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Kanada

70.000 Euro und lebenslange Haft: Trudeau will drakonische Strafen für „Online-Hass“ durchsetzen

Die kanadische Regierung möchte mit voller Härte gegen Hasskriminalität im Netz vorgehen. In einem neuen Gesetzesentwurf ist von Geldstrafen bis zu 70.000 Euro und sogar von lebenslangen Haftstrafen die Rede.

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Die kanadische Regierung um Ministerpräsident Justin Trudeau möchte Hassrede im Netz mit Geldstrafen von 70.000 Euro belegen oder sogar mit lebenslanger Haft bestrafen. Einen entsprechenden Gesetzesentwurf stellten die Politiker am Montag vor. Der „Online Harms Act“ (Gesetz für Verletzungen im Internet) kriminalisiert in groben Zügen Inhalte, die zu gewalttätigem Extremismus oder Terrorismus aufrufen, Gewalt fördern oder Hass schüren.

Der Entwurf sieht zudem die Einführung eines eigenständigen Straftatbestands für „Hasskriminalität“ vor, der eine lebenslange Freiheitsstrafe zur Folge haben kann. So könnte die Befürwortung von Völkermord mit lebenslänglicher Haft statt der bislang üblichen fünf Jahre bestraft, andere Hasspropagandadelikte mit fünf statt zwei Jahren geahndet werden. Zudem müssen alle betreffenden Inhalte unwiderruflich gelöscht werden.

„Hasskriminalität“ wird in dem Gesetzesentwurf wie folgt definiert: „Inhalte, die die Verachtung oder Verunglimpfung einer Person oder einer Gruppe von Personen aufgrund eines verbotenen Diskriminierungsgrundes im Sinne des kanadischen Menschenrechtsgesetzes zum Ausdruck bringen.“ Was wiederum ein verbotener Diskriminierungsgrund ist, erläutert die Regierung nicht. Weil sich eine Person beleidigt oder gedemütigt fühlt, sei aber noch kein Straftatbestand erfüllt, erläutert der Entwurf.

„Misgendern“ als Hassverbrechen?

Allerdings wird jeder kanadische Staatsbürger die Möglichkeit haben, Beschwerden einzureichen und ein Formular auszufüllen, um Personen zu melden, die andere wegen Geschlecht, Rasse oder einer Behinderung diskriminieren. Eine solche Beschwerde wird bei rechtlicher Gültigkeit vor dem kanadischen Menschenrechtstribunal entschieden – dort kann eine Geldstrafe von bis zu 70.000 US-Dollar (etwa 65.000 Euro) verhängt werden, von denen das Opfer 20.000 Dollar (18.000 Euro) erhält. Der Rest des Strafgeldes geht an die Regierung.

Um den neuen Gesetzesentwurf durchzusetzen, möchte die kanadische Regierung eine begleitende Organisation einsetzen. Dieses Gremium setzt sich aus drei bereits bestehenden Behörden zusammen und soll die Durchsetzung der Regeln für schädliche Online-Inhalte, Kinderpornografie und Deepfakes kontrollieren. Welche Aussagen konkret in die Kategorien der Hassverbrechen fallen, ist derzeit nicht bekannt. Interessant wäre, ob beispielsweise auch das „Misgendern“ von Transpersonen in diese Kategorie fallen könnte.

Kanada war in der Vergangenheit in dieser Hinsicht mit sehr strenger Rechtssprechung aufgefallen. 2021 beispielsweise wurde die sich selbst als non-binär bezeichnende Jessie Nelson in einem Restaurant mit „falschen“ Pronomen angesprochen und zog daraufhin vor Gericht. Das Menschenrechtstribunal sprach den Täter schuldig, weil er durch sein Handeln die Menschenwürde von Nelson verletzt habe und verhängte eine Strafe von 30.000 Dollar.

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