„Sie rüttelt an den Grundfesten unserer Gesellschaft“ – Interview mit Gerhard Strate
Die Affäre Brosius-Gersdorf geht weiter und beschäftigt das Land. Jetzt wehrt sich die Richterin mit einem Papier - doch wirft immer nur weitere Fragen auf. Max Mannhart im Gespräch mit dem Strafverteidiger Gerhard Strate.
Danke Herr Strate, Danke Apollo News! Herr Strate hat hier ganz sachlich vorgetragen, warum diese Frau (Frauen) absolut nicht für das Verfassungsgericht geeignet sind!!
Das sehen nur Blaue so. Rest will diese Frau.
Von wegen, Herr Haustroll, ich bin nicht Blau und sehe das auch so wie Herr Strate.
Aber für einen engen Blickwinkel mag wohl für Manchen der Tellerrand etwas zu hoch sein, um das nachvollziehen zu können.
Bitte Belege hierfür!
Der „Rest“ interessiert sich gar nicht dafür. Nur die linksgrünwoken Faschos wollen diese Frau. Weil.sie ihre Machtansprüche absichert.
Ich bin nicht „Blau“ und will diese Dame dennoch nicht in dieser Position sehen.
Die Blauen haben sich nicht imformiert, sondern wurden geframt.
Etwas anders: nur die Blauen haben sich informiert. Die anderen schlafen noch oder sind selbst Linksextreme.
NEIN!
Noch eine Person, die den starken Staat gegenüber der Bevölkerung propagiert. Das Grundgesetz soll den Bürger schützen und darf kein Mittel sein, das Volk zu drangsalieren.
Den Frauen Abtreibung generell verbieten, unter Strafe stellen. wäre das kein drangsalieren großer Tele der Bevölkerung?
Bis zum 3ten Monat geht es doch. Bus dahin muss due fragst schon klar sein. Übrigens Männer können auch dafür sorgen das die keine Kinder Zeugen können
Jemanden daran zu hintern einen Baby zu töten, ist kein Drangsalieren, sondern eine moralische Notwendigkeit.
Frauen können bis zum 3. Monat abtreiben. Was kapieren sie linker Troll daran nicht?
Nein. Frauen können verhüten und es gibt immer berechtigte Indikationen. Es gibt kein bedingungsloses Recht auf Abtreibung. Man darf noch nicht mal einen Mörder umbringen, der einen Angehörigen ermordet hat. Das ist unsere unverhandelbare Wertebasis.
Das ist Journalismus vom Feinsten-analytisch, unaufgeregt und nur schwer zu widerlegen. Ich halte mich derzeit fast nur hier auf, obwohl ich eine große Bandbreite an Kanälen abfrage. Das Interview mit Strate -der einen sehr guten Ruf hat- ist das Sahnehäubchen. Auch die sachliche Fragestellungen -Anschauungsunterricht für unsere Staatsmedien- ist einfach spitze. Weiter so!
Das sehe ich nicht so.
Schauen Sie sich auf yt das Interview von R. Köppel mit Dr. U. Vosgerau an.
Nichts gegen Dr. jur. G. Strate, den ich sehr schätze, aber R. Köppel ist einfach versierter.
Ich finde, man kann den Tipp dankend annehmen und das Interview trotzdem loben. Es gibt inzwischen einige unabhängige Experten, die es lohnt, zu lesen und anzuschauen. Das sehe ich auch als Fortschritt der Trendwende. Und dafür haben Apollo News und die anderen mutigen Journalisten und Wissenschaftler auch hart gearbeitet.
„Ein bloßes Ungefährwissen ist nirgendwo gefährlicher als in der Rechtswissenschaft.“ (Gustav Radbruch)
Man merkt Herrn Strate sofort an, dass er ein sog. „alter Hase“ ist, der schon viel erlebt hat In der Rechtswissenschaft. Wer eine Sache wirklich durchdrungen hat, braucht nicht hochgestochen zu reden. Er kann, wie Herr Strate, die Dinge einfach und unaufgeregt auf den Punkt bringen.
Danke für das (wieder mal) hervorragende Interview! Sage ich viel zu selten.
