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Haushaltskrise

Schuldenbremse wird aufgehoben – Lindner kapituliert

Finanzminister Christian Lindner hat angekündigt, die Schuldenbremse für 2023 nachträglich auszusetzen. Noch vor wenigen Tagen hatte der FDP-Politiker genau dies ausgeschlossen.

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Nach dem jüngsten Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Bundeshaushalt plant Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP), die Vorlage eines Nachtragsetats für das laufende Jahr. Der Minister beabsichtigt, in der kommenden Woche einen entsprechenden Entwurf dem Kabinett vorzulegen. Dieser Nachtragsetat sieht eine zusätzliche Finanzierung in Höhe von etwa 45 Milliarden Euro vor, um insbesondere die Ausgaben des Energie-Krisenfonds WSF wieder abdecken zu können.

Hintergrund der geplanten Haushaltsanpassung ist die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts aus der vergangenen Woche. Die Richter aus Karlsruhe hatten die Übertragung von alten Notlagenkrediten in den Klimafonds als verfassungswidrig eingestuft. Die Bundesregierung reagiert nun auf dieses Urteil, indem sie die Schuldenbremse für das Jahr 2023 erneut nachträglich aussetzen möchte. Diese Maßnahme ermöglicht es, die Neuverschuldung in diesem Jahr signifikant zu erhöhen. Damit kapituliert die FDP und allen voran Finanzminister Lindner gegenüber seinem linken Counterpart in der Bundesregierung.

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Bundesfinanzminister Lindner erläuterte in einer Pressekonferenz in Berlin, dass die Regierung nun „neue Rechtsklarheit“ darüber habe, wie mit Sondervermögen und Notlagenkrediten umzugehen sei. In Absprache mit dem Bundeskanzler und dem Vizekanzler werde er in der nächsten Woche den Entwurf für den Nachtragshaushalt präsentieren. Ziel sei es, die Ausgaben, vorwiegend für die Strom- und Gaspreisbremse, auf eine verfassungsrechtlich gesicherte Grundlage zu stellen.

Lindner warb vor wenigen Tagen noch für die Schuldenbremse

Lindner betonte, dass erst über den Haushalt für das Jahr 2024 verhandelt werden könne, wenn für 2023 ein „verfassungsrechtlich gesicherter Zustand“ bestehe. Die geplante Haushaltsanpassung soll somit nicht nur finanzielle Spielräume schaffen, sondern auch sicherstellen, dass die Ausgaben im Einklang mit den verfassungsrechtlichen Bestimmungen stehen.

In einem Interview der vergangenen Woche lobte Bundesfinanzminister Christian Lindner, gegenüber der Bild noch die Schuldenbremse, betonte ihre Schutzfunktion vor untragbarer Schuldenlast und ihre Rolle bei der Zwangsführung politischer Entscheidungen. Trotz des Verfassungsgerichtsurteils sah er die neue Rechtsklarheit nicht als Grund, die Schuldenbremse abzuschaffen, sondern vielmehr als Ansporn, sie zu stärken. Spekulationen über ein mögliches Aussetzen der Schuldenbremse für 2023 wies er zu diesem Zeitpunkt zurück.

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