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Urteil

Hessen darf Bewerbung als Richterin wegen Kopftuchs ablehnen

Eine Muslima, die in Hessen Richterin werden wollte und ihr Kopftuch auch in Verhandlungen tragen wollte, ist mit ihrer Klage gescheitert – das Verwaltungsgericht Darmstadt bestätigte, dass das Justizministerium eine solche Bewerbung ablehnen darf.

Von

Das Verwaltungsgericht Darmstadt bestätigte die Entscheidung des Justizministeriums. (imago images/Jan Huebner)

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Das Verwaltungsgericht Darmstadt hat bestätigt, dass das hessische Justizministerium die Einstellung einer muslimischen Bewerberin für den Richter- oder Staatsanwaltsdienst ablehnen durfte, weil sie bei Verhandlungen ein Kopftuch tragen will. Die 1. Kammer wies die Klage der Rechtsanwältin ab, wie das Gericht am Montag mitteilte (Aktenzeichen 1 K 2792/24.DA).

Die Bewerberin hatte erklärt, das Kopftuch sei für sie religiös verpflichtend. Sie wolle es auch im Gerichtssaal nicht ablegen. Das Ministerium sah darin einen Konflikt mit den Anforderungen an Richter und Staatsanwälte. Entscheidend sei, dass Gerichte nach außen eindeutig neutral auftreten und Verfahrensbeteiligte keine religiöse Einflussnahme wahrnehmen.

Das Gericht schloss sich dieser Bewertung an. Nach Auffassung der Kammer durfte das Ministerium die Eignung der Bewerberin verneinen. Die Vorgabe, während Verhandlungen auf ein religiös geprägtes Kleidungsstück zu verzichten, sei mit der Religionsfreiheit vereinbar. Maßgeblich sei, dass die Justiz als staatliche Institution ein neutrales Erscheinungsbild wahren müsse.

Die Richter verwiesen darauf, dass ein Kopftuch im Gerichtssaal aus Sicht eines unbeteiligten Beobachters dem Staat zugerechnet werden könne und Zweifel an einer unparteiischen Amtsführung auslösen könne. Im Gericht habe Neutralität besonderes Gewicht.

Der Eingriff in die Religionsfreiheit falle begrenzt aus, so das Gericht. Die Bewerberin müsse das Kopftuch nur ablegen, wenn sie unmittelbar mit Prozessbeteiligten zu tun hat. Dass sie damit faktisch keinen Zugang zum Justizdienst in Hessen hat, ändere daran nach Ansicht der Kammer nichts. Sie habe sich freiwillig und in Kenntnis der Vorgaben beworben. Gegen das Urteil kann innerhalb eines Monats Berufung eingelegt werden.

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47 Kommentare

  • Mittlerweile ist in Deutschland jeden Tag Halloween. Gruselfaktor garantiert!

    • sei froh dass bei euch kopftuecher im staats-tv nachrichten, magazinen usw. noch nicht ueblich sind, sind wie in skandinavien.
      oder ist es in D auch schon so weit?

      generell sollte man sich den kosovo zum vorbild nehmen.
      die machen vieles richtig.
      95% muslimisch, aber (noch ) nahezu kopftuchfrei.
      ein imam klagte darueber, dass im kosovo weniger kopftuecher unterwegs sind, als in der schweiz !
      auch schulen duerfen es fuer maedchen verbieten.

      https://www.tagesanzeiger.ch/kopftuch-verbot-an-schulen-schweizer-islam-kennerin-spricht-679715745838

  • Kurz und bündig, das Urteil kann man nur begrüßen.

  • Es wäre wohl klüger gewesen die Bewerbung ohne Angabe von Gründen oder halt was Vorgeschobenes abzulehnen.
    Mich würds nicht überraschen wenn andere Richter anders entscheiden.

    • Irgendwann wird es wohl so sein, schließlich haben die Linken überall ihre guten Leute untergebracht (Benedikt Lux am 14.08.2020).

      Und dieser Präzedenzfall wird dann zum Maßstab aller zukünftigen Fälle bis hin zur Burka in allen öffentlichen Ämtern.

  • Religionsfreiheit bedeutet Glaubensfreiheit und nicht Handlungsfreiheit.

    • Religionsfreiheit heißt eben auch, dass man sich von Religion freimachen kann 😁

    • Und wer nicht will, darf frei von Religionen und deren Symbole leben.

  • Nach langer Zeit endlich mal ein vernünftiges Gerichtsurteil.

  • Muss statt darf wäre besser.

  • Es gibt 57 isl. Länder wo diese Person Kopftuch tragen kann. Los gehts. Helfe gerne beim Packen.

    • Zur Religionsfreiheit gehört eben auch das nicht religiöse Menschen keine religiösen Symbole tragende Amtspersonen akzeptieren müssen.

      • Islamische Verkleidungen sind politische Statements.
        Nix Religion.

  • Wir wollen keine Scharia-Gerichte. PUNKT!

    • Definieren Sie „wir“. Oder sprechen Sie immer im Majestätsplural?

      -12
      • Ich will das auch nicht und Fritz durfte mich einbeziehen. Also WIR!

        Im übrigen dürfen Sie Ihre rote Trollerei jetzt einstellen.

  • Das ist der Anfang vom Ende .
    Siehe Entwicklung des Libanon.

    • Was haben Sie gegen den Libanon? Wir sind eine bunte Welt!

      • Nun ich habe nichts gegen den Libanon nur der Vorgang vom Christlichen Bunten und
        Toleranten Land in ein Islamisches innerhalb kürzester Zeit ist eine Beachtung wert.

