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Großschirma

Wegen fehlender Unterschrift: AfD-Bürgermeister darf Amt nicht antreten

Aufgrund eines formalen Fehlers wurde die Wahl von Dr. Rolf Weigand (AfD) zum Bürgermeister von Großschirma annulliert, obwohl er im ersten Wahlgang 59,4 Prozent der Stimmen erhielt. Das Landratsamt Freiberg hat nach Prüfung der Unterlagen Neuwahlen angeordnet.

Unukorno, CC BY-SA 3.0, via Wikimedia Commons

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Wegen eines kleinen Fehlers in eingereichten Wahldokumenten darf der gewählte AfD-Politiker Dr. Rolf Weigand sein Bürgermeisteramt im mittelsächsischen Großschirma nicht antreten. Weigand hatte bereits im ersten Wahlgang mit 59,4 Prozent der Stimmen die Wahl deutlich für sich entscheiden können.

„Die Kommunalaufsicht ist nach eingehender Prüfung der von der Stadt vorgelegten Wahlunterlagen zu dem Prüfungsergebnis gelangt, die Bürgermeisterwahl zu beanstanden und aufzuheben“, erklärte das Landratsamt in Freiberg in einer Pressemitteilung. Die Behörde ordnet nun Neuwahlen an.

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Bei der Überprüfung der Wahlunterlagen wurden laut Angaben der Kreisbehörde drei Mängel identifiziert. Der Hauptgrund für die ungültige Wahl sei: „Auf dem Wahlvorschlag des Bewerbers Dr. Weigand fehlt die vom Gesetz ausdrücklich vorgeschriebene eigenhändige Unterschrift des Bewerbers“, wie das Landratsamt mitteilte.

Die fehlende Unterschrift hätte zur Folge haben müssen, dass der Gemeindewahlausschuss diesen Wahlvorschlag nicht hätte akzeptieren dürfen, wie aus der Stellungnahme hervorgeht. Als Ergebnis „wären die Stimmen, die auf den Wahlvorschlag Weigand entfallen sind, gar nicht oder für einen der beiden anderen Bewerber abgegeben worden“. Die Kommunalaufsicht bewertete zwei weitere Vorfälle als irrelevant für das Ergebnis. Einer dieser Vorfälle betraf Weigand, der im Bürgerblatt als zweiter stellvertretender Bürgermeister unterzeichnet hatte. Die Kreisbehörde stellte jedoch fest, dass kein Vertretungsfall vorlag.

Zudem bemängelte die Kommunalaufsicht des Landkreises: „Die ordentliche und fristgerechte Bekanntmachung über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen für die Wahl zum Bürgermeister wurde von der Gemeinde unterlassen.“ Die Bekanntmachung erfolgte später nur durch eine Notbekanntmachung.

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