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Urteil

Hessen darf Bewerbung als Richterin wegen Kopftuchs ablehnen

Eine Muslima, die in Hessen Richterin werden wollte und ihr Kopftuch auch in Verhandlungen tragen wollte, ist mit ihrer Klage gescheitert – das Verwaltungsgericht Darmstadt bestätigte, dass das Justizministerium eine solche Bewerbung ablehnen darf.

Von

Das Verwaltungsgericht Darmstadt bestätigte die Entscheidung des Justizministeriums. (imago images/Jan Huebner)

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Das Verwaltungsgericht Darmstadt hat bestätigt, dass das hessische Justizministerium die Einstellung einer muslimischen Bewerberin für den Richter- oder Staatsanwaltsdienst ablehnen durfte, weil sie bei Verhandlungen ein Kopftuch tragen will. Die 1. Kammer wies die Klage der Rechtsanwältin ab, wie das Gericht am Montag mitteilte (Aktenzeichen 1 K 2792/24.DA).

Die Bewerberin hatte erklärt, das Kopftuch sei für sie religiös verpflichtend. Sie wolle es auch im Gerichtssaal nicht ablegen. Das Ministerium sah darin einen Konflikt mit den Anforderungen an Richter und Staatsanwälte. Entscheidend sei, dass Gerichte nach außen eindeutig neutral auftreten und Verfahrensbeteiligte keine religiöse Einflussnahme wahrnehmen.

Das Gericht schloss sich dieser Bewertung an. Nach Auffassung der Kammer durfte das Ministerium die Eignung der Bewerberin verneinen. Die Vorgabe, während Verhandlungen auf ein religiös geprägtes Kleidungsstück zu verzichten, sei mit der Religionsfreiheit vereinbar. Maßgeblich sei, dass die Justiz als staatliche Institution ein neutrales Erscheinungsbild wahren müsse.

Die Richter verwiesen darauf, dass ein Kopftuch im Gerichtssaal aus Sicht eines unbeteiligten Beobachters dem Staat zugerechnet werden könne und Zweifel an einer unparteiischen Amtsführung auslösen könne. Im Gericht habe Neutralität besonderes Gewicht.

Der Eingriff in die Religionsfreiheit falle begrenzt aus, so das Gericht. Die Bewerberin müsse das Kopftuch nur ablegen, wenn sie unmittelbar mit Prozessbeteiligten zu tun hat. Dass sie damit faktisch keinen Zugang zum Justizdienst in Hessen hat, ändere daran nach Ansicht der Kammer nichts. Sie habe sich freiwillig und in Kenntnis der Vorgaben beworben. Gegen das Urteil kann innerhalb eines Monats Berufung eingelegt werden.

cm

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41 Kommentare

  • Mittlerweile ist in Deutschland jeden Tag Halloween. Gruselfaktor garantiert!

    • sei froh dass bei euch kopftuecher im staats-tv nachrichten, magazinen usw. noch nicht ueblich sind, sind wie in skandinavien.
      oder ist es in D auch schon so weit?

      generell sollte man sich den kosovo zum vorbild nehmen.
      die machen vieles richtig.
      95% muslimisch, aber (noch ) nahezu kopftuchfrei.
      ein imam klagte darueber, dass im kosovo weniger kopftuecher unterwegs sind, als in der schweiz !
      auch schulen duerfen es fuer maedchen verbieten.

      https://www.tagesanzeiger.ch/kopftuch-verbot-an-schulen-schweizer-islam-kennerin-spricht-679715745838

  • Es gibt 57 isl. Länder wo diese Person Kopftuch tragen kann. Los gehts. Helfe gerne beim Packen.

    • Zur Religionsfreiheit gehört eben auch das nicht religiöse Menschen keine religiösen Symbole tragende Amtspersonen akzeptieren müssen.

  • Es wäre wohl klüger gewesen die Bewerbung ohne Angabe von Gründen oder halt was Vorgeschobenes abzulehnen.
    Mich würds nicht überraschen wenn andere Richter anders entscheiden.

    • Irgendwann wird es wohl so sein, schließlich haben die Linken überall ihre guten Leute untergebracht (Benedikt Lux am 14.08.2020).

      Und dieser Präzedenzfall wird dann zum Maßstab aller zukünftigen Fälle bis hin zur Burka in allen öffentlichen Ämtern.

  • Muss statt darf wäre besser.

  • Kurz und bündig, das Urteil kann man nur begrüßen.

