Hessen
Somalier dringt in Kinderzimmer ein und missbraucht Zwillinge – viereinhalb Jahre Haft
Ein 28-jähriger Somalier schlich sich heimlich in das Kinderzimmer und missbrauchte während einer Hochzeitsfeier in Ginsheim-Gustavsburg zwei neunjährige Zwillinge. Dafür wurde er nun zu viereinhalb Jahren Haft verurteilt.
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Ein 28-jähriger somalischer Flüchtling wurde am Landgericht Darmstadt zu viereinhalb Jahren Haft verurteilt, nachdem er während einer Hochzeitsfeier in ein Wohnhaus im nordhessischen Ginsheim-Gustavsburg eindrang und dort zwei neunjährige Zwillinge sexuell missbrauchte.
Der Vorfall ereignete sich am 5. Oktober 2024, gegen 23 Uhr. Während im Erdgeschoss rund 30 Gäste eine Hochzeit feierten, betrat Mahamad A. unter Alkohol- und Drogeneinfluss durch eine unverschlossene Tür das Haus und ging in das obere Stockwerk, wo die Kinder schliefen.
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Die Bild-Zeitung zitiert den Staatsanwalt Dominik van Gember zum Tathergang: „A. schlich unbemerkt ins Zimmer von Ben im 1. Stock. Er soll sich entblößt haben, wollte dem Jungen die Schlafanzughose ausziehen. Der Neunjährige erwachte, lief zur Mutter“. Weiter heißt es: „Dann ging er nebenan ins Zimmer, in dem die Zwillingsschwester schlief, und stieg in ihr Bett“. Dort entkleidete er sie bis auf die Unterwäsche.
Ein anwesender Bundespolizist, der zur Hochzeit eingeladen war, hielt den Täter bis zum Eintreffen der Polizei fest. Bei seiner Festnahme wurden zwei Stofftiere sichergestellt, die der Täter bei sich trug.
Der Somalier wurde neben dem Missbrauch auch zudem Hausfriedensbruchs schuldig gesprochen. Bei dem Verurteilten handelt es sich um einen Obdachlosen. Die Staatsanwaltschaft hatte fünf Jahre Haft für den Täter gefordert.
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Unglaublich was für ein Urteil!
Evt. nach einem Jahr wieder auf freiem Fuß!
Es ist ein Verbrechen, das unter die Haut geht. Ein Fall, der den Finger auf die offene Wunde eines Staates legt, der zwischen humanitärem Anspruch und sicherheitspolitischer Realität taumelt. Deutschland hat sich zu Recht humanitären Prinzipien verpflichtet – doch Humanität ohne Handlungsfähigkeit ist keine Tugend, sondern Naivität. Die bittere Wahrheit lautet: Wenn der Rechtsstaat nicht in der Lage ist, gefährliche Einzelpersonen frühzeitig zu erkennen, sie angemessen zu betreuen oder notfalls konsequent zu sanktionieren, dann verliert er seine Glaubwürdigkeit – bei den Bürgerinnen und Bürgern ebenso wie bei den vielen Schutzsuchenden, die sich rechtstreu integrieren. Es geht nicht um eine Generalabrechnung mit der Migrationspolitik, sondern um Ehrlichkeit. Die Realität zeigt: Es gibt Menschen, die mit den Bedingungen eines liberalen, offenen Gesellschaftssystems überfordert sind – psychisch, kulturell, sozial. Wer das ignoriert, handelt nicht weltoffen, sondern verantwortungslos.
Der blanke Hohn bei bei dem Fall ist, das es gar nicht um 5 Jahre Haft geht, sondern um 5 Jahre Obdach inklusive Durchfüttern. Alles von Steuergeldern…
Aber das wäre noch zu nett
Nach Jugendstrafrecht verurteilt, kommt er in 6 Monaten wieder frei.
Respekt vor diesem Urteil. Gott sei Dank ist den Kindern nichts Schlimmeres passiert. Jetzt würde ich mir auch ein solches Urteil gegenüber der Hammerbande wünschen. Die haben noch deutlich heftigere Schäden verursacht und bekommen statt einer langen Haftstrafe ein Kompliment des Richters für ihre richtige Gesinnung.
…und ein Entschuldigungsschreiben vom Grüßaugust, wegen der Unannehmlichkeiten…
In Wyoming hätte es 1872 ein anderes Urteil gegeben.
was soll man noch schreiben.
Kuscheljustiz, bei gewissem Klientel. Pfui.