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Whistleblower

Verfassungsschutz-Mitarbeiter: „Was gestern legal war“, kann einen heute ins Fadenkreuz bringen

Ein Verfassungsschutzmitarbeiter berichtet, die Sorgen vor einem neuen Überwachungsstaat seien nicht völlig unbegründet. Schneller, als man denke, könne eine Verfassungsschutz-Überwachung „auch jemanden treffen, der lediglich die Grünen nicht mag“, so der Whistleblower.

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Gegenüber der Schwäbischen Zeitung hat ein Mitarbeiter des Bundesamtes für Verfassungsschutz ausgepackt. Der als „Georg S.“ bezeichnete Mann ist 36 Jahre alt. Als er vor Jahren zum Verfassungsschutz kam, war er motiviert, wollte die Bürger Deutschlands schützen vor allem, was Land und Grundgesetz angreift. Inzwischen ist Georg S. jedoch völlig desillusioniert.

Die Bürger müssten erfahren, welche „unglaublichen Zustände und Missstände in dieser Behörde“ vorherrschen. Das Bundesamt nehme zunehmend den einfachen Bürgern ins Visier, so der Ex-Mitarbeiter. „Die Ängste vieler Menschen, dass hier derzeit ein Überwachungsstaat wie in der DDR aufgebaut wird, diese Ängste sind nicht ganz unberechtigt, ja“, so Georg S. Dass er nun an die Öffentlichkeit herantritt, könne dazu beitragen, dass eines Tages „nichts vertuscht und unter den Teppich gekehrt“ werden kann, meint er.

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Eingriffsmöglichkeiten durch „durch Pervertierung der Sprache“

Georg S. führt aus, dass es sich beim Bundesverfassungsschutz um eine weitgehend ineffiziente Behörde handelt. Der Verfassungsschutz sei ein Bürokratiemonstrum, der es mit tatsächlich extremistischen Gruppierungen, Neonazis, Teile der Antifa oder Islamisten nicht aufnehmen kann. Ängste, dass mittels dieser Behörde ein neuer Überwachungsstaat etabliert werde, seien dennoch gerechtfertigt. „Das ist kein Widerspruch, sondern Teil der Erklärung“, meint S.

Gerade da der Staat aufgrund eigener Unfähigkeit es „mit ernstzunehmenden Gegnern wie wirklich gewaltbereiten Links- oder Rechtsterroristen oder radikalen und teils kriegserfahrenen Islamisten nicht aufnehmen kann, kümmert er sich zunehmend um Leute, die eigentlich gar kein Fall für den Verfassungsschutz sind. Und in der Vergangenheit auch nicht waren“, so Georg S.

Paradebeispiel hierfür sei die Ausrufung der neuen Kategorie „verfassungsschutzrelevante Delegitimierung des Staates“. Der Staat würde hier „durch eine Umdeutung und Pervertierung der Sprache“ neue überwachungsrelevante Eingriffsmöglichkeiten schaffen. Durch diese Ausdehnung der Befugnisse könnten Menschen schnell zum Verdachtsfall erklärt werden.

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„Was gestern legale Kritik war, kann heute ein Grund sein, ins Visier des Verfassungsschutzes zu geraten“, erklärt der Verfassungsschützer. Und weiter: „Plötzlich wird versucht, auch Menschen zu diskreditieren, zu dämonisieren und auszugrenzen, bei denen das vor wenigen Jahren noch völlig undenkbar gewesen wäre. Bei denen man gesagt hat, das ist doch alles im völlig normalen und verfassungsmäßigen Rahmen.“

Außerdem müsse man verstehen, wie der Verfassungsschutz arbeitet. Niemals würde man isoliert nur eine einzelne Person untersuchen. Sobald eine Zielperson, also eine Person, die mutmaßlich verfassungsfeindlich wirkt, ausgemacht wurde, wird auch sein Bekanntenkreis einer näheren Untersuchung unterzogen.

