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Landgericht Hamburg

Wegen Flughafen-Blockade: Klimakleber müssen 400.000 Euro Schadensersatz an Lufthansa zahlen

Wegen einer Blockade des Flughafens Hamburg im Jahr 2023 wurden zehn Mitglieder der Letzten Generation zur Zahlung von insgesamt 400.000 Euro Schadensersatz an die Lufthansa zu leisten. Zusätzlich müssen sie den Verfahrenswert von 700.000 Euro tragen.

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Immer wieder hat die Letzte Generation Flughäfen blockiert (Symbolbild) (IMAGO/Bihlmayerfotografie)

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Im Juli 2023 blockierten vermeintliche Aktivisten der „Letzten Generation“ den Flugverkehr auf dem Flughafen Hamburg – die Aktion kommt den sogenannten Klimaklebern nun teuer zu stehen: Das Landgericht Hamburg hat die zehn an der Blockade des Flughafens Beteiligten zu einem Schadensersatz in Höhe von rund 400.000 Euro an die Lufthansa-Gruppe verpflichtet. Das teilte das Gericht am Dienstag mit. Die Entscheidung ist wohl das erste zivilrechtliche Urteil seiner Art gegen die „Letzte Generation“.

Am frühen Morgen des 13. Juli 2023 brachen die zehn erwähnten Klimakleber auf das Gelände des Flughafens ein und verschafften sich Zugang zu den Start- und Landebahnen. Nach der Einstellung des Flugverkehrs um kurz nach sechs Uhr morgens dauerte es noch rund vier Stunden, bevor der Betrieb wieder regulär stattfinden konnte. Dutzende Flüge waren von der Störung betroffen – laut Lufthansa waren 8.500 Passagiere der Gruppe (zu der unter anderem auch Eurowings, Swiss und Austrian Airlines gehören) betroffen.

Insgesamt 403.137,68 Euro wurden der Lufthansa-Gruppe zugesprochen – entrichtet werden muss die Summe durch die verantwortlichen Aktivisten. Darüber hinaus tragen diese den Verfahrenswert von 700.000 Euro – insgesamt müssen sie infolge des Prozesses 1,1 Millionen Euro aufbringen. Die Summe des Schadensersatzes ergibt sich aus bereits durch die Lufthansa getätigten Entschädigungen an vom Ausfall betroffene Kunden, entgangenem Gewinn und anderen Kosten. Das Gericht billigte den Anspruch auf Schadensersatz, da die Beschuldigten „zielgerichtet und rechtswidrig“ in den Geschäftsbetrieb der Lufthansa-Gruppe eingegriffen hätten.

Sollten die Angeklagten den Schadensersatz nicht zahlen können, droht ihnen jedoch Ordnungshaft von bis zu zwei Jahren. Sollten sie die Aktion nochmals vergleichbar wiederholen, droht ihnen derweil ein Ordnungsgeld in Höhe von 200.000 Euro.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, es ist möglich, Rechtsmittel gegen die Entscheidung einzulegen. So oder so droht der „Letzten Generation“ eine Klagewelle betroffener Fluggesellschaften. Dies dürfte nicht nur bei der Blockade in Hamburg der Fall sein: Insbesondere zwischen 2022 und 2023 blockierte das Netzwerk im Namen des Protests für den Klimaschutz Straßen, Brücken und eben auch Flughäfen. Allein am BER in Berlin und am Flughafen München kam es zu mehreren solchen Aktionen mit ebenso zahlreichen beeinträchtigten Flügen.

bc

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36 Kommentare

  • Richtig so, auch wenn die hinterletzte Generation Erlöser sein wollen, so müssen sie Verantwortung übernehmen. Lernt jedes Kind sofern das Elternhaus halbwegs normal ist. Interessant, sobald ein Unternehmen börsennotiert ist, werden reale Urteile gesprochen. Was ist mit den ganzen Autofahrern die unverschuldet zu spät kamen? Bei manchen war das ein Kündigungsgrund.