Der heutige Alterspräsident des Soziologischen Forschungsinstituts (SOFI) an der Georg-August-Universität Göttingen lässt spätestens vor bald zwanzig Jahren wissen, dass von Natur aus die Unmittelbarkeit stets fehlt, indem von ihm angemerkt wird: „Es gibt nur vermittelte Formen“ (Schumann, in: Dunkel/Sauer (Hg.), 2006: 267). Angesichts dessen kritisiert der Jurist Gerhard Strate aktuell im Gespräch mit Apollo News wohlbegründet, dass damit bereits der Versuch, an den Grundfesten der Gesellschaft unmittelbar rütteln zu wollen, deshalb von vornherein kein aussichtsloseres Unterfangen sein könnte. Insofern kann das Handeln nicht zuletzt von Frauke Brosius-Gersdorf als gegenwärtige Anwärterin für das höchste Richteramt allein schon dadurch niemals von Erfolg gekrönt sein. In der Gewinner-Verlierer-Perspektive betrachtet, würde ihre dennoch vollzogene Wahl somit das Wohl aller enorm schmälern anstatt es notwendig zu mehren.
Wie weit bereits der Versuch, sich noch immer Enklaven der Unmittelbarkeit zu retten, hinter den inzwischen erreichten Erkenntnisstand zurückfällt, wird längst dadurch offenbar, wenn man nicht nur zwei Jahrzehnte, sondern zwei Jahrhunderte in die Vergangenheit zurückblickt. Schon damals ist festgestellt worden, dass es nichts zwischen Himmel und Erde gibt, was nicht vermittelt ist (Hegel, in: Henning (Hg.), 1833: 60). In der Ausgabe des Berliner Tageblatts vom 25.12.1930 kritisiert angesichts dessen zuletzt noch vor rund einem Jahrhundert der Nobelpreisträger Max Planck, dass es solchen Praktiken damit zweifelsohne an der insofern gebotenen „Achtung vor den Tatsachen“ fehlt. Was der Jurist Gerhard Strate deshalb aktuell exemplarisch zur Richterwahl ausführt, hat somit eine überaus lange Vorgeschichte, die nicht einfach ausgeblendet werden darf, wenn die gegenwärtige Kandidatur von Frauke Brosius-Gersdorf seriös erörtert sein soll.
Nicht von ungefähr kritisierte die graue Eminenz des SOFI denn auch anlässlich des dort regelmäßig veranstalteten Forschungskolloquiums schon in den frühen 1990er Jahren so manche Herangehensweise an den Gegenstand, die vielleicht noch im 19. Jahrhundert möglich gewesen wäre, aber, im Lichte der fortgeschrittensten Erkenntnis betrachtet, mittlerweile nicht mehr relevant ist. Das sollte wenigstens der SPD zu denken geben. Immerhin reklamierte Willy Brandt gleichsam noch vom Sterbebett aus eine Politik, die stets auf der Höhe der Zeit ist. Offen daher, warum die Partei gegenwärtig mit Frauke Brosius-Gersdorf als auch Ann-Katrin Kaufhold zwei Kandidatinnen für das höchste Richteramt im Lande nominieren lässt, die dadurch nicht einmal den ohnehin vom Bundesverfassungsgericht mit Urteil vom 19. November 2021 als „unverzichtbar“ in Sachen Bildung erachteten Mindeststandards genügen würden.
„Jetzt wehrt sich die Richterin mit einem Papier“
– Welche Richterin?
Leider ist in diesem Land schon lange nichts mehr grundfest. Und genau das macht die Gefahr aus wenn Voreingenommenheit höchste Ämter bekleiden sollen.
Voreingenommen, genau das ist hier offensichtlich der Fall.
Dann braucht es eigentlich keinen Prozess und auch keine Richter mehr, wenn schon von vornherein feststeht , wie das „Urteil“ lautet.
Für mich ist das dann wie „Aktivismus“ einer NGO.
Ich denke, da wird noch einiges ans Licht kommen.Kennt eigentlich irgendjemand die Empfehlung der Kommission? Zitate:
–Taz:Abschaffung des Paragrafen 218 Abgeordnete wollen Abtreibung legalisieren–
SPD, Grüne und Linke legen einen Gesetzentwurf zur Legalisierung von Abbrüchen vor. Nun müssen noch CDU und FDP mitmachen – viel Zeit ist nicht mehr.
