Schweiz
Trotz Urteil auf freiem Fuß: Somalischer Frauenmörder untergetaucht
In der Schweiz floh ein somalischer Frauenmörder, der zuvor zu 14 Jahren Gefängnis verurteilt worden war. Er tauchte vor der Berufungsverhandlung unter. Der Mann hatte seine Freundin zu Tode geprügelt.
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In der Schweiz ist ein somalischer Frauenmörder entflohen, bevor er seine Gefängnisstrafe antreten sollte. Wie Blick.ch berichtet, wurde der Somalier im November 2022 zu 14 Jahren Gefängnis wegen vorsätzlicher Tötung und mehrfacher schwerer Körperverletzung verurteilt. Er hatte seine damalige Freundin des Öfteren mit Stöcken geschlagen, bis sie im Februar 2021 ihren Verletzungen erlag. „Ich hätte nicht gedacht, dass sie wegen solcher Schläge sterben kann“, hatte er vor Gericht gesagt.
Die 22-jährige Mutter starb an inneren Blutungen und einer Embolie. Anstatt dass der Somalier nach Verkündung des Urteils in Sicherheitshaft gebracht wurde, kam er erst einmal frei. Er legte gegen das Urteil des Kreisgerichts Werdenberg-Sarganserland Berufung ein. Statt auf vorsätzliche Tötung und mehrfache schwere Körperverletzung plädierte er auf fahrlässige Tötung und mehrfache fahrlässige Körperverletzung. Neben den 14 Jahren Gefängnis wurde er zu einer Geldstrafe von 100 Franken verurteilt.
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Nach Absitzen der Haftstrafe sollte er für fünf Jahre des Landes verwiesen werden. Auch gegen die Geldstrafe und die Einreisesperre ging er in Berufung. Am Dienstag sollte dazu die Verhandlung vor dem Kantonsgericht St. Gallen stattfinden. Doch das Kantonsgericht sagte die Gerichtsverhandlung kurzfristig ab, ohne Gründe zu nennen. Auf Nachfrage erfuhr Blick.ch, dass der „aktuelle Aufenthaltsort“ des Somaliers „nicht bekannt“ sei. Und weiter: „Das Kantonsgericht hat deshalb einen Haftbefehl ausgestellt.“
Kantonsrichter Tom Frischknecht sagte, dass die Verurteilung wegen vorsätzlicher Tötung und mehrfacher Körperverletzung bestehen bleibt. Ebenso wie die Gefängnisstrafe und das Ausreiseverbot. Es stehe dem Somalier offen, „gegen den Entscheid des Kantonsgerichts ans Bundesgericht zu gelangen“, so der Kantonsrichter. Der 28-jährige Mann wurde bereits vor Prozessbeginn aus der Untersuchungshaft wieder freigelassen.
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Christine Studer, die damalige Vorsitzende Richterin des Kreisgerichts, sagte gegenüber Blick.ch auf die Frage, warum nach dem Gerichtsurteil keine Sicherheitshaft angeordnet wurde: „Das Aufrechterhalten von Untersuchungs- und/oder Sicherheitshaft ist nur möglich, wenn die dafür gesetzlich vorgeschriebenen Voraussetzungen gegeben sind. Es müssen also Haftgründe vorliegen.“
„Das Aufrechterhalten von Untersuchungs- und/oder Sicherheitshaft ist nur möglich, wenn die dafür gesetzlich vorgeschriebenen Voraussetzungen gegeben sind.
Es müssen also Haftgründe vorliegen.“
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Tun sie Nicht ?????
Bei einer Freiheitsstrafe von 14 Jahren
liegt naturgemäß
FLUCHTGEFAHR
vor.
Ein dicker Justizskandal ist das.
Aucj in der Schweiz gibts linksgrüne Anwälte und Richter.
Ist mir leider schon bekannt! 🤬
Die Schweizer sind auch nicht mehr so „schweizerisch“ wie mal bekannt. Die Zeiten ändern sich auch für die Eidgenossen.
Sie werden von Europa assimiliert und passen sich im vorauseilenden Gesinnungsgehorsam an. … Sie müssen sich anstrengen, dann schaffen sie es, auf das Niveau von Deutschland und GB zu kommen. Andere Länder hängen uns in mit ihren „Leistungen“ auch schon im Nacken.
