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Urteil

Solingen-Attentäter betritt Gericht mit „Lächeln im Gesicht“ und Daumen nach oben – lebenslange Haftstrafe

Der Solinger Attentäter Issa Al-Hassan, der im vergangenen Jahr auf einem Stadtfest drei Menschen erstach, wurde jetzt zu lebenslanger Haft verurteilt. Der Syrer betrat das Gericht mit einem Lächeln im Gesicht und zeigte einen Daumen nach oben.

Der Attentäter vom Messeranschlag in Solingen, Issa Al-Hassan, wurde nun zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt. (IMAGO / epd)

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„Als er reingekommen ist, hatte er ein Lächeln im Gesicht. Er hat offen in die Kamera gelächelt“, so schildert eine Welt-Reporterin die Reaktion des Attentäters des Messeranschlags in Solingen, Issa Al-Hassan, als dieser heute den Gerichtssaal betrat, um das Urteil seines Prozesses zu erhalten. Der Syrer, der im August vergangenen Jahres drei Menschen brutal erstach, soll zudem dabei einen Daumen nach oben gezeigt haben. Das Gericht verurteilte den Täter nun zu einer lebenslänglichen Haftstrafe.

Außerdem ordnete das Gericht wegen der Schwere des Vergehens eine Sicherungsverwahrung des Täters an, die an die Haftstrafe anschließend durchgeführt wird. Seit Mai dieses Jahres musste sich der Syrer 2023 wegen dreifachen Mordes, zehnfachen versuchten Mordes und Mitgliedschaft in der Terrorgruppe Islamischer Staat (IS) verantworten. Bereits zu Beginn des Prozesses hat Al-Hassan die Tat gestanden.

Issa Al-Hassan hatte am 23. August auf dem Solinger Stadtfest drei Menschen mit einem Messer getötet und acht weitere verletzt. Der Syrer lebte zu der Zeit in einer Flüchtlingsunterkunft und hätte bereits ausgewiesen werden können. Eigentlich sollte er 2023 nach Bulgarien überführt werden, weil er dort erstmals das Territorium der Europäischen Union betreten hatte und somit dort einen Asylantrag stellen müsste. Allerdings scheiterte die Rückführung aufgrund von Behördenversagen, so kam der Syrer nach Solingen (mehr dazu hier).

Zuletzt wurde Al-Hassan in der vergangenen Woche für schuldfähig erklärt. Aus einem psychiatrischen Gutachten ging hervor, dass Issa Al-Hassan zielgerichtet gehandelt habe und planvoll vorgegangen sei. Trotz seines, durch das Gutachten attestierten, geringen Intelligenzquotienten von 71 wurde Al-Hassan nicht für schuldunfähig befunden (Apollo News berichtete).

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51 Kommentare

  • Übersicht mit KI
    In Deutschland ist die lebenslange Haftstrafe grundsätzlich unbefristet. Nach § 57a StGB kann die Aussetzung der Reststrafe zur Bewährung frühestens nach Verbüßung von 15 Jahren der Strafe erfolgen, sofern das Gericht eine positive Sozialprognose feststellt. Die tatsächliche Dauer der Vollstreckung kann sich je nach Gericht und individueller Situation stark unterscheiden.
    Also werden wir ihn in 15 Jahren wiedersehen…

    • im falle einer kalifatsbildung in d vielleichtn noch frueher.

      • ohje also früher…ich vergas.

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      • Hoffentlich nicht….Nachfrager;)

        0
    • Nein, man wird ihn nicht wiedersehen, denn die Sicherheitsverwahrung nach abgesessener Strafe wurde angeordnet.

      • Die Sicherungsverwahrung ist aber nicht lebenslänglich, sondern unterschiedlich lange. Ziel ist ja immer die Resozialisierung.🤣
        Vermutlich wird man den Mörder nach 15 Jahren Knast abschieben.

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      • @Andreas4569: So ist es und so bleibt es hoffentlich.

        2
      • In Deutschland ist die lebenslange Haftstrafe grundsätzlich unbefristet.

        0
  • Ich hätte mir mehr Angeklagte aus der Justiz und Verwaltung gewünscht !! Auch spitzen Politiker hätte ich gerne abgeurteilt gesehen !!
    So ist das Urteil weit von echter Gerechtigkeit und Sühne entfernt ! Kann nur ein Anfang der Aufarbeitung sein .

  • Die Behördenmitarbeiter, die die Abschiebung nicht vollzogen, müßten auch hinter Gitter. Die haben ebenfalls Blut an den Händen.

  • Einzig und allein hat das Behördenversagen 3 Menschenleben gekostet.

  • Natürlich lächelt er, der Strafvollzug in Deutschland wird jedem als angenehm vorkommen, der aus Ländern mit einem völlig anderen Strafvollzug kommt. Die Bedienungen z.B. in einem russischen Gefängnis oder in einem Knast der Taliban dürften sich grundlegend unterscheiden. Ja man könnte sogar sagen, die Versorgung (Unterbringung und medizinische Versorgung) dürfte besser sein, als die Freiheit in vielen anderen Ländern dieser Welt.

    • Haftbedingungen unter „Herkunftslandestypischen“ Bedingungen, wäre doch mal eine innovative Idee.
      Ich finde das Thema „Diversität“, könnte man in diesem Bereich durchaus vorantreiben!

    • Halal-Fleisch bekommt er auch noch. Und eine Ausbildung.
      Es gibt Schlimmeres als den deutschen Knast, z.B. Obdachlosigkeit.

  • Eine andere Strafe wäre gerechter!!!

