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Gerichtsentscheidung vorgegriffen

Verteidigungsministerium setzt Corona-Impfpflicht für Soldaten aus

Das Verteidigungsministerium hat die Corona-Impfpflicht für Soldaten ausgesetzt. Dies erklärte das Ministerium in einem Schreiben gegenüber dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig. Lediglich eine Empfehlung soll nun für die Corona-Impfung fortgelten.

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Das Verteidigungsministerium hat die bisher noch immer bestehende Corona-Impfpflicht offenbar aufgehoben. Ohnehin ist beim Wehrdienstsenats des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig derzeit noch ein entsprechendes Verfahren zur Rechtmäßigkeit der Impfpflicht anhängig. Ein Soldat hatte juristische Schritte gegen die Aufnahme der Covid-19-Impfung in das verpflichtende Basisimpfschema der Bundeswehr eingeleitet.

Der Antragsteller vertritt die Auffassung, dass die Beibehaltung dieser Impfpflicht unter den derzeitigen Umständen rechtswidrig ist. Er argumentiert, dass angesichts der aktuellen Lage und der verfügbaren wissenschaftlichen Erkenntnisse eine Fortführung der verpflichtenden Covid-19-Impfung für Soldatinnen und Soldaten nicht mehr gerechtfertigt sei.

Dieser Entscheidung will das Verteidigungsministerium nun offenbar vorgreifen. Wie t-online berichtet, hat das Verteidigungsministerium die Impfpflicht in Form eines Schreibens an das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig gekippt. Zudem hatten die Anwälte des Klägers die Meldung verbreitet. Die Entscheidung, die Impfpflicht auszusetzen, beruhte demnach auf einer Empfehlung des Wehrmedizinischen Beirats.

Dort plädierte man dafür, statt der Pflicht nur noch eine Empfehlung auszusprechen. Verteidigungsminister Boris Pistorius (SPD) folgte dem Wehrmedizinischen Beirat und das Verteidigungsministerium teilte dies dem Gericht mit. In dem Schreiben hieß es dem Vernehmen nach, dass auch für den Kläger die Impfpflicht nicht mehr gelte.

Seit November 2021 ist die Covid-Impfung Teil des Basisschemas und war daher zwingend von den Soldaten einzuhalten. Im Juli 2022 bestätigte das Bundesverwaltungsgericht noch die Verpflichtung zur Covid-19-Impfung für Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr. Nun ist eine erneute gerichtliche Entscheidung zu dieser Frage jedoch hinfällig.

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