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„Kein Abschiebungsschutz“

Nächste Schelte für Wadephul: Gericht erklärt Abschiebung von Syrern für rechtmäßig

Das Düsseldorfer Verwaltungsgericht hat in zwei Fällen die Abschiebung syrischer Staatsangehöriger nach Syrien bestätigt und deren Eilanträge abgelehnt. Das Urteil ist eine herbe Schelte für Wadephul und widerspricht seinen Erwägungen deutlich.

Das Verwaltungsgericht Düsseldorf erklärt die Abschiebung von zwei Syrern für rechtmäßig (IMAGO/dts Nachrichtenagentur)

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Das Düsseldorfer Verwaltungsgericht hat die Eilanträge zweier syrischer Asylbewerber abgewiesen, welche sich gegen ihre Abschiebung nach Syrien richteten, wie die Junge Freiheit berichtet. In seiner Pressemitteilung betont das Gericht unter der Überschrift „Kein Abschiebungsschutz für syrische Asylbewerber“, dass auch Syrer in ihr Heimatland zurückgeführt werden dürfen.

Diese Entscheidung widerspricht klar den wiederholten Darstellungen des Außenministers Johann Wadephuls. Dieser verglich den Zustand im gegenwärtigen Syrien mit dem von Deutschland im Jahr 1945 und führte weiter aus, dass Abschiebungen nach Syrien folglich grundsätzlich nicht möglich seien. Das Gericht sieht in genanntem Fall hingegen keine Rechtfertigung für einen Abschiebungsschutz. Die Beschlüsse des Gerichts sind unanfechtbar, womit das BAMF die Ausreisebescheide durchsetzen kann.

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Das Düsseldorfer Verwaltungsgericht stellte klar, dass Rückkehrern nach Syrien keine relevanten Gefahren drohten. „Das Ausmaß willkürlicher Gewalt“ in den Heimatregionen der Kläger – Damaskus und Latakia – sei „nicht derart hoch, dass sie allein aufgrund ihrer Anwesenheit dort einer ernsthaften individuellen Bedrohung ihres Lebens oder der körperlichen Unversehrtheit ausgesetzt wären“, so die Richter.

Die Sicherheitslage habe sich zudem seit 2015 nicht verschlechtert, und einzelne Gewaltvorfälle seien „in der Gesamtschau unbeachtlich.“ Anders als Außenminister Wadephul suggerierte, sieht das Gericht auch keine drohende Verelendung bei Rückkehrern, da Rückkehr- und Hilfsprogramme existieren und keine allgemeine Notlage erkennbar sei.

Das Düsseldorfer Verwaltungsgericht betont weiter, dass die Sicherung des Existenzminimums in Syrien für Abschiebungen „überhaupt nicht maßgeblich“ sei, sodass „Abschiebungsschutz nur noch in Ausnahmefällen gewährt werden“ kann. Die beiden Antragsteller aus Syrien, ein 46-jähriger Koch und sein 26-jähriger Sohn, hatten zuvor erfolglos in Österreich Schutz gesucht. Ihr deutscher Asylantrag wurde abgelehnt. Wichtig in dem Zusammenhang ist auch, dass sich beide in Deutschland nicht strafbar gemacht haben. Wadephul hatte ursprünglich nur die Rückführung von Terroristen und Straftätern in Erwägung gezogen.

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Das Urteil reiht sich in eine Reihe ähnlicher Gerichtsentscheidungen ein: Bereits das Verwaltungsgericht Köln und das Oberverwaltungsgericht Münster stellten fest, dass für Syrer keine generelle ernsthafte Bedrohung mehr bestehe und dass nicht jeder Flüchtlingsschutz in Deutschland beanspruchen könne. Diese Gerichte lehnen Schutzansprüche ab, wenn keine individuelle Bedrohung vorliegt oder Asylanträge offensichtlich unbegründet sind.

