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Vereinigtes Königreich

Zwei Afghanen nach Vergewaltigung verurteilt – Anwalt spricht von „kulturellen Differenzen“

Ein 15-jähriges Mädchen wurde in England von zwei afghanischen Asylbewerbern vergewaltigt. Die Verteidigung erklärt dies mit „kulturellen Differenzen“.

Das 15-jährige Opfer gelang während der Tat die Flucht. Ein Passant eilte ihr zur Hilfe und rief die Polizei. (IMAGO/Anadolu Agency)

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Nachdem im Mai im englischen Leamington Spa (Grafschaft Warwickshire) zwei afghanische Asylbewerber ein 15-jähriges Mädchen in einem Park vergewaltigt hatten, wurden diese nun zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt. Bei den Tätern handelt es sich um die beiden 17-jährigen Jan Jahanzeb und Izrar Niazal. Jahanzeb wurde zu einer Jugendstrafe von zehn Jahren und acht Monaten verurteilt, Niazal zu neun Jahren und zehn Monaten. Aufgrund ihres Alters droht den Verurteilten die Abschiebung.

Die Täter kamen jeweils als unbegleitete Minderjährige über den Ärmelkanal nach Großbritannien. Jahanzeb versuchte insgesamt dreimal, die Meerenge mit Booten zu überqueren, bevor er durch ein Schiff der Küstenwache gerettet wurde. Zur Tatzeit lebten sie in öffentlich finanzierten Flüchtlingsunterkünften.

Nach Informationen der britischen Times machte ein Anwalt der Täter „kulturelle Differenzen“ im Verfahren geltend. „Er ist nicht an eine Gesellschaft gewöhnt, in der Frauen frei sind und als den Männern gleichgestellt gelten. Er ist nicht an eine Gesellschaft gewöhnt, in der Alkohol frei erhältlich ist. Er ist moralisch orientierungslos. Es gibt massive kulturelle Barrieren, die zu massiven moralischen Barrieren geworden sind.“

Richterin Sylvia de Bertodano hatte für diese Argumentation wenig Verständnis: „Ich akzeptiere, dass Sie aus einem Land kommen, das sich kulturell erheblich vom Vereinigten Königreich unterscheidet. Ich akzeptiere jedoch nicht, dass keiner von Ihnen das Konzept der Einwilligung versteht. Dies ist ein Fall, in dem Ihnen beiden absolut klar war, dass Sie ein Kind von seinen Freunden wegbrachten, an einen Ort, an dem Sie nicht beobachtet werden konnten, um diese Straftat zu begehen.“

Die Verteidigung versuchte zudem, die Offenlegung der Täteridentitäten unter Verweis auf drohende „öffentliche Unruhen“ gerichtlich zu verhindern. Die Richterin hob jedoch die Einschränkungen für die Berichterstattung auf und entgegnete: „Ein Mangel an Informationen schürt die Wut der Öffentlichkeit und führt zur unkontrollierten Verbreitung falscher Informationen.“

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78 Kommentare

  • Was für kulturelle Differenzen? Sollten die Afghanen laut KGE und Merkel nicht eine kulturelle Bereicherung sein?

    • Als ob man in Afghanistan ungehemmt 15-jährige Mädchen vergewaltigen dürfe, als ob das dort die Regel wäre. Diese beiden wären von der betreffenden Familie so verprügelt worden, dass sie 14 Tage nicht sitzen können.-
      Aber bei uns in D. wäre so ein strenges urteil wie bei dieser englischen Richterin NICHT möglich – hier macht man lieber den „Reichsbürgern“ den prozess – und sperrt sie davor 2-3 Jahre in Untersuchungshaft. Im Land der „Guten“ hat man eben „moralisch hochstehende“ maßstäbe bzw. keine.

      • Sie erzählen eine Schrott,2-3untersuchungshaft wir sind nicht in den USA oder Thailand! Wenn einen hier nicht innerhalb 1jahres der Prozess eröffnet wird sind sie dazu verpflichtet einen auf Freienfuß zusetzen. Einfach etwas behaupten ohne eine Ahnung

        • Genau das mit dem einen Jahr gilt in Deutschland nicht mehr, also auch Schrott.

