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Verpackungs-verordnung

Wegen EU-Richtlinie: Gibt es Lindt-Goldhasen bald nur noch ohne Glöckchen?

Die Goldhasen von Lindt sind ein absoluter Klassiker zu Ostern. Doch der Schokohase könnte schon bald auf sein Glöckchen verzichten müssen. Grund ist eine neu beschlossene EU-Richtlinie.

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Die Schokohasen von Lindt sind ein absoluter Klassiker zu Ostern. Das Unternehmen aus der Schweiz produziert rund 140 Millionen dieser Goldhasen pro Jahr. Er ist das mit Abstand beliebteste Produkt aus dem Hause Lindt & Sprüngli. Die Süßigkeit gibt es in den verschiedensten Größen. Die kleinste Variante wiegt gerade einmal 10 Gramm, während der XXL-Osterhase auf ein Kilogramm kommt. Für den Konzern ist um Ostern herum immer die absolute Hochsaison. Nicht wegzudenken ist bei dem Schokohosen das Glöckchen um den Hals. Doch auf genau das muss der Konzern künftig womöglich verzichten.

Grund hierfür ist eine EU-Richtlinie zur Verpackungsordnung. Demnach sollen Produkte, die bereits verpackt wurden, nicht noch mit weiterer Plastik versehen werden. Für den Lindt-Hasen bedeutet dies, dass er sein Glöckchen womöglich schon ab dem nächsten Ostern ablegen muss. Auf Anfrage der NZZ erklärte das Unternehmen hierzu: „Eine abschließende Bewertung kann noch nicht vorgenommen werden. Wir verfolgen aber den politischen Prozess genau“.

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Daneben legt die Vereinbarung Ziele für die Reduzierung von Verpackungen fest. Die EU-Staaten sollen bis 2030 ihren Verpackungsmüll um 5 Prozent, bis 2035 um 10 Prozent und bis 2040 um 15 Prozent senken. Zudem sollen ab 2030 einige Einweg-Plastiktüten, unter anderem für unverarbeitetes Obst, nicht mehr angeboten werden dürfen. Zusätzlich soll ein Verbot von sehr leichten Plastiktüten eingeführt werden. Ausnahmen gelten nur, wenn sie aus hygienischen Gründen erforderlich sind oder als Primärverpackung für lose Lebensmittel verwendet werden, um Lebensmittelverschwendung zu vermeiden.

Parlament und Rat haben am 4. März eine vorläufige Einigung über die Richtlinie erzielt. Zwar handelt es sich bei Lindt & Sprüngli um ein Schweizer Unternehmen, sofern dieses jedoch auf dem EU-Markt tätig wird, muss sich der Konzern auch an die EU-Richtlinie halten.

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