14.11.2024
…Mit dem Gesetzentwurf der Abgeordneten nun, der eine Legalisierung in den ersten drei Monaten als Ziel setzt, bringe man eine „Minimalversion“ dessen ein, was vorstellbar sei, sagte Leni Breymaier (SPD). Die Kommission habe deutlich mehr Spielraum für eine Legalisierung von Abbrüchen bis zur 24. Woche gelassen, ab der der Fötus außerhalb des Uterus als eigenständig lebensfähig gilt. So wie der Entwurf nun formuliert sei, gebe es eine reelle Chance für ausreichend Unterstützung für das Gesetz, sagte Breymaier.
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Welchen Spielraum hat die Kommission für einen Schwangerschaftsabbruch bis zur 24. Schwangerschaftswoche gelassen?
Zeit Online–15.April 2024–„Wagt sich die Ampel an den Paragrafen 218a?“
Zitate: -Die Kommission schlägt ein anderes Vorgehen vor: In der „Frühphase“ der Schwangerschaft soll ein Abbruch legal werden. In der Regel sind damit die ersten zwölf Wochen gemeint. Auch in der mittleren Phase der Schwangerschaft gebe es „einen ganz großen Gestaltungsspielraum des Gesetzes“, argumentieren die Wissenschaftlerinnen. Bis zu welcher Woche, darauf will sich die Kommission nicht festlegen. Das sei Aufgabe der Politik.
–Breymaier von der SPD sagt dazu: „Ich persönlich bin gegen eine Pflichtberatung und wäre dafür, Schwangerschaftsabbrüche bis zur 18. Woche straffrei zu stellen.“ Ob die Fraktion diese Haltung am Ende mehrheitlich teilt, ist aber offen.
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Kann es sein, dass Frau Frauke Brosius Gersdorf im Kommissionsbericht doch weiter gegangen wäre als bis zur 12. Schwangerschaftswoche?
Kann es sein, dass die Ampel auch daran zerbrochen ist?
Die FDP wollte nicht zustimmen
Protokoll Anhörung Brosius Gersdorf
-Die Kommission zur reproduktiven Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin hat der Politik in Kenntnis der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts einstimmig empfohlen, den Abbruch der Schwangerschaft in der Frühphase, in den ersten Wochen nach Empfängnis, anders als bislang rechtmäßig zu stellen. Wir haben das dann in den weiteren Phasen anders gesehen. Wir haben da die grundrechtliche Kollisionslage und den Gestaltungsspielraum des Gesetzgebers anders beurteilt. Nämlich in der Spätphase der Schwangerschaft, ab der 22. Woche, ab der fatalen Lebensfähigkeit, sind wir zu dem Ergebnis gekommen und haben der Politik empfohlen, den Schwangerschaftsabbruch abgesehen von der medizinischen Indikation rechtswidrig zu belassen. Für uns war dabei entscheidend, dass wir eben in der Frühphase der Schwangerschaft anders als später einen Vorrang der Rechte der Frau vor den von uns sehr sorgsam in den Blick genommenen Rechten des Embryos gesehen haben.
Damit wird dem Grundrechtsträger Embryo jedenfalls in den ersten zwölf Wochen ganz klar der Schutz vollständig entzogen. Das widerspricht nicht nur der Rechtsprechung zum Schutz des Embryos, sondern es gerät auch in Konflikt mit dem Rechtsstaatsprinzip. Denn nach dem Rechtsstaatsprinzip soll der Staat durch Prüfungen und Schutzverfahren ja dafür sorgen, dass nicht Konfliktbeteiligte über das Leben eines anderen entscheiden. Das kann der Gesetzgeber so nicht freigeben. Damit gerät er in Konflikt mit der Verfassungsrechtsprechung zum Schutz des Embryos und in Konflikt mit dem Rechtsstaatsprinzip. Und das dann zu legitimieren mit der Überlebensfähig-keit – das sei die Grenze, bis dahin gehe das, solange der Embryo nicht überlebensfähig ist -, das ist, wie Sie richtig gesagt haben, eine völlig kon-tingente Grenze. Damit machen wir uns abhängig von der medizinischen Heilkunst oder auch davon, was der Gesetzgeber als Überlebensfähigkeit resümiert. Das sollte man nicht tun.
