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Auskunftsverweigerung

Vornamen von Straftätern: AfD Sachsen will Offenlegung juristisch erzwingen

Nach dem Berliner Verfassungsgerichtsurteil zur Offenlegung von Vornamen deutscher Tatverdächtiger fordert die AfD-Fraktion im Sächsischen Landtag nun ebenfalls entsprechende Auskünfte. Im Zweifel wolle man die Offenlegung einklagen.

Die AfD will die Offenlegung der Vornamen von Straftätern erzwingen

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Nach einem Beschluss des Berliner Verfassungsgerichtshofs zur Offenlegung der Vornamen deutscher Tatverdächtiger fordert nun auch die AfD-Fraktion im Sächsischen Landtag, entsprechende Informationen bereitzustellen. Der sächsische AfD-Abgeordnete Sebastian Wippel hatte in der Vergangenheit immer wieder kleine Anfragen zur Herkunft jugendlicher Straftäter gestellt. Diese wurden nach Ansicht der Fraktion jedoch nur unzureichend beantwortet.

Das Berliner Verfassungsgericht stellte klar, dass die Weigerung des Senats, auf eine Anfrage der AfD die Vornamen deutscher Tatverdächtiger zu nennen, das parlamentarische Fragerecht in unzulässiger Weise einschränkt. Die Richter betonten, dass die Regierung verpflichtet ist, Auskünfte an das Parlament vollständig zu erteilen, sofern keine zwingenden Datenschutzgründe dagegensprechen.

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Wippel sieht sich durch das Urteil bestätigt. Anfang des Jahres hatte er vom sächsischen Innenministerium Auskunft zur Herkunft und zu den Vornamen mutmaßlicher Straftäter verlangt. Dies wurde jedoch von der sächsischen Landesregierung verweigert. Als Grund gab man hier den Datenschutz an, der dem Auskunftsverlangen entgegenstehen würde.

„Ebenso wie in Berlin ist das parlamentarische Fragerecht auch in Sachsen in der Verfassung verankert“, so Wippel. Er kündigte an, notfalls juristisch gegen die verweigerte Auskunft vorzugehen. Die AfD hält die Nennung von Vornamen für notwendig, um einen möglichen Migrationshintergrund zu erkennen. Wippel argumentiert: „Da sogar in Polizeimeldungen und der Presse regelmäßig die Vornamen erwähnt werden, kann sich CDU-Innenminister Schuster auch nicht mit Datenschutz herausreden.“

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25 Kommentare

  • richtig so, weiter machen

  • Merke, Kartoffeln werden mit Vor- und Nachname genannt.
    Kamele, sind geschützt.

    32
  • Wieso muss man das einklagen ?! Sowas is von öffentlichen Interesse also keine Widerrede und her damit

    26
  • Was soll dieses Geplänkel? Die Einen wissen doch so oder so, was Sache ist, die Anderen interessiert es nicht.

  • Die Wirklichkeit ist rechts – je weiter man sich von ihr entfernt hat, desto mehr erscheint die Nennung der Vornamen als »rechtsextrem«.

  • Was offen gelegt werden muss, sind Namen und Adressen der Staatsanwälte und Richter, damit man sie wegen vieler irrer Urteile verfolgen kann. Denn es kommt die Zeit und eine „Rechtsstaatliche Regierung“ und da müssen sich diese Leute verantworten!

    10
  • Das sie sich weigern, spricht doch schon Bände…

  • Jeder der hier kommentiert, weiss was rauskommt…

  • Wenn es doch so ist, wie uns die Regierungslautsprecher inklusive ÖRR vormachen wollen, nämlich keine gesteigerte Migranten- und Migrationshintergrundgewalt, dann kann doch die Liste einfach heraus gegeben werden. Kann doch nichts passieren, oder?

  • Eigentlich sollte so etwas nicht erstritten werden müssen. Vielmehr sollte es die Grundlage von Kriminalstatistiken sein die Herkunft der Täter offenzulegen. Allein der Vorname genügt da aber nicht, sondern es sollte auch das Herkunftsland der Familien bekannt sein. Nur so kann man nicht nur Integrationsschwierigkeiten, sondern auch mögliche ausländische Einflussnahme erkennen

  • Jetzt geht es Michael, Jonas und Malte an den Kragen!

  • Merz und Dobrindt legen sich bereits mit Gerichten in Sachen Abschiebungen und Grenzschutz an, die AFD arbeitet sich an Dingen ab, die sowieso schon jeder Deutsche weiß. Aber gut, was soll die AFD auch machen außer ein wenig Populismus.
    Schlechte Zeiten für Blau, Schwarz hat übernommen.
    Gibts schon neue Umfragen? 🙂

    -31

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