, steht die staatsmacht frueh vor der haustuer. absurd.
Ich schätze Norbert Bolz sehr und kenne eine Reihe seiner Essays, so auch zu modernen Erscheinungsformen des Totalitarismus. Bolz versteht sich als Verteidiger der Aufklärung gegen einen zunehmenden ideologischen Fundamentalismus. Er beschwört den Liberalismus als Garant der Freiheit gegen einen zunehmend autoritär auftretenden Gesinnungsstaat.
Was mich nun wirklich betrübt, ist, dass Bolz durch seine Zahlung sich ausgerechnet dem Diktat beugt, das er in seinen Essays so klar als Zeichen eines sich absolut setzenden staatlichen Autoritarismus kritisiert und entlarvt. Ich hätte erwartet, dass Bolz hier mehr Standhaftigkeit zeigt, insbesondere da ja klar erkennbar ist, dass sein Tweet ironisch gemeint war. Bolz hat den Vorteil der öffentlichen Bekanntheit, den andere nicht haben, so dass seinem Fall medial Beachtung geschenkt wurde. Da hätte aus meiner Sicht Bolz mehr Statur zeigen können, insbesondere was die grundsätzliche Frage solcher Verfahren anbetrifft.
Auf Multipolar gibt es auch einen interessanten Beitrag (05.12.2025, Das ist verrückt) zu diesen vermehrten Hausdurchsuchungen. Es geht offen um Einschüchterung.
Und die „Geldauflage“ bekommt
Oma gegen Rechts👍👍👍
„Strebe danach, nicht kämpfen zu müssen“, indem du deinen Charakter stärkst und moralisch handelst!
In diesem kofuzianischen Sinne kann ich Norbert Bolz‘ Entscheidung verstehen.
Es ist legitim seine Familie zu schützen.
Die Zahlung einer Geldstrafe zählt als Eingeständnis, zumindest in einem solchen Präzedenzfall. Es ist eine Schande, dass Bolz sich hier nicht wirklich zur wehr setzt. Dies öffnet gegen andere Tür und Tor. Davon wird es sehr viele geben, denen eine 4-stellige Summe sehr weh tut. Letzte Hoffnung also doch die USA.. traurig traurig..
Dieses Verfahren war von Beginn an in jeder Hinsicht rechtswidrig: vom „Anfangsverdacht“ an über die Hausdurchsuchung bis zur Anklageerhebung – alles skandalös. Es ist ein fatales Signal, dass dieses Verfahren nicht sang- und klanglos eingestellt wird.
@ Rechtstreuer Bürger Vielleicht will Bolz Intendant des Deutschlandfunks werden. Gesetzt den Fall, wären Rechtshändel kontraproduktiv.
Schade! Er hätte es durchziehen sollen. Den Unrechtsstaat muss man blossstellen.
Ein Promi wie er hat da eine gewisse Verantwortung denke ich.
promi ?
Dieses Urteil empfindet man als ungerecht. Es widerspricht dem normalen Gerechtigkeitsempfinden. Dabei verstärkt sich das Gefühl dass mit zweierlei Maß gemessen wird. Man gewinnt mehr und mehr den Eindruck Hätte Böhmermann oder nur so zum Beispiel Robin Alexander das geschrieben, dann wäre es erst gar nicht zu dem uneingeladenen Besuch gekommen. Es tut mir sehr leid dass Herr Bolz das erleben muss und musste.
@ Matilde Warum wehrt er sich nicht? Das wäre verdienstvoller als sein sonstiges Geschwafel.
stimme zu. besonders das wort „geschwafel“ passt auf seine auftritte in jeder zweiten talkshow. ich schalte bei ihm immer ab. so gefaehrlich kann er also fuer die staatsmacht nicht sein, wenn leute wegen langeweile bei ihm abschalten. – sicher hat er aber auch fans. es sei ihm gegoennt.
Wieso die Geldauflage?
Wenn er die zahlt, hoffe ich, dass er das Land Berlin verklagt wegen der Unverhältnismäßigkeit der Hausdurchsuchung.
Das heißt, Herr Bolz kam zu dem Schluss, dass die deutsche Justiz nicht an Gerechtigkeit interessiert ist, sondern an der Unterstützung des Systems und es deshalb keinen Sinn macht, ja sogar idiotisch wäre, sich dieser Justiz weiter auszuliefern.
Dann gewinnt die linke Justiz. Schade.
Er hat die taz zitiert.
Er ist nicht verurteilt.
Er muss zahlen.
??? WOFÜR ???
Für die „falsche“ Gesinnung. Es ist ein Justiz-Skandal.
Ob es das Ziel der Ankläger war, dass er lernen sollte zu schweigen ?
Schweigen ist Kapitulation.
Hoffe, dass es nicht so ist.