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Wie jetzt eine GEZ-Erhöhung erzwungen werden soll

Immer mehr Bundesländer wollen die Erhöhung des Rundfunkbeitrags blockieren. Am Ende könnte das Bundesverfassungsgericht den Beitrag dennoch eigenständig erhöhen, wenn die Ablehnung falsch begründet wird oder ein einzelnes Bundesland für die Erhöhung stimmt.

Es ist wieder so weit, der Rundfunkbeitrag soll erhöht werden. 58 Cent im Monat beziehungsweise 6,96 Euro im Jahr sollen die Haushalte mehr zahlen, damit Böhmermann und Co. finanziert werden. Schließlich haben ARD, ZDF und Co einen rechtlichen Anspruch auf eine „funktionsgerechte Finanzierung“. Dies stellte das Bundesverfassungsgericht das letzte Mal 2021 fest, als es urteilte, dass die Blockade Sachsen-Anhalts bei der Erhöhung des Rundfunkbeitrags rechtswidrig war und den Rundfunkbeitrag eigenständig gegen den Willen eines Bundeslandes erhöhte. Bei genauerer Betrachtung des damaligen Urteils wird deutlich, dass sich der Rundfunk zu einem unangreifbaren Konstrukt entwickelt hat und sich der Beitrag von der demokratischen politischen Willensbildung immer weiter entfernt.

Die Bundesländer dürfen zwar eine Erhöhung des Rundfunkbeitrags blockieren, dies darf jedoch nur unter zwei Voraussetzungen geschehen, um vor dem Bundesverfassungsgericht nach seiner jetzigen Rechtsauffassung standzuhalten. Zum einen muss die Ablehnung der Erhöhung sozialpolitisch begründet werden, zum anderen müssen alle Bundesländer die Erhöhung blockieren.

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So begründete Brandenburgs Ministerpräsident Woidke die jüngste Ablehnung der Erhöhung seines Bundeslands damit, dass er keine Akzeptanz der Brandenburger für eine Erhöhung des Rundfunkbeitrags sieht. Der für Brandenburg zuständige Sender rbb steht aufgrund von Vetternwirtschaft und Geldverschwendung in der Kritik. Dieses Argument würde aller Voraussicht nach vor dem Bundesverfassungsgericht nicht standhalten. Laut Bundesverfassungsgericht darf eine Kritik an der Struktur oder am Inhalt bei der Beitragsfestsetzung keine Rolle spielen.

Auch wenn die Ablehnung sozialpolitisch begründete wird, ist fraglich, ob das Argument für das Bundesverfassungsgericht zählt. Die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF), spricht mittlerweile gar von einer Entlastung der Bürger durch die Erhöhung. „Das bedeutet eine Steigerung für die Beitragszahler von 0,8 Prozent pro Jahr“, erklärt Martin Detzel, Chef der KEF in der tagesschau. „Und wir liegen damit deutlich unter der aktuellen Inflationsrate“. Sein Fazit: „Wirtschaftlich gesehen werden die Bürger in der Kaufkraft entlastet.“

Ultima Ratio: Rundfunkstaatsvertrag kündigen

Der Rundfunk entwickelt sich immer mehr zu einem eigenständigen Individuum, was über der demokratischen Willen der Legislative steht und mit dem Bundesverfassungsgericht einen Übermächtigen verbündeten hat. Eine mögliche Lösung um diesem Problem Herr zu werden wäre nur die Kündigung des Rundfunkstaatsvertrags.

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Es muss zwar ein öffentlich-rechtlicher Ersatzrundfunk geschaffen werden, wie der Wissenschaftliche Dienst des Bundestags feststellte, dieser kann jedoch durchaus kleiner und damit günstiger ausfallen als der jetzige Rundfunk. So betreibt beispielsweise allein der rbb 6 Radioprogramme, die durchaus auf ein Programm reduziert werden könnten, ohne dass das im Grundgesetz verbriefte Informationsrecht des Einzelnen verletzt wird.

Sollte der Rundfunkbeitrag trotz der Ablehnung der Bundesländer erhöht werden, würde dies der Akzeptanz des öffentlich-rechtlichen Rundfunks massiv schaden und den Druck auf die Länder den Rundfunk zu reformieren erhöhen.

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