Protokoll Anhörung Bundestag
Sachverständiger Prof. Dr. Michael Kubiciel (Universität Augsburg)
In einem Artikel der Tagesschau vom 15.4.2024 hat sich Thorsten Frei zur Legalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen geäußert:
Zitat:
—Die Union hatte in der vergangenen Woche bereits mit einer Klage gedroht, sollte die Regierung Schwangerschaftsabbrüche in den ersten zwölf Wochen generell straffrei stellen. Falls sich die Ampelkoalition entsprechende Vorschläge der Arbeitsgruppe zu eigen mache, „würde das zwangsläufig dazu führen“, dass man in Karlsruhe klagen werde, sagte der Parlamentarische Geschäftsführer der CDU/CSU-Abgeordneten, Thomas Frei. —-
Dass die SPD dann ausgerechnet Frau Brosius Gersdorf–die Verfasserin des Komissionspapiers– als Richterin des Bundesverfassungsgerichts haben will—ist an Provokation und Spaltung nicht zu überbieten.
Gleichzeitig muss sich die CDU fragen lassen, warum man der Personalie Frau Brosius Gersdorf dann überhaupt zugestimmt hat.
Ich glaube, dass in der Koalition nur noch mit Kuhhandelmethoden regiert wird. Du stimmst da zu–wir dort.
Es kann auch sein, dass man so eine gesellschaftliche Debatte erzwingen wollte, die von links-grün nicht gewollt und vorgesehen gewesen sein könnte…
Quelle:
„Kommission empfiehlt Entkriminalisierung früher Abtreibungen“
Tagesschau 15.4.2024
Ich habe die Vermutung, es geht hier weniger um die Abtreibung als um das AFD Verbot, Grundrechte aberkennen u Beseitigung. Nur das könnte man nicht laut sagen. Ist nur so eine Vermutung.
Merz wollte unbedingt Kanzler und diese Frau will unbedingt die rote Robe. Normalerweise müsste sie sich selbst aus dem Spiel nehmen, wenn sie Rückgrat hätte…
der „expert“ hat maria, die nonne, im foto hinter sich. american kitsch musical „sound of music“ spielt in salzburg. sie findet es im kloster nicht so prima und wird kinderfrau bei einem witwer mit sieben kindern. dann verliebt sie sich in den vater der kinder und sie heiraten. sein traum ?
Brosius-G. trennt Lebensrecht u. Menschenwürde
eines Ungeborenen voneinander.
Wenn aber Ungeborene keine Menschenwürde
haben, ist es auch leichter, ihnen das Lebensrecht
zu verweigern.
„Ich vertrete absolut gemäßigte Positionen aus der
Mitte unserer Gesellschaft“, sagte sie. Die Debatte
um ihre Wahl halte sie für gefährlich.
(Nur weil Frauen abtreiben, oft unterm Druck
ihres Partners, heißt es nicht, daß diese Frauen
bis zur Geburt abtreiben wollten. Weiters glaube
ich nicht, daß die meisten dieser Frauen wirklich
ganz alleine diese schwere Entscheidung treffen
wollten, vielleicht um die Schuld nicht alleine
tragen zu müssen. Daß Frauen diese Tat bereuen
könnten, darauf kommt Brosius-G. gar nicht.)
Auch Leihmutterschaft ist keine gemäßigte
Position aus der Mitte der Gesellschaft, ebenso
nicht Impfzwang, Kindergartenpflicht, AfD-Verbot,
pro islamisches Kopftuch für Mosleminnen im
Öffentl. Dienst…
tagesspiegel.de/politik/juristin-brosius-gersdorf-erklart-sich…
Frau Brosius Gersdorf verfällt immer wieder ins gleiche Muster. Um ihre Sicht zu erklären benutzt sie Vergleiche, die unter der Gürtellinie liegen.
