YouTuber Tim Kellner zu 11.000 Euro Geldbuße wegen Beleidigung verurteilt: Das steckt wirklich dahinter
Der YouTuber Tim Kellner wurde am Mittwoch zu einer Geldstrafe verurteilt, weil er in seinen Videos mehrere Politikerinnen verunglimpft hat. Auf Apollo News-Anfrage erklärt die zuständige Staatsanwaltschaft, dass es sich bei den meisten Beleidigungen um eingeschnittene Clips handelt und nicht um persönliche Aussagen.
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Der YouTuber Tim Kellner wurde am Mittwoch vom Amtsgericht Detmolt wegen Verunglimpfung in drei von vier Anklagepunkten schuldig gesprochen und zu einer Geldbuße von 11.000 Euro verurteilt. Es ging um mehrere Fälle von Beleidigung, unter anderem gegen Außenministerin Annalena Baerbock. Kellner soll, nach Aussage des Gerichts, in Videoclips mehrere Politikerinnen beschimpft haben. Auf Apollo-News Anfrage gab die Staatsanwaltschaft Detmold die konkreten Beleidigungen heraus: Die meisten von diesen Clips seien Videoeinschnitte von anderen gewesen und nicht persönliche Aussagen des YouTubers. Fast 500.000 Menschen folgen dem 49-Jährigen auf YouTube.
Eingeschnittene Videoclips werden Kellner zum Verhängnis
Auf seinem Kanal „Tim Kellner“ postet der 49-Jährige selbst gedrehte Videos, in denen er als „Love Priest“ meistens die Politik der Ampelregierung spottet, kritisiert und sprachlich öfter mal sehr emotional wird. In einem Video etwa wurde Innenministerin Nancy Faeser als „aufgedunsene Dampfnudel“ bezeichnet. Grünen-Politikerin Emilia Fester und SPD-Mitglied Sawsan Chebli wurden auf zwei weiteren Videos als „verlogene Göre“, „Fotze“, oder „Bitch“ verunglimpft. Die entsprechenden Videos sind nicht mehr online.
Auf Apollo-News-Anfrage bei der zuständigen Staatsanwaltschaft Detmold, stellt sich nun heraus, dass viele dieser Beleidigungen nicht direkt aus Kellners Mund stammen, sondern er diese aus anderen Videos nimmt und nur als kleine Einspieler in seine Videos hineinschneidet.
So handelt es sich allein bei „Oh, hat die kleine verpickelte Göre wirklich ganz Deutschland, den ganzen Bundestag belogen?“ und „kleine verlogene Göre“ in Bezug auf die Grüne-Bundestagsabgeordnete Emilia Fester um persönliche Aussagen von Tim Kellner.
Die Beleidigungen „Ey, du kleine Fotze. Ey, du kleine Fotze, du Dreckige“ und „shut the fuck up, bitch“, sowie „Ihr Nuttenkinder“ und „Fotzen“, die in der gegenwärtigen Berichterstattung immer wieder angeführt werden, stammen nicht von Kellner selbst, sondern sind Einschnitte aus anderen Videos, die er in seine Beiträge eingebaut hat. Auch die Aussage „du bist so bescheuert“ ist, wie die Staatsanwaltschaft mitteilte, ein Videoeinschnitt.
Kellner will Urteil nicht akzeptieren
Das Gleiche gilt bei Sawsan Chebli. „Ey, du kleine Fotze. Ey, du kleine Fotze, du Dreckige“ hat Kellner auch hier eingespielt, jedoch nicht selber in seinen Videos gesagt. Bei der Aussage zu Innenministerin Nancy Faeser sie sei eine „aufgedunsene Dampfnudel“, handelt es sich dagegen um eine persönliche Aussage Kellners.
In der Urteilsabwägung spielt es jedoch keine Rolle, ob Kellner die Videos nur einspielt oder er selber die Aussagen tätigt. Die Staatsanwaltschaft teilte Apollo News mit: „Seitens der Staatsanwaltschaft wird rechtlich kein Unterschied gesehen, ob die Beleidigung persönlich erfolgt, oder sich der Urheber des Videos eine beleidigende Äußerung einer anderen Person (Videoschnitt) zu eigen macht und diese nutzt, um gezielt eine Dritte Person zu beleidigen.“
Kellner sieht sich mit dem Urteil des Amtsgerichtes unfair behandelt und seine Veröffentlichungen von der Meinungsfreiheit gedeckt. Er beruft sich auf die Kunstfreiheit und spricht bei seinen Clips von Satire. In seinem neuesten Video spricht Kellner von einer „Schande für die Meinungsfreiheit“. Der ehemalige Polizist aus Horn-Bad Meinberg will das Urteil aus diesen Gründen nicht akzeptieren. Der Kampf beginne jetzt erst recht, schrieb Kellner auf Twitter nach der Urteilsverkündung. Während der Verhandlung haben vor dem Gericht rund 400 Unterstützer von Kellner demonstriert.
