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Rechtswidrig

Stuttgart: Rechtsaufsicht stoppt städtische Spende an „Seenotretter“

Die Stadt Stuttgart wollte Migrationsaktivisten, sogenannte „Seenotretter“, jährlich mit zehntausend Euro fördern. Jetzt kommt raus: Das ist rechtlich nicht zulässig. Das Vorhaben musste auf Eis gelegt werden.

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Vergangene Woche hat der Gemeinderat der baden-württembergischen Landeshauptstadt entschieden, jährlich 10.000 Euro für ein Schiff zur Seenotrettung im Mittelmeer zur Verfügung zu stellen. Der Beschluss wurde auf Betreiben der grün-rot-roten Ratsmehrheit gefasst. Er sah vor, ein Schiff wie die „Alan Kurdi“ der umstrittenen Organisation „Sea Eye“ mit jährlich 10 000 Euro zu fördern. Grünen-Fraktions-Chefin Petra Rühle (47): „Es ist ein Zeichen von Menschlichkeit. Wir müssen etwas gegen das Sterben auf dem Mittelmeer tun.“

„Sea Eye“ wurde durch Kontroversen im Jahr 2019 bekannt, weil die Schiffe offenbar bewusst italienische Häfen ansteuerten, anstatt die geretteten Migranten in die nächsten Häfen in Afrika zu bringen. „Wenn diese Nichtregierungsorganisation wirklich die Sicherheit der Migranten im Sinn hat, muss sie den nächstliegenden Hafen ansteuern“, kritisierte damals etwa der italienische Innenminister Matteo Salvini.

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CDU-OB kritisierte Beschluss

Stuttgarts Oberbürgermeister Frank Nopper (62, CDU) stimmte gegen den Antrag der linken Ratsmehrheit: „Die Übernahme einer Patenschaft für ein Seenotrettungsschiff ist nach unserer Rechtsauffassung zumindest sehr bedenklich.“ Die Finanzhoheit der Gemeinden beschränke sich auf Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft. „Darüber hinaus halten wir eine Geldspende für die private Seenotrettung für den falschen Ansatz. Wir sollten verhindern, dass Schleuser dadurch stärker in Aktion treten.“

Jetzt ist das Vorhaben doch gestoppt worden: Das Regierungspräsidium Stuttgart erteilte den Plänen eine Absage und schloss sich der rechtlichen Kritik des Bürgermeisters an. Es handele sich bei dem Beschluss zur Übernahme einer Patenschaft für ein Seenotrettungsschiff mit jährlich 10.000 Euro „nicht um eine spezifisch auf Stuttgart als Gemeinde bezogene Angelegenheit, sodass diese nicht in den örtlichen Wirkungskreis der Stadt fällt“. Es ist also rechtswidrig – weil es schlicht nicht Aufgabe der Stadt ist, mit dem eigenen Budget solche Maßnahmen zu finanzieren.

Regierungspräsidien verwalten verschiedenste öffentliche Aufgaben. Dazu gehört auch die Verteilung öffentlicher Mittel. Zudem kommen Regierungspräsidien Aufsicht-, Kontroll- und Genehmigungsfunktionen zu.

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