Wie jetzt eine GEZ-Erhöhung erzwungen werden soll
Immer mehr Bundesländer wollen die Erhöhung des Rundfunkbeitrags blockieren. Am Ende könnte das Bundesverfassungsgericht den Beitrag dennoch eigenständig erhöhen, wenn die Ablehnung falsch begründet wird oder ein einzelnes Bundesland für die Erhöhung stimmt.

Es ist wieder so weit, der Rundfunkbeitrag soll erhöht werden. 58 Cent im Monat beziehungsweise 6,96 Euro im Jahr sollen die Haushalte mehr zahlen, damit Böhmermann und Co. finanziert werden. Schließlich haben ARD, ZDF und Co einen rechtlichen Anspruch auf eine „funktionsgerechte Finanzierung“. Dies stellte das Bundesverfassungsgericht das letzte Mal 2021 fest, als es urteilte, dass die Blockade Sachsen-Anhalts bei der Erhöhung des Rundfunkbeitrags rechtswidrig war und den Rundfunkbeitrag eigenständig gegen den Willen eines Bundeslandes erhöhte. Bei genauerer Betrachtung des damaligen Urteils wird deutlich, dass sich der Rundfunk zu einem unangreifbaren Konstrukt entwickelt hat und sich der Beitrag von der demokratischen politischen Willensbildung immer weiter entfernt.
Die Bundesländer dürfen zwar eine Erhöhung des Rundfunkbeitrags blockieren, dies darf jedoch nur unter zwei Voraussetzungen geschehen, um vor dem Bundesverfassungsgericht nach seiner jetzigen Rechtsauffassung standzuhalten. Zum einen muss die Ablehnung der Erhöhung sozialpolitisch begründet werden, zum anderen müssen alle Bundesländer die Erhöhung blockieren.
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So begründete Brandenburgs Ministerpräsident Woidke die jüngste Ablehnung der Erhöhung seines Bundeslands damit, dass er keine Akzeptanz der Brandenburger für eine Erhöhung des Rundfunkbeitrags sieht. Der für Brandenburg zuständige Sender rbb steht aufgrund von Vetternwirtschaft und Geldverschwendung in der Kritik. Dieses Argument würde aller Voraussicht nach vor dem Bundesverfassungsgericht nicht standhalten. Laut Bundesverfassungsgericht darf eine Kritik an der Struktur oder am Inhalt bei der Beitragsfestsetzung keine Rolle spielen.
Auch wenn die Ablehnung sozialpolitisch begründete wird, ist fraglich, ob das Argument für das Bundesverfassungsgericht zählt. Die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF), spricht mittlerweile gar von einer Entlastung der Bürger durch die Erhöhung. „Das bedeutet eine Steigerung für die Beitragszahler von 0,8 Prozent pro Jahr“, erklärt Martin Detzel, Chef der KEF in der tagesschau. „Und wir liegen damit deutlich unter der aktuellen Inflationsrate“. Sein Fazit: „Wirtschaftlich gesehen werden die Bürger in der Kaufkraft entlastet.“
Ultima Ratio: Rundfunkstaatsvertrag kündigen
Der Rundfunk entwickelt sich immer mehr zu einem eigenständigen Individuum, was über der demokratischen Willen der Legislative steht und mit dem Bundesverfassungsgericht einen Übermächtigen verbündeten hat. Eine mögliche Lösung um diesem Problem Herr zu werden wäre nur die Kündigung des Rundfunkstaatsvertrags.
Es muss zwar ein öffentlich-rechtlicher Ersatzrundfunk geschaffen werden, wie der Wissenschaftliche Dienst des Bundestags feststellte, dieser kann jedoch durchaus kleiner und damit günstiger ausfallen als der jetzige Rundfunk. So betreibt beispielsweise allein der rbb 6 Radioprogramme, die durchaus auf ein Programm reduziert werden könnten, ohne dass das im Grundgesetz verbriefte Informationsrecht des Einzelnen verletzt wird.
