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Tagesschau

Rundfunkbeschwerde: NDR verbreitet wissentlich Falschinformationen zu Potsdamer „Geheimtreffen“

Der NDR weigert sich, einen Tagesschau-Beitrag mit Falschinformationen über das Potsdamer „Geheimtreffen“ zurückzunehmen – mit der Argumentation, dass ja die Betroffenen nicht namentlich genannt seien und daher rechtlich keine Handhabe hätten. Nun wurde Beschwerde beim NDR-Rundfunkrat eingereicht.

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Nachdem ein Bericht über ein vermeintliches Geheimtreffen in Potsdam Deutschland in Aufruhr versetzt hatte, kam es zu zahlreichen Falschbehauptungen seitens Medien und Politikern. Die widerlegte Aussage, dass bei dem Treffen die „millionenfache Deportation von Deutschen“ besprochen wurde, wird heute noch häufig behauptet. Seit Monaten wehren sich die Opfer der Falschbehauptungen gegen das mediale Feuer.

Die Anwaltskanzlei Höcker ließ im Namen des am Treffen beteiligten Staatsrechtlers Ulrich Vosgerau zahlreiche Falschnachrichten sperren. Nun, wie ein Anwalt der Kanzlei, Carsten Brennecke, der Jungen Freiheit mitteilte, legt die Kanzlei Programmbeschwerde beim NDR-Rundfunkrat ein, da sich der NDR seit Monaten weigert, einen bestimmten Beitrag zu löschen.

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„Millionen Deutsche haben Angst vor Abschiebungen“ titelte die Tagesschau am 8. Februar auf ihrer Webseite. Der Bericht, welcher im Hause NDR entstand, stellt erneut die Behauptung der „Deportation von Deutschen“ auf. Auf dem Treffen seien Pläne diskutiert worden, um „massenhaft Menschen mit Migrationshintergrund aus Deutschland zu verdrängen“. Bereits im März teilte die Kanzlei dem NDR mit, dass dieser im Bericht Falschinformationen verbreite, und versuchte eine Unterlassung der Weiterverbreitung zu veranlassen.

Wie Brennecke in der Jungen Freiheit sagte, argumentierte der NDR in dem darauffolgenden Rechtsstreit zu keinem Zeitpunkt damit, dass das Angezweifelte keine Falschnachricht sei. Stattdessen prangerte die Anstalt eine Formalität an: Sie hat den klagenden Vosgerau im Bericht nie namentlich erwähnt. Dadurch könne sich der Betroffene nicht gegen die Falschbehauptung wehren, da er gar nicht in seinen Rechten verletzt worden sei.

Dem NDR scheint es also nichts auszumachen, Falschbehauptungen weiterzuverbreiten, solange diese nicht rechtlich angreifbar sind. Dem NDR muss bewusst sein, dass es zahlreiche eidesstattliche Erklärungen vor Gericht gibt, welche dem Umstand der potenziellen Deportation von Deutschen widersprechen.

Auf rechtlichem Weg scheiterte das Anliegen der Kanzlei Höcker, nun geht man den Weg über den NDR-Rundfunkrat. Der Beitrag vom 8. Februar verstoße „gegen den NDR-Staatsvertrag, den Medienstaatsvertrag, journalistische Sorgfaltspflichten, den Pressekodex und die NDR-Programmrichtlinien“, heißt es im Beschwerdeschreiben an das Gremium.

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