Sozialhilfebezug
Neue Statistik: 1,2 Millionen Bürgergeld-Empfänger haben noch nie gearbeitet
Eine neu erhobene Statistik zeigt, dass etwa ein Drittel der Bürgergeldempfänger im Jahr 2023 noch nie gearbeitet hat. Ausländer, die erst seit kurzem in Deutschland sind, gehen in die Statistik nicht ein – die Zahlen sind insgesamt also wohl noch höher.
Von

Erstmals erhobene Zahlen zu Bürgergeldempfängern zeigen, dass von den insgesamt 3,93 Millionen Bürgergeldempfängern im Dezember 2023 knapp 1,2 Millionen noch nie gearbeitet haben, aber im erwerbsfähigen Alter waren. Ein erheblicher Teil davon bezieht seit mindestens 1997 durchgehend Leistungen, ohne je einer Arbeit nachgegangen zu sein. Das geht aus einer Statistik hervor, über die Bild berichtet.
Von den knapp 3,93 Millionen Bürgergeldempfängern gingen im Dezember 2023 demnach 2,97 Millionen Leistungsbezieher keiner Beschäftigung nach. Darüber hinaus lag der Bundesagentur für Arbeit in 1,187 Millionen Fällen kein Nachweis darüber vor, ob die jeweilige Person in Deutschland jemals einer Arbeit nachgegangen sei. In diese Zahlen sind Ausländer, die sich erst seit kurzem in Deutschland aufhalten und daher keiner Arbeit nachgehen, jedoch Leistungen beziehen, nicht eingerechnet. Der Anteil an Personen, die noch nie gearbeitet haben, aber vom Bürgergeld profitieren, dürfte demnach noch höher sein.
Werbung
Neben den Menschen, die noch nie einer Arbeit nachgegangen sind, hatten im Dezember 2023 etwa 363.000 erwerbsfähige Leistungsempfänger seit mindestens zehn Jahren keine sozialversicherungspflichtige Arbeit oder einen Minijob gehabt. Immerhin 681.000 Leistungsbezieher gingen zusätzlich einer Arbeit nach, die jedoch aufgestockt werden musste. 280.000 von ihnen hatten einen Minijob.
Die Zahl der Bürgergeldempfänger erreichte 2024 mit 3,99 Millionen Menschen einen neuen Höhepunkt, Zahlen für dieses Jahr zeigen einen leichten Rückgang auf 3,96 Millionen Leistungsbezieher. Im Gegensatz zu den absoluten Zahlen der Empfänger gehen die Bezüge trotz sinkender Inflation nicht zurück. Während 2024 noch eine Erhöhung der Bezüge um 61 Euro zu Buche stand, soll es dieses Jahr laut Arbeitsministerin Bärbel Bas eine Nullrunde geben.
Ein Schlaraffenland ist das und so sozial.
„In diese Zahlen sind Ausländer, die sich erst seit kurzem in Deutschland aufhalten und daher keiner Arbeit nachgehen, jedoch Leistungen beziehen, nicht eingerechnet.“
Dazu muss man wissen, dass z.B. – nach Mitteilungen des Arbeitsministeriums – rund die Hälfte aller Türken in Deutschland von Stütze lebt ! Das sind ganz überwiegend PASSDEUTSCHE…
Keine Überraschung.
Ist auch da der häufigste Vorname Mohamed in allen Nuancen???
Muss ja, wenn man sich andere Untersuchungen anschaut.
Korrektur der Zahlen:
„Im April 2025 waren rund 5,45 Millionen Menschen in Deutschland Bürgergeldempfänger, davon etwa 3,95 Millionen erwerbsfähig, 1,44 Millionen nicht erwerbsfähig und rund 60.000 sonstige Leistungsberechtigte.“
Quelle: Statista
Kommt darauf an, wann man die Zahlen zieht und welche Leistungsbezieher man mit einbezieht. In dem Artikel geht es um die Arbeitsfähigen.
Im Grunde genommen könnte man solche Zahlen auch realtime veröffentlichen. Dazu braucht man nur sinnvoll IT Infrastruktur.
Nun, „… haben noch nie gearbeitet … “ liest man, „… werden nie gearbeitet haben …“ ahnt man.
Dazu kommt dann noch ein Teil, der schon mal was gearbeitet hat, es dann aber wieder dauerhaft bleiben lässt.
Die Sofortrenten sind sicher!
Danach gibt’s Grundsicherung im Alter! Läuft doch! Die Steuerzahler hierzulande lassen alles mit sich machen!
man muss ja irgendwie die 113000 Beschäftigte der Arbeitsagenturen an der Arbeit halten, oder verstehe ich da was nicht richtig?
