In Grundgesetz-Kommentar

Brosius-Gersdorf hält auch Polygamie und Minderjährigenehen für verfassungskonform

Frauke Brosius-Gersdorf, Kandidatin für das Bundesverfassungsgericht, hält Minderjährigenehen und Polygamie grundsätzlich für mit dem Grundgesetz vereinbar. Ihr zufolge schreibe die Verfassung die Beschränkung auf die Einehe nicht vor.

Brosius-Gersdorf hält Polygamie mit der Verfassung für vereinbar.

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Die Potsdamer Jura-Professorin und Kandidatin für das Bundesverfassungsgericht Frauke Brosius-Gersdorf hat eine ganze Reihe kontroverser Standpunkte geäußert. Nun ist bekannt geworden, dass Brosius-Gersdorf auch Polygamie mit dem Grundgesetz für vereinbar hält. Die Tagespost berichtete hierüber zuerst. In dem nach ihrem Doktorvater Horst Dreier benannten Grundgesetz-Kommentar, dessen aktuelle Auflage von Brosius-Gersdorf herausgegeben wird, äußert sich die 54-Jährige zu Artikel 6, der Ehe und Familie unter besonderen Schutz stellt.

Die üblicherweise angenommene Begrenzung auf zwei Personen hält Brosius-Gersdorf dabei nicht für erforderlich: „Eine Festlegung des Ehebegriffs auf die Einehe ist durch die Zielsetzung von Artikel 6 Absatz 1 des Grundgesetzes nicht zwingend. Auch polygame Partnerschaften können grundsätzlich die Funktionen von Beistand und Verantwortung, wie sie von der Ehe gefordert werden, erfüllen“, führt Brosius-Gersdorf aus.

Immerhin merkt die Juristin an, dass Vielehen „auf Bedenken des Gleichberechtigungsgebots (Artikel 3 Absatz 2 Grundgesetz) stoßen“ könnten, insbesondere dann, „wenn mit ihnen typischerweise die Unterdrückung eines Ehepartners einhergeht“. Nur in solchen Fällen, erklärt Brosius-Gersdorf, wäre „die Institutsgarantie des Artikels 6 Absatz 1 Grundgesetz auf die Einehe begrenzt und stünde einer gesetzlichen Zulassung von Vielehen entgegen.“

Neben der Polygamie nimmt die Verfassungsrichterkandidatin auch Stellung zur Frage, ob Ehepartner volljährig sein müssen. Sie schreibt dazu: „Eine Minderjährigenehe ist nur im Einzelfall unvereinbar mit Artikel 6 Absatz 1 Grundgesetz, wenn mit ihr die Beistands- und Verantwortungsfunktion der Ehe nicht erfüllt werden kann (zum Beispiel bei sehr jungem Alter der Ehepartner) oder sie mit Unfreiwilligkeit oder Ungleichberechtigung verbunden ist (zum Beispiel bei strukturellem Ungleichgewicht der Ehepartner).“

Delivered by AMA

Wie es in der Causa Brosius-Gersdorf nun weitergeht, ist unklar. SPD-Chef Lars Klingbeil erklärte heute, die Bedenken der Union wären ausgeräumt. Ob dem jedoch tatsächlich so ist, darf bezweifelt werden. Nach der Absage der Richterwahl am 11. Juli – für die die damaligen Plagiatsvorwürfe angeführt wurden – kritisieren prominente Unionspolitiker wie Markus Söder und Alexander Dobrindt die Nominierung und haben sich gegen die SPD-Kandidatin ausgesprochen. Dobrindt äußerte, am Tag der abgesagten Abstimmung hätte Brosius-Gersdorf vermutlich keine Mehrheit erhalten.

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109 Kommentare

  • Mir ist es um die andere Kandidatin zu ruhig.
    Alles stürzt sich auf Brosius-Gersdorf.
    Möglich, dass sie bei der Richterwahl durchfällt oder vorher verzichtet.
    Dabei wäre es wichtig, Kaufhold genauso zu durchleuchten.
    Die zweite SPD-Kandidatin soll Medienberichten zufolge eine radikale Klimaaktivistin und Befürworterin von Enteignungen sein.
    Was das bedeutet, kann sich jeder ausmalen, der die Dinge vom Ende her denkt.

    Die SPD bereitet hier offenbar einer politischen Strategie den Weg, der in Zuständen endet, in denen wir unser Land nicht wieder erkennen werden.
    Deshalb:

    Nein, KEINE von beiden ist aus meiner Sicht geeignet für ein so hohes Richteramt.

