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Ampel-Programm

Gerichtsentscheidung über Aufnahmeprogramm könnte Bundesregierung zur Afghanen-Aufnahme zwingen

Eine Gerichtsentscheidung über eine Afghanin und deren Familie könnte nun die Bundesregierung zur Aufnahme von Hunderten Afghanen zwingen. Der Grund: Die Zusagen, die die Ampel-Regierung im Rahmen des Aufnahmeprogramms in Afghanistan getätigt habe, seien laut Gericht juristisch bindend.

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Kommen bald wieder Hunderte Menschen aus Afghanistan?

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Schon bald könnte die Regierung von Friedrich Merz gezwungen sein, Hunderte Afghanen nach Deutschland aufzunehmen. Nachdem das Berliner Verwaltungsgericht das Auswärtige Amt verpflichtet hat, einer afghanischen Schriftstellerin und ihrer Familie Visa zur Einreise nach Deutschland zu erteilen, droht die Entscheidung jetzt Signalwirkung auf alle weiteren Fälle zu entfalten. Der Gerichtsbeschluss bezieht sich nämlich auf das von der Ampel-Regierung in die Wege geleitete Bundesaufnahmeprogramm in Afghanistan, dessen rechtliche Verbindlichkeit das Gericht ausdrücklich bestätigte. Was man den Afghanen also zugesagt hat, eine Einreise nach Deutschland, muss man jetzt auch halten. Die Entscheidung hat laut Experten das Potenzial, weit über den Einzelfall hinaus Wirkung zu entfalten – und stellt damit die Migrationspolitik der schwarz-roten Koalition infrage. Das berichtet der Focus.

„Die Bundesregierung ist durch bestandskräftige, nicht widerrufene Aufnahmebescheide rechtlich zur Aufnahme gebunden“, heißt es in der Eilentscheidung des Verwaltungsgerichts Berlin. Damit wird klar: Zusagen aus dem Bundesaufnahmeprogramm haben juristischen Bestand, auch wenn die Regierung das Programm explizit nicht mehr weiterführen wollte. Die Union hatte das Aufnahmeprogramm sofort beenden wollen, hieß es immer wieder im Wahlkampf. Im Koalitionsvertrag hatte man sich mit der SPD dann darauf geeinigt, das Aufnahmeprogramm für Afghanen zu beenden und zunächst kein Projekt neu ins Leben zu rufen. Allerdings hieß es bereits dort, man werde das Programm „soweit wie möglich beenden“ – kein selbstbewusster Satz.

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Jetzt könnte man dennoch Afghanen aufnehmen müssen, einfach weil die Ampel-Regierung es versprochen hatte: Rund 2400 Afghanen, so berichtet der Focus, würden derzeit in Pakistan auf ihre Ausreise nach Deutschland warten. Viele von ihnen sehen sich nun gezwungen, gegen das Auswärtige Amt zu klagen. Tilman Röder, früherer Leiter der Fallbearbeitung beim Bundesaufnahmeprogramm, hat gemeinsam mit Anwälten und der Hilfsorganisation Kabul Luftbrücke eine Klagewelle angestoßen: Schon rund 40 Klagen sind derzeit anhängig, schon bald sollen weitere eingereicht werden, heißt es von ihm beim Focus. Die Berliner Gerichtsentscheidung könnte für die Prozesse „eine erhebliche Signalwirkung“ haben, meint auch er. Es sei keineswegs ausgemacht, dass die Bundesregierung in jedem dieser Fälle verlieren würde, so Röder, aber „die rechtliche Begründung der jetzigen Entscheidung werden sich die Gerichte ‚sehr genau anschauen‘, meint Röder weiter.

Die Bundesregierung kann gegen die Entscheidung noch Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg einlegen. Die Gefahr allerdings: Die afghanische Familie könnte bis dahin bereits aus Pakistan abgeschoben werden. Ihre Frist zur freiwilligen Ausreise ist Ende Juni verstrichen. „Die Klägerin und ihre Familie verlassen die Unterkunft nicht mehr, da die Abschiebegefahr zu groß sei. Dies ist eine für alle und ganz besonders für die kleinen Kinder unerträgliche Situation“, so Röder.