          0
    • @ Juerge Das heißt aber doch das Sie deren Kultur annehmen sollen damit Sie deren kulturellen Differenzen akzeptierten können.

      • Dann sind’s ja keine Differenzen mehr? Dann wär‘ doch alles gut? Wenn wir die Sitten, die Gebräuche, die Traditionen der Zuwanderer nicht nur schlicht akzeptierten sondern auch übernähmen…? Kulturelle Bereicherung mündet dann in kultureller Transformation was nach Meinung einiger Menschen ja wohl wünschenswert…

    • Nun laut Islamischem Recht (Scharia), würde die Strafe Steinigen lauten. Meiner Meinung nach sollte man drüber nachdenken, die Strafen auf die Kulturellen Differenzen abzustimmen. Ist für mich logisch.

      Strafen sollen abschreckende Wirkung haben und Menschen an regeln erinnern und sie dazu bringen sich daran zu halten. Wenn man Menschen aus (anderen Kulturkreisen) Rechtssystemen in andere verbringt muss man sich mit dem Herkunftsrecht beschäftigen.

    • was zu oeffentlichen unruhen hatte fuehren koennen, waren die viedeoaufnahmen der ueberwachungskamera, die u.a in norweg. medien zu sehen sind.
      wirklich anstoessiges wurde aus verstaendlichen gruenden auch dort nicht veroeffentlicht, nur wie die taeter das maedel abschleppen.

    • schade, habe maulkorb bekommen in diesem superfreien deutschen **alternativ**medium.
      sitzt stramm wie eine coronamaske.

  • Bei uns hätten sie nur Sozialstunden bekommen.

  • Schade, dass nicht die Verursacher (bei mir sind die „Innen“ stets inkludiert) dafür zahlen müssen: Täter und Täterunterstützer.
    Prävention wäre natürlich das Richtige gewesen.

  • Würde in Deutschland andres ausgehen, und die Töchter und Omas gegen Rechts würden demonstrieren.

  • Die kulturellen Differenzen sind schon bei einem kurzen Blick in das zugrundeliegende Buch leicht zu erkennen 🧐

  • Vielen Dank an die Richterin für die klaren Worte und die korrekte Einordnung der Tat.

  • Tschuldigung, aber das ist keine Kultur. Deshalb gibt es da auch keine Differenzen.

  • »Kulturelle differenzen…«. So, so. Geht es noch eine spur verharmlosender, als zu beteuern, daß diese armen jungen menschen alles, was unsere kultur und damit auch die grundlage unseres gemeinwohls ausmacht, ja gar nicht gewohnt sind?

    Da wüßte ich abhilfe, und die besteht bestimmt nicht aus eingliederungsversuch und sprachkurs. Es wäre eher hilfe beim kofferpacken angesagt.

    • Solange ihr euch nur empört und nicht aktiv wehrt, werden diese Horden weiter über euch und eure Kinder herfallen.

      • Und was tust du dagegen?

        • Anderes wählen und nicht immer die Verursacher diese ekelhafte Verbrechen wählen.

          15
        • Susanne, ich wähle nur AfD! An mir liegt es nicht!

          15
      • leider wahr.

      • In früheren Zeiten gab es ein einfaches Lehrmittel solche Aktivitäten klarzustellen, besonders bei denen, die meinen, ihnen könne wegen ihrem Alter und der Strafmündigkeit nichts widerfahren. Den ROHRSTOCK.

      • Spuck’s aus, was sollte getan werden? Wenn man die Hand gegen dieses Pack erhebt, schickt „UnsereJustiz“ dich für 10 Jahre in den Knast. Da gibt es null Verständnis. Und sonst? Wahlen? Demos? Lachhaft. Es sieht nicht ohne Grund überall in Westeuropa so aus. Es handelt sich genaugenommen um einen Putsch von Oben, da das Regime in Millionenstärke neue Wähler importiert. Systemversagen gewissermaßen, weil die Verfassungsväter sich wohl so einen Hochverrat nicht vorstellen konnten.

    • Ich hätte da noch eine andere Vorgehensweise vorgeschlagen, die etwas mit Ohneglied zu tun hat.