    • „….die unverschuldet zu spät kamen“, weil sie gezwungen waren, bei laufenden Motoren(!) im Stau zu stehen, weil die Klimabesorgten sie dazu nötigten! Den Sinn hab ich bis heut nicht verstanden.

    • Sorry, aber einen guten, sonst immer pünktlich erscheinenden Mitarbeiter entlässt man nicht wegen solch einer Sache.

    • „Bei manchen war das ein Kündigungsgrund.“

      Bitte um Beweise.

      -21
      • Atlas– wäre einfach zu erbringen. Grossanzeigen in MSM, Geschädigte bitte melden.Kosten ca. 5-10.000 für Anzeigen. Sammeln dafür? (RA beauftragen) oder können sie direkt sponsern? Problem erkannt? Frohes Schaffen!

        0
  • Es ist ja mal positiv zu lesen dass es scheinbar noch Richter in diesem Land gibt die tatsächlich ein gerechtes Urteil fällen. Ob die Strafe bezahlt wird wage ich zu bezweifeln…

  • Welche NGO wird die Strafe übernehmen?

    • Ist das so einfach? Darf eine NGO das aus Ihren Mitteln zahlen? (Vor allem, wenn sie Steuermittel erhält.) Und wäre das steuerlich bei den Tätern zu werten? Wäre das eine Schenkung oder ein geldwerter Vorteil, der zu versteuern ist?

      • In „unserer Demokratie“ ist das so einfach, WENN man auf der richtigen Seite steht!

        8
      • Crowdfunding!😁

        1
      • Kipp–das Problem ist, dass diese Steuer- Verteiler-Stellen weder eine Mittelherkunft noch eine Mittel Verwendung kontrolliert nachweisen müssen. Eine Bilanz zur Pflicht machen, dann sind 90 % (geschätzt) der NGOs erledigt. Game over. Braucht kein neues Gesetz-nur eine dezidierte DVO.

        0
    • Gemeinnützige NGOs unterliegen dem Vereinsrecht und der Abgabenordnung, wonach das Begleichen von Schadenersatzforderungen nicht steuerbegünstigt ist. Ein gemeinnütziger Verein würde seine Steuerbegünstigung durch das Begleichen der Schadenersatzforderungen verlieren. Ggfls. wären auch die Vorstände des Vereins hinsichtlich Vorteilsgewährung zu belangen.

    • im Normalfall darf kein Anderer dafür aufkommen, sondern muss aus Eigenmitteln bezahlt werden.

    • @Wütburger: „Welche NGO wird die Strafe übernehmen?“ Die NGO der Steuerzahler.

    • Ommas gegen rääächtzzz

  • Wäre ja gar zu schön, wenn die das selbst zahlen müßten, aber das ist wohl kaum zu erwarten. Da werden Sympathisanten großzügig die Tasche aufmachen.

    • @Albert Pflueger: Wenn Sie das Radio etwas leiser stellen, hören Sie die „Umweltschutz-Aktivisten“ laut lachend sich auf die Schenkel klopfen. Diese Meldung über eine zu leistende Strafzahlung durch die gepamperten Regime-Helfer ist für den Dödel gedacht.

  • Ein klares, gutes, vernünftiges Urteil, das sicherlich über die Symbolkraft hinaus reicht.

  • Leider brauchen sie das selbst nicht zu bezahlen. Es sind die leute die ihn unterstützen und die haben eine menge geld (the fabian society).

  • Für jeden Euro der nicht bezahlt wird, einen Tag (24 Stunden) Haft absitzen lassen!

  • Es steht zu hoffen, dass diese Urteile auch vollstreckt werden. Daran wird man erkennen, ob die BRD noch ein Rechtsstaat oder bereits ein Gesinnungsstaat ist.

  • Ich hatte mal gelesen, dass man sich für solche Aktionen extra Leute wählt, die kein Geld haben, nie welches haben werden und im Schuldnerverzeichnis stehen und eine Vermögensabgabe (früher Eidesstattliche Versicherung) geleistet haben. Da fällt Ordnungshaft schonmal wegen Zahlungsunfähigkeit weg. Und mittelbare Auftraggeber gibt es ja nicht. Die Betroffenen bleiben also auf ihren Kosten sitzen. Ich hätte sowas ganz anders gelöst. Als Abschreckung.