Meiner Meinung nach unterliegt das der Kunstfreiheit. Böhmermann darf viel mehr. Hier werden wohl unterschiedliche Maßstäbe angesetzt.
Richtig, wir haben schon die Gesinnungsjustiz. Mehrfachvergewaltiger, Bewährung, lt. Richter ist er auf einem guten Weg. Andere Richterin spricht Urteil wegen Vergewaltigung light usw. usw. Die Staatsanwaltschaft ist weisungsgebunden und folgt den Anweisungen der Politik. Von wegen Justiziar ist blind. Vielleicht auf dem linken Auge.
Aber natürlich… was dachten sie denn?
Spätestens seit der Scholz/Warburg Story sollte auch der letzte Mensch mit Resthirn verstanden haben, dass ein Rechtsstaat das ist, was man früher den Wilden Westen nannte.
Recht hat der, der die Macht hat es etwas durchzusetzen…. und je wichtiger eine Sache ist, um so mehr gilt diese Regel.
Nun, soweit mir bekannt, sind Behauptungen nur tatbestandlich, wenn sie nicht erweislich wahr ist. Wahr ist, daß Nancy Faeser aufgedunsen ist; unwahr hingegen, daß es sich bei der um eine Dampfnudel handelt. Dies muß als schwere Beleidigung der schmackhaften Hefeklöße aufgefaßt werden – die können (im Gegensatz zu Faeser) wenigstens schimmeln. Anders verhält es sich bei Emilia Fester, insofern sie nicht nur verpickelt ist (Tatsachenbehauptung), sondern auch noch selbst durch eigene Aussagen bewiesen hat, daß sie sich harmonisch in die Grüne Bundestagsfraktion der ungebildeten Schul- und Ausbildungsversager integriert (Augenscheinsbeweis). Sasa Chablis, die Rassismusjägerin in eigener Sache (Beweis: „Laut“, FfM., 2023) wird als Frau in der Umgangssprache ihrer tribalistischen Herkunftscommunity üblicherweise als „Fotze“ bezeichnet, ohne daß in ihrem patriarchal geprägten Herkunftsmilieu damit eine Beleidigung intendiert wäre (Beweis: Zeugenbefragung).
Ich muss gestehen, es ist lustig. Es ist nicht charmant, sollte m.E. aber im Rahmen eines humoristischen Satireformates legitim sein. Wenn ich den doch recht kräftigen Mann mit seinem rosa Jogging-Anzug mit Regenbogen-Binde noch dazu sehe, huscht mir doch ein Grinsen übers Gesicht.
Mal schauen, was letztlich dabei herauskommt. Er will ja angeblich bis in die letzten Instanz gehen.
„Es ist nicht charmant, …“
Satire, die DIESE Regierung angemessen beschreibt … KANN gar nicht ‚charmant‘ sein. Was im übrigen wohl auch kaum die Aufgabe von Satire ist.
Meinungsfreiheit gibt es nicht mehr. Wer sagt schon noch seine Meinung in diesem Land? Ich seh’s nicht.
Das stimmt nicht! Du bist frei … eine Meinung zu haben. Du bist auch frei … deine Meinung zu äußern. Du bist eben nur nicht frei von eventuellen negativen Folgen deiner Meinungsäußerung. Oder, wie der diesbezüglich geniale Idi Amin, geäußert haben soll: I can guarantee freedom of speech. But I can’t guarantee freedem AFTER speech!
“ In einem Video etwa wurde Innenministerin Nancy Faeser als „aufgedunsene Dampfnudel“ bezeichnet.“
Und? Stimmt das etwa nicht?