  • Abschiebung droht. Na dann: Auf ein Neues in Deutscheland. Hier gibt es ja „neben der Sprache keine Kultur“ (SPD-Özuguz).

  • Die kulturellen differenzieren
    könnte er und seine Frau und Töchter ja gerne in deren
    Unterkünften aufarbeiten
    damit sie für ein zukünftiges Leben in unserer Gesellschaft gewappnet sind.

  • Wenn es solche großen Unterschiede gibt , warum sind sie dann eingereist ? Aber was weiß ich schon

  • Hut ab vor der Richterin….da kann sich die Richterin aus Hamburg mal ne dicke Scheibe abschneiden. Stichwort: Vergewaltigung im Stadtpark

  • „Er ist nicht an eine Gesellschaft gewöhnt, in der Frauen frei sind und als den Männern gleichgestellt gelten. Er ist nicht an eine Gesellschaft gewöhnt, in der Alkohol frei erhältlich ist. Er ist moralisch orientierungslos. Es gibt massive kulturelle Barrieren, die zu massiven moralischen Barrieren geworden sind.“

    kurzversion: passt halt nicht.

    • Genau.

      Danke.
      Tschö.
      Nächster Fall…

  • Die frühere Kultur beinhaltete in Grossbritannien auch den long drop…..!

  • Dem Herrn Anwalt wünsche ich auch eine ausführliche kulturelle Differenzierung.

  • Ich gebe dem Anwalt recht – Der Täter ist mit der hiesigen Kultur unvereinbar und wir sind hier kein Trainingscamp für Menschenrechte. Am besten direkt in den Heimatknast abschieben.

  • Mein Kommentar gefällt der KI mal wieder nicht!

  • „Er ist moralisch orientierungslos.“

    Da hat die Verteidigung aus Versehen offengelegt, welche Gefahr von Migranten aus stark kulturfremden Räumen ausgeht.
    Ihr ganzes Wertesystem bricht zusammen und ihre Religion ermöglicht ihnen keinen Zugang zum Wertesystem ihrer neuen Heimat.
    Man muss sich wundern, daß nicht mehr passiert.

    • Es passiert viel mehr in dieser Richtung. Da aber zB. hier in D nicht mit einer Bestrafung der Täter zu rechnen ist, werden viele Frauen und Mädchen gar keine Anzeige erstatten. So ersparen Sie sich die erneute Demütigung durch das breite Grinsen der Täter, als auch durch die nicht Recht sprechenden Richter.

  • „Jungen werden von Männern wie Sklaven gehalten und müssen sexuelle Übergriffe über sich ergehen lassen. Die Opfer sind lebenslang traumatisiert und werden oft selbst zu Gewalttätern.“ https://berlinergazette.de/de/missbrauch-oder-kulturelle-praxis-afghanistan-knabenspiel/

    • Und deswegen holen wir sie in unser Land? Sind wir Frauen nichts mehr wert? Ach so, wir sollen uns ja die Dunkelheit zurück erobern

  • Wenn jemand nicht gewöhnt ist das Frauen in Europa frei herumlaufen sollte Er Zuhause in seinem Land bleiben!
    Zu Anwälten nur so viel:

    „Friedrich Wilhelm von Hohen Zoll verfügte er 1726 durch einen Erlass:

    „Wir ordnen und befehlen hiermit allen Ernstes, dass die Advocati wollene schwarze Mäntel, welche bis unter das Knie gehen, unserer Verordnung gemäß zu tragen haben, damit man die Spitzbuben schon von weitem erkennt.“

  • JEDER, der dieses Land betritt, hat sich kulturell zu fügen Punkt!!!

  • Vorsicht ⚠️ bei etwas sarkastischen Humor bei dem Thema, kein vorbeikommen
    an Zensursula.

  • Dann schlage ich vor, sie üben diese Dinge wieder in Afghanistan aus. Tschööööö!✈️✈️✈️✈️

  • Ob der Anwalt auch noch von “ kulturellen Differenzen“ gesprochen hätte, wenn das Opfer seine Tochter oder seine Frau oder sonst eine Angehörige gewesen wäre?

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