Neutralitätspflicht
Malu Dreyer ruft zum Protest gegen die AfD auf: Verfassungsgericht weist Klage wegen Neutralitätsverstoßes ab
Die ehemalige Ministerpräsidentin von Rheinland-Pfalz, Malu Dreyer, hatte Anfang 2024 zum Protest gegen die AfD aufgerufen. Die AfD sah hierin einen Verstoß gegen die Neutralitätspflicht. Sämtliche Klagen wurden jedoch abgewiesen.

Nach dem Bericht von Correctiv über ein Treffen mehrerer AfD-Mitglieder in einer Villa bei Potsdam, bei dem angeblich Remigrationspläne diskutiert worden seien, kam es deutschlandweit zu Protesten gegen die Partei. Auch die damalige Ministerpräsidentin von Rheinland-Pfalz, Malu Dreyer, nahm Anfang 2024 an einer der Demonstrationen teil. Zudem hatte sie im Vorfeld über das Internetportal der Landesregierung dazu aufgerufen, sich an der Kundgebung mit dem Motto „Zeichen gegen Rechts – kein Platz für Nazis“ zu beteiligen. Auf ihrem Instagram-Account erklärte sie zudem, die AfD plane aus rassistischen Motiven die Vertreibung von Millionen Menschen und trage zur Radikalisierung des gesellschaftlichen Diskurses bei.
Die AfD klagte gegen dieses Vorgehen und sah im Verhalten der Ministerpräsidentin einen Verstoß gegen das Neutralitätsgebot und reichte Klage beim Verfassungsgerichtshof Rheinland-Pfalz ein. Die Klage blieb jedoch erfolglos: Die Richter urteilten im April, die Aussagen der Ministerpräsidentin seien zum Schutz der Demokratie gerechtfertigt, selbst wenn sie nicht neutral seien. In der verfassungsrechtlichen Rechtsprechung war das Urteil ein Novum. Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts dürfen Regierungsmitglieder in amtlicher Funktion keine parteipolitischen Stellungnahmen abgeben oder mit den Ressourcen ihres Amtes in den politischen Meinungskampf eingreifen, weil sonst die Chancengleichheit der Parteien gefährdet ist.
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Konkretisiert wurde dies unter anderem in einem Urteil gegen Angela Merkel. Bundeskanzlerin Angela Merkel hatte während eines Staatsbesuchs in Südafrika die Wahl des FDP-Politikers Thomas Kemmerich mit Stimmen der AfD und CDU zum Thüringer Ministerpräsidenten öffentlich als „schlechten Tag für die Demokratie“ bezeichnet und erklärt, die Wahl müsse „rückgängig gemacht werden“. Da Merkel hierbei ausdrücklich als Bundeskanzlerin auftrat, bewertete das Bundesverfassungsgericht diese Äußerungen als Verstoß gegen die Neutralitätspflicht.
Gegen das Urteil des Landesverfassungsgerichts klagte die AfD entsprechend auch vor dem Bundesverfassungsgericht. Doch auch in Karlsruhe hatte die AfD mit ihrem Begehren keinen Erfolg. Zurückgewiesen wurde die Klage der AfD hier jedoch nicht aus inhaltlichen, sondern aus formalen Gründen. Schon da die Partei die falsche Klageart gewählt hatte, wurde der Antrag abgelehnt. Eine inhaltliche Prüfung der Neutralitätspflicht erfolgte erst gar nicht.
Die SPD scheint schon etliche Richterinnen in den höchsten Gerichten untergebracht zu haben, diese Partei ist ein Schande für das ganze Land.
Die regieren so lange in Rheinland Pfalz, da ist alles zutiefst mit sozialistischen Genossen durchsetzt.
Die interne Übereinstimmung funktioniert lediglich dann nicht, wenn durch eine Unwetterlage hunderte Menschen im Ahrtal vor dem sicheren Tod gewarnt werden müssten.
Kleine-Hartlage hat die anderen
6 Richter (Brosius-Gersd. & Kaufhold
kennen wir schon) am 2. Senat des
BVerfG näher angesehen. Die
Mehrheit ist schon so, auch mit
CSU-Parteibuch. 44 Min.:
https://www.youtube.com/watch?v=aQid_XeRSJs
Das nächste Video, das er hier
ankündigt ist schon da, 19 Min.:
https://www.youtube.com/watch?v=_D12abmldPs
Bei Zeitmangel genügt dieses anzuhören.
…was nicht heißt, daß ich gänzlich
Kleine-Hartlages Meinung sei.
Die Partei(en) oder die von ihnen „installierten“ Gerichte?
Aber 49% wollen doch, laut Umfrage, dass diese Richterinnen zum VG kommen.
Es ist das geistig limitierte Volk, die das alles möglich macht.
