Facebook-Posting
Schweizer muss zehn Tage in Haft, weil er schrieb, dass Skelette nur männlich oder weiblich seien
Der Burgdorfer Emanuel Brünisholz schrieb auf Facebook, dass man an Skeletten nur Männer und Frauen erkenne. Nach einem Schuldspruch und der Nichtbegleichung der Buße soll er Anfang Dezember eine zehntägige Ersatzfreiheitsstrafe antreten.
Der Blasinstrumentenreparateur Emanuel Brünisholz aus Burgdorf soll Anfang Dezember eine zehntägige Ersatzfreiheitsstrafe im Regionalgefängnis Burgdorf antreten. Das geht aus einem „Aufgebot zum Strafantritt“ hervor, das sich auf einen Entscheid des Regionalgerichts Emmental-Oberaargau vom 20. Dezember 2023 bezieht. Die Haft folgt, weil Brünisholz eine Buße von 500 Franken nicht bezahlt hat.
Ausgangspunkt des Strafverfahrens war ein Kommentar, den Brünisholz am 3. Dezember 2022 unter einem Beitrag des SVP-Nationalrats Andreas Glarner auf Facebook veröffentlicht hatte. Nach Angaben von Inside Paradeplatz, das Auszüge aus der polizeilichen Einvernahme publiziert hat, schrieb er: „Wenn man die LGBTQI nach 200 Jahren ausgräbt, wird man anhand der Skelette nur Mann und Frau finden. Alles andere ist eine psychische Krankheit, die durch den Lehrplan hochgezogen wurde!“
In der Einvernahme der Kantonspolizei Bern wird Brünisholz mit dem Kommentar konfrontiert. Dort bestätigte er laut Protokoll: „Ja, das ist so. Das habe ich geschrieben.“ Weiter sagte er: „Das ist kein Sexismus und Rassismus.“ Anschließend erklärte er: „Es tut mir leid, wenn ich lache. Da stehe ich dazu. Das werde ich öffentlich machen. Die Mehrheit der Öffentlichkeit findet das auch.“ Das Protokoll vermerkt an dieser Stelle: „Verbal: Lacht.“
Wenige Wochen nach der Einvernahme erließ die Staatsanwaltschaft einen Strafbefehl. Brünisholz wurde wegen „Diskriminierung und Aufruf zu Hass“ zu 50 Tagessätzen zu je 50 Franken auf Bewährung von zwei Jahren sowie zu einer Buße von 500 Franken verurteilt. Hinzu kamen Gebühren in Höhe von rund 800 Franken. Zugleich wurde festgehalten, dass bei Nichtzahlung der Buße eine zehntägige Ersatzfreiheitsstrafe drohe.
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In der schriftlichen Begründung hielten die Behörden fest: „Der Beschuldigte hat durch seinen auf Facebook veröffentlichten Kommentar die Personengruppe der LGBT(Q)I-Personen aufgrund ihrer sexuellen Orientierung öffentlich und in einer gegen die Menschenwürde verstoßenden Weise herabgesetzt.“ Weiter heißt es: „Er hat die Verwirklichung der Tat (…) in den öffentlich zugänglichen Beiträgen auf Facebook für möglich gehalten und in Kauf genommen; er hat damit zumindest eventualvorsätzlich gehandelt.“
Brünisholz erhob Einsprache gegen den Strafbefehl. Der Fall ging daraufhin an das Regionalgericht Emmental-Oberaargau, das am 20. Dezember 2023 das erstinstanzliche Verdikt bestätigte. Zusätzlich wurden weitere Gerichtsgebühren von 600 Franken festgesetzt. Eine Berufung legte Brünisholz nicht ein. Damit wurde das Urteil rechtskräftig. Da Brünisholz die Buße nicht bezahlte, wurde nun die Ersatzfreiheitsstrafe angesetzt. Er soll Anfang Dezember für zehn Tage die Haft antreten.
