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Umstrittenes Selbstbestimmungs-Gesetz: Wenn Eltern ihren Sohn zur Tochter machen

Das sogenannte „Selbstbestimmungsgesetz" wird seit Monaten kontrovers diskutiert. Weitgehend unbeachtet ist bisher ein Paragraph, der Eltern das Geschlecht ihres Kindes frei wählen lässt - der Staat wirft seine Fürsorgepflicht bewusst weg.

Gender-Symbol. Bildquelle: Rayne Van Dunem via Wikimedia Commons (CC BY-SA 3.0)

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Am heutigen Mittwoch soll das Bundeskabinett das sogenannte „Selbstbestimmungsgesetz“ beschließen. Das Vorhaben ersetzt das bisherige Transsexuellengesetz und macht Geschlecht im juristischen Sinne beliebig – jeder, der 14 Jahre oder älter ist, kann sein Geschlecht selbst per Sprechakt ändern lassen. An vielen Aspekten des Gesetzes entzündet sich seit Monaten eine hitzige Diskussion. Einer ist jedoch weitgehend unbeachtet geblieben – was ist eigentlich mit Kindern unter 14 Jahren?

Auch hier sieht das „Selbstbestimmungsgesetz“ eine neue Regelung vor: Paragraph drei des Entwurfes bestimmt, dass Eltern bei ihren Kindern die volle Verfügung über den Geschlechtsanstrag haben sollen – völlig unabhängig vom natürlichen Geschlecht des Kindes.  Dort heißt es: „[Hat] die minderjährige Person (…) das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet, kann nur der gesetzliche Vertreter die Erklärungen zur Änderung des Geschlechtseintrags und der Vornamen für die Person abgeben.“ Das bedeutet: Eltern können das Geschlecht ihres Kindes juristisch jederzeit ändern lassen – nach eigenem Gutdünken. Wer einen Sohn bekommt, aber lieber eine Tochter gehabt hätte, kann seine Wünsche jetzt wahr werden lassen – juristisch zumindest. Die Geburtsurkunde wird angepasst und ein Offenbarungsverbot verhängt – der kleine Leon, dessen Eltern immer eine Tochter wollten, wird nach allen Regeln des Rechts zur Leonie. Wer das bezweifelt oder die Wahrheit darüber sagt, muss mit empfindlichen Strafzahlungen von bis zu 10.000 Euro rechnen – so sieht es das „Selbstbestimmungsgesetz“ vor. Großeltern, Tanten und Onkel, Erzieher, Lehrer: Sie alle müssten Leon erzwungenermaßen vorgaukeln, er wäre Leonie. 

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Für die Gender-Ideologie wirft der Staat die Fürsorgepflicht weg

„Absurd“ würden Befürworter des Selbstbestimmungsgesetzes dieses Szenario nennen. Und Ja: Zum Massenphänomen wird die elterliche Transition von Kleinkindern sicherlich nicht werden. Aber auch nur ein solcher Fall ist bereits einer zu viel. Und der könnte eintreten, weil der Staat seinen Schutzauftrag gegenüber Kindern schlicht ignoriert, zum Fenster hinauswirft. Eine Prüfung des Geschlechtsänderungsantrages von Eltern für ihre Kinder ist nicht vorgesehen – Standesämter und Behörden müssen den Wunsch der Erziehungsberechtigten abnicken, da laut „Selbstbestimmungsgesetz“ die Eigenversicherung der Eltern genügt. In der neuen, absurden Welt des „Selbstbestimmungsgesetzes“ dürfen Standesämter bei Vornamen intervenieren, die das Kindeswohl gefährden können – aber beim Geschlechtseintrag nicht. 

Dass es solche Fälle gibt, zeigt ausgerechnet einer der Vordenker der Gendertheorie. John Money war Psychologe und Sexualwissenschaftler und prägte die Begriffe „Gender Identity“ und „Gender roles“, erfand also die Kategorie des „sozialen Geschlechts“, auf der die Trans-Ideologie maßgeblich fußt. Money zwangs-transitionierte ein Kind: Der Junge David Reimer wurde unter der Aufsicht des Neuseeländers zwangsweise als Mädchen erzogen. In der Folge des Experimentes nahm Reimer sich später das Leben. Davids Mutter sagte der New York Times später, sie glaube, dass ihr Sohn noch am Leben wäre, wenn er nicht das Opfer jenes „katastrophalen Experiments“ geworden wäre. 

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