    146
    • Sie haben Recht. Es ist Ablenkung. Frau Brösel-Gerstenkorn ist das Bauernopfer und hat es womöglich selbst noch nicht einmal gemerkt. Sie muss jetzt „laut“ diskutieren, damit es dem Volk bald „zum Hals raushängt“, ebenso den Buntentagsabgeordneten. Diese wollen dann nur noch ihre Ruhe haben und machen das Kreuz im Sinne von Klingbeil. Und die Messe ist gelesen.

    • GENAU!

      +++

      Josef Kraus | 20. Juli 2025 | TE

      „Die Berliner SPD will Privateigentum verstaatlichen und hat ein entsprechendes Enteignungsgesetz vorgelegt. Überrascht es, dass die SPD-Richterkandidatin Ann-Katrin Kaufhold als Mitglied der Expertenkommission an dem Entwurf mitgewirkt hat? Wann durchschaut die Union die Tricksereien von SPD, Ex-SED und Grünen?…“
      Tichys: https://t1p.de/3w7to

      Wieso? Die Union steht voll
      hinter der UN-Agenda 2030.
      https://t1p.de/07d4h
      Es stand unter Merkel schon da.

      Evtl. nicht jeder Hinterbänkler
      im Bundestag oder Länderparlamenten,
      auch nicht jeder ihrer Wähler. Aber
      die Köpfe der Union garantiert.

      Wiki, Agenda 2030: https://t1p.de/suh7

      Merkels berüchtigte Rede, Davos 2020
      https://t1p.de/mb3n8

      • …und natürlich ist auch Kaufhold
        radikale Kämpferin für die Agenda 2030
        u. die 17 Nachhaltigkeitsziele.
        Ludwig-Maximilian-Universität München
        https://www.youtube.com/watch?v=RdNh0E_dXUU

        14
    • Volle Zustimmung.

      Anmerkung:
      Kaufhold hat am „Enteigungsgesetz“- Entwurf für die SPD Berlin mitgearbeitet.
      Meine Frage: Steht diese Person überhaupt „auf dem Boden“ des Grundgesetzes?

      • Welches Gericht oder welcher Richter sollte sie denn aufhalten?
        Es sind alles Parasiten und sie werden doch nicht ihre Kumpanen abschießen.
        Mittlerweile ist der ganze Politiker und Regierungsapparat mit solchen kruden Ideen so groß geworden, das es über irgendeine getürkte Wahl nicht mehr geht!

        10
    • Stimme voll zu.

  • Lässt sich der Verfall des Grundgesetzes noch aufhalten? Mit solchen Richtern wohl eher nicht . H. J. Papier hatte recht, als er vor der Aushöhlung der Grundrechte gewarnt hat.

    • Seit Merkel hält sich doch kein etablierter Politiker mehr an das GG! Das ist nur für den kleinen Michel. Diese Politiker halten sich jetzt an “ Ihre Demokratie“ und die hat mit unserer nichts zu tun. Sie ist das Pondon zur alten SED!

      • Pendant = [ergänzendes] Gegenstück; Entsprechung

        3
    • Schon Merkels Herbert(Habarth) ist
      für konservative Politik ein „Problem“.

    • Das GG war ein Provisorium, welches ein Kanzler und dessen Partei als Definitivum erklärte – EIGENMÄCHTIG und somit verfassungswidrig handelte.

      Heute findet sich NOCH IMMER die Pflicht im „zufällig“ letzten Artikel Nr. 146.
      Daher nicht einen Verfall bedauern, sondern HINTERFRAGEN WANN endlich wird dies erfolgen:

      Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.

      • @Normalbürger
        Das GG geschaffen von Parteien für Parteien zementiert einzig die Macht der Parteien.

        Es offeriert lediglich „Grundrechte“ ABER garantiert sie NICHT.
        Und es sollte jedem die Augen öffnen, das wer die Macht hat dies zu ändern?
        Wieder nur Parteien.

        WO ist die gem. Art20(2) „alle Macht geht vom Volke aus“?
        Denn im gesamten Art20 steht NICHTS von Parteien.

        Warum haben Parteien bestimmen dürfen, obwohl Art146 klar gemacht hat das VOLK bestimmt (auch hier steht NICHTS von Parteien)
        https://www.bundestag.de/webarchiv/textarchiv/2012/37370491_kw02_verfassungskommission-207416

        Die Verfasser haben klar und eindeutig formuliert und die Hoffnung mit eingebunden, dass die Teilung endet und dann das VOLK sein eigenes Schicksal formuliert und bestimmt.

        Jedoch 40 Jahre später hat man, fast in Siegerhaltung, dies noble Ziel verworfen und den provisorischen Machtanspruch der Parteien in ein Definitivum der Parteien erklärt.

        Weg zur Demokratie verwehrt und Parteienkratie gefestigt.

        3
      • @Normalbürger
        Vollkommen richtig.