Wenn sie die Ungleichbehandlung Frauen gegenüber Männern bei Wahllisten bildlich untermalen will, nennt sie Männerbündnisse, die zusammenhalten. Man serviere den charismatischen Ministerpräsidenten auf dem Silbertablett und stellt ihm eine erfolglose, blasse Fleischwarenverkäuferin gegenüber um ja die Wahl gegen die Frau zu gewinnen.(TAZ)
Zum Thema Grundrechtsentzug malt sie am Beispiel von Björn Höcke aus, dass man ihn vielleicht als gefährlicher bewerten müsse, um Erfolg zun haben.Was dann auch für ein Parteiverfahren wichtig sein könnte. Hat Herr Höcke kein Menschenrecht? Muss man ihn als Beispiel nehmen um ganz allgemein über Grundrechtsentzug zu referieren? (RBB)
Bei der Sache mit der Abtreibung–muss man beginnendes Leben als weniger Lebens-Wert bezeichnen, um erklären zu können, warum Abtreibungen straffrei sein sollen?(Anhörung)
Ich nenne Quellen:
TAZ: Jura Professorin über Parite Gesetz“–11.3.2019
RBB: Rechtlich ist der Entzug der Grundrechte ein sehr scharfes Schwert–19.1.2024
(ich habe übrigens damals schon einen Kommentar dazu abgegeben)
3. Punkt Anhörung–kann jeder selbst finden und nachlesen
Heute abend soll jemand von der TAZ bei Herrn Lanz zu Gast sein.
Vielleicht könnte man dort auch einmal über die „erfolglose blasse Fleischwarenverkäuferin“ reden und was sie von nicht studierten Menschen hält. Ob sie generell nicht dazu geeignet wären, gewählt zu werden.
Und wie sie das mit dem Amt einer Richterin des Bundesverfassungsgerichts vereinbaren wollte–wenn Frauen in Ausbildungsberufen anscheinend auch von einer Professorin nichts zugetraut wird.
Und auch über die Rolle der Männer –wie sie sie sieht–wäre spannend zu erfahren.
Abwehrrechte des Volkes gegen den Staat.
Frauen Abtreibung generell verbieten, unter Strafe stellen. Wäre das kein drangsalieren großer Teile der Bevölkerung? Kein Eingriff in die freie Entscheidung?
Das Problem ist die Empathielosigkeit gegenüber anderen, aber auch sich selbst. In dieser Sache sollte man wirklich mal von sich auf andere schließen.
Irgendwie bist du schwer von kapee.
Mit einer medizinischen u/o sozialen Indikation bleibt der Abbruch bis zur 12. Woche straffrei. In medizinischen Ausnahmefällen sogar darüber hinaus. DAS reicht !
Wir werden es nicht zulassen, dass Ihr Rudelbumsen ohne Verhütung betreibt und dann Eure Kinder zu jeder Zeit beseitigen lasst.
Thema Impfplicht.
Was ist mit den ganzen Quasi-Impfpflichen (Masern, etc.) die faktisch existieren? Wie sind diese rechtlich legitimiert, was hat Herr Strate dagegen unternommen? Verfassungsklage? Wenn Nein, warum nicht?
Würde des Menschen.
Zirkelschluss-Argumentation, denn Abtreibenungen sind in Deutschland nicht verboten. Unwahrscheinlich, dass diese erlaubt wären, wenn es sich dabei generell um einen Verstoß gegen die Menschenwürde handelt. Aus Sicht der Abtreibungsgegner mag es so sein, aus Sicht des Verfassungsgerichtes aber ganz sicher nicht, ansonsten verstieße die gängige Praxis in jedem Einzelfall gegen Artikel 1 GG. Muss ja.
Verbotsverfahren.
Wer ein Hoch auf der Grundgesetz singt, sollte nicht so tun, als gäbe es Art 21 nicht.
Falsch. Abtreibungen sind verboten. Sie werden nur unter bestimmten Umständen nicht bestraft. Rechtlich ist es Tötung oder Mord. Für die Gegner sicherlich noch etwas viel perverseres als das.
Du sollst nicht antworten, wenn du nichts sinnvolles beizutragen hast.