„Wir durchleuchten den Arbeitgeber, die Geliebte, die Kumpels“

„Wir durchleuchten das Umfeld, den Arbeitgeber, die Geliebte, die Kumpels, die zum Grillen kommen, also eigentlich alles, was wir finden können“, so S. Dies sei erforderlich, um sich von der Zielperson ein „Gesamtbild“ machen. Auch bei Person, die in die Kategorie der „Delegitimierung“ des Staates fallen, würde man sämtliche Maßnahmen auffahren, die „wir bei echten Extremisten auch auffahren“, so S. Schneller als man denke, könne dies „auch jemanden treffen, der lediglich die Grünen nicht mag“.

Das Aufhängen eines „staatsdelegitimierendes“ Plakat, das Mitführen eines entsprechenden Transparents oder auch nur ein Post auf Social Media könne im Zweifel genügen. S. fürchtet deswegen um „die ganz große Gefahr, dass der Dienst instrumentalisiert wird, etwa für politische Zwecke“. Aus eigener Arbeitspraxis wisse er aber auch, dass es daneben auch Informationen gebe, die unerwünscht und unbequem seien. Gerade seien dies „Informationen mit Bezug auf extremistische Tendenzen oder Entwicklungen, auf radikale Strömungen innerhalb etablierter Parteien“, so der 36-Jährige. Und weiter: „Die möchte man nicht sehen und nicht hören.“

Insbesondere „die SPD, die Grünen und die Linke“ seien hierbei zu nennen, so Georg S. Politisch neutral sei der Verfassungsschutz tatsächlich nur auf dem Blatt Papier. „In der Realität ist es aber nun mal so, dass diese Behörde eine Behörde im Geschäftsbereich des Innenministeriums ist“, erklärt Georg S. Hinter den verschlossenen Türen der Behörde gebe es wie bei jedem anderen größeren Unternehmen viel Kungelei und geheime Absprachen. S. spricht von einem sehr engen „Geflecht an persönlichen Kennverhältnissen“.

Georg S. ist inzwischen Persona non grata

Mit der Schwäbischen Zeitung spricht er nur im Beisein seiner Anwältin. Auch die Anwältin, aufgewachsen in der DDR, arbeitete sechs Jahre lang beim Verfassungsschutz. „Ich weiß daher aus eigener Erfahrung, wovon mein Mandant spricht. Und ich weiß, wozu der Verfassungsschutz fähig ist, wenn man sich mit ihm anlegt“, so die Frau. Intern sei Georg S. inzwischen Persona non grata, erklärt sie weiter. Als er Kritik an der Arbeitsweise übte, sei man gezielt gegen ihren Mandanten vorgegangen.

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Zahlreiche Beschwerden seiner Arbeitskollegen hätte er zusammengefasst, eine Art Bilanz erstellt und Vorschläge zur Besserung unterbreitet. Seine Vorgesetzten sollen das aber alles andere als positiv aufgenommen haben. S. wurde zum Präsidenten des Verfassungsschutzes in Sachsen einbestellt, berichtet seine Anwältin. Auch sein Abteilungsleiter sei anwesend gewesen. „Dieses Gespräch war nicht sehr freundlich, vorsichtig ausgedrückt“, so die Anwältin.

Dann wurde ihm vorgeworfen, Fehler bei der Arbeit gemacht zu haben und ein Disziplinarverfahren wurde gegen den Mann eingeleitet. „Mein Mandant gilt als Nestbeschmutzer und soll deswegen entfernt und kaltgestellt werden“, so seine Anwältin. S. will hiergegen vorgehen. Er hofft darauf, rehabilitiert zu werden. Vor allem aber geht es ihm darum, eine „wichtige öffentliche und gesamtgesellschaftliche Debatte über die verkrusteten Strukturen und die daraus folgende Dysfunktionalität des Dienstes anstoßen“ zu können.

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