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Bundesrechnungshof

Claudia Roths 100-Millionen-Euro-schwerer „Kulturpass“ offenbar verfassungswidrig

Der von den Grünen unter Claudia Roth 2023 eingeführte „Kulturpass“ ist verfassungswidrig - das stellt nun der Bundesrechnungshof in einem Bericht fest. Das Projekt kostete den Bund 100 Millionen Euro. Roth träumte noch von einer europaweiten Ausweitung.

Stolz Preise ehemalige Kulturstaatsministerin Claudia Roth noch im Dezember 2024 ihr millionenschwere Projekt. Doch nun steht der „Kulturpass“ kurz vor dem Aus.

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Um den Kulturbetrieb nach der Corona-Pandemie wieder anzukurbeln, etablierten die Grünen, angeführt von der ehemaligen Kulturstaatsministerin Claudia Roth, das Förderprogramm „Kulturpass für 18-Jährige“. Dieser stellte Jugendlichen ab ihrem 18. Geburtstag ein Guthaben von 200 Euro für Kulturangebote zur Verfügung. Wie sich nun herausstellt, ist das Programm offenbar nicht verfassungskonform.

Das meint zumindest der unabhängige Bundesrechnungshof. Die Bild berichtet, dass die Haushaltsprüfer dem Bund in einem Bericht an den Haushaltsausschuss des Bundestages „keine verfassungsrechtliche Finanzierungskompetenz“ für das Programm attestieren. Denn die Kulturhoheit unterstehe den einzelnen Ländern und nicht dem Bund. Deshalb rät der Bundesrechnungshof dazu, „die Förderung des Bundes zu beenden und keine weiteren Ausgaben im Bundeshaushalt vorzusehen“.

Der „Kulturpass“ hat den Bund seit dessen Start im Juni 2023 mittlerweile rund 100 Millionen Euro gekostet. Dabei wurde der Kulturpass insbesondere für Bücher und Kinobesuche genutzt. Laut dem Bundesrechnungshof hat allein die IT von den 100 Millionen insgesamt 30 Millionen Euro gekostet.

Doch von den hohen Kosten des „Kulturpasses“ ließen sich die Grünen nicht beirren. So tätschelte sich Claudia Roth, wie der mdr berichtete, noch Ende 2024 auf die Schulter: „Ich bin mega stolz, weil eine halbe Million junge Menschen, die den Kulturpass benutzen – wie so eine Art Interrail-Ticket in die Kultur rein haben – ist ein wirklicher Erfolg“. Dass dieser Erfolg mutwillig verfassungswidrig war, beirrte Roth in all ihrer Begeisterung nicht.

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„Eine zukünftige Bundesregierung muss den Kulturpass dann natürlich auch im Haushalt mitdenken und unterstützen. Es wäre wirklich ein Riesenfehler, wenn der Kulturpass nicht weitergehen könnte“, hatte die damalige Kulturstaatsministerin noch erklärt. Roth träumte zudem von einer europäischen Lösung mit dem Ziel, dass der Kulturpass auch außerhalb Deutschlands genutzt wird.

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69 Kommentare

  • „Grüne“ und Kultur? Bei mir entsteht der Eindruck das sich Beides ausschließt. Irgendwie Feuer und Wasser.

    • Ton, Steine, SCHERBEN ! Die Band, die „unsere“ Claudia ehedem „gemanagt“ hat.

      SCHERBEN !!! Da ist das ENDE der „Veranstaltung“ schon im Namen angelegt gewesen…wie es NICHT ANDERS kommen MUSSTE…;-))

      • Nach einer Tour, von der später drei Live-Mitschnitte und eine DVD erschienen, löste sich Ton Steine Scherben 1985 auf. Zu dieser Zeit hatte die Band hohe Schulden.Von 1982 bis 1985 war Claudia Roth Managerin der Politrockband Ton Steine Scherben.

        29
      • Danke

        6
    • Das grüne Reich bietet DDR 2.0 Kultur, wer dagegen ist.. Klingelt’s morgens um 0600

  • Hat die Ampel eigentlich auch etwas gemacht, dass verfassungskonform war?

    • 🤔🤔..Nö..

    • Hat die Ampel eigentlich auch etwas gemacht, dass verfassungskonform war?….ja die diäten erhöht… und überhöhte pensionen gesichert …

    • Was Linke machen, ist IMMER „verfassungskonform“, selbst dann, wenn es erst noch IRGENDWIE gerade gebogen werden muss…;-)…damit es wenigstens so aussieht, als ob…

  • Dass ihr immer solche entsetzlichen Bilder bringen müsst…
    Aber ich verstehe es ja.
    Ist halt die Realität.

    • Das ist nicht nur die Realität, sondern dient als ABSCHRECKUNGSAUFKLÄRUNG, wie auf den Zigarettenschachteln…;-)

    • Mir wird immer warm ums Herz, wenn ich sie sehe :-\ Und dann im Kopf mit geschwollener Stirnader.

  • Totale Arbeitsüberlastung: Im Bereich von Kulturstaatsministerin Claudia Roth (Grüne) lagen die Fehlzeiten bei durchschnittlich 27 Tagen. Der Bundesdurchschnitt der Arbeitnehmer liegt bei 15 Tagen. Leider nur Zahlen von 2023

    • Als Arbeitnehmer/Beamter hätte ich mich da auch – für die gesamte Legislatur – krank gemeldet…;-)

    • Von zwölf Monaten also 3 Monate frei bei dem Hungerlohn der dort gezahlt wird. (6 Wochen krank, 6 Wochen Urlaubsanspruch). Faria faria hoh.

