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280 Stimmen wurden entsorgt

Trotz mandatsrelevantem Wahlfehler: Bürgerschaftswahl in Bremen wird nicht wiederholt

Bei der Bürgerschaftswahl in Bremen Mitte Mai verschwanden 280 Stimmzettel – genug, um Parlamentsmandate zu verändern. Sowohl die betroffene Wahlbereichsleiterin als auch der Landeswahlleiter plädierten für eine Wiederholung. Nun hat das Wahlprüfungsgericht aber gegen eine Wahlwiederholung entschieden: Das Bestandsinteresse der Bürgerschaft überwiege dem Korrekturinteresse.

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Ganze 280 Wahlzettel und somit 1.400 Stimmen wurden bei der Bürgerschaftswahl in Bremen Mitte Mai wohl aus Versehen vernichtet. Daraufhin hatte der Landeswahlleiter selbst einen Antrag auf Wahlwiederholung eingereicht. Am Dienstagmittag wies das Wahlprüfungsgericht der Stadt Bremen neben dem Antrag des Landeswahlleiters auch den Antrag einer Privatperson gegen das Verfahren der Ermittlung des Wahlergebnisses mittels elektronischer Datenverarbeitung zurück. Das Gericht sah keinen Anhaltspunkt für eine Manipulation erkennen.

Die für das Urteil zuständigen Verwaltungsrichterinnen und fünf weitere Landtagsabgeordnete sahen in der Vernichtung der Stimmzettel zwar einen „schwerwiegenden Wahlfehler“, der Bestandsschutz für das Parlament wiege allerdings schwerer.

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Das ist bemerkenswert, war der Fehler doch mandatsrelevant und hätte mithilfe der 280 Wahlzettel noch die Personenmandate ändern können. Da die fehlenden Stimmen allerdings für die Sitzverteilung der Parteien in der Bürgerschaft unerheblich sind, wiege das Korrekturinteresse hier niedriger, so das Gericht.

So blieb vier Kandidaten die Chance auf ein Mandat verwehrt. Die Wahlbereichsleiterin der vier betroffenen Bezirke, Carola Janssen, plädierte Ende Mai wegen ebenjener Mandatsrelevanz noch für eine Wahlwiederholung. Nachdem sich das Wahlprüfungsgericht mehrheitlich gegen erneute Wahlen oder Bezirkswahlen in den betroffenen Gebieten (Seehausen, Bürgerpark, Bahnhofsvorstadt und Neustadt) ausgesprochen hatte, kündigte der Landeswahlleiter als Einspruchsführer an, keine Beschwerde gegen das Urteil zu erheben.

Rot-Grün-Rot in Bremen – AfD tritt nicht an

Die Bürgerschaftswahlen, die zugleich auch Landtagswahlen sind, fanden am 14. Mai 2023 statt. Die SPD konnte die Wahl mit knapp 30 Prozent der Stimmen als großen Erfolg beenden. Im Juni einigte sich SPD, Grüne und DIE LINKE auf einen Koalitionsvertrag für die Legislatur der nächsten vier Jahre. Die AfD war von der Wahl ausgeschlossen worden, weil die Partei aufgrund interner Streitigkeiten mehrere Landeslisten aufstellte. Daraufhin reichte die AfD Beschwerde gegen das Verbot ihrer Landeslisten ein. Das Wahlprüfungsgericht teilte mit, es werde Anfang Dezember über den Antrag urteilen.

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