Hier einmsl differenzieren . Es ist ein Unterschied im Urteil des Landesverfassungsgericht RP, das ein Günstligsurteil für Dreyer war/ist und der Abweisung der nachfolgenden Klage am BVerfG, die wegen FORMfehler und “ falscher Klageart, möglicherweise. Zuständigkeit, abgewiesen wurde.
Das BVerfG ist ja nicht dazu da die Arbeit der AfD zu erledigen.😄
Mehr Professionalität, hilft in der Sache.
Wie gut dass Kein_Pardon und Klein Karlchen nicht dumm sind. Wie schön für Sie. 😊
Dumme Wähler gab’s schon immer. Aber es sind so viele und werden immer mehr….
Genau so ist es. Die dummen Wähler sind das Problem.
In Rheinland-Pfalz regiert die SPD seit 35 Jahren. Wenn man die Dank Apollo-News und anderer alternativer Medien ins Licht der Öffentlichkeit gerückte Praxis der SPD bei der Besetzung von Richterstellen anschaut, kann man wohl davon ausgehen, dass die SPD das Landesverfassungsgericht RP in diesen 35 Jahren maßgeblich mit eigenen Leuten besetzt hat.
Gewaltenteilung ist eine schöne Theorie – die Praxis ist aber was anderes. Diese Praxis ist auch unter Juristen seit Jahrzehnten hoch umstritten.
https://www.spdfraktion-rlp.de/presse/mitteilungen/wir-brauchen-mehr-frauen-an-der-macht
„Erwartbar“.
Sicher.
Man bezichtigt ohne Belege eine Konkurrenzpartei die Demokratie zerstören zu wollen und schon kann man seine Macht im Staat dadurch erhalten, dass man „zum Schutz der Demokratie“ die Konkurrenzpartei mit den Mitteln des Staates zu eliminieren sucht.
Genau das sollte die Neutralitätspflicht eigentlich verhindern.
@Zwilling
Bingo! 😂
@Neues aus…
„… weil die AfD den Klageweg, die FORM verbockt hat.“
§ 1. Die Altparteien sind grundsätzlich immer schuld.
§ 2. Falls die AfD zu dumm ist, einen Prozess zum führen, gilt § 1.
Gesetz über die Logik blauer Nasen
Wenn man klagt geht es um die Sache.
Da ist Professionalität gefragt, wenn man erfolgreich sein will.
Hier wurde ja gar nicht inhaltlich auf das Urteil des LandesVerfG RP eingegangen, weil die AfD den Klageweg, die FORM verbockt hat.
Für mich ist diese „SPD“ ohnehin unterirdisch. Ihre Proteste verhelfen meinen Favoriten zu mehr Stimmen. Das Erfreut mich. Mit der neuen Denke ist die „SPD“ bald unter 10%.
Das hoffe ich auch. Die müssen unter 5 Prozent!
Selbst wenn
Das Vorschlagsrecht wird da nur noch historisch begründet.
Selbst die Linke bekommt demnächst das der FDP.
Das ähnelt der EU-Kommission, dem Bayerischen Landtag oder den Ausschüssen im Bundestag.
Das Label:
„Unsere Demokratie “
Also dem „Deutschen Volke“ wie es eigentlich sein sollte. Nur 20% sind eben ungleich.
Die Zitate aus dem GG ersparen wir uns.
Siehe Frauke Brosius-Gersdorf, was daraus wird.
Was nützt eine SPD unter 10% wenn Politik über die Justiz gemacht wird?
Johanna m
Da haben sie Prozentrechnung nicht verstanden! Wenn die Prozente der AFD verschwinden ändern sich automatisch die Prozente der anderen Parteien zum positiven!
@PeterHu
Haben Sie die Stimmen der Linken, SPD und der Grünen mal aktuell zusammengerechnet? Da kommt keine Mehrheit zustande. Aber leider kann man bei einer Minderheitsregierung der CDU ja auch nicht mehr trauen, dass sie allem zustimmt. Insofern haben Sie doch wieder Recht.
Ganz einfach ! Wenn erst die beiden SPD Richterinnen im 2 Senat ist , udn der AfD Verbostantrag dann gestellt wird udn das Bundesverfassunsgericht 2 Senat schnelle als viele heute noch glauben , die AfD verbietet , ändern sich überall die politischen Mehrheitsverhältnisse zu Gunsten SPD / GRÜNE / LINKE/ BSW ….. = Ultralinks ! Oder glauen sie ernsthaft 24 % AfD Wähler wählen dann CDU /CSU nach einem AfD Verbot ????
Also heiligt der Zweck die Mittel, wenn es um den „Schutz der Demokratie“ geht.
Selbst undemokratisches Verhalten sei dann erlaubt, wenn ich richtig verstehe?
Jeder vernünftig denkende Mensch sollte eigentlich wissen, dass sich antidemokratisches Verhalten über seine Methoden definiert und nicht über die Parteizugehörigkeit.