Hier mal eine interessante Auswertung nach Ländern aus dem letzten Jahr.
https://lab-news.de/statistik-buergergeld-bezieher-nach-nationalitaeten-stand-anfang-2025/
Neben der Ukraine und den klassischen Herkunftsländern Syrien, Afghanistan..fallen vor allen Dingen die europäischen Staaten wie Bulgarien, Rumänien und der Balkan auf.
Auch hier muss man sich die Frage stellen, warum zahlen wir diesen Menschen Bürgergeld? Oder sind diese Menschen vielleicht gar nicht mehr in Deutschland und leben munter in ihrem Heimatland vom Bürgergeld? Denkbar auch, dass hier Kinder Bürgergeld bekommen, welche gar nicht hier leben.
So ist es, Auch Kindergeld wird für die hier tätige Mutter bezahlt, die Kinder leben in ihren Heimatländer.
Kein Unternehmer der angeblich händeringend nach Fachkräften sucht kann mir erzählen es wäre nicht genug Potential zum ausbilden da.
Wer den Fachkräftemangel beklagt hat bei der Ausbildung des Nachwuchses verschlafen, versagt oder diesen Unternehmensaspekt sträflich ignoriert.
also ich hatte in meinem Bekanntenkreis so einige Leute die noch nie im Leben gearbeitet haben und auch nicht vorhaben das jemals zu tun. Aber links und mit Abitur, teilweise abgebrochenem Studium. Die finden Bürgergeld prima. Ausbildung? Nein Danke. Und dann hab ich den Fehler gemacht zu bemerken, dass ich mich selbständig gemacht habe um NICHT mehr für andere Leute zu arbeiten. Hat ne Weile gedauert bis der Groschen gefallen war. Dann war ich ein Nadsi und diese Leute mein Ex-Bekanntenkreis.
Sie sind ganz sicher kein Unternehmer!
Schauen sie sich doch mal die Motivation und Qualifikation der heutigen Schulabgänger an. Ein Großteil Nieten.
Wollten sie sich mit sowas herumrumärgern?
Da haben sie wohl recht. Ich gehe vllt zu sehr von meiner eigenen Jugend aus, als es noch wichtig war wenigstens irgendeine Ausbildung abzuschließen um diesen Arbeitswillen, Motivation und Durchhaltevermögen nachweisen zu können.
Das hilft bei jeder Bewerbung selbst in völlig anderen Branchen. Vermutlich wird heute bei der Vorbereitung aufs Arbeitsleben zu sehr die Selbstverwirklichung und zu wenig die Notwendigkeit des Broterwerbs in den Vordergrund gestellt.
Der „Selbstfindungstrip“ auf Staatskosten wird ihnen zu einfach gemacht.
Ich bin direkt nach der Schule in die Lehre und sie haben recht-ich bin kein Unternehmer.
@Ralf Schmidt *… Ein Großteil Nieten. Wollten sie sich mit sowas herumrumärgern? …* Yupp! Und weil es „Nieten“ sind, stellen Sie die nicht ein (und auch niemand anderes) und schreien dann aber empört herum, warum die nicht arbeiten! Merken Sie was?
@ Ketzer Ja, ein Großteil sind Niete. Ich würde sie nicht einstellen weil es Nieten sind und ich mich mit Nieten nicht herumschlagen will. Ich schreie auch nicht rum weil sie nicht arbeiten, sondern weil sie einfach so mit unseren Steuergeldern alimentiert werden.
@schwarzseher, ich bin Unternehmer mit 45 Beschäftigten und das Geschilderte ist mein tägliches Brot.
Ich habe Volksschulabschluss und der ist mehr wert, als das heutige Abi.
Mit 14 habe ich eine Lehre im Maschinenbau begonnen, mit knüppelhalter Ausbildung. Da würde sich die heutige Weichei-Generation das Leben nehmen.
Ps.: ich bin jetzt 74 und arbeite noch täglich, 7 Tage die Woche.
Müssen muss ich das nicht.
Das sollen wir ausgleichen, indem wir länger, härter und für weniger Geld arbeiten.
Begreift Ihr bei Apollo nicht, dass eine sinkende Inflationsrate nicht gleichbedeutend damit ist, dass etwas billiger wird? Das wird es nicht! Es wird nur langsamer teurer aber es wird teurer. Billiger wäre eine Deflation und davon sind wird weit weg.
Erwerbsfähig ist in Deutschland wer mindestens 3 Std. täglich arbeiten kann.Also werden in diese Berechnung auch chronisch kranke miteinbezogen,die aufgrund Gesundheitlicher Einschränkungen nie einen Job in der freien Wirtschaft bekommen würden.