Ich weiss nicht ob es einerseits der Meinungsfreiheit, und andererseits derm dient, was man in der Philosophie unter Aufklärung versteht, wenn man selbst offensichtlich dümmstmögliche Frauen wie Baerbock oder Fester als „Fotzen“ bezeichnet…
Ob wohl man Kellner spontan und rein emotional natürlich zustimmen muss…
Tim Kellner nervt ein bisschen.
Aber Meinungs- Kunst- und Satirefreiheit gilt gerade auch für ihn und nicht nur für die Clowns von ARD und ZDF.
Wenn die Grundfreiheiten nur noch für Staatspropaganda gelten,
dann ist es vorbei.
Also ist es vorbei!?
Nicht jede Beleidigung ist Satire oder Meinungsäußerung. Beim besten willen, wo liegt bei dem Ausruf „Du Fotze“ denn die Ironie, der Spott oder die Übertreibung??? Das ist eine glatte Beleidigung, sonst nichts! Herr Böhmermanns „Ziegenficker“-Gedicht war insoweit auch keine Ausnahme.
Und es ist wohl auch nicht erstaunlich, dass man durch die undifferenzierte Verbreitung einer beleidigenden Aussage eines Dritten auch eine eigene Beleidigung äußert, das ist in der Rechtsprechung längst ausgekaspert und da gibt es nichts mehr zu diskutieren und auch die Kunstfreiheit ändert das nicht.
Da sehe ich als Anwalt für Herrn Kellner wenig Aussichten, im Berufungsverfahren insoweit große Erfolge feiern zu können.
In allem ganz Ihrer Meinung!
Allerdings frage ich mich, warum „Nazi-Schlampe“ keine Beleidigung sein soll oder „Ziegenficker“. Ich empfinde es auch als schwer beleidigend, andere Menschen als „Nazis“ zu bezeichnen.
Das mit den doppelten Maßstäben ist in Deutschland schon sehr auffällig.
„Beim besten willen, wo liegt bei dem Ausruf „Du Fotze“ denn die Ironie, der Spott oder die Übertreibung???“
Sie haben entweder die Sendungen nie gesehen … oder nie verstanden! Die Ironie liegt nicht in diesem Ausruf, sondern in der Kontrastierung zu etwas auf das sich der Ausruf bezieht. Wenn beispielsweise Chebli (Die zarteste Blume des Orients) etwas von ‚Weltoffenheit‘ und ‚antirassistischen Werten unserer Gesellschaft der neuen Deutschen‘ erzählt … und DAS dann mit einem Beitrag kontrastiert wird, in dem ein Mitglied dieser ’neuen Deutschen‘ in einer entsprechenden Straßenverkehrssituation das Verhalten eines anderen Verkehrsteilnehmers mit „Ey, du kleine F…. etc.“ kommentiert … dann ironisiert das die vorhergehende Aussage von Chebli. Muß man aber einfach ein Gefühl für haben. Wer zum Lachen in den Keller geht … hat dieses Gefühl eben nicht.
Die Kunstfreiheit (englisch artistic freedom) ist ein gesetzlich garantiertes Grundrecht, das dem Schutz künstlerischer Ausdrucksformen dient. Anders als bei der künstlerischen Freiheit geht es dabei nicht um die Form des Ausdrucks durch Farbgebung und Perspektive, sondern um inhaltliche Aspekte.
Also, mal ganz ehrlich, lieber Tim K. Diese erste Instanz in Detmold ist wohl nur ein Amtsgericht. Aber immerhin ein Gericht. Und kein Kasperletheater. Mit einem ein ganz klein wenig serieusern Auftreten wäre die Sache vielleicht anders ausgegangen. Auch die Beschäftigten am Amtsgericht haben ein Recht darauf, für Ernst genommen zu werden. Und mal unter uns Pastorentöchtern: wie würdest du auf einen Horrorclown reagieren?
Ein Gericht hat Sachverhalte zu bewerten – in bezug auf gesetzliche Bestimmungen. Für den Rest gilt: Ohne Ansehen der Person … oder ihres Outfits.
Ist ja richtig. Nichts desto trotz. Das Auge entscheidet mit. Oder glauben Sie wirklich, das sämtliche Entscheidungen/ Urteile ohne Ansehen der Person gefällt werden?