Es muss heißen: Schutz der Unseredemokratie. Das ist etwas völlig Anderes, der Demokratie diametral Entgegengesetztes.
Schöner Ausblick, wie da mit den neuen Verfassungsrichtern „Unseredemokratie“ gefestigt wird.
Getrieben von der Ahrtal Katastrophe entwickelt sich Diese zum Malus für Malu
Die waren in Karlsruhe nicht gut genug aufgestellt. Das Landesverfassungsgericht hat entgegen der gefestigten Rechtssprechung des Bundesverfassungsgerichts entschieden. Das ist nur nicht richtig dargestellt worden. Sonst hätte entweder das Urteil aufgehoben oder die gefestigte Rechtssprechung durch Urteil aufgegeben werden müssen.
Vollkommen falsch. Das BVerfG hat die Beschwerde abgewiesen, weil es keine den Landesverfassungsgerichten übergeordnete Instanz ist. Nennt man Föderalismus.
Der Artikel und die meisten Kommentare dazu sind vollkommen ohne Substanz, die Formulierung „nicht aus inhaltlichen, sondern aus formalen Gründen“ oben ist im Grunde böswillige Irreführung.
Mit Journalismus hat das *nichts* zu tun.
Leider verbreitet AN hier mal wieder nur Halbwahrheiten.
Fakt ist wie folgt : A. Merkels wurde seinerzeit wegen ihres Anrufs aus Südafrika vom BVerfG gerügt, mehr nicht, und zwar nachdem (!) sie aus dem Amt ausgeschieden wurde.
Und was die jetztige Entscheidung des BVerfG angeht, so ist hier die rechtslage eindeutig. Politischen Parteien steht nur (!) der Weg des Organstreits vor dem BVerfG zur Verfügung, demzufolge wurde die Beschwerde der AfD aus diesen formalen Gründen zurecht nicht zur Entscheidung angenommen.
Als Anwalt muß man das wissen. Die AfD sollte sich mal einen kompetenten Anwalt suchen.
Gerade die AFD muss inzwischen erkannt haben, dass formal juristische Fehler bei ihr sofort tödlich wirken. Teure Spitzen-RAe sind hier obligatorisch erforderlich. Ohne wenn und aber.
Ali
ein Freund sagt die Wahrheit. Ein Feind bestärkt den Gegner in seiner Dummheit.
Wobei ich dir so viel Intelligenz nicht zutraue. Du Feind, ohne es zu merken. 😂😂😂
@ Teletubbie Buntschuh
„Die AfD sollte sich mal einen kompetenten Anwalt suchen.“
Was ist los? Zu wenig Bürgergeld oder warum bettelst du plötzlich so herzzerreißend nach einem Job bei der AFD😂😂😂
„Die AfD sollte sich mal einen kompetenten Anwalt suchen.“
Vielleicht wollen die auch möglichst viele verlorene Verfahren produzieren, dass die Anhänger dann wieder so richtig über den kaputten Rechtsstaat schimpfen können.
Ich denke die Saalgrößen Klage wird Erfolg haben. 😂
Kann ja nicht sein, dass die dort nur 4x so viel Platz haben wie im englichen Parlament, oder 60% mehr Platz, als der deutsche Gesetzgeber für Saalgrößen vorschreibt. 😂😂😂
Die Pöstchenklagen (wenn Wahlstimmen verweigert werden) find ich auch lustig.
Unsere Justiz ist in arger Schieflage, da gibt’s m.E. nichts dran zu deuteln.
Aber es ist doch nachgerade ein Armutszeugnis für einen Anwalt erst vor dem verfassungsgerichtshof in RLP zu klagen und dann hinterher gegen diese Entscheidung beim BVerfG eine Verfassungsbeschwerde einzureichen.
Das ist 1fach stümperhaft – einem Dr. U. Vosgerau wäre das im Leben nicht passiert.
Hilft es die Namen der jeweiligen Richter zu veröffentlichen? Ich meine: ja, unbedingt.
Rechtsstaat halt. Wie immer.
„Doch auch in Karlsruhe hatte die AfD mit ihrem Begehren keinen Erfolg. Zurückgewiesen wurde die Klage der AfD hier jedoch nicht aus inhaltlichen, sondern aus formalen Gründen. Schon da die Partei die falsche Klageart gewählt hatte, wurde der Antrag abgelehnt. Eine inhaltliche Prüfung der Neutralitätspflicht erfolgte erst gar nicht.“
Soviel zur Professionalität der AfD. Und sowas möchte in Deutschland regieren, die Dinge zum Besseren wenden? (rein rethorische Frage)
Die AFD klagt gerne und viel. Erfolgsquote tendiert gegen Null.
Wie weit sind die bei der Saalgöße?
