Karlsruher Justiz-Versagen
Schwerkrimineller Albaner wird auf freien Fuß gesetzt – weil Auslieferung an Großbritannien „menschenunwürdig“ sei
Wegen Haftbedingungen, die angeblich gegen die Menschenwürde verstoßen, entschied das Oberlandesgericht Karlsruhe einen von Interpol gesuchten Drogendealer nicht nach Großbritannien auszuliefern. Stattdessen setzte man ihn in Deutschland einfach wieder auf freien Fuß.
Ein von Interpol gesuchter Albaner, der eigentlich nach Großbritannien ausgeliefert werden sollte, wurde von deutschen Behörden wieder auf freien Fuß gesetzt. Der Grund: Das Oberlandesgericht (OLG) Karlsruhe befand seine Auslieferung in einem Urteil anfangs des Jahres für nicht zulässig. Das berichtete das juristische Online-Magazin LTO. Es sei laut OLG nämlich nicht auszuschließen, dass die Gefängnisse in Großbritannien nicht gegen die Europäische Menschenkonvention verstoßen könnten.
Gegen den Mann lag ein Haftbefehl des Westminster Magistrates Court vor. Die Polizei warf ihm vor in Großbritannien im großen Stil mit Drogen – fünf Kilo Kokain – gehandelt und außerdem Geld in Höhe von 384.000 Euro gewaschen zu haben. Interpol stellte einen internationalen Haftbefehl, „red notice“ gegen ihn aus, nachdem er nach Deutschland gereist war, um seine kranke Freundin zu besuchen. Die deutsche Polizei nahm ihn am 28. Dezember 2022 vorläufig fest, er kam in Auslieferungshaft.
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Möglicher Verstoß gegen Europäische Menschenrechtskonvention
Sein Strafverteidiger Janssen, ein Anwalt aus Freiburg, hatte teilweise in Glasgow studiert und seine Dissertation zu dem Strafvollzug in England, Wales und Schottland im nationalen und internationalen Vergleich geschrieben – und kannte sich daher auch mit den Schwächen des britischen Gefängnissystems bestens aus. Er führte an, dass die Zustände in britischen Gefängnissen schlicht menschunwürdig seien. So habe man dort mit konstanter Überbelastung und Personalmangel zu kämpfen, wodurch es zu Gewalt unter den Insassen kommt. Außerdem stammen die Haftanstalten teilweise noch aus dem viktorianischen Zeitalter im 19. Jahrhundert und die Bedingungen sind nach wie vor entsprechend: kleine, dunkle und schlechtbelüftete Zellen.
Das OLG Karlsruhe nahm diese Bedenken sehr ernst und verlangte von britische Seite unter anderem eine Garantie, dass der Häftling nicht in ein Gefängnis eingeliefert werden würde, deren Verhältnisse nicht wenigstens den Mindeststandards gemäß der Europäischen Menschrechtskonvention entsprechen. Die Polizeidienststelle in Manchester antwortete per Mail auf den letzten Drücker vor Fristende – sie konnten weder Garantien liefern, noch angeben, in welches Gefängnis der Albaner kommen würde.
Lediglich den Hinweis, dass das erste Gefängnis, in das der Häftling untergebracht werden soll, wahrscheinlich im Großraum London seien werde. Auf diese Information hin, machte der Anwalt des Albaners das Gericht darauf aufmerksam, dass im Großraum London auch das Wandsworth Gefängnis liegt, welches zu 160 Prozent überbelastet sei. Das OLG fragte daraufhin erneut in Großbritannien an, ob es konkrete Information zur geplanten Unterbringung des Häftling gäbe. Von britischer Seite ließ man diesmal die Frist verstreichen und antwortete nicht mehr.
Albaner nun ein freier Mann
Das Ende des Theaters: Nach Ablauf der Frist beschloss das Oberlandesgericht, dass die Auslieferung des Albaners „derzeit unzulässig“ sei. Solange man von britischer Seite nicht für Mindeststandards der Zustände garantieren kann, kann auch der Häftling nicht ausgeliefert werden. Nun kommt das Problem an der Sache: Deutschland kann den Häftling nicht ausliefern, er bleibt somit hier. Aber Deutschland selbst kann hat keine Anknüpfungspunkte für eine Strafverfolgung, da die Tat weder in Deutschland stattgefunden hat, noch hat der Albaner die deutsche Staatsbürgerschaft. Nur die britische Justiz kann den Fall verfolgen, aber an die kann der Mann ja nicht ausgeliefert werden.
Der Albaner ist deshalb umgehend aus der Auslieferungshaft entlassen worden und ist nun auf freiem Fuß in Deutschland. Der internationale Haftbefehl gegen ihn besteht weiterhin und die britische Justiz kann erneut versuchen, die Auslieferung zu erwirken. Bislang ist dies allerdings noch nicht passiert. Solange bleibt der mutmaßliche Drogendealer ein freie Mann.
>Interpol gesuchten Drogendealer
>nicht nach Großbritannien auszuliefern.
Das heißt im Klartext er ist Polizeiinformant und für die Behörde hier zu nützlich als Asset um ihn zu verschenken. Organisierte Kriminalität existiert mit der Duldung und unter der Verwaltung der „Sicherheitsbehörden“. Benutzt mal eure grauen Zellen.
Interessant, wie sich der deutsche „Rechtsstaat“ um das Wohlergehen eines albanischen Drogendealers kümmert!! Ich kenne diesen „Rechtsstaat“ auch – nachdem ich einen Bußgeldbescheid wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 30!!km um 13!! km, also 43km gefahren statt 30 km,
nicht gesehen hatte. Ein bayrisches Landgericht stellte daraufhin einen Haftbefehl gegen mich aus. Morgens um 7.30 Uhr meldete sich die Polizei, an Grobheit und Unverschämtheit im Ton nicht zu überbieten, an meiner Haustür. Kann man hier nicht wiedergeben. So funktioniert der deutsche „Rechtsstaat“! Wenn ich genügend Mut und Energie habe, schreibe ich eine Beschwerde – nur, wen von den deutschen Bürokraten interessiert das!! Das 3. Reich lässt grüßen, was Ton und Umgang mit Bürgern wegen einer Lappalie, bei der niemand zu Schaden kam, betrifft!!
Ich finde das mal wieder super.
Werde in England einen Drogenring aufziehen und auch noch ansonsten anstellen,
was Gott und die Welt verboten hat.Wenn mir dann der Boden zu heiß wird,flüchte ich einfach nach Deutschland.
Solange ich bei der Flucht nicht zu schnell bin und meine GEZ bezahle,kann mir nichts passieren.
Mal eine Nebenfrage…sind unsere deutschen Richter nur noch bekloppt?