Die Möglichkeiten der Bundesregierung

Was kann die Bundesregierung also noch tun, um einen Andrang von Afghanen nach Deutschland zu verhindern? Einerseits eine zusätzliche Hürde schaffen: So zwingt die Gerichtsentscheidung möglicherweise die Visa-Erteilung in vielen Fällen, doch das Gericht verpflichtet die Bundesregierung nicht zur Organisation von Charterflügen. Die Betroffenen müssten ihre Reise nach Deutschland also selbst organisieren und finanzieren – ein kaum zu stemmendes Unterfangen für die Betroffenen.

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Das Gericht betonte zudem, dass die Regierung künftig selbst entscheiden könne, ob und unter welchen Bedingungen das Programm beendet werde. Neue Aufnahmezusagen sind also nicht verpflichtend, ebenso wenig ist eine Rücknahme früherer Zusagen grundsätzlich ausgeschlossen. Die Bundesregierung will nun in jedem Einzelfall prüfen, ob eine Rücknahme möglich ist – ein Wettlauf gegen klagende Afghanen, die ihr Recht einklagen.

„Umso wichtiger ist es daher, alle Kapazitäten aufzuwenden, um die Sicherheitsüberprüfungen möglichst aller Einzelfälle zu bewerkstelligen und so die Voraussetzung für eine mögliche Rücknahme zuvor falsch getroffener Entscheidungen zu schaffen“, erklärte Detlef Seif, Obmann der Union im Innenausschuss und Beauftragter für die europäische Asyl- und Migrationswende dazu beim Focus. Die Verantwortung für diesen Missstand sieht er bei der Ampel-Regierung: „Es handelt sich um einen Wettlauf gegen die Zeit, den uns die Ampel-Regierung mit ihrer schlampigen Arbeitsweise eingebrockt hat“, so Seif.

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21 Kommentare

  • Nach meinem Rechtsverständnis ist das Berliner Verwaltungsgericht für die Stadt/ das Land Berlin zuständig und nicht für den Bund.

    Die Regierung müsste demnach vor das nächst höhere Gericht gehen und diese Gerichtsentscheidung anfechten.

    Tut sie dies nicht, macht es auf mich den Eindruck, dass sie mit der Situation einverstanden ist und sich hinter dem Berliner Gericht versteckt.

  • Danke an die Grünen

  • Sollte der Weg durch die Institutionen führen, darf niemand auf die Idee kommen, dass es dafür links-grüne Verfassungsrichter braucht.

  • Rein immer, raus nimmer !

    „Berlin: In Deutschland leben knapp 11.500 ausreisepflichtige Afghaninnen und Afghanen. Das hat das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge dem Redaktionsnetzwerk Deutschland mitgeteilt. Zum Stichtag Ende Mai waren demnach mehr als 9.600 Menschen davon mit Duldung – damit wird die Abschiebung vorübergehend ausgesetzt.“

    • Laut Urteil des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte gelten alle afghanische Frauen als gefährdet und haben deshalb ein Recht auf Asyl.

      Man wird nicht mehr erreichen können, eine Frau nach Afghanistan zurückzuschicken.
      Man wird kein Asylgesuch einer afghanischen Frau–samt ihrer Kinder und Ehemänner –ablehnen dürfen.

      Wenn sich in Deutschland die Lage ändert, ändert sich die Rechtsprechung–seltsam.
      Mal beobachten, wieviele Frauen demnächst Asylgesuche stellen. Vielleicht durch Zwang ihrer Männer.

      Allerdings–es gibt viele Länder, in denen Frauen als „verfolgt“ gelten. Vielleicht sollte der europäische Gerichtshof allgemein gültige Gesetze für alle Frauen überall auf der Welt erlassen–immerhin darf niemend bevorzugt oder benachteiligt werden.

      Was in Deutschland über jahrzehnte erkämpft werden musste, darf die ganze Welt über unsere Gerichte sofort als Recht auf Asyl in Deutschland erhalten.