  • Ich denke nach 15 Jahren Knast, weiß niemand mehr, was in Freiheit leben überhaupt ist. Der Körper und der Geist passt sich an das Gefängnis an und irgendwann ist es einfach „normal“.
    Der Geist vergisst das einfach. Durch einen Nebelschleier wird man sich noch an Bruchstücke erinnen können, aber kein Gefühl mehr dafür haben. Man kann sich auch selbst kaum daran erinnern wie sich irgendwas vor 15 oder 20 Jahren angefühlt hat. Das ist denke ich ne Schutzfunktion des Gehirns um die Anpassung zu gewährleisten. Gibt ja auch genug – die wollen gar nicht mehr raus.

    • Während der Haft gibt es aber Ausgänge, zuerst begleitet, dann frei.
      In NRW gibts Gefängnisse mit Liebeszellen, damit die Herren „das“ wenigstens nicht vergessen. 🤣

      • Der Ansbacher Amokläufer von 2009 hat während seiner Ausgänge aus der psychiatrischen Klinik Erlangen einen Reisepass beantragt und diesen bekommen.
        Als der Klinik auffiel, dass der Mann nicht mehr zurückkam, war dieser vermutlich schon in Südamerika.
        Der 34-Jährige nutzte einen genehmigten Ausgang am 16. August.
        Als Teil seiner Therapie durfte er seit Jahresbeginn die Einrichtung immer wieder tagsüber verlassen.
        Bislang hatte er sich laut Klinik an alle Absprachen gehalten…
        https://www.br.de/nachrichten/bayern/wie-dem-amoklaeufer-von-ansbach-die-flucht-nach-kolumbien-gelang,UwCjwmN

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      • Aber nicht für einen Lebenslänglich Sicherheitsverwahrten.
        Da geht die ersten 15 Jahre erstmal gar nichts. Danach darf er Anträge stellen, die solches noch 20, 25 Jahren vielleicht mal zulassen. Die Sicherungsverwahrung kommt erschwerend hinzu. Ich denke, das wird bis zum Lebensende Vollpension.
        Ein Bett, drei Mahlzeiten und ein Dach übern Kopf.

        0
  • Naja, Lebenslänglich plus Sicherungsverwarung ist das maximum was in Deutschland rauszuholen ist.

  • Wieso wird das Gesicht des Mörders verpixelt, obwohl das Verfahren, so wie grundsätzlich alle Gerichtsverfahren hierzulande, öffentlich ist?

  • Geschätzte Kosten in Euro bitte 🤢

    • Für Otto Normalverbraucher unvorstellbar. Zum Glück gibt es den Steuerzahler. 🤢

  • Ob der lacht oder einen Daumen zeigt interessiert mich herzlich wenig, er soll nicht mehr rauskommen aus dem Knast

    • Und das ganze aber am besten in SEINER Heimat!

      • Dort wird er als Held vereehrt.

        2
  • Nicht nur ein Lächeln, nein AUCH noch im GESICHT, es ist unerhört!

  • Nun, der Junge hat doch den Hauptgewinn gezogen:

    Besser lebenslänglich rundumversorgt im deutschen Knast, als frei und möglicherweise hungrig in Afghanistan.

    • so weit ich informiert bin, ist dieser Herr ein Syrer.

  • Und lebenslang mußer sich um seine Versorgung keine Gedanken machen, hat Psychologen, Sozialarbeiter, Dolmetscher und Fitnesscoaches (?) an seiner Seite!? Wer bezahlt`s? WIR!

    • Und Arzt und Zahnarzt gleich im Haus, sicher ohne langes Warten im Wartezimmer und ohne Medikamentenzuzahlung.

  • Nach Bericht ist der Täter dumm wie Brot und der Staat hat nicht auf eine psychische Ausnahmesitution, also Schuldunfähigkeit, hingewirkt…was mich sehr verwundert…weil sonst fast üblich…

  • Ich dachte, Straftäter sollen sofort abgeschoben werden. So die blaurechten Wünsche.

    • am besten bevor sie einen Schaden anrichten, den man nicht mehr gutmachen kann!

  • Der Polizist der ihn nicht in Notwehr getötet hat sollte die Gleiche Strafe erhalten…

  • Die USA schieben Kriminelle und Illegale ab.
    In Deutschland hat man die nur „zu wenig integriert“ und ihnen nicht genug Sozialhilfe gezahlt.
    Einer von beiden macht es richtig.

  • Dummheit schützt vor Strafe nicht!
    Sehr gut, der gehört für immer weg gesperrt.

  • Im Knast wird er sicher als Held gefeiert-seine Brüder sind dort eh schon die Chefs und in der Überzahl. Arbeitspflicht gibt es nicht. Kost, Logie und Krankenversicherung inklusive. Abschiebung droht ihm jetzt nicht mehr.
    Wer weiß-vielleicht gehts ihm da drinnen besser als draußen.

  • Die demografische Entwicklung bringt immer mehr von solchen Leuten hervor, weil der unantastbare Migrationsdeal mit islamischen Ländern den Dschihad begünstigt.
    Zeitgleich, um sich an die neuen Bürger anzupassen ( was für mein Erachten ein Novum in der Politik darstellt )
    werden Bildungsniveau gesenkt, Anforderungen für Migranten herabgesetzt und Messerverbotszonen in arabischer Schrift aufgestellt.
    Wer all diese Maßnahmen kritisiert und dabei auch noch die AfD wählt, dem droht die gesellschaftliche Ächtung.

    Allah hat einen Heidenspaß.

  • Er kann lächeln und den Daumen nach oben zeigen…, denn er weiß, in 5-10 Jahren wird er frei sein. Er kann ganz beruhigt sein.
    Warum?
    Weil im neuen Kalifat Nordrhein-Westfalistan sperrt man Helden nicht ein.

  • Für sollche Typen wünsche ich die Todesstrafe.

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