  • Nun, Kulturpass … da lohnt wieder mal ein Blick auf die Fakten:

    Der „Kulturpass“ gilt für „alle in Deutschland Lebenden“ mit einem Online-Ausweis der Geburtsjahrgänge 2005 u. 2006. Dieser muß als App auf ein digitales Endgerät heruntergeladen werden und hat einen Wert von € 200,– (Geb.-Jg. 2005) bzw. € 100,– (Geb.-Jg. 2006). Wer Veranstaltungen über den „Kulturpass“ abrechenen möchte, muß sich selbst und auf eigene Kosten beim App-Betreiber anmelden, wobei dieser sich das Recht vorbehält, die Anmeldung zu akzeptieren.

    Ca. 496.000 Nutz*ente; Umsätze in Euro: Bücher (va. Comics u. Fantasy): 25.615.204; Konzerte und Bühne: 14.948.095; Kino: 11.122.576; Musikinstrumente: 1.299.485; Tonträger: 287.177; Museen und Parks: 166.055; Noten: 41.060; Workshops: 5.267. – Gesamt: 53.484.920 (Quelle: Börsenblatt des deutschen Buchhandels v. 07. 02. 2025).

    • Nutz*ente- herrlich!!!

    • Postscriptum: „Tatsächlich entspricht die Idee von Kultur eher dem Jahrgang Claudia Roth (1955) und nicht der Lebenswelt der 18-Jährigen. Kino ist erlaubt, Netflix nicht. Schallplatte ja, Spotify nein. Bücher ja, Games nein. Ballett ja, Festival nein. Vor Ort abholen ja, online bestellen nein.“ (Quelle: DER SPIEGEL 25/2023 v. 14.06.2023)

      • Ich glaub, Ihr neues Buch ist noch nicht fertig.

        0
  • Intressant finde ich als einzige Begründung die „Ankurbelung der Kultur nach der Corona-Pandemie“ anzugeben! WARUM bekommen den „Pass“ dann die 18-Jährigen? Will man nicht zugeben, daß man vorallem den Jungen ganz viel Unrecht getan hat und was gutzumachen hat!?

  • Dieses Land braucht die Politikerhaftung.

    • Vllt. sollte man eher eine Parteihaftung draus machen, da Entscheidungen, Entschlüsse, Abfassungen, Vorlagen immer „edgy“ sein könn(t)en.

  • Das war von Anfang an klar und auch, dass dieser Person nichts geschehen wird.

  • Diese Dame hinterlässt überall nur verbrannte Erde. Schon als Managerin der Band „Ton, Steine, Scherben“ jonglierte sie diese in die finanzielle Krise.

  • Konsequent wäre nun der Verfassungsfeindin alle Mandate, Bezüge etc. einzubehalten um den Schaden zu bezahlen.
    Als verfassungsfeindlich agierend ist nun ja „amtlich“.

    • Was nicht so bekannt ist, C. Roth
      zeigt auch Bürger an. Also bitte
      Vorsicht, wenn Sie hier schreiben.

      • Ist bekannt.

        3
  • Ich denke die Ziele von Roth werden trotz Rechnungshof durchgesetzt.

  • Die attraktive Frau im Bild verkörpert sozusagen die nützliche Politik der Grünen für unser Land.

  • 30 % für die IT… Sportlich!

  • Wie wäre es mit einer Klager gegen Frau Roth, damit sie die Summe privat rückerstattet?

    • Guter Vorschlag.

  • Die verfassungswidrigen Taten der Mitlgieder der Partei „Unsere Demokratie“ werden seit Jahrzehnten immer mehr . . . es ist eine Frage der Zeit wann die juristische Aufarbeitung ihrer Straftaten erfolgt.

  • “ Laut dem Bundesrechnungshof hat allein die IT von den 100 Millionen insgesamt 30 Millionen Euro gekostet.“ An wen wurde das vergeben?

  • Und: was wird (ihr) geschehen – mit ‚Grün‘, Rot, Rot, Rot und Unionisten als Garanten, Steigbügelhalter? Nichts!
    PS: Wem beim Betrachten (auch) dieses Fotos keine Zweifel kommen …

  • Keine Finanzierungskompetenz? Die Grünen? Nein!^^

  • Wer rechnet eigentlich mal den Gesamtschaden zusammen, den die grüne Regierungsbeteiligung verursacht hat?
    Übersteigt sicher den Schaden, den Herr Scheuer (CSU) angerichtet hat mit seiner Maut.

  • Frau Roth sollte sich bei bestätigter Verfassungswidrigkeit vor Gericht verantworten müssen. Mindeststrafe: Entzug der Pensionsansprüche.

  • Handelt es sich um die Kultur, jederzeit auf Pfiff auf die Straßen zu gehen und zu demonstrieren?

  • Solange in diesem Land die „Richtigen“ etwas machen, mag es uns auch
    noch so sehr schaden ist nichts verfassungswidrig, Das war 2015 so und wird auch leider so bleiben bis die Bürger des Landes endlich aufwachen
    und anders wählen damit keine gegen ihre Interessen gerichteten Koalit-
    ionen mehr gebildet werden können.

    • Bald wählen hier nur noch Islamisten !

  • Kann sie dann gern aus eigener Tasche zurückzahlen

  • Schon das Foto spricht Bände:
    TON, STEINE, SCHERBEN !!!

  • Das Flagschiff der Geisterbahn.

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