    • Absolut richtig

  • Das Justizministerium DARF ablehnen! 🤣

    • Der Islam betritt den Chat…

  • Wie sagte mal Hamed Abdel-Samad, als muslimische Juristinnen in Österreich für eine Kopftuch-Erlaubnis als Richerin oder Anwältin im Gerichtssaal demonstrierten? In einem islamisch regierten Land dürften sie als Frauen gar keine Juristin werden.

  • Das wird doch bestimmt bis zum Bundesverfassungsgericht durchgefochten, den Gutmensch-NGOs sei Dank.

    • Was soll denn geklagt werden? Der Sack ist doch schon zu, das ist ein Alibi Urteil.
      Quasi ein Freifahrtschein für Hessen die Kopftücher in Gerichten durchzuwinken!

  • Religionsfreiheit bedeutet Glaubensfreiheit und nicht Handlungsfreiheit.

  • Nun, unbeschadet des Umstandes, daß diese Entscheidung zu begrüßen ist, müsste man mE. den „hermeneutischen Zirkel“ doch etwas weiter ziehen:
    # Eine Muslimin, der das Kopftuch wichtiger war, darf nicht in den Justizdienst.
    # Ein AfD-Mitglied, das Romane schrieb, darf nicht in den Justizdienst.
    # Ein AfD-Abgeordneter darf nicht als Bürgermeister kandidieren.
    # AfD-Sympathisanten sollen aus dem Staatsdienst ertfernt werden.
    #AfD-Mitglieder werden aus Vereinen & Verbänden ausgeschlossen.
    # Bei evtl. AfD-Regierungen wird schon über eine Reichsexsekution gesprochen.

    Jetzt fehlt nur noch die Erklärung der Reichsacht durch den immerwährenden Reichstag.

  • es gibt sie noch, die Profis

  • Hijab bedeutet, dass Frauen schon vor ihrer ersten Menstruation als Ehefrauen mißbraucht werden können (Sure 65:4).
    Hijab bedeutet, dass Frauen in der Ehe dem Züchtigungsrecht des Mannes unterworfen sind (Sure 4:34).
    Hijab bedeutet, dass Frauen ihrem Mann jederzeit zur Verfügung stehen müssen (Sure 2:223).
    Hijab bedeutet, dass Frauen im Erbrecht schlechter gestellt sind (Sure 4:11).
    Hijab bedeutet, dass Frauen vor Gericht nur halb so glaubwürdig sind wie Männer („wegen der Unzulänglichkeit ihres Verstandes“, Sahih al-Bukhari 2658).
    Hijab bedeutet, dass Frauen bei ihrer Vergewaltigung vier Zeugen ihrer Unschuld benötigen (Sure 24:4), sonst werden sie selber wegen Unzucht verurteilt.

    Etc., etc., …

    Der Hijab ist das Symbol einer verfassungsfeindlichen Ideologie – das eigentlich Erstaunliche ist doch, das dieses Symbol nicht verboten ist.

  • Endlich wieder einmal eine gute Nachricht. Und endlich wieder einmal eine Niederlage für den politischen Islam, der solche Bewerberinnen nur vorschickt.

    • Was ist der Unterschied zwischen „politischem Islam“ und Islam?

  • Ein winziger Schritt angesichts der staatlich forcierten Zwangs-Islamisierung unserer Gesellschaft. Aber ein richtiger.

    Ich wünsche mir einen modernen Karl Martell und ein modernes Poitiers in Deutschland und Europa.

    • Nun, Karl Martell und Poitiers …

      Damals wohl unterlagen die Mauren, weil ihre leichten Pferde den schweren Schlachtrössern nicht gewachsen waren und weil die Franken einen gewissen Selbsterhaltungstrieb besaßen.

      Nur verfügt der freiheitliche Rechtsstaat – nach dem Diktum des Ernst-Wolfgang Böckenförde – nicht über seine eigenen Grundlagen, weshalb er auf freiwillige Zustimmung des Einzelnen zu diesen setzen muß und er nur über Mittel verfügt, die äußere Einhaltung seiner Rechtsordnung, nicht aber innere Zustimmung zu dieser zu erzwingen.

  • „Maßgeblich sei, dass die Justiz als staatliche Institution ein neutrales Erscheinungsbild wahren müsse.“

    Nee !
    Maßgeblich ist, dass die Justiz als staattliche Institution die Freiheitliche Grundordnung wahren muss, und ein Symbol islamischer Frauenunterdrückung nicht dazugehört.

  • Richtig so. Religionsfreiheit ist eine christliche Erfindung und bedeutet, dass man Menschen nicht dazu zwingen kann, den christlichen Glauben anzunehmen. Sicherlich nicht, dass ein christlich geprägtes Land andere Religionen, die einen selbst verdrängen und entfremden wollen, in ihrer Intoleranz duldet. Ganz einfach.