Schau niemals zurück, nur nach vorne! Läuft!
In Europa herrscht eine linke Rechtssprechung vor. Allerdings frage ich mich, warum sich Frauen immer wieder solche Typen aussuchen.
Leute, keine Panik, der steht bald bei uns auf der Matte
Ach was! Nur nicht mit dem Finger auf andere zeigen, es passiert im eigenen Land genug.( meine Empfehlung auch an meine Bekannten wenn sie mal wieder über Trump oder“ die Amis“ herziehen wollen) Vermutlich ist der Kerl schon in’s sichere Deutschland abgehauen.
Haftgründe ? Bei 14 Jahren besteht keine Fluchttgefahr. Niemals. Das konnte keiner ahnen.
Die Sicherheitshaft war nicht gegeben?
Nur noch Kopfschütteln!
Der Justizskandal beginnt schon damit, dass die Tat absehbar war wenn er die Mutter seines Kindes „des Öfteren“ mit Stöcken geschlagen hat.
Ist die Schweizer Justiz noch retten?? Verurteilt einen somalischen Mörder zu 14 Jahren Haft- und lässt ihn frei rumlaufen? Sind die Richter wirklich so dumm zu glauben, der Kerl wartet brav, bis er endlich zum Haftantritt eingeladen wird? Mein Glaube an die Schweiz ist bis in Grundfesten erschüttert.
Die Schweiz scheint mir ein genauso komisches Land zu sein wie die BRD. Und dahin wollte ich mal auswandern. Kann man sich sparen.
Liegt bei einem straffälligen Flüchtling Fluchtgefahr vor? Mhm… Nee, sehe ich nicht.
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Das heißt nichts anderes als das auch bei Apollo die Zügel straf angezogen werden.
Muss man jetzt schon in der Schweiz nach passenden Themen suchen?
Der ist mit anderem Namen längst bei uns…
Merke: vorsätzliche Tötung und mehrfache Körperverletzung sind also kein Haftgrund 📝
Unglaublich. Klar, dass der sich vom Acker macht, wenn 14 Jahre auf ihn warten. Also wenn das kein Haftgrund ist?
Also habe ich das richtig verstanden. Totschlag vorsätzlich,ist kein Haftgrund. Oder kommt des darauf an, wer den Totschlag begangen hat.
Im wird die Tötung eines Menschen vorgeworfen und es müssen Haftgründe vorliegen??? evtl. das er es wieder tut…
Ob die Chance , weggesperrt, Gefängnisstrafe mit Bewährung zu bekommen oder überwacht zu werden, evtl. wie in Deutschland höher ist, wenn ein Politiker sich beleidigt fühlt durch eine Person ?
Welche NGO hat wohl sich für diesen Täter eingesetzt, dass er auf freien Fuss war ?
Ich frage mich immer wieder, an was es liegen kann, dass oft die Menschenwürde der Täter betont wird und warum nicht auch an die Würde der Ermordeten gedacht wird und an ihr Recht auf Leben.
Wichtig ist, dass sie Leute wie Ballweg und Füllmich, von denen keine Gefahr für die Allgemeinheit ausgeht, bis zum Sankt Nimmerleinstag in U-Haft sperren.
Der flieht maximal 1 Land weiter!
Und dann beantragt er in diesem Land, nennen wir es einfach „Germanistan“, Asyl und beruft sich auf politische Verfolgung durch schweizer Strafbehörden.
Fluchtgefahr bei einem Flüchtling? Niemals!
Ist doch egal! Wenn ihr in Notwehr einen Macheten-Schwinger erschlagt, wenn ihr Schwarzfahrer seid… Festnahmen!
Ihr dürft ALLES in diesem Land! Nur nicht Deutscher sein….
„Das Aufrechterhalten von Untersuchungs- und/oder Sicherheitshaft ist nur möglich, wenn die dafür gesetzlich vorgeschriebenen Voraussetzungen gegeben sind. Es müssen also Haftgründe vorliegen.“ Mord und Totschlag sind also keine Haftgründe, und da denkt man nur in Deutschland sind die Rechtsorgane balla balla.