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30 Kommentare

  • Alle möglichen Polityuppies besuchen Syrien, die Syrer machen Urlaub dort, der Krieg ist offiziell beendet. Was sollte einen Syrer hindern, nach Syrien zu gehen?

    • Bürgergeld, Wohngeld, Kindergeld, …

    • Was soll einen Syrer hindern zurückzugehen?
      U.A. die Rundumversorgung, also Wohnraum, Krankenkasse, Geld vielleicht?
      Par patriotisch eingestellte Syrer gehen vielleicht selber zurück – die Masse wird hier bleiben – oder es zumindest versuchen. Die Anreize zum Bleiben sind m.E. zu stark…

    • In Afghanistan sind die Verhältnisse übrigens vergleichbar. Rückkehrenden Asylbewerbern geschieht dort gar nichts.
      Es gibt keinerlei substantiierte Belege dafür.

    • „Was sollte einen Syrer hindern, nach Syrien zu gehen?“
      Das dann fehlende Bürgergeld. und der allinclusive Dauerurlaub.

  • Nu ja, seh ich vorerst mal als sog. „Eintagsfliege“, dieses Urteil.
    Zumal es ja genau 2 von ca. 1 Million betrifft.
    In Balin wär es vermutlich auch anders ausgegangen.
    Also schaun ‚mer mal ob sich da wirklich was bewegt,
    also bundesweit mein ich…

    • Ich nehme an, die dürfen noch Einspruch einlegen.

      Müssen / Dürfen /Sollen wir wirklich jeden einzelnen Fall gerichtlich überprüfen? Bei entsprechendem politischen Willen muss es andere Lösungen geben.

      • Vermute ich auch – also gilt es diesen Fall weiter zu beobachten.
        Und die Entwicklung insgesamt dazu eben auch.
        Also wer/welche „N“GOS, welche Anwälte usw. sich immer wieder in so Verfahren engagieren, wer die eigentlich bezahlt. usw. usf. …

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      • Bei der Geschwindigkeit der Einzelfallüberprüfung sind 80% eingebürgert bevor ihre Prüfung überhaupt ansteht.
        Das muss ganz klar andersrum laufen. Der Krieg ist aus, alle Syrer gehen nachhaus, und nur wer hier eine auskömmliche Arbeit für sich und seine Familie nachweisen kann darf bleiben.

        6
  • Bei einem Bundesminister wie Wadephul braucht Deutschland keine Feinde mehr, um bekämpft und zerstört zu werden. In einem funktionierenden demokratischen Rechtsstaat wäre dieser Saboteur spätestens jetzt fällig für den Rücktritt oder die Entlassung. Aber hier hat der Wahnsinn ja mittlerweile seine Zentrale.

    • Wer dermaßen verpeilt ist, darf keine Regierungsverantwortung mehr haben und auch nicht wieder bekommen.
      Der kann sein Parteibuch abgeben und bei der SPD, den Grünen oder Linken eintreten.

    • Der Typ war im Beirat der Deutsch-Palästinensischen Gesellschaft. Das war bekannt als man ihn zum Außenminister gemacht hat. Er kommt aus einem linken Landesverband. Der hat sich nicht geschickt eingeschlichen.

  • Wer hätte gedacht, dass nach der 360° Tante noch was unfähigeres nachkommt?

    • Warte mal ab, bis der Friedel seinen nächsten besten Renngaul im Stall ins Rennen schickt:
      Roderich Kiesewetter
      Danach reden wir von den goldenen Zeiten mit Annalenchen…

      • Dann hoffe ich auf Aliens. Jemand muss uns doch noch retten!👽🫆🛸

        7
      • Bis Annalenchen hab ich auch nicht an Aliens geglaubt…

        5
      • Marsch ist das richtige Wort, weil E-Ladesäulen gibt’s für Panzer noch keine.