Das britische Magazin Spiked griff den Fall jüngst auf und veröffentlichte Auszüge aus der Urteilsbegründung. Demnach soll das Gericht ausgeführt haben, LGBTQI bezeichne „verschiedene sexuelle Orientierungen“ und bilde eine Gruppe „mit spezifischen sexuellen Orientierungen“. Spiked berichtet zudem, das Urteil halte fest, Brünisholz habe Angehörigen dieser Gruppe „ihre menschliche Daseinsberechtigung“ abgesprochen und die Strafe solle „ein Denkzettel“ sein.
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Nach Angaben von Inside Paradeplatz wurde das Verfahren durch mehrere identische Anzeigen ausgelöst: Zehn Personen hatten im Frühjahr 2023 in neun Kantonen gleichlautende Meldungen eingereicht.
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Derjenige der an Skeletten die angeblich 77 unterschiedlichen Geschlechter erkennen kann, sollte dies mal genauer erklären, um es verstehen zu können.
Wo geht ein „ich bin jetzt Frau“ hin, wenn es ab 70 an der Prostata zwickt? Zur Gynäkologin? Ich identifiziere mich ab morgen als Kaninchen, weil unsere Haustierärztin so nett ist. #kopfschmerzen
Kenne auch nur 2 Arten von Skeletten. Habe ich im Biologieunterricht so gelernt. Und Millionen andere auch. Wenn es die Evolution in 50 Jahren jetzt geschafft haben sollte weitere Skelettarten hervorzubringen, möge man mir bitte mal die Beweise vorlegen.
Wer sarkastisch fordert, an Skeletten 77 unterschiedliche Geschlechter zu erkennen, zeigt nur, dass er das, zugegebenermaßen lächerliche, Konzept von Gender nicht richtig verstanden hat. Es geht hier nicht um biologische Geschlechter (es gibt nur zwei), sondern angeblich um soziale, kulturelle und psychologische Dimensionen von „Geschlecht“ (im Englischen „gender“). Dass manche von 77 oder mehr „Geschlechtern“ sprechen, ist meist ein Versuch, die Vielfalt menschlicher Identitäten sichtbar zu machen. Wer das tut, zeigt oft übersteigerten Geltungsdrang und Defizite in der englischen Sprache. Wer das ernsthaft auf Skelette überträgt, verkennt den Kern der Debatte und darf ruhig einen Moment innehalten, bevor er darüber lacht.
Gerader Typ!
Hut ab!
„Man kann kein geistig gesundes Leben in einer geistig kranken Gesellschaft führen. Funktion prallt auf Dysfunktion. Eine Therapie, die dies ignoriert, kann keinen „erfolgreichen Abschluß“ haben.”
― James Hillman & Michael Ventura, „Hundert Jahre Psychotherapie und der Welt geht’s immer schlechter“ (1993); Walter Verlag
„Es ist kein Zeichen geistiger Gesundheit, gut angepasst an eine zutiefst kranke Gesellschaft zu sein.“
― Jiddu Krishnamurti
Guter Kommentar. Danke für die Literaturempfehlung.
Wer vor 400 Jahren behauptete, die Erde drehe sich nicht um die Sonne, sondern die Sonne und alle anderen Himmelskörper um die Erde, der konnte auf dem Scheiterhaufen landen oder – wie Galileo Galilei – nach dem Abschwören in lebenslangem Hausarrest.
Von daher sollten wir dankbar sein, in wie aufgeklärten, modernen Zeiten wir leben dürfen.
Sarkasmus aus.
Das mit den Scheiterhaufen kommt auch wieder.
Den „Hausarrest“ unter verschärften Bedingungen haben wir ja schon.
Ich vermute, dass die Strafen für derartige Aussagen noch drastisch angehoben werden. Denn die Leute wurden diesbezüglich noch nicht angemessen umerzogen. Zu viele glauben und behaupten immer noch, dass es nur zwei Geschlechter gibt.
Wer die Wahrheit sagt, braucht ein schnelles Pferd. (Chinesisches Sprichwort)
Dieses Sprichwort wird wahlweise Buffalo Bill, Billy the Kid, den Indianern oder Konfuzius zugeschrieben. Es stammt jedoch ursprünglich aus Armenien und ist seit 1921 belegt.
https://www.redensarten-index.de/suche.php?suchbegriff=WerdieWahrheitsagtbrauchteinschnellesPferd&bool=relevanz&gawoe=an&sp0=rart_ou&sp1=rart_varianten_ou&von=reg
Was sagt denn Freund Chat dazu?:
Wie funktioniert die Geschlechtsbestimmung bei alten Skeletten?