Wer das Statement von Tim nach der Verhandlung in Detmold gesehen und gehört hat, weiß, WELCHE Provakation er in exakt der Aufmachung getätigt hat! By the way: soll er im kleinen Schwarzen mit Schlipps quasi im Büßergewand daher kommen? Nein, Tim bestimmt nicht, er mss sich meiner unmaßgelichen Meinung nach nicht schuldig fühlen! Und im Zweifelsfall wird seine Fangemeinde inklusive ICH die Strafzahlung im Handumdrehen zusammen haben bei mehr als 500.000 Followern – Zahl steigend, seit er auch bei „auf1“ nun sogar per Satellit unters Volk kommt.
„Auch die Beschäftigten am Amtsgericht haben ein Recht darauf, für Ernst genommen zu werden“. Wie kommt man auf so was?
Kellner ist so eine Unterschichtenexistenz da ist es ein Wunder dass das Gericht überhaupt 11.000 Euro bei ihm findet. Auf der anderen Seite hat er selbst mit seiner Krebs Diagnose noch Klickbait gemacht.
500.000+ Follower, Tendenz steigend seit er auch einen Satellitenauftritt hat, das sind 11.000 Ocken für seine Fangemeinde gradezu lächerlich :-))
Und wie viele Tagessätze sind das für Tim Kellner, der sich als Internet Quatschkopf eine Karriere bauen konnte? Soll er in Revision gehen, noch mehr Kohle seiner Fans verbrennen und dann gepfändet werden.
Das mit der Pfändung … ist so eine Sache…
Teil 8
Die Befreiung aus diesem Teufelskreis ist nur dann möglich, wenn eine ausreichende Zahl ’nachgewiesene deutsche Staatsangehörige‘ exisitier(t)en, die einen Friedensvertrag zum Ersten Weltkrieg mit den Trägern der Reststaatlichkeit (weil die damaligen Staaten zwischenzeitlich größtenteils vom staatlichen ins Handelsrecht gewechselt sind) der westalliierten Siegermächte des Ersten Weltkriegs (mit Rußland besteht ja bereits ein gesonderter Friedensvertrag), beschließen könnten.
Bis dahin sind wir also in Wirklichkeit nach wie vor sowohl zum Zweiten Weltkrieg wie zum Ersten Weltkrieg besetzt. Und bis dahin gelten Art. 46 und 47 der HLKO:
Teil 9
„Art. 46 [Schutz des Einzelnen und des Privateigentums].
Die Ehre und die Rechte der Familie, das Leben der Bürger und das Privateigentum sowie die religiösen Überzeugungen und gottesdienstlichen Handlungen sollen geachtet werden. Das Privateigentum darf nicht eingezogen werden.
Art. 47 [Plünderungsverbot].
Die Plünderung ist ausdrücklich untersagt.“
Das gilt aber eben nur für nachgewiesene deutsche Staatsangehörige – wozu unabdingbar die Staatsangehörigkeitsausweis nach Anlage V (für Vorfahren) notwendig ist, denn über diesen gewinnt der Antragsteller die Zugehörigkeit zum Rechtskreis des Deutschen Reiches von 1971 zurück.
Korrektur von Teil 9:
… denn über diesen gewinnt der Antragsteller die Zugehörigkeit zum Rechtskreis des Deutschen Reiches von 1871 zurück.
Laberst du mich hier gerade echt mit deinem Reichsbürgerkäse voll? Erzähl diesen Stuss Tim Kellner vielleicht siehst du dann mal was Leute in der Realität davon haben.
Das hast du völlig richtig erkannt, Mobrintime. Leider sind meine Kommentare Nr. 1 – Nr. 7 nicht freigeschaltet worden, weil … zu brisant (die Redaktion ist ja nicht blöd und die haben deshalb natürlich begriffen das ich richtig liege und wohl die Befürchtung, sie könnten damit ein Streichholz in ein Pulverfass werfen). Nur mit den Kommentaren 8 und 9 kannst du natürlich meine (tatsächliche) Argumentation nicht nachvollziehen. Aber … das würdest du wohl ohnehin nicht wollen.
Nichtsdestotrotz auch dir noch ein schönes Wochenende … und vielleicht noch ein kleiner Tipp als Leselektüre…
https://tinyurl.com/yjzcrcu4
# Redaktion: Ihr hättet die anderen Kommentare ruhig freischalten können. Habe das unter anderem schon bei Compact als Kommentar veröffentlicht – interessiert kein Schwein. Es ist genau so wie Herklit schon vor zweieinhalbtausend Jahren erkannt hat: Durch ihre Unglaubhaftigkeit schützt sich die Wahrheit vor dem Erkanntwerden.