Sollte der Rundfunkbeitrag trotz der Ablehnung der Bundesländer erhöht werden, würde dies der Akzeptanz des öffentlich-rechtlichen Rundfunks massiv schaden und den Druck auf die Länder den Rundfunk zu reformieren erhöhen.
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Die GEZ verstößt seit langem gegen mehrere Paragraphen des Grundgesetzes. Obendrauf will ich nicht das Gehalt eines Hasspredigers wie Böhmermann oder von solchen linken Ideologen wie Klammroth, Hayali, Restle und Kellermann bezahlen. Nicht mal in der NS Zeit wurde man gezwungen für den Stürmer zu bezahlen ohne ihn lesen zu wollen.
Die Einzigen die ein Interesse an den Fortbestand des ÖRR haben,
ist das Regime und die ÖRR selber!
Für das Regime ist der ÖRR DAS PROPAGANDA INSTRUMENT um
die öffentliche Meinung zu manipulieren.
Für die ÖRR ist die GEZ eine sprudelnde Geldquelle die,
die Taschen der Intendanten überreichlich füllt und neben bei
Berichterstattung in jeglicher Form im Sinne der Regierung zu machen !
Wer die Medien beherrscht, hat die politische Macht im Land !!!
Das hat Hitler und Göppels schon gewusst !!!
Hier gibt es nichts zu reformieren! Nach einer Reform und Verkleinerung wären die selben Köpfe und Gesichter wieder vertreten und würden da weiter machen, wo sie aufgehört haben. ÖRR rigoros abschaffen und privatisieren. Keine Förderungen, keine Steuergelder.
Die Ablehnung Brandenburgs muß man leider als inzeniertes Feigenblatt betrachten. In Wahrheit tanzen Altparteien und Journalisten des ÖRR den demokratiezersetzenden Einheitswalzer. Warum wohl hält man die Listen der „staatlich gekauften“ Journalisten in der Schublade?
Ein Markus Lanz kriecht einem Lauterbach so tief in den Enddarm, daß er ohne Probleme Zeitung lesen könnte, sobald Lauterbach den Mund aufmacht.
„Bei genauerer Betrachtung des damaligen Urteils wird deutlich, dass sich der Rundfunk zu einem unangreifbaren Konstrukt entwickelt hat und sich der Beitrag von der demokratischen politischen Willensbildung immer weiter entfernt.“
„Laut Bundesverfassungsgericht darf eine Kritik an der Struktur oder am Inhalt bei der Beitragsfestsetzung keine Rolle spielen.“
An diesen zwei Aussagen erkennt man, dass keine andere Abhilfe möglich ist und damit haben wir Bürger nach Artikel 20, Absatz 4
Grundgesetz das Recht zum Widerstand!
Und in diesem Artikel steht nicht, dass der Widerstand gewaltfrei sein muss!
Auf was warten wir noch?
Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung [die freiheitlich-demokratische Grundordnung] zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.
Seit 2024 kann doch der Medienstaatsvertrag nach §116 von einem Mitglied ordentlich gekündigt werden. Und der Beitragsfinanzierungsvertrag ebenso. Das steht dort zumindest in der ab 1.1.2024 geltenden Fassung. Würde mich mal interessieren was das BVerfG dazu sagen will. Aber wahrscheinlich findet sich irgendwo in den Satzungen der Länder etwas Kleingedrucktes. Man muss ja den Föderalismus nur richtig einzusetzen wissen und auf Linie bringen. Damit es bloss nach Vielfalt aussieht aber Einheitsbrei bleibt.
Einfach ablehnen mit dem Grund des Verstoßes gegen den sogenannten Staatsvertrag! Hetze, Propaganda und Falschmeldungen sind an der Tagesordnung! Neutralität gibt es bei den ÖRR Medien nicht!