1. Y-Chromosom-Nachweis:
– Wenn Y-spezifische DNA-Sequenzen gefunden werden → eindeutig männlich
– Wenn keine Y-Sequenz, aber X-Chromosom-DNA vorhanden → weiblich
2. Amelogenin-Test (Standardmethode):
– Das Amelogenin-Gen ist auf dem X- und Y-Chromosom leicht unterschiedlich lang
3. Mitochondriale DNA:
– Diese hilft nicht direkt bei der Geschlechtsbestimmung, da sie bei beiden Geschlechtern gleich ist
– Wird aber zur Identifikation und Verwandtschaftsanalyse genutzt
Der Mensch besitzt insgesamt 46 Chromosomen – das sind 23 Chromosomenpaare:
22 sogenannte Autosomenpaare (Chromosomen 1–22):
Diese sind bei allen Menschen gleich aufgebaut, unabhängig vom Geschlecht.
Sie enthalten die meisten Gene, z. B. für Stoffwechsel, Wachstum, Immunsystem etc.
1 Geschlechtschromosomenpaar (XX oder XY):
Entscheidet das biologische Geschlecht.
Skelett reicht! Bitte genau hinschauen:
https://de.123rf.com/photo_99519190_skeleton-unterschiede-poster-mnnlich-im-vergleich-zu-weiblich-wichtige-geschlechtsnuancen-vektorill.html
Der Kanton ist in linker Hand…😊
Die CH ist auf dem Ast des Abstieges. Der Laden hat fertig.
Genau wie Deutschland…..
#klingklong
Sag das nicht.. die machen meinen Lieblingskäse 🙁
Burgdorf? Da klingelt doch was bei mir. Der Ort war doch vor kurzem schon hier zu lesen! Ging es nicht um die Abschaffung von Urinalen – der Gleichberechtigung wegen? Ich meine, mich zu erinnern.
Wieso entziehe ich einem Kranken seine Daseinsberechtigung, wenn ich ihn ‚krank‘ nenne?
Weil er die GEFÜHLE dieser Menschen ANGEBLICH verletzt.
Das Problem dabei: Gefühle zu verletzen, KANN gar nicht strafbar sein.
Morgen behaupte ich, Herr St. (BP) hätte meine Gefühle verletzt. Kommt er dann auch in Haft?
Wie schon geschrieben: Jetzt auch im Land der ehemaliger Gessler-Hut-Gruß-Verweigerer. Extrem deprimierend!
Weil Krank das neue Normal ist. Und Sie sich damit rühmen gesund zu sein. Haben Sie denn überhaupt keine Gefühle mehr… sind sie schon so abgestumpft dass Sie sich als Gesund bezeichnen dürfen…. Sind Sind … und so wird es gehen bis auch Sie sich Krank fühlen und die EU und diese sogenannten Komischen Regierenden als Helfer sehen werden.
wer die Wahrheit sagt, braucht ein schnelles Pferd.
Die Aussage des Mannes ist faktenbasiert und völlig korrekt.
Ja, so ein Skelett hat halt auch eine Würde. Zumindest in der Schweiz. Aber sicher auch hier. Die Insassen haben die Anstalten übernommen.
Steht das nicht auch so in quasi jedem Fachbuch? Ist primär am Becken zu erkennen…?
Das wird wohl demnächst aus den Fachbüchern entfernt werden. Geht ja gar nicht!
Die zehn Tage Haft kann er sich wie einen Orden an die Brust heften.
Es geht nicht mehr um LGBTQI sondern um die Einschüchterung der Gesellschaft zur Etablierung eines totalitären Regimes.
So schauts aus Erwin. So schauts aus.
Sehe ich genauso, Emanuel hat vor aller Augen den Gesslerhut nicht gegrüßt – Respekt! Man sollte sich Gedanken machen um alle Möglichkeiten des Widerstandes. Der „Spaziergang“ z.B. war auch ein guter Workaround.