    • Man kann es auch so sehen, der Islam hat bei uns nichts zu suchen. Diese Leute haben keinen Mehrwert!

    • Religionsfreiheit ist keine Erfindung des Christentums, vielmehr der Aufklärung und der Idee, daß jeder Mensch frei geboren wird. Grundrechte (darunter die Religionsfreiheit, inkl. der negativen) werden einem nicht gegeben, sondern man besitzt sie inhärent. Religiöse Strömungen, die noch in der Minderheit sind, fordern natürlich immer Religionsfreiheit. War beim Islam ja auch so.

    • Die erste „Religionsfreiheit“ war eigentlich ein christlicher Selbstschutz, keine bunte Toleranzshow. Tertullian sagte: „Glaube muss freiwillig sein!“ – meinte aber: Lasst Christen in Ruhe, nicht: Lasst alle machen, was sie wollen. Lactantius schrieb „Religio cogi non potest“, weil Christen nicht an Kaiseropfern teilnehmen wollten. Selbst das Edikt von Mailand (313) versprach Freiheit, um Christen zu schützen – Heiden und Juden wurden nur mitgeduldet. Später schloss auch Locke in seiner berühmten Toleranzschrift erst mal Atheisten und Katholiken aus. Und Reformatoren? Luther wollte „Gewissensfreiheit“, aber gegen Täufer war er wenig tolerant; Calvin ließ Servet sogar hinrichten. Selbst Roger Williams, ein Pionier der Toleranz, argumentierte aus christlichen Gründen, nicht aus Multikulti-Idealismus. Die heutige Gleichberechtigung aller Religionen ist also eine späte Entwicklung. Der Anfang war: „Zwingt niemanden zum Christentum.“

      • @Atlas
        Glaube muss freiwillig sein… diese christlichen Missionare in der ganzen Welt, Kreuzritter usw. das muss dann ne Art Fatamorgana gewesen sein.

      • Der Islam kommt weltweit nicht in Frieden. Das sollte selbst der linke Atlas in der ZwiZeit bemerkt haben.

      • Und das Ende ist der Untergang des Christentums, weil die Menschen in ihrer Dekadenz und geistigen Trägheit nicht einmal mehr imstande sind, zu verstehen, was Religionsfreiheit wirklich bedeutet, und die Invasoren einfach tolerieren.

        • Geschickt, wie Du versuchst auf die Schiene umzulenken!

          3
    • @Atlas
      Was für ein wirres Zeug!

      • Etwas kompliziert ausgedrückt, aber stimmt diesmal schon was Atlas schreibt.
        Diesmal.

        • Chat GPT 😉

          -1
      • Schon bemerkenswert interessant, wie doch immer wieder aufs neue irgendeine Troll-Gegenposition gefunden werden kann.

        Als wär’s beauftragte Ausgleich-Gegenrede zum ideologischen Schäfchen-Wieder-Einsammeln.

        • Aporetix, Sie können sich gerne weiter unten bilden. Extra leicht verständlich geschrieben. Danach können Sie nochmal erwähnen, worin genau ich mich irre.

          -3
    • Spinner! Religionsfreiheit ist auch die „negative Religionsfreiheit“. Und das bedeutet, dass ich mir verbitten darf, von einer Religion belästigt zu werden.

      Und die vermummten und die schwarzverkleideten Frauen und terrorbärtigen Männer empfinde ich definitiv als Belästigung und Bedrohung.

      Ebenso wie die politischen Nötigungen a la „Der Islam gehört zu Deutschland.“. Oder gar die unverschämte linkswoke Forderung, ich müsse solchen Unfug wie „haram“ und „halal“ wissen oder die terroristischen Vermummungen unterscheiden und benennen können. Für mich gilt ausschließlich das „offene Visier“.

  • Es ist nun wirklich offensichtlich: In ihrem Hass auf mich lesen sich manche Menschen meine Texte nicht einmal mehr durch oder sie verstehen die einfachsten Sätze nicht mehr. Stattdessen beleidigen sie mich und behaupten, mich korrigieren zu müssen – indem sie am Ende genau das wiederholen, was ich bereits gesagt habe. Heute hat das einen neuen Tiefpunkt erreicht.

    • Mimimi

  • Das Kopftuch ist die Flagge des Faschismus des 21. Jahrhunderts.
    (Alice Schwartzer)

  • …noch ein paar wenige Jahre lang.

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