Attacke auf Infostand
Stadtbehörde in Osnabrück solidarisiert sich mit linksextremen AfD-Angreifern
Im vergangenen Jahr kam es an einem Infostand der AfD zu Sachbeschädigungen durch Linksextremisten. Eine Behörde der Stadt Osnabrück hat sich nun mit dem Angreifer solidarisiert – gemeinsam mit vom Verfassungsschutz beobachteten Linksextremen.

Im Oktober vergangenen Jahres warb die AfD mit einem Infostand am Haarmannsbrunnen in Osnabrück für ihre Partei. Dabei kam es zu mehreren Konfrontationen zwischen den überwiegend linken und linksextremen Gruppierungen auf der einen Seite und Vertretern der AfD auf der anderen Seite. Direkt am Stand der AfD kam es zu Sachbeschädigungen. Die Ermittlungsbehörden konnten eine Person als Täter identifizieren. Diese Person wurde am vergangenen Montag vor dem Amtsgericht Osnabrück der Sachbeschädigung für schuldig befunden.
In diesem Zusammenhang hat eine Gruppierung namens „antifaschistische MitMach-Kampagne ‚Den Rechten die Räume nehmen’“ in der vergangenen Woche ein Statement und einen Protestaufruf veröffentlicht. So berichtet es die Lokalzeitung Hasepost. Dieser Aufruf richtet sich gegen die am vergangenen Montag bereits abgeschlossene erste Gerichtsverhandlung und den verurteilten Täter.
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Weiterhin soll mit dieser Kampagne gegen zwei weitere Verfahren aufgrund mutmaßlich linksextremistischer Straftaten am 18. Juni und am 2. Juli mobil gemacht werden. Die Kampagnenunterzeichner fordern: „Solidarität mit den angeklagten Antifaschist*innen in Osnabrück.“ Dabei hat sich auch die Stadt Osnabrück, konkret das „Gleichstellungsbüro“ nun mit den (mutmaßlichen) linksextremen Tätern solidarisiert.
Jedoch ist auch das Gleichstellungsbüro grundsätzlich an die Einhaltung der politischen Neutralität gebunden. Auf Nachfrage von Hasepost erklärte die Stadtverwaltung hierzu, dass das Gleichstellungsbüro „bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben nicht an Weisungen gebunden“ sei. Bürgermeisterin Katharina Pötter sei von dem Vorgehen in dieser Angelegenheit auch nicht von der Gleichstellungsbeauftragten konsultiert worden.
Unterschrieben ist der Aufruf zudem unter anderem von der Deutschen Kommunistischen Partei (DKP). Die Deutsche Kommunistische Partei (DKP) wird vom Bundesamt für Verfassungsschutz beobachtet und fand im Kapitel „Linksextremismus“ des Verfassungsschutzberichts Niedersachsen 2022 gleich sechsmal Erwähnung.
Auch die Organisationen Linksjugend Solid und Rote Hilfe standen beziehungsweise stehen unter Beobachtung der Verfassungsschutzbehörden auf Bundes- und Landesebene. Anja Sommerfeld, Mitglied im Bundesvorstand der Roten Hilfe, sorgte kürzlich in Göttingen für Aufsehen, als sie die Festnahme der ehemaligen RAF-Terroristin Daniela Klette als Ausdruck eines „Rachebedürfnisses“ des Staates bezeichnete.
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„antifaschistische MitMach-Kampagne ‚Den Rechten die Räume nehmen’“
Die Räume nehmen… tja, wenn man keine guten Argumente hat, versucht man’s eben mit Gewalt und Zensur, oder?
Da schäme ich mich doch glatt Osnabrücker zu sein.
Wie lange lassen sich die Bürger noch gefallen?
Die Gleichstellungsbeauftragte ist bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben nicht an Weisungen gebunden ???
Welch interessante Darstellung. Ihre Aufgabe IST die Gleichstellung !
Zuwiderhandlung wird mit einem Disziplinarverfahren geahndet.
Mitbürgern „die Räume zu nehmen“ klingt nach meinem Empfinden kolossal nach Faschismus – die Gruppierung namens „antifaschistische MitMach-Kampagne“ sollte deshalb auf die erste Silbe verzichten.
Genauso wie die in provozierender Weise auf der Antifa-Flagge anmaßend einen völlig falschen Eindruck zu vermitteln versucht; seine Mitbürger mittels Terror zu erpressen, entspricht doch wohl in allen Merkmalen dem Faschismus.
Wir leben längst in einem Unrechtsstaat indem es sich offenbar viele wohl fühlen, wenn man die Wahlvorhersagen interpretiert.
Wen wunderts in einer Stadt die einen „Haarmannsbrunnen“ hat,
Friedrich „Fritz“ Heinrich Karl Haarmann (geboren 25. Oktober 1879 in Hannover; gestorben 15. April 1925 ebenda) war ein deutscher Serienmörder, der wegen Mordes an insgesamt 24 Knaben und jungen Männern im Alter von 10 bis 22 Jahren vom Schwurgericht beim Landgericht Hannover am 19. Dezember 1924 zum Tode verurteilt wurde.