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Berliner Gericht irritiert

Weil Autofahrer „Teil des Klima-Problems sind“: Klimakleber kommt mit harmloser Geldstrafe davon

Blockierte Autofahrer hätten „auf Öffentlichen Nahverkehr ausweichen können“, so eine Berliner Richterin in einer Begründung für ein mildes Urteil gegen einen Klimakleber. Seine Blockade habe die Autofahrer „darauf aufmerksam gemacht, dass sie Teil des Klima-Problems sind.“

Eine Blockade der Letzten Generation auf der A100 im Juli 2022

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Nachdem ein Klimakleber in Berlin zu 4 Monaten Haft ohne Bewährung verurteilt wurde – erst das zweite Urteil dieser Art – kommt jetzt heraus: Am selben Tag ließ das gleiche Gericht, das Amtsgericht Tiergarten, einen weiteren Klimakleber, der eine Autobahn blockierte, mit nur 150 Euro Geldbuße davonkommen.

Dieter R., ein Rentner aus Sachsen, war wegen zwei Straßenblockaden auf der A100 die im Juli 2022 morgens im Pendlerverkehr stattfanden, angeklagt worden. Nun gab es ein mildes Urteil und, laut Angaben der Letzten Generation, Sympathie von der Richterbank:

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„Die Richterin hat die Verwerflichkeit der Nötigung verneint“, berichtet der Klimakleber in einem Video für die Letzte Generation. „Unter Abwägung wog mein Anliegen auf Umweltnotstände hinzuweisen, höher als die Bewegungsfreiheit der Autofahrenden. Auch sagte sie, dass die Autofahrenden als gezielter Treiber der Klimakrise auf diese Missstände hinzuweisen sind.“

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„Objektiv war es Nötigung“, so die Richterin Dr. Sarah Dreher laut BZ zum Angeklagten. „Aber Sie saßen friedlich auf der Straße, hielten Plakate hoch – das fällt unter den Schutz von Grundgesetz-Artikel 8 der Versammlungsfreiheit. Aktionen waren öffentlich angekündigt, die Bevölkerung hätte auf Öffentlichen Nahverkehr ausweichen können. Blockierte Fahrzeugführer wurden darauf aufmerksam gemacht, dass sie Teil des Klima-Problems sind.“

Richter-Sympathie für Klimakleber wäre nicht neu

In der Vergangenheit kam es bereits dazu, dass ein anderer Richter des Amtsgerichts Tiergarten einen Klimakleber freisprach, ein Urteil was später von der höheren Instanz, dem Landgericht aufgehoben wurde. Der Amtsrichter schrieb damals vom Klimawandel als eine „objektiv dringliche Lage“, die „wissenschaftlich nicht zu bestreiten“ sei. 

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Man müsse das nur „mäßige politische Fortschreiten“ der Klimamaßnahmen berücksichtigen. Eine entsprechende dreieinhalbstündige Blockade des Angeklagten sah er deshalb als „nicht verwerflich“. Die taz feierte das Urteil als „richterlichen Widerstand“.

Andere Richterin verordnete 4 Monate Haft ohne Bewährung

Das jetzt ausgesprochene milde Urteil gegen Klimakleber Dieter R. schlägt damit jedenfalls einen ganz anderen Ton ein als jenes gegen den Letzte-Generations-Anhänger Kevin H., der am selben Tag seine Verhandlung am Amtsgericht Tiergarten hatte. Er war angeklagt worden, weil er am 10. Oktober 2022 einen Feueralarm im Bundestag ausgelöst hatte. 

Dabei hatten sich die Klimakleber getarnt als Besucher der Kuppel des Reichstags ausgegeben, um sich Zugang zum Gebäude zu verschaffen. Die Klimakleber gelangten auf die Dachterrasse und konnten dort den Feueralarm auslösen, wie die Welt damals berichtete.

Kevin H. hatte es allerdings mit einer anderen Richterin als Dieter R. zu tun: Die Vorsitzende Richterin Susanne Wortmann hatte zuvor bereits Ende April eine Aktivistin der Letzten Generation ebenfalls zu einer Haftstrafe von 4 Monaten ohne Bewährung verurteilt. 

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