        0
      • Wenn Wüterich Kriegsgewitter Außenminister wird, dann ist der Marsch nach Moskau nur noch Tage entfernt!

        1
  • Wie kommt dieser Minister dazu, gesetzlich vorgeschriebene Abschiebungen durch erfundene Gründe zu torpedieren?
    Endlich hat der Rechtstaat funktioniert: Executive und Judicative sind an Gesetz und Recht gebunden, Artikel 20 Absatz 3 GG.
    § 58 Absatz 1 Satz 1 Aufenthalts-gesetz schreibt bei ausreisepflichtigen Ausländern, die nicht freiwillig ausreisen, die Abschiebung zwingend vor.
    Kommt jetzt Kirchenasyl ?

    • Das hat er gefühlsmäßig so entschieden.
      Gefühlt richtig oder gefühlt falsch ist die neue Rechtsgrundlage.
      Der hat sich dort einfach „einseifen“ lassen.
      Die Bundesregierung soll „Mutti“ mit nach Syrien schicken. Die kann den Syrern „Wir schaffen das !“ predigen.

  • Ich finde, dass das Rennen zwischen diesem und dieser äh, dings, die da in diesen gefanzerten Pahrzeugen (Kobold?), ist noch nicht gelaufen. Ist auch die Frage, ob dieser hier n Rabattcode hat.

  • Im Prinzip ist Dobrindt noch der einzige, der Unionspolitik macht.

  • Die machen doch auch offiziell Urlaub in ihren Heimatländern, was klar und unmissverständlich belegt, dass ihnen dort keine Gefahr droht. Warum also sollte sich das im Falle einer Abschiebung ändern?

    Allerdings: Wenn wir bedenken, dass in Deutschland rund eine Million Syrer leben, dann können wir unmöglich – noch dazu steuerfinanziert – vor jeder Abschiebung derselben einen Prozess führen. Das ist schlicht unmöglich und konterkariert das Recht Deutschlands, aufgrund veränderter Lebensbedingungen für diese Leute in deren Heimatland den vollversorgten Aufenthalt in der BRD zügig zu beenden. Darum aber geht es eben auch ganz maßgeblich, denn jeder abgelehnte Asylbewerber kostet die Gemeinschaft irre viel Geld, welches dann woanders fehlt.

    Hier muss deshalb unbedingt eine Beschränkung des Rechtsschutzes geschaffen werden, so wie es den auch in bekannten Einwanderungsländern gibt, teilweise ist sogar jedweder Rechtsschutz gegen Entscheidungen der Einwanderungsbehörde ausgeschlossen.

  • Es liegt im Promille Bereich und es wird auch so bleiben. Die von deutschen Steuergeldern gepamperten NGOs werden die Gerichtsbarkeit mit Klagen überziehen.
    Wobei die Anwaltskosten in der Regel auch noch vom Steuerzahler übernommen werden müssen.

  • Wer hat nach dem Krieg Deutschland wieder aufgebaut, selbstverständlich auch die Heimatvertriebenen und die vor der sowjetischen „roten Walze“ Geflohenen. Sie waren zurecht einquartiert, bei uns Pommern in der Austrägler-Einzimmerwohnung, bei einem anderen Hof im Wohnzimmer und eine andere Familie im Austragshaus. Wir Buben schliefen im „Heraklith“-Dachzimmer, wo im Winter die Bettdecke vor der Nase gefror.
    Da kommen Armleuchter daher und behaupten, die Türken wären das gewesen.

    • So ein Unsinn nicht war die Türken
      wo doch jeder weis das es die Mainzelmänner waren.

  • Also: es reicht mit den ständigen Löschungen der Kommentare.
    Das läuft hier bei AN ab wie in der DDR .

  • Ein weiterer der Cdu Riege der nichts kann.
    Vielleicht sollte er konvertieren und sich eine Dachwohnung in Syrien suchen. Geld hat er genug.

  • Was für ein Hafensänger

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