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21 Kommentare

  • Ich kann nur jedem raten einfach mal zu der Richterin Ulrike Grave Herkenrath sowie ihren Urteilen zu recherchieren. Für Tötungsdelikte gibt es bei Ihr 2 Jahre auf Bewährung, ein Anti-Aggressionstraining und ein Drogen-Screening. WENN MAN DIE RICHTIGE HAUTFARBE HAT! Der Täter war ein Syrer, der einem Deutschen einfach so auf offener Straße in der Rücken gesprungen ist und ihn lachend vor seinen reichlich ins Land geschleusten Landsleuten totgeprügelt hat. Und DVA muss wegen so einem Schei… ins Gefängnis. Er hat eben nicht die richtige Hautfarbe für die BRD-Terrorjustiz. Und genau an dieser Stelle wird der strukturelle Rassismus in Deutschland OFFENKUNDIG!

  • Was für ein kompetenter, gutaussendender Junger Anwalt! Solche Meinungen wünscht man sich doch mal im ÖRR

    • Das eigentliche strafprozessuale Problem wird aber leider verkannt!

      Es geht um einen Strafbefehl mit einer Freiheitsstrafe von einem Jahr auf Bewährung = die Höchststrafe (nur) im Strafbefehlsverfahren. Angeblich hatte der Angeklagte keinen Verteidiger: Entweder stimmt das nicht oder das Verfahren war so grotesk rechtswidrig, dass hier der Anfangsverdacht der Rechtsbeugung geprüft werden müsste.

      § 407 II 2 StPO: „Hat der Angeschuldigte einen Verteidiger, so kann auch Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr festgesetzt werden, wenn deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wird.“

      § 408b StPO: „Erwägt der Richter, dem Antrag der Staatsanwaltschaft auf Erlaß eines Strafbefehls mit der in § 407 II 2 genannten Rechtsfolge zu entsprechen, so bestellt er dem Angeschuldigten, der noch keinen Verteidiger hat, einen Pflichtverteidiger.“

      Unabhängig davon dürfte auch nach § 140 II StPO ein Pflichtverteidiger zu bestellen gewesen sein.

      • Sie haben eindeutig nicht zugehört…

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        • „Si tacuisses, philosophus mansisses. “ Statt dessen haben Sie es vorgezogen zu beweisen, dass Sie es nicht verstanden haben. Aber ich hoffe zuversichtlich, dass es unter den Apollo-Usern hinreichend viele verständige Menschen gibt, die damit etwas anfangen können…

          0
      • Ich mutmaße: Er hatte einen Verteidiger, aber mutmaßlich einen ohne spezielle Vertretungsvollmacht nach § 411 II StPO oder § 329 I 1 StPO. Durch den Einspruch hätte der Angeklagte eine Befassung mit der Sache erzwingen können, das hat er aber durch sein Nichterscheinen vereitelt. Skurril sind also vor allem das Desinteresse und die Verweigerungshaltung des Angeklagten.

        -1
  • Super Analyse – gerne mehr davon

  • Was die ReGIERung mit Shlomo abzieht ist unfassbar… Kannte den vorher nicht, aber seine alten videos wirken super. Kann man den Bub unterstützen?

    • …vermutlich über seinen Podcast Honigwabe. Sein Co-Host moderiert zwar alleine bis er eine Vertretung für Shlomo hat, aber da wirst du mit News und Möglichkeiten zur Unterstützung erfahren. #freeShlomo

  • Es ist schon auffällig, wie wenig über diesen Fall berichtet wird. Natürlich sind das Z.T. drastische Posts (Koran auf Grill) – aber eben nur Satire, wie geschmacklos oder merkwürdig man sie finden mag. Eindeutige Gewaltaufrufe bzw. -delikte von Islamisten werden jedoch verharmlost und z.T. gar nicht oder viel zu milde bestraft. Da gibt es eine enorme Schieflage, wie der Anwalt zwischen den Zeilen immer wieder andeutet.

  • Wenn Witze bestraft werden, Gewalttaten aber unter Kavaliersdelikten laufen, wissen wir, dass es um Unterdrückung von Kritik an den Zuständen geht. Antisemitismus vermutet da im Ernst niemand, der stört ja sonst auch nicht. Das ist nur der Vorwand, wie weiland in der DDR alle Systemkritik als „faschstisch“ bezeichnet wurde.

  • Neue Infos wann?

  • Zu beiden Gerichtsverhandlungen nicht erschienen bzw sich nicht vertreten lassen, Strafe nicht gezahlt, gegen Auflagen verstoßen….what can I say?
    Das wäre sonst ggf eingestellt worden.
    Außerdem sollte man vielleicht nicht ins Blaue hinein spekulieren („ich habe nur ein paar Videos gesehen“).
    Dass die Justiz freilich Messertäter einfach frei herumlaufen lässt steht auf einem anderen Blatt.

  • Ich kenne den Typen nicht. Aber scheinbar ist er nicht fähig sich den Zeichen der Zeit anzupassen; seine Meinung zwischen den Zeilen auszudrücken und keine hierzulande „verbotenen“ Zeichen in seinen Videos zu verwenden.

    -19
    • Ich kenne die vulgäre Analyse seit Jahren. Der Kerl war schon eine Legende als er noch mit dem Doktorant auf YouTube den Feminismus zerlegt hat. Einmalig gut und zum Totlachen war sein Video „Jürgen würgen“, in dem er Toddenhöfer seziert hat. Das alles war gespickt mit vulgären Bemerkungen, die für einen Großteil seiner Zuhörer sicherlich Alltag sind, zugleich aber immer intelligent und nach dem Grundsatz, dass man beweisen muss, was man sagt; das hat er nämlich immer getan. Nachdem er auf YouTube gesperrt wurde, wie viele anderen übrigens, ist er auf bitchute gewesen und ist mit der Bienenwabe (virtuell) nach Togo ausgewandert. Ich hoffe, dass er sich nicht kleinkriegen lässt. Und ich würde ihm gerne irgendwie helfen!

  • Ihr wollt euch als „Dissidenten“ und Rebellen verkaufen, bis ihr wie Dissidenten und Rebellen behandelt werden. Selbst wenn mit Samthandschuhen.

    -50
    • Und als was wollen
      Sie sich verkaufen?

      • Das ist ein Roboter. Der eindeutig nicht von einem Deutschen programmiert wurde. Was ein Kauderwelsch.

        4
  • Es sind dieselben amateurhaften Aussagen wie vom Morgenstern. Es geht um Hypothesen und was der Richter in ihrer Vorstellung hätte tun sollen, ohne dass sie darauf kommen, dass der Richter die Entscheidung nach wohl überlegter Betrachtung getroffen hat.

    -64
    • Der devote Obrigkeitsglaube hat einen Namen: Trinquility

    • Dann bringen Sie doch mal
      Ihre nicht-amateurhaften
      Aussagen. Lassen Sie uns
      teilhaben.

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