    • Ich hätte den Flugbetrieb für ne halbe Stunde unterbrochen, um denen Zeit zu geben sich zu entkleben, danach weiter mit business as usual……

  • Gelangweilte Früchtchen reicher Eltern.
    Kein Problem,da wächst das Geld auf den Bäumen
    und der Strom kommt aus der Steckdose.

    .

  • Es gibt sie doch, die guten Nachrichten, zwar leider selten und spärlich, aber es gibt sie. Bestimmt findet sich aber in der nächsten Instanz aber noch ein der vielen gesinnungstreuer Richter, der dieses Urteil revidiert und abmildert auf fünf Sozialstunden, abzuleisten bei irgendeinem Greta- oder Lisa-Verein,.

  • Bin mir nicht sicher, aber sind Flughäfen nicht irgendwie staatenlose Gebiete, weshalb es da steuerfreie Duty-Free-Shops gibt und Leute ohne Visum sein dürfen?

    Wieso stellt man bei solchen „Hindernissen“ auf der Flugbahn dann den Betrieb ein, wenn es dort die gleiche Justiz gibt, wie auf internationalen Gewässern? Wenn Tauben auf der Landebahn sitzen, wird ja auch einfach ganz normal weitergeflogen. Bei Ratten auf der Landebahn sollte man es genauso tun.

  • Wer hat eigentlich im September das Berliner Stromnetz lahmgelegt? Wer beschädigt eigentlich regelmäßig irgendwelche Kabel der DB? Ich erinnere mich, daß die „letzte Generation“ angekündigt hatte sich nicht mehr auf die Straßen zu kleben sondern durch „andere Aktivitäten“ auf sich aufmerksam zu machen! Aber zum Glück gibts ja Putin, dem man das alles unterstellen kann!

    • Vieles wird einfach nicht aufgeklärt bzw. die Öffentlichkeit wird nicht informiert.

      Auffällig ist, dass das in erster Linie bei Taten aus dem linksextremen Milieu so gehandhabt wird.

  • Wie hier schon mehrfach angedeutet, wird das von Staatsknete über den Umweg Klima-NGO bezahlt. Vorbestraft sind diese „Aktivisten “ nach diesem Urteil auch nicht, weil Zivilrecht. Ich hoffe, da kommt strafrechtlich noch was nach.

  • Da stehen doch sicher einige NGOs und vermögende Wohltäter dieser Terroristen bereit, die das gerne übernehmen.

  • Nichts als heiße Luft ! Am Ende zahlt das irgendeine Soros-NGO aus der Portokasse, die mit deutschem Steuergeld üppig gefüllt wurde.

  • Schon einen Bettelbrief an Greta Thunberg und Luise (Reendsma) Neubauer geschrieben? Falls nicht, fangt es erst gar nicht an. Vergebliche Liebesmüh. Sowohl Gretchen als auch Luischen bleiben auf ihren Millionen sitzen! Müsst ihr wohl abarbeiten. Pfändung bis ans Lebensende nicht ausgeschlossen.

    • Übrigens: auch Schulden werden vererbt. Der Erbebegünstigte kann das Erbe ablehnen, dann aber auch mögliche Vermögenswerte sowie „Erbstücke persönlichen Wertes und Erinnerungen“. Die Ablehnung muss innerhalb von 6 Wochen erfolgen.

  • Macht schon mal die Zellen frei für die Terroristen,oder glaubt hier jemand das einer von den Parasiten bezahlen kann.Ausserdem kann dieses Urteil erstmal nur ein guter Anfang gewesen sein,hoffe mal das andere dem guten Beispiel folgen und ebenfalls Klage einreichen werden.

  • Privatvermögen oder Steuergelder durch das NGO-Netzwerk?
    Z.b. durch Demokratie Leben???

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