  • Richter sind eh verkleidet bei Verhandlungen.
    Ob rote, schwarze oder regenbogen-bunte Roben oder Burka…. macht das einen Unterschied?

  • Wieso darf sie sich nicht kleiden wie sie möchte in einem freien Land? Islamophobie, oder was?

    -13
  • es gibt sie noch, die Profis

  • Endlich wieder einmal eine gute Nachricht. Und endlich wieder einmal eine Niederlage für den politischen Islam, der solche Bewerberinnen nur vorschickt.

    • Was ist der Unterschied zwischen „politischem Islam“ und Islam?

      • Gibt´s nicht!

  • Das wird doch bestimmt bis zum Bundesverfassungsgericht durchgefochten, den Gutmensch-NGOs sei Dank.

  • Nun, unbeschadet des Umstandes, daß diese Entscheidung zu begrüßen ist, müsste man mE. den „hermeneutischen Zirkel“ doch etwas weiter ziehen:
    # Eine Muslimin, der das Kopftuch wichtiger war, darf nicht in den Justizdienst.
    # Ein AfD-Mitglied, das Romane schrieb, darf nicht in den Justizdienst.
    # Ein AfD-Abgeordneter darf nicht als Bürgermeister kandidieren.
    # AfD-Sympathisanten sollen aus dem Staatsdienst ertfernt werden.
    #AfD-Mitglieder werden aus Vereinen & Verbänden ausgeschlossen.
    # Bei evtl. AfD-Regierungen wird schon über eine Reichsexsekution gesprochen.

    Jetzt fehlt nur noch die Erklärung der Reichsacht durch den immerwährenden Reichstag.

  • „religiös verpflichtend“ – Ich habe, ich gebe zu, den Koran bis heute noch nicht gelesen, aber es soll dort drin, so sagt man, keine Stelle geben, welche das Kopftuch vorschreibt. Das muslimische Kopftuch ist eher ein Symbol der Unterdrückung der Frau!

    • „Frauen… sollen ihre Blicke senken und ihre Scham hüten, … Und sie sollen ihre Kopftücher auf den Brustschlitz ihres Gewandes schlagen …“ – Sure 24:31

      „Frauen … sollen (wenn sie austreten) sich etwas von ihrem Gewand (über den Kopf) herunterziehen. So ist es am ehesten gewährleistet, daß sie (als ehrbare Frauen) erkannt und daraufhin nicht belästigt werden.“ – Sure 33:59

      „Wenn eine Frau das Alter der Reife erreicht, ist es für sie nicht angemessen, dass man ihren Körper sieht, mit Ausnahme dieser und dieser Körperstelle (Er zeigte mit seinen Händen auf ihre Hände und ihr Gesicht).” – Prophet Mohammed nach Sunan Abi Dawud 4104

  • Hijab bedeutet, dass Frauen schon vor ihrer ersten Menstruation als Ehefrauen mißbraucht werden können (Sure 65:4).
    Hijab bedeutet, dass Frauen in der Ehe dem Züchtigungsrecht des Mannes unterworfen sind (Sure 4:34).
    Hijab bedeutet, dass Frauen ihrem Mann jederzeit zur Verfügung stehen müssen (Sure 2:223).
    Hijab bedeutet, dass Frauen im Erbrecht schlechter gestellt sind (Sure 4:11).
    Hijab bedeutet, dass Frauen vor Gericht nur halb so glaubwürdig sind wie Männer („wegen der Unzulänglichkeit ihres Verstandes“, Sahih al-Bukhari 2658).
    Hijab bedeutet, dass Frauen bei ihrer Vergewaltigung vier Zeugen ihrer Unschuld benötigen (Sure 24:4), sonst werden sie selber wegen Unzucht verurteilt.

    Etc., etc., …

    Der Hijab ist das Symbol einer verfassungsfeindlichen Ideologie – das eigentlich Erstaunliche ist doch, das dieses Symbol nicht verboten ist.

    • Was erzählen Sie da? Das stimmt das alles nicht! Islam bedeutet „Frieden“!

      -12
      • Finde das F für Frieden im dem Wort Islam.

  • „Maßgeblich sei, dass die Justiz als staatliche Institution ein neutrales Erscheinungsbild wahren müsse.“

    Nee !
    Maßgeblich ist, dass die Justiz als staattliche Institution die Freiheitliche Grundordnung wahren muss, und ein Symbol islamischer Frauenunterdrückung nicht dazugehört.

  • Eine Muslima bleibt eine solche, auch wenn sie einen „deutschen“ Pass hat. Die Wurzeln werden bleiben. Und es sollte tatsächlich gut überlegt werden, ob sie in ein solches Amt aufgenommen werden kann.

  • Das Kopftuch ist die Flagge des Faschismus des 21. Jahrhunderts.
    (Alice Schwartzer)

  • Lasst sie doch eins tragen, sobald sie ein paar muslimische Paschas verknackt hat, erledigt sich das eh von selbst. Das Regeln die ganz unter sich.

  • …wenn „die Kopftuch – Dame“ aus religiösen Gründen auf der Kopfwindel besteht, so ist es ihr auch nicht zuzumuten, unter „schweinefressenden Kuffar“ und zukünftigen „Dhimmis“ aus Alemania zu leben….sie sollte in eines der shitholes auswandern, woher ihre Vorfahren kamen.
    Dort hat sie Moscheen, Sharia, Koran und Steinigung….möglicherweise fehlen ihr ja diese persönlichen und religiösen Gebräuche“ !?

  • …noch ein paar wenige Jahre lang.

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