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„Neonazismus grenzüberschreitend unterbinden“: Gericht lehnt Eilanträge gegen Ausreiseverbote ab

Acht Mitglieder der Identitären Bewegung durften am Donnerstag nicht von München nach Mailand zum „Remigration Summit 2025“ reisen. Eilanträge ihres Anwalts gegen das Verbot lehnte das Verwaltungsgericht München ab.

Das Verwaltungsgericht München lehnte Eilanträge gegen die Ausreisesperre gegen 8 Mitgglieder der IB ab

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Acht Mitglieder der Identitären Bewegung wollten am Donnerstag von München nach Mailand fliegen, um dort an dem „Remigration Summit 2025“ teilzunehmen. Jedoch wurde gegen die betreffenden Personen eine Ausreisesperre verhängt. Den Personen wurde die Ausreise in die Schweiz, nach Österreich und Italien untersagt. Für die Mitglieder der Identitären Bewegung reichte daraufhin der Anwalt Dubravko Mandic Eilanträge beim Verwaltungsgericht München ein. Diese wurden jedoch abgelehnt.

Begründet wird das Scheitern der EIlanträge demnach mit dem Ansehen Deutschlands, dass Schaden nehmen könnte wenn es die Ausreise der 8 Mitglieder der identitären Bewegung zuließe. Mandic zufolge habe das Gericht erklärt: „Insbesondere können das internationale Ansehen und die Glaubwürdigkeit der Bundesrepublik Deutschland erheblichen Schaden erleiden, wenn der Eindruck entstünde, es würde nicht versucht, den Neonazismus, insbesondere grenzüberschreitend, zu unterbinden“.

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Damit folgt das Gericht zumindest vorläufig der Argumentation der Bundespolizei. Einige der Betroffenen veröffentlichten auf X Fotos eines Schreibens der Bundespolizei. In dem Schreiben heißt es zur Begründung: „Im Fall einer Ausreise deutscher Rechtsextremisten besteht die erhebliche Gefahr der Ansehensschädigung der Bundesrepublik Deutschland.“ Gelten soll die Ausreisesperre bis zum 17. Mai um 23:59 Uhr.

Mindestens eine Person wurde laut Berichten direkt von der Bundespolizei aus dem Flugzeug am Münchner Flughafen geholt, während die anderen die Ausreisesperre am Flughafen ausgehändigt bekamen. Offenbar wurden sie zudem mehrere Stunden von der Polizei festgehalten. Laut dem behördlichen Schreiben sind die Betroffenen nun verpflichtet, sich während der gesamten Dauer der Ausreisesperre täglich zwischen 17 und 20 Uhr bei der Polizei zu melden. Bei Versäumnis dieser Meldepflicht wird für jedes Nicht-Erscheinen eine Geldstrafe von 100 Euro angedroht.

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109 Kommentare

  • Das hätte ich nicht für möglich gehalten.

    99
  • Genau durch solche totalitären Urteile wird das Ansehen Deutschlands beschädigt.

    114
  • Frau B. war doch auch in der ganzen Welt unterwegs.Ob das jetzt dem Ansehen Deutschlands zuträglich war überlasse ich anderen.
    Völlig Irre was hier abgeht.
    Reiseverbot aufgrund Gesinnung. Wir schlagen da echt einen gefährlichen Kurs ein!

    103
  • Wer hat denn die Einschätzung als „Neonazi“ vorgenommen?
    Sind diese Leute jemals rechtskräftig wegen irgend etwas verurteilt worden?

    62
  • Das klingt nach antifaschistischem Schutzwall.

  • No comment

    20
  • Es ist unfassbar. Auf die Gerichte ist wirklich kein Verlass mehr…

    77
  • Erst wollten die Politiker uns die EU vor vielen Jahren schmackhaft machen wegen Abschaffung der Grenzkontrollen und Wohn- und Niederlassungsfreiheit usw. und jetzt kommt für Ur-EU-Bewohner genau das Gegenteil. Was soll das? Willkür statt Demokratie? Oder?

    53
  • Dass ein Gericht solch eine Begründung auch noch bestätigt, ist ehrlich gesagt sehr beängstigend.
    „…….erhebliche Gefahr der Ansehensschädigung der Bundesrepublik Deutschland.“
    Dies ist eine totale „Gummibegründung“!
    Damit kann man für die Zukunft jeden, der einmal eine kritische Äußerung über dieses Land oder einen Politiker getätigt hat, festsetzen.
    Wann fängt denn eine „Ansehensschädigung“ an?
    Niemand hat dem Ansehen unseres Landes mehr geschadet, als das trampelnde Außenministerin-Deasaster der letzten Jahre und die durfte immerhin in die USA ausreisen!

    51
  • Jetzt wird die DDR 2.0 Null richtig gefährlich. Dissidenten dürfen nicht mehr ausreisen? Als nächstes kommen dann die Leistungsträger.

    86
  • Es gibt Ausreiseverbote? Wieder was gelernt. Mit dem Auto über Österreich nach Italien ist es doch kein Problem, wird doch nirgends kontrolliert. Und seit wann muss man den Grund seiner Reise angeben? Kann natürlich sein, dass einer von denen auf Social Media was herausposaunt hat. Blöd.

    27
  • Test Test

  • Test Test

  • Die Justizbehörden in Bayern sind speziell. Bin gespannt wann und wie dieses Thema gelöst wird.

  • Erinnert irgendwie an eine lang vergange Zeit in einem anderen Deutschland.
    Aber solche Vergleiche sollte man nicht vornehmen, wie das Gutachten zeigt.

    17
  • Sollte man dann konsequenter Weise auch einigen Politikern die Ausreise in andere Länder verbieten, denn wie man lesen konnte, haben da einige Politiker-Persönlichkeiten dem Ansehen von Deutschland geschadet.

  • Rechtsstaat? Ja, aber nichtt hier.

    45
  • Nun, seit 2021 wurde rund 130 Deutschen die Ausreise aus der Bundesrepublik verweigert. Das ist zwar auch schon vorher gelegentlich geschehen, aber nur in Fällen, in denen beträchtliche schuldrechtliche Verpflichtungen (Steuerschulden) bestanden haben.

    Neu ist seit der „Ampel“ die Begründung der Verweigerung mit dem „Ansehen der Bundesrepublik im Ausland“- – Das ist nach „Haß und Hetze“ und „Delegitimierung“ der nächste Phantasietatbestand, den die Regierung ohne effektive parlamentarische und/oder mediale Kontrolle mal so eben erfunden hat.

  • Niemand hat die Absicht eine Mauer zu bauen!

  • Erinnert mich irgendwie an ein Land das es nicht mehr gibt. Oder doch? Gut totgesagte leben länger. Vielleicht auch hier.

  • Jetzt können Sie jeden an der Ausreise hindern ein Grund lässt sich schnell finden!

  • Was daran genau ist jetzt nicht diktatorisch?

  • Subjektiv würde ich dies als endgültigen Diktaturbeginn bezeichnen.
    Könnte eine Absetzbewegung aus Deutschland auslösen.

    30
  • Es stellt sich ein Gefühl der Ohnmacht ein. Wir rennen sehenden Auges in die Diktatur und ein Großteil der Bevölkerung applaudiert noch dazu..

  • Welche Rechtsgrundlage wird denn eigentlich für die Freiheitsentziehung genannt? Oder macht jetzt nach dem „Verfassungsschutz“ jede Behörde, was ihr gerade so einfällt?

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