Minijob 563 € = 42 Stunden/Monat
42 Stunden ./. 22 Arbeitstage = 1,9 Stunden täglich. Wo ist das Problem?
@Ralf Schmidt: Ihre Milchmädchenrechnung geht in der Realität nicht auf, denn 1.) Wie wollen sie sie jemanden für „1,9 Stunden“ in einen 8 bis 10stündigen Betriebsablauf integrieren? Das funktioniert schon aus strukturellen betrieblichen Gründen nicht, z.B. weil der MA bei Rückfragen u.ä. dann auch nur 1,9 Stunden täglich oder eben erst am nachsten Taq erreichbar ist. Ebenso muss der MA jeden Tag nach Arbeitsbeginn Zeit aufwenden, um sich auf den aktuellen Stand zu bringen. Sowas funktioniert nachweislich schon bei Teilzeitarbeit nicht und stört den Betriebsablauf. 2.) Kranke Menschen sind nun mal krank und nicht jeden Tag gleichermaßen einsatzfähig. Die krankheitsbedingten Fehlzeiten von chronisch kranken (behinderten) Menschen sind schlichtweg nicht kalkulierbar und jede betriebliche Arbeitsplanung bei Ausfall obsolet. Welcher Betrieb kann damit umgehen, besonders wenn Termine eingehalten werden müssen? 3.) Ich könnte Ihnen unzählige betriebswirtschaftliche Gründe aufzählen …
… warum chronisch kranke oder erwerbsgeminderte Menschen keine Anstellung finden. Es mangelt nicht am Willen, sondern an geeigneten Arbeitsplätzen – zumal begleitend zur EM ja auch oft eine (im besten Fall vorübergehende) Berufsunfähigkeit vorliegt. Dann ist man nicht nur krank und ein Betriebsrisko, sondern außerhalb des eigenen Berufes auch noch unqualifiziert. WO also sollen die Betroffenen Arbeit finden?
chronisch kranke aufgrund Gesundheitlicher Einschränkungen werden vom Jobcenter aufgefordert EU Rente zu beantragen, machen sie es nicht oder die Rentenkasse sagt, sorry keine EU Rente. Dann fordert das Jobcenter den Hauseigenen Medizinischen Dienst an , der die Leute als nicht erwerbsfähig Einstuft, denn andere Leistungen wie EU Rente und/oder Grundsicherung bei Erwerbsunfähigkeit haben Vorrang vor dem Bürgergeld. Und der Clou ist laut § 5 SGB 2 kann das Jobcenter den Antrag bei den zuständigen Behörden stellen, wenn der chronisch kranke trotz schriftlicher Aufforderung sich weigert
„Erwerbsfähig“ bedeutet lediglich, dass jemand in der Lage sein muss, mehr als drei Stunden am Tag zu arbeiten. Das bedeutet aber nicht, dass derjenige auch vermittelbar und in eine Arbeitsstruktur integrierbar ist Der wohl mit Abstand größte Teil derjenigen, die noch nie regulär gearbeitet haben, dürfte folglich von irgendeiner Behinderung oder Einschränkung betroffen sein, physischer oder seelischer Art, mit der man nicht in den regulären Arbeitsablauf integriert werden kann – vor allem auch dann nicht, wenn die Person nur zwischen drei und maximal sechs Stunden arbeiten darf. Da mangelt es nicht am Willen, sondern an geeigneten Arbeitsplätzen. UND: Wenn jemand lange im Bezug von Hartz4/Bürgergeld ist, dann will denjenigen auch niemand mehr einstellen. Langzeitarbeitslosigkeit selbst ist dann ein Ausschlusskriterium, egal wo man sich bewirbt. Es ist ein soziales Stigmata mit Ausgrenzung als Folge! Wer einmal raus ist, ist raus! Selbstreflexion täte einigen hier deshalb mal ganz gut!
@ Ketzer Das Bürgergeld muß auf ein absolutes Minimum gekürzt werden, und dann schauen wir mal wer plötzlich alles arbeiten kann.
@Ich warte noch ein bisschen auf Freigabe: Ihr Kommentar ist in seiner Pauschalität eine bösartige Unterstellung und sagt über Ihren Charakter mehr aus als Ihnen lieb sein dürfte. Und wissen Sie eigentlich, dass nach und durch Einführung von Hartz4 tatsächlich Menschen verhungert sind? Es sind oft die leisen, die einsamen, die alten und bescheidenen Menschen, die Gefahl laufen, übersehen zu werden und die eben nicht laut fordernd auf Ämtern pöbeln. Täuschen Sie sich da mal nicht! Und ich habe schon in einem anderen Kommentar geschrieben: Wenn Ihr den Esel (den Elefanten im Raum) meint, dann schlagt auch den Esel und nicht blindwütig den Sack! Am kaputten System wird sich jedenfalls nichts ändern, wenn man auf soziale Außenseiter einschlägt (weil die wieder mal als Sündenböcke ins Rampenlicht gezerrt werden!
der Steuerzahler darf zahlen.
