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Rona Duwe

„Volksverhetzung“: Transkritische Bloggerin im Visier der Polizei

Die Bloggerin Rona Duwe wurde erkennungsdienstlich vorgeladen und muss sich einem Ermittlungsverfahren wegen „Volksverhetzung“ stellen - alles nur, weil die 53-Jährige sich kritisch über den Transgender-Hype und das Selbstbestimmungsgesetz äußerte. Duwe ist sich sicher: Sie soll „mundtot gemacht werden“.

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„Volksverhetzung“ – Wegen dieses Vorwurfes, führt die Polizei Dortmund ein Ermittlungsverfahren gegen die Bloggerin Rona Duwe. Und das wohl nur, weil sich die 53-jährige auf Plattformen wie X (vormals Twitter) kritisch über den Transgender-Hype und das geplante Selbstbestimmungsgesetz geäußert hatte. Für Duwe ist das ein offensichtlicher „Einschüchterungsversuch“.

Am 5. November 2023 erhielt die zweifache Mutter und Grafik-Designerin einen Brief von der Polizei, der sie zur „erkennungsdienstlichen Behandlung aus präventiv-polizeilichen Gründen“ vorlädt. Man wirft ihr vor, dass sie „transidente Personen“ und Menschen mit pädophilen Neigungen gleichgestellt und negative Kommentare über einen Verein für Trans- und Intersexuelle verbreitet habe.

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Ihr Anwalt, Roman Lammers, betont, dass es keine Rechtsgrundlage für die Vorladung gebe, da Duwe unter Klarnamen im Internet agiere und ihre Meinung offen äußere. Duwe selbst sieht sich als Ziel einer politischen Kampagne, um sie zum Schweigen zu bringen. Sie argumentiert, dass die erkennungsdienstliche Vorladung ein Einschüchterungsversuch sei. „Ich soll mundtot gemacht werden, weil einigen Leuten meine Meinung nicht passt“, äußerte die Bloggerin sich gegenüber der WELT.

Von November 2021 bis Mai 2023 sollen mehrere Ermittlungsverfahren gegen Duwe geführt worden sein – und das, ohne dass die wegen ihrer kritischen Ansichten seit Jahren „umstrittene“ Bloggerin davon wusste. Zwar wurde sie über verschiedene Anzeigen von Trans-Aktivisten informiert, von Ermittlungsverfahren erhielt sie jedoch keine Kenntnis.

Duwes Anwalt setzte sich deshalb mit der Polizei in Verbindung, um die Angelegenheit zu klären, erhält laut Welt bislang jedoch keine Akteneinsicht. Duwe bleibt nun nur noch die Möglichkeit, gegen die erkennungsdienstliche Behandlung vor dem Verwaltungsgericht Gelsenkirchen zu klagen.

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