        -1
      • Das ist ein Nebenkriegsschauplatz, den Rechthaber immer wieder betreten. Für unseren Staat ist es überlebensnotwenig, das Grundgesetz zu bewahren und es nicht als illegitimes Provisorium zu schwächen.

        3
  • „Ihr habt im Gesandten Allahs wahrlich ein schönes Vorbild.“

  • Vor allem im BGB ist das unmissverständlich geregelt: § 1306 BGB – Verbot der Doppelehe

  • Die Professorin kann gerne all ihre Meinungen äußern. Dank vorheriger Generationen gibt es Meinungsfreiheit in diesem Land. Ich finde das äußerst mutig. Sich jedoch als geplant oberste Instanz mit solchen Ansichten zu verkaufen sehr unklug. Es sagt allerdings mehr über ihre Fürsprecher, als sie selbst aus.

  • Was ist eigentlich eine „Einehe“?????

    • Monogamie: Ein Mann & eine Frau.
      Neuerdings auch 1 Mann + 1 Mann
      oder 1 Frau + 1 Frau.

      • Eine Single-Ehe müsste dann doch auch zulässig sein. Sonst Diskriminierungsklage !

        4
  • Ich frage mich, welches Klientel sie da bedienen will.

    • Es scheint mir eindeutig…….

  • Nur noch die AfD kann Deutschland wieder auf die Füße stellen.
    Das ist die einzige Partei in DE die für den Bürger ist und nicht gegen ihn.

    • Retten kann uns nur noch Putin, indem er die alte DDR wieder Aufleben läßt!

      -13
    • Das bezweifle ich, die sind mir einfach zu ruhig. Die sitzen das aus. Die Ampel hat denen kontinuierlich Möglichkeiten gegeben zu jedem Punkt außer Kritik gute fundierte Vorschläge zu machen.
      Im Wahlkampf hatte sie eine Wahlkampf für Wirtschaftsthemen und konservative sowie liberale Themen machen können.
      Auch bei der aktuellen Koalition könnte man permanent punkten, der Merz kümmert sich nur um die Ukraine und will die größte Armee, und in der Innenpolitik setzt Sich ausschließlich die SPD durch.

  • Mich erschreckt, dass solche Meinungen eine 2/3 Mehrheit bekommen sollen.
    Mir macht Sorgen, dass Söder so jemand mit einfacher Mehrheit wählen lassen will.
    Die Frau und ihre Meinungen sind ein rotes Tuch für konservative und Liberale.

    • Söder mit einfacher Mehrheit, aber auch Seehofer hätte sie gewählt.
      Jeden Tag kommt etwas Neues, noch Schrecklicheres ans Tageslicht.

      • Sie bieten so einfache Lösungen an…ist hoffentlich kein Populismus dieser Herren?

        0
  • Wie so vieles in dieser Debatte ist leider auch dieses Teilthema aus dem Zusammenhang gerissen. Ein GG-Kommentar ist keine einfache Lektüre und natürlich hat Frau Brosius-Gersdorf recht wenn sie schreibt, dass Art. 6 des GG den Ehebegriff nicht auf die Einehe festlegt. Die Behauptung des Gegenteils, nämlich dass Art. 6 GG die Polygamie verbietet, wäre formalrechtlich einfach falsch. Das GG schützt die Ehe, definiert sie aber nicht ausdrücklich als Einehe. Diese Definition ergibt sich aus dem einfachen Recht (z. B. BGB und StGB) sowie der Verfassungsrechtsprechung, die die Einehe als verfassungsrechtlich geschützt ansieht. Ich empfehle, dass wir uns auf das Wesentliche konzentrieren.

    • Genau, den Kinderschutz, Empathie für die Mitmenschen und ihre Belange und die Situation in diesem Land nicht noch mehr verschärfen, sondern stabilisieren und wieder auf Kurs der Mehrheit bringen. Öl ins Feuer zu gießen, das wird die SPD ja sicherlich nicht wollen…oder ist die Antifa gerade gelangweilt (so wie die Nato auch endlich ihre Existenzberechtigung unter Beweis stellen will)? Man könnte denken, da gäbe es einen Deal: SPD Innen, Union Aussena? Aber nein, das kann nun wirklich nicht sein!

      • *Aussen (politik)

        0
  • Fällt denn eigentlich auch der Seitensprung in den Schutzbereich des Art. 6 GG?

  • Gott, dass wird ja immer schlimmer …

    • Was wird immer schlimmer?

      -33
      • D.h., für dich ist alles gut hier?

        16
    • Leider gibts keinen Gott, ansonsten wäre sie bereits in der Hölle.

      • …kommt noch. Die Hölle beginnt
        schon auf Erden. Wenn kinderlose
        Paare keine Kinder oder andere
        Verwandte haben, die sich um
        ihre alten Eltern kümmern können
        oder wollen. Wer sucht eine seriöse
        Pflegekraft aus u. kontrolliert diese?