Macht sich der, der die AFD mit dem Nationalsozialismus vergleicht nicht strafbar, wegen Verharmlosung des Nationalsozialismus ???
Oder:
Wer dauernd die AFD mit dem Nationalsozialismus vergleicht, macht sich strafbar, wegen Verharmlosung des Nationalsozialismus.
Muss man hier jetzt immer zwei Textvarianten einreichen, damit eine von der Zensuravteilung gestrichen werden kann?
Etwa mehr Professionalität , im Umgang mit Klagen vor dem BVerfG, bei Klagen allgemein, dürfte man von der AfD dann doch erwarten, wenn man in der Sache erfolgreich sein will.
Zumal hier durchaus die konkrete Chance bestanden hätte, dass das BVerfG das parteiische Urteil des Landesvetfassungsgericht RP, in Sachen heilige Malu und Correktiv , hätte kassieren können.
Der Lateiner würde jetzt sagen: ‚Quod erat exspectandum‘. Ansonsten sei an Norbert Bolz erinnert, der gelegentlich feststellte: „Wir haben ein Problem mit Dummheit…“.
„Vertreibung aus rassistischen Motiven…“ Vielleicht sollte Frau Dreyer mal mit den Bürgern sprechen. Dann würde sie erfahren, dass es nicht „rassistische Motive“ sind, sondern dass man den eigenen Bürgern nicht mehr aufbürden kann und darf, mit ihren Steuern Menschen zu finanzieren, die Integration verweigern.
Wenn man das als „rassistisch“ auslegt, kann man natürlich alle Schuld für Missstimmungen im Land von sich weisen und mit den berühmten Finger auf die zeigen, „die das Kind beim Namen nennen“.
Rassistisch ist nicht, wenn man die Gäste bittet, ihren Beitrag zu einer gemeinsamen Zukunft im Land zu leisten. Nein, es ist nicht rassistisch, es ist Unvermögen der Politik.
Stimmt, meine Antworten sind weg. Nicht das erste Mal
Wo sind eigentlich all die Antworten auf meinen Kommentar? Die Gesinnungspolizei bei Apollo macht seine Sache gut – richtig gut. Pfui!
Gelnhausen (Hessen) ist nicht weit.
Kaiserslautern auch nicht
Ludwigshafen Brennpunktschulen
Darf man eigentlich mal nach den wirkungsvollen Maßnahmen drr SPD RP fragen oder ist man dann schon nicht mehr „in der Mitte “ der Gesellschaft?
So viel zur „Unabhängigkeit der Gerichte“.
Ja, Merkel hat gegen ihre Neutralitätspflicht verstoßen, ist es geahndet worden, NEIN! Alles was ohne Folgen bleibt, führt auch nicht zu Korrekturen sondern bestärkt Extremisten darin weiterzumachen.
Ist doch klar. Diese Klagen sind nutzlos. Da wäre es eher noch chancenreicher, Hühnerknochen in den Staub zu werfen und aus dem Wurf irgendwelche Schlüsse zu ziehen.
Bei einer neutralen-späteren Aufarbeitung- sind auch z.B. zu Unrecht abgelehnte Klagen dokumentarische Beweise.
Mir sind Politiker, die unter Spitznamen, Kampfnahmen oder anderen Decknamen aufreten, grundsätzlich zuwider. Egal ob K.E.H. Frahm sich Willy B. nennt, ein Joseph-Martin Joschka, eine Marie-Luise Malu, Herr Uljanow (Lenin)… an könnte die Liste beliebig fortführen.
Vergesst nicht, dass all die Rechtsprechung, die jetzt gegen die AfD gilt, auch gelten wird, wenn die AfD dann in der Regierung sitzt. Das kann, nein, das wird ein massiver Bumerang werden für die Altparteien, die sich nun diebisch freuen… Man sieht sich immer zweimal im Leben…
Der Nickname….. ich lach mich weg. 😀
Ihrer Aussage stimme ich zu.
Wer zuletzt lacht, lacht am besten.
Der Rheinland-Pfälzische Verfassungsgerichtshof ist damit gefallen. Wann folgt das nächste Gericht, wann folgt das Bundesverfassungsgericht?
Die SPD war mal eine demokratische Partei. Da sagte noch Dr. Georg August Zinn „Opposition ist erste Bürgerpflicht“ oder Willy Brandt „Mehr Demokratie wagen“. Was ist bei der SPD davon übrig geblieben? Hier eine Auswahl: Nichts, Garnichts oder überhaupt Nichts.
Man muss nur die richtige Leute in die richtigen Positionen bringen (siehe aktuell VG), dann ist ein AFD Verbot nicht mehr so absurd…
Mit solchen Deppen wie dem Baden-Württembergischen Landtagsvize wird das nix. Das merken selbst die Schlafschafe im Dauerschlaf. 🙂