Beim LGBTQ fehlt aber das + !
Da „fühle“ ich mich auch diskriminiert.
FAKTEN
benennen
kommt in gewissen Kreisen
gar nicht gut an…….
Peinlich und eine Schande.
Alles Gute für Sie, Herr Brünisholz. 💐
Ich bin schwul und gehöre somit zur vom Gericht so benannten LGBTQIAP-Gruppe. Ich fühle mich nicht „herabgesetzt“, und was hier wieder als „Hass“ dargestellt wird, lässt bei mir die Frage aufkommen, ob diese Staatsanwälte und Richter überhaupt wissen, was wahrer, echter Hass ist. Bei jeder Äußerung, die einem persönlich nicht passt, Hass zu unterstellen, ist mehr als fragwürdig, ja es ist eine regelrechte Verharmlosung echten (!) Hasses, den es gibt (!), aber den vernünftige Menschen dann nicht mehr ernst nehmen, eben weil man so inflationär und ungerechtfertigt damit um sich wirft.
(Und der Vorwurf der „Diskriminierung“ ist auch so „alles aufsaugend“, was die persönliche Befindlichkeit stört. Schon schlimm, wenn man harte Urteile nach „Gefühligem“ fällt.)
Mein Sohn ist schwul.
Er sieht sich überhaupt nicht als Mitglied einer Gruppierung der er nicht freiwillig beigetreten ist und nicht beitreten wird.
Er wehrt sich dagegen diesen Leuten zugerechnet zu werden.
Mein Sohn ist mein Sohn. Er ist ein Mann. Und wen er als Partner bevorzugt ändert natürlich gar nichts an seinem Mann-Sein.
Dieses Urteil und die daraus resultierende Strafe ist hochgradig lächerlich.
Fände es toll, wenn sich Schwule, Lesben und Bisexuelle mit diesem Justizopfer solidarisieren würden.
Unter dem Motto „Nicht in meinem Namen“.
Hallo Lindblom!
Ich wies ja darauf hin, dass ich laut Gericht (!) als Schwuler zur LGBTQIAP-Gruppe gehöre. Ich selbst fühle mich ihr ebenfalls nicht zugehörig.
Ganz nebenbei: ich lese Ihre Kommentare übrigens immer sehr gerne. Sie haben irgendwie so eine ruhige Art zu schreiben.
Viele Grüße
Chrissen
Das entscheidet der Richter, nicht Sie. Merken Sie sich das! (Sarkasmus aus)
Es tut weh, dass auch schon die Schweiz gefallen ist.
Wo soll man/Frau noch hin?!
Gibt es Skelette von 1825 ? Kann irgendjemand die anders zuordnen als männlich oder weiblich ? Wie machst du das ? Bitte melde dich und erkläre es.
Die Gescheiten werden verurteilt werden weil sie Dummen mit ihrer Intelligenz beleidigen könnten.
Schock für mich: Jetzt auch in der Schweiz, dem Land der Freiheit. Also dann doch Spanisch lernen und ab nach Argentinien?
Tja, die „Wahrheiten“—–
Habe gestern einen Teil des Films „1984“ gesehen—– g r a u s i g —- .
Der Schriftsteller scheint hellseherisch gewesen zu sein—-und deshalb könnte mancher Bürger evtl. hoffen, dass es nicht noch schlimmer wird, wenn er an das Urteil gegen den Schweizer und an woke links-grüne Ideologien denkt.
Die Inquisition feiert fröhliche Urstände. Wir dürfen das nicht tolerieren.
Mit den Skeletten hat er recht, aber nicht mit der psychische Krankheit. Vermutlich ging es dem Richter darum.
Von welcher Tat wird dort immer wieder gesprochen?
Die Überschrift finde ich hier unpassend – es war wohl eher der Nachsatz, den er hätte lassen sollen!
Ja, das sehe ich zumindest auch als gewichtigen Grund.
Finde das auch grenzwertig.
Dennoch ist das Urteil nicht wirklich zu rechtfertigen.