        Auch in gehobenen Seniorenresidenzen
        wurden schon wohlhabende Alte
        vernachlässigt u. oder bestohlen. Da
        ist es gut, wenn man ein gutes
        Verhältnis zu seinen Kindern u.
        nächsten Verwandten hat, die oft
        zu Besuch kommen…

        5
  • Wo im GG ist das nachzulesen? Oder entstammt das der von Frau Brösel-Gerstenkorn entworfenen Änderung des GG?

  • Polygamie mag in manchen Fällen für die Beteiligten zufriedenstellend laufen, aber i.A. schwächt sie die Position der Frau, Beispiele gibt es genügend. Polyandrie, „Vielmännerei“, ist selten und kommt unter bestimmten wirtschaftlichen Bedingungen vor. Sie bedeutet i.d.R. „wife-sharing“, d.h. mehrerer Männer teilen sich aus wirtschaftlichen Gründen eine Frau. Was „Ehe“ in Form von mehrerern Frau und Männern bedeuten könnte, das male sich jeder selber aus. Und natürlich: Beschäftigt Euch mit Kaufhold!

  • Das Grundgesetz formuliert ABWEHRRECHTE der Bürger gegen den Staat. Regelungen über die Ehe haben da in der Tat überhaupt nichts verloren, sondern gehören ins BGB. Bitte nicht denselben Fehler machen wie die Linken, die das GG immer mehr als Norm für Bürger auslegen wollen.

    • ‚Und natürlich: Beschäftigt Euch mit Kaufhold!‘

      Unbedingt.
      Diese linksradikale Juristin Kaufhold segelt im Windschatten von Brosius-Gersdorf und fällt kaum auf.

  • Sie hat sich an die Neubürger vefkauft und die Cdu unterstützt sie.

  • nach „UnsereDemokratie“ soll also jetzt auch „UnsereVerfassung“ kommen!
    Die Väter unserers Grundgesetzes würden sich im Grabe umdrehen, verstanden sie das Grundgesetz doch in erster Linie als Abwehrrecht des Indiviuums und der Schwachen gegenüber einem übergriffigen Staats.

  • Na, da wird aber wieder ein Rechtfertigungsdialog bei Lanz fällig – auf Steuerzahlerkosten (GEZ) 😠

  • Dass diese Frau für das Bundesverfassungsgericht nicht tragbar ist, müsste nun jedem, der noch über einen gesunden Menschenverstand verfügt, deutlich geworden sein.
    Im Übrigen finde ich persönlich es auch bedenklich, dass sie überhaupt lehren darf.
    Bitte jetzt auch zunehmend die andere Kandidatin der SPD unter die Lupe nehmen.
    Diese ist in Ihrer Befangenheit nicht minder ungeeignet!

  • So, und das ist alles rechte Hetze? Diese Frau ist untragbar. Fertig.

  • Daß Bätzing das alles mitträgt und keine Bedenken hat, hätte ich für einen katholischen Kirchenfürsten nicht für möglich gehalten. Da werden meine Vorstellungen von Ehe, Familie und die Würde des Lebens vollkommen auf den Kopf gestellt. Diese Kirche hat mir nichts mehr zu bieten.

    • Bätzing ist vollkommen irrelevant, solange er nicht Bischof Ihrer Diözese ist.
      Und wenn für Sie die Kirche identisch ist mit Bätzing, dann arbeiten Sie erst mal an sich selbst. Die deutschen Katholiken machen gerade mal 2% der Weltkirche aus, und die, die wirklich praktizieren und gläubig sind, davon auch nur ein Zehntel, also 2 Promille.
      Die Kirche hat Ihnen genug zu bieten. Sie mûssen nur wollen und sollten sich nicht auf eine billige Ausrede wie Herrn Bätzing berufen.

  • Versucht doch mal rein sachlichen Widerspruch.
    Wo genau ist Monogamie im Grundgesetz festgeschrieben?

    Gesetze verstehen, hat übrigens nichts mit privater Meinung zu tun. Der Unterschied zwischen wünsch dir was und so isses. Eigentlich leicht zu begreifen.

    -20
    • Glauben Sie, im GG sei mit „Ehe“ irgend etwas anderes gemeint als eine monogame Ehe zwischen, wohlgemerkt, Mann und Frau?

  • Nichts Neues: Polygamie ist in Deutschland verboten, sie wird jedoch seit 2015/2016 toleriert. Siehe hierzu Artikel der Medien Zeit, Welt, Focus, Süddeutsche Zeitung… aus dem Jahre 2016.
    Die sog. Kinderehen sind ebenfalls verboten, werden jedoch auch toleriert.

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  • Ist das die Zweitfrau von Merz?

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