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Trotz Festnahme des Anmelders zunächst erlaubt

Update: Pro-palästinensische Kundgebung in Frankfurt nun doch noch verboten

Die Anmelderin einer pro-palästinensischen Kundgebung in Frankfurt behauptete es gebe keinen „Terror der Hamas“ und wurde wegen Volksverhetzung festgenommen. Trotzdem kippte das Verwaltungsgericht Frankfurt nun das Verbot der Veranstaltung.

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Update: Der hessische Verwaltungsgerichtshof in Kassel (VGH) hat das Verbot der Demonstration nun doch bestätigt. Man begründete das Urteil damit, dass Vorkommnisse bei ähnlichen Veranstaltungen die Gefahr begründen würden, dass die öffentliche Sicherheit „unmittelbar gefährdet“ sei. Es sei bei solchen Veranstaltungen in der Vergangenheit wiederholt zu Straftaten gekommen.


Erwartbare antisemitische Parolen, Terrorverherrlichung und Gewalttätigkeit – das sind einige der Gründe, warum die Polizei am Freitag in zahlreichen deutschen Städten pro-palästinische „Demonstrationen“ verboten hat. Und obwohl sich all diese Befürchtungen immer wieder auf den Straßen bestätigen – etwa bei Ausschreitungen in Berlin-Neukölln am Freitag -, kippte das Verwaltungsgericht Frankfurt nun das Verbot für eine pro-palästinensische Kundgebung am Frankfurter Opernplatz. Damit stimmten sie einem Eilantrag der Demo-Anmelderin gegen das Verbot zu – obwohl diese am Freitagnachmittag wegen „volksverhetzende Äußerungen gegen die israelische Bevölkerung“ festgenommen wurde, so die Polizei Frankfurt via X (vormals Twitter).

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Das Verwaltungsgericht urteilte, dass „allein das Vorverhalten der Anmelderin und möglicher Teilnehmer“ nicht für ein Verbot der Demonstration ausreiche. Ein solches könnte nur erfolgen, wenn „nach den erkennbaren Umständen die öffentliche Sicherheit unmittelbar gefährdet“ sei – und das sah man offensichtlich nicht, obwohl es bei solchen Aufmärschen in den letzten Tagen immer wieder zu Gewalt und Aufrufen kam, Israel auszulöschen.

Die Anmelderin erklärte im Vorfeld laut Frankfurter Rundschau „wortreich“, dass ein Verbot der geplanten Veranstaltung die Meinungsfreiheit verletze – und ihrer Meinung nach verübe die Hamas keinen Terror. Die darauf folgende Festnahme wurde mit dem Vorwurf der Volksverhetzung und der Verharmlosung schwerer Straftaten gerechtfertigt.

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Veranstalter wollen Solidarität für palästinensische „Kämpfer“ zeigen

Veranstalter der Demonstration sind die Gruppierungen „Migrantifa Rhein-Main“, „Palästina e.V.“ und „Studis gegen rechte Hetze“, welche unter dem Motto „Freiheit für Palästina“ dazu aufrufen, gemeinsam zu „erinnern“ und zu „kämpfen.“ Man stehe an der Seite derer, „die für ihre Freiheit kämpfen“. Die Gruppierungen konstatieren, es sei „das erste Mal in der modernen Historie, dass Palästina sich in dem Ausmaß der neuesten Angriffe verteidigt, indem es die koloniale, militärische Infrastruktur Israels erfolgreich angreift.“ 

Auch in anderen deutschen Großstädten wie Berlin, Köln und München wurden Demonstrationen wegen ähnlicher Verlautbarungen verboten. Dennoch kommt es auf den Straßen immer wieder zu Ausschreitung zwischen pro-palästinensische Demonstranten und der Polizei. Dabei wurden unter anderem Wände mit antisemitischen Parolen beschmiert, Israel-Flaggen geklaut und öffentlich verbrannt. 

Innenministerium verurteilt geplante Kundgebung

Die Jüdische Gemeinde Frankfurt rief zu Solidaritätskundgebungen für Israel auf. Das Urteil des Verwaltungsgerichts könne man angesichts „dieses Hasses der pro-palästinensischen Organisationen“ nicht verstehen. Bereits gestern merkte Nancy Faeser an, dass „man am Wochenende die eine oder andere Versammlung genehmigen muss. Das ist in einem Rechtsstaat so“, meint die Innenministerin. 

Der hessische Innenminister fand da ganz andere, klare Worte: „Wir werden nicht zulassen, dass kaltblütige Morde an Juden auf öffentlichen Plätzen in Deutschland bejubelt werden“, proklamierte Peter Beuth in der hessenschau. Laut dem hessischen Innenministerium lägen hinreichende Anhaltspunkte vor, die ein Verbot der Kundgebung rechtfertigten. Deshalb rief das Ministerium die Stadt Frankfurt am Freitag dazu auf, die pro-palästinensische Demonstration zu verbieten. 

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