  • TIPP
    offizielle Seite–„Der Bundespräsident“
    Laudatio auf Theresa Breuer zur Verleihung des 1. Urania Courage Preises
    Schwerpunktthema: Bericht

    25. November 2022 25. November 2022
    Am 25. November hat Elke Büdenbender in Berlin die Laudatio auf Theresa Breuer zur Verleihung des 1. Urania Courage Preises gehalten. Die Filmemacherin und Aktivistin wurde als Gründerin der Kabul Luftbrücke ausgezeichnet……..

    Frau Büdenbender als Richterin des Verfassungsgerichts Berlin–dieses Verfassungsgerichts Berlin–wird die Rechte der Aktivisten kennen.
    Sie wird die Rechtmäßigkeit der Aktivitäten gut einschätzen können–deshalb wird man keine Chance haben, gegen das Urteil des Verfassungsgerichts klagen zu können.

  • Juristisch „bindend“ sollte auch ein GG sein, was dies aber zu C-Zeit wert war braucht man hier nicht wiederholen.

    Auch das heute dies GG TÄGLICH nur noch Fassade ist bei
    Art1 Menschenwürde
    Art3 alle vor Gesetz gleich
    Art4 Religionsfreiheit
    Art5 Meinungsfreiheit

    usw..

    Das stört niemanden in Berlin und bei diversen Gerichten.

  • Sehr zweifelhaft. Aufnahmebescheide bereits mit namentlich bekannten Personen? Oder nicht doch ein politisches Programm, aus dem der einzelne keine Rechte ableiten kann. Wenn ersteres, dann wäre das ein juristisches Versagen der alten Regierung. Und warum werden die Bescheide nicht aufgehoben? Hier versteckt sich die neue Regierung hinter dem Versagen der alten.

  • Juristisch bindend sollten endlich einmal die Versprechen bei der Wahl deutscher Politiker an das DEUTSCHE Volk werden, aber DAS spielt offensichtlich überhaupt keine Rolle. Da werden ZUSAGEN über ZUSAGEN gemacht, die hinterher nur noch Schall und Rauch sind! Ausserdem MÜSSEN Politiker für ihre Taten zur Verantwortung gezogen werden können und sich nicht mit tricksen, täuschen und lügen rausreden.

  • Die Bundesregierung will sich an die Visa-Zusagen für Afghaninnen und Afghanen halten. Das kündigte Außenminister Wadephul an und reagierte damit auf ein Urteil des Berliner Verwaltungsgerichts.
    Im Gespräch mit dem „RedaktionsNetzwerk Deutschland“ unterstrich der CDU-Politiker, dass Zusagen der Vorgängerregierung weiter gelte.
    – D finanziert Waffensysteme mit großer Reichweite für die Ukraine.
    Der Leiter des Sonderstabs Ukraine im Verteidigungsministerium, Generalmajor Freuding, sprach im ZDF „heute journal“ von einer hohen dreistelligen Stückzahl. Die ersten Systeme sollen noch in diesem Monat bei den ukrainischen Streitkräften ankommen.
    Sie sind das Ergebnis einer Vereinbarung zwischen dem ukrainischen Veteidigungsministerium und der dortigen Industrie, die Deutschland erst Ende Mai angestoßen hatte und finanziert. Freuding sprach von Waffen, die weit in die Tiefe des russischen Raums reichen.
    Sie sollen dort Führungseinrichtungen, Flugplätze und Flugzeuge angreifen können.

    • Und was soll jetzt hier Ihre absurde Themenverquickung bewirken ?

  • Wir müssen niemanden aufnehmen, der gefälschte Dokus vorlegt …

    • Das ist richtig. Das hat das Gericht auch nicht gesagt. Von daher wäre das Vorgehen ein anderes. Man überprüft erneut ( und sorgfältig) die vorgelegten Dokumente. Wenn sich Fehler oder Unregelmäßigkeiten finden besteht die Möglichkeit, den VA ( Verwaltungsakt) mit Wirkung in die Zukunft aufzuheben ( Also noch vor der Einreise)

  • Fliegt sie ein!

  • Ohne Worte!

  • In Deutschland ist genug Platz für alle

    • Wie viel Flüchtlinge haben sie bei sich untergebracht?

    • Ujojojojo✌️Sie kleiner Spitzbub Sie.

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