… der dreckige Faschist!
Mann, sind wir blöd, dass wir uns das immer noch gefallen lassen!
Es gibt sicherlich auch viele, die eine hohe Abfindung bekommen haben und sich arbeitslos melden und nach einer 3-monatigen Karenzzeit 15 Monate Arbeitslosengeld bekommen. Und danach Bürgergeld.
30 Monate lang spielt das Vermögen keine Rolle.
Viele melden sich arbeitslos, um krankenversichert zu bleiben.
Vielleicht könnte man auch diesbezüglich eine Lösung finden.–Z.B. Leichteren Zugang zu einheitlichen Kassenbeiträgen für freiwillig arbeitslose Menschen–die auf Sozialleistungen verzichten.
„Eine alle Lebenslagen umfassende Alimentation des Einzelnen oder einzelner Gruppen durch den Staat ist dagegen im Sozialstaatsprinzip nicht angelegt“…
„.. denn auch der Sozialstaat kann für Leistungen der sozialen Sicherheit nur ausgeben, was er zuvor über Beiträge und Steuern eingenommen hat. Wirtschaft-lich betrachtet ruhen die Sozialsysteme auf einer ertragreichen, produktiven Wirt-schaft; sie ist das finanzielle Fundament sozialer Sicherung, das deren Systeme selbst nicht schaffen können“
„Außerdem wird die Rechtfertigung der Anordnung von Versicherungs- und Beitragspflicht insbesondere in der Rentenversicherung zweifelhaft, wenn sich Rentner trotz jahre- oder jahrzehntelanger Beitragszahlung im Ergebnis nicht besserstellen als Personen, die im Alter eine gleich hohe oder höhere Leistung aus steuerfinanzierten Grundsicherungsleistungen erhalten“.
Verläßlicher Generationenvertrag–Kommissionsbericht Auftrag Hubertus Heil -2020 fertiggestellt
Na das kommt ja jetzt ganz überraschend.
Wähler Klientel der Linken.
Bürger kriegen Geld, die (noch) garkeine sind!? Sowas gibts bestimmt nur in Germoney!
In der Türkei zB bekommen deutsche Kleinrentner nullkommanix. Und der deutsche Staat kassiert von dem Rentenbetrag, der 10.000 € übersteigt, Einkommensteuer. Der steuerfreie Grundfreibetrag wird nicht gewâhrt, sondern dem steuerpflichtigen Rentenbetrag hinzugerechnet. Dadurch steigt wegen der Progression der Steuersatz. Das ist abartig.
Wieviele davon mal 2-3 Monate gearbeitet haben, aber seit 10 Jahre nicht mehr, wurde nicht erfasst.
Die haben ja bereits gearbeitet. 2-3Monate!
Keiner, der nie in das System eingezahlt hat, hat daraus Leistungen zu bekommen. Wir ziehen uns die Faulenzer selbst gross. Und dafür sollen die Rentner, die ihr ganzes Leben gearbeitet haben, länger arbeiten. Finde den Fehler!
„Der Gesetzgeber muss entscheiden, in welchen Bereichen und in welchem Umfang u. a. Sozialleistungen unter Berücksichtigung der vorhandenen Mittel und anderer gleichrangiger Staatsaufgaben gewährt werden können und sollen“
„Das GG verwehrt es dem Gesetzgeber nicht, die Inanspruchnahme steuerfinan-zierter existenzsichernder Leistungen an den Nachranggrundsatz zu binden, also nur dann zur Verfügung zu stellen, wenn Menschen ihre Existenz nicht vorrangig selbst sichern können. Denn auch der soziale Rechtsstaat ist darauf angewiesen, dass Mittel der Allgemeinheit, die zur Hilfe für deren bedürftige Menschen be-stimmt sind, nur in Fällen in Anspruch genommen werden, in denen wirkliche Be-dürftigkeit vorliegt..Der Gesetzgeber kann von Personen, die staatliche Sozialleistungen in Anspruch nehmen wollen, aber auch verlangen, dass diese an der Überwindung ihrer Hilfebedürftigkeit selbst aktiv mitwirken oder die Bedürftigkeit erst gar nicht eintreten lassen“. Kommission
Nanu, wer hat denn die Angestellten geweckt, die jetzt solche Feststellungen machen?
Astreines Schmarotzertum in zuvielen Fällen.
Nun, „… haben noch nie gearbeitet …“ liest man – „… werden auch nie arbeiten …“ ahnt man.