Strate und Co sind die eigentlichen Radikalen, denn offensichtlich verstößt aus deren Sicht jede einzelne Abtreibung gegen Artikel 1 des Grundgesetzes. Das Bundesverfassungsgericht sieht das offensichtlich anders, ansonsten wären Abtreibungen generell verboten.
Wer also argumentiert ungeborenes Leben unterliegt der Menschenwürde will nichts anderes, als das Grundgesetz zur strafrechtlichen Verfolgung von ungehorsamen Frauen mißbrauchen.
Ich selber finde Abtreibung überhaupt nicht gut, aber so geht das nicht mehr im 21. Jahrhundert.
Außerdem warne ich davor, staatliche Geburtenkontrolle zu legitimieren Was dabei rauskommt siehe China. Das funktioniert generell immer in beide Richtungen.
Mein Vorschlag deshalb, Schwangerschaftsabbrüche sind keine Versicherungsleistung mehr.
Sie verkennen die Situation! Es ist ein unterschied, ob ich gleiche Grundrechte gegeneinander abwäge oder, ob ich generell ein Basisgrundrecht (Art. 1) in Frage stelle. Wenn ich das tue, fange ich an zu definieren, welches Leben Würde zugeschrieben wird oder nicht (hatten wir schon einmal). Nur mal diesen Satz wirken lassen und weiterdenken: „Die Annahme, dass Menschenwürde überall gelte, wo menschliches Leben existiert, ist ein biologistisch-naturalistischer Fehlschluss.“ Jetzt stellen Sie sich vor, Höcke hätte diesen Satz in einem seiner Bücher verwendet.
Sie wollen uns in den Wahnsinn treiben. Sie wollen uns töten.
Wir lassen es aber nicht mit uns machen!
Haben Sie Mut und lassen sich bitte nicht einschüchtern!
Wir halten zusammen, komme was wolle!
Hier das ÖR
Das Krawallportal „Nius“ ist mutmaßlich Ziel einer kriminellen Attacke geworden.
Jetzt sorgen sich manche Abonnenten, weil sich über sie so einiges herausfinden lässt.
Daten von Tausenden Abonnenten des rechtspopulistischen Portals nius.de stehen seit dem Wochenende im Netz. Darunter sind die Namen, zum Teil mehrere E-Mail-Adressen pro Nutzer, Bankverbindung und auch private Anschrift.
t-online konnte bei einzelnen Betroffenen die Echtheit verifizieren.
Und jetzt ? Im Gegensatz zum ÖRR ist Nius ein relativ neutrales Portal ,welches linke und ihre andersfarbigen Vasallen gern als rechtsextrem kennzeichnen wollen ,statt sich selber mal in den Spiegel des Extremen zu betrachten . Jeder der sich dort informiert legt den Beweis ab ,das im Infos aus der realen Welt wichtig sind im Gegensatz zu dieser linksrotgrünen Propaganda ohne Sinn ( Siehe die 11jährige Abiturientin,die in der linken Blase auf einmal aus Afghanistan kam )
Finde bei Nius nichrs dazu. Horty was soll das?
noch’n Link :
https://www.derstandard.de/story/3000000279313/cyberangriff-auf-nius-wohl-daten-von-5700-abonnenten-geleakt
Gut so.
Würde mir im Traum nicht einfallen mich irgendwo anzumelden.
Bei X und Co schon mal gar nicht.
Entweder freies Lesen, freies Kommentieren, oder nur Dummfang der Betreiber.
Gibts einen Link dazu? Ansonsten linke Propaganda.
Die Antifanten sind selbst zu blöd dafür.
Für solche Angriffe werden gut bezahlte Hacker-Könner engagiert.
Fragt sich nur von wem ?
Da das eine Straftat ist und Nius schon angezeigt hat, wird auch ermittelt werden. Für solche Hacker haben die Redaktionen keinen Quellenschutz. Sie müssen die Herkunft preisgeben.
Aus dem ÖR
Harald Schmidt ein Fall für den Verfassungsschutz?
https://www.youtube.com/watch?v=OaNJb1_2Keo 9 Min.
https://www.t-online.de/nachrichten/panorama/gesellschaft/id_100819618/nius-reichelt-plattform-gehackt-kundendaten-im-netz.html
Ich tippe auf linksextremistische Antifanten
Staatsschutz wo?