Pflasterstein und Küchenmesser
Prozessbeginn in Hanau: 40-jähriger Afghane wegen brutalem Mord vor Gericht
Ein 40-jähriger Flüchtling steht seit Dienstag in Hanau vor Gericht - ihm wird vorgeworfen, seine Ehefrau im Schlaf mit einem Küchenmesser und einem Pflasterstein ermordet zu haben. Das Motiv soll Eifersucht sein.
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Ein 40-jähriger Flüchtling, dem vorgeworfen wird, seine Ehefrau auf brutale Art und Weise ermordet zu haben, muss sich am Dienstag in Hanau vor dem Landgericht verantworten. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm Mord aus Heimtücke und niederen Beweggründen vor. Dem afghanischen Mann wird vorgeworfen, die 32-jährige Ehefrau am 8. Juni 2023 gegen 0:00 Uhr mit einem Küchenmesser und einem Pflasterstein getötet zu haben, während die Frau schlief. Das Motiv des Täters sei Eifersucht gewesen.
In der Anklage heißt es, dass der Afghane die Frau mit mehreren Schlägen gegen den Kopf sowie mit Stichen in Brust und Rücken verletzt haben soll, sodass sie kurz darauf ihren Verletzungen erlag. Die Staatsanwaltschaft erklärte, dass die Kinder des Mannes, währenddessen im Nebenraum geschlafen haben.
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Als die Polizei eintraf, entdeckten sie eine 32-jährige Frau leblos in der Wohnung. Ein herbeigerufener Notarzt konnte nur noch den Tod der Frau feststellen. Ein 39-jähriger Mann wurde am Tatort ohne Widerstand festgenommen. Seitdem führt die Staatsanwaltschaft umfassende Untersuchungen durch, einschließlich der Befragung von zahlreichen Zeugen und der Auswertung von Handydaten.
Die forensischen Untersuchungen ergaben, dass die Frau zwei Stichwunden und sechs Schnittwunden im Bereich des Rückens und der Brust erlitten hatte, die zu einem erheblichen Blutverlust und schnell zum Tod führten. Der Tatort war das Schlafzimmer, das sich die beiden teilten. Es wird angenommen, dass der 40-jährige Angreifer die Frau im Schlaf von hinten überraschte, was die Beweislage klar zu bestätigen scheint. Der Flüchtling saß seit der Tat in Untersuchungshaft. Der Prozess begann am Dienstag und wird voraussichtlich acht Tage andauern.
Angeblich wollte der Täter wieder in seine Heimat zurück.
Mehr Details:
„Das Paar war der Anklage zufolge 2022 aus Afghanistan nach Deutschland gekommen und lebte mit drei Kindern im Alter von damals acht bis 13 Jahren in dem Heim. Zwischen den Eheleuten habe es Streit gegeben. Die Frau habe in Deutschland bleiben wollen, weil sie gute Perspektiven für die Familie gesehen habe. Der Ehemann dagegen wäre lieber in die Heimat zurückgekehrt.
Wie der Staatsanwalt sagte, hatte die Ehefrau eine Liebesbeziehung mit einem Nachbarn aus dem Heim. Der Angeklagte habe sich als Oberhaupt der Familie gesehen und von der Frau wie von den Kindern Gehorsam verlangt. Der Partnerin habe er ein selbstbestimmtes Leben nicht zugestehen wollen. Durch die außereheliche Beziehung habe er seine patriarchalisch verstandene Ehre verletzt gesehen.“
https://www.faz.net/aktuell/rhein-main/mordprozess-in-hanau-angriff-auf-schlafende-frau-19657659.html
Warum diese Tat jetzt hier einen großen Aufmacher bekommt, erschließt sich mir nicht. Vorliegend ist von einer Beziehungstat auszugehen, bei der die Herkunft des Täters absolut keine Rolle spielt, denn solche Taten passieren in sämtlichen Regionen dieser Welt. Sowas ist früher bei „aktenzeichen xy“ gekommen und gut war.
Ich nehme hiermit schon mal das Urteil vorweg!
Eine Kur in der Klapse mit rundum Versorgung und das sogar mit weiblichem Personal! Weil wir für ihn nicht da waren und er sich einsam gefühlt hat! Und nach der Kur gibt es noch Schmerzgeld!
Ob der Afghane seinen Aufenthaltsstatus verändern wollte, indem er mit seiner Tat beweist, dass er psychisch schwer krank ist?
Da ein Pflasterstein nicht einfach so in einer Wohnung herumliegt, kann man wohl davon ausgehen, dass es sich um eiskalt geplanten Mord handelt.
Bin gespannt, wie die Tat gewertet wird, was den wahrscheinlich kostenlos bereitgestellten Anwälten evtl. alles einfällt, damit dieser Mensch eine möglichst geringe Strafe erhält.
Meine Vorhersage: Schuldunfähig. Psychiatrie. Ein Land fliegt über’s Kuckucksnest.
Flüchtling?
Sie meinen wohl Wirtschaftsmigrant.
Aufgrund des Kulturellen Hintergrund und der Sensibilität des Gerichts dessen sowie seines schwierigen Lebensweg und da er sicher auf den besten Weg ist ein gutes Mitglied unserer Gesellschaft zu werden gehe ich davon aus das es sich mit 3 Jahre auf Bewährung erledigt hat.
Steinigung ist ja wieder erlaubt in Afghanistan dann wäre es schon Kulturelle Unterwerfung wenn er das in Deutschland nicht dürfe…