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„Alles frei erfunden“

Potsdam-Treffen: Medium t-online muss Unterlassungs-Erklärung abgeben

Das Portal t-online musste wegen seiner Berichterstattung zum Potsdam-Treffen jetzt eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgeben: Die Seite hatte Falschinfos rund um den angeblichen „Remigrations“-Vortrag verbreitet und auch eine Aussage des Staatsrechtlers Vosgerau „frei erfunden“.

Das Medium t-online musste wegen seiner Berichterstattung zum sogenannten Potsdam-Treffen eine Unterlassungserklärung abgeben. Erneut geht es um die angeblichen Pläne zur „Deportation“ deutscher Staatsbürger. 

t-online hatte einen Bericht veröffentlicht, in dem die Falschbehauptung verbreitet wurde, der Rechtsanwalt und Staatsrechtler Dr. Ulrich Vosgerau habe auf dem Potsdam-Treffen einem Vortrag gelauscht, in dem es um die Entziehung der deutschen Staatsbürgerschaft gegangen sei. t-online behauptet zudem, Vosgerau habe dies in einem Interview auch noch „offen zugegeben“ und dies „nicht infrage gestellt“.  

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„Medien fügen falsche Behauptungen hinzu“

Laut der Kanzlei Höcker und dem Anwalt Dr. Carsten Brennecke sei das „alles falsch, alles frei erfunden“, wie nun auch das Landgericht Hamburg bestätigt habe.  „Auf dem Potsdam-Treffen wurde nicht über die Entziehung der deutschen Staatsbürgerschaft gesprochen. Noch nicht einmal Correctiv hatte dies behauptet oder auch nur wertend angedeutet. Erst recht hat Vosgerau in keinem Interview bestätigt, dass er einem Vortrag zur Entziehung der deutschen Staatsbürgerschaft gelauscht hat. Im Gegenteil: Vosgerau hat in Interviews mehrfach betont, dass eine Entziehung der Staatsbürgerschaft kein Gegenstand des Treffens war“, so Dr. Brennecke. 

t-online und die Redakteurin, die den Artikel veröffentlicht hatte, mussten eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgeben. Das Medium räumte dementsprechend die Falschbehauptung ein und verpflichtete sich, diese nicht weiterzuverbreiten. 

Viele Medien hätten „diese Falschdarstellung verbreitet“, beklagt Rechtsanwalt Brennecke in einer Pressemitteilung der Kanzlei. „Viele Medien spinnen die Geschichte, was auf dem Potsdam-Treffen alles geplant worden sei, freihändig weiter und fügen falsche Tatsachenbehauptungen hinzu.“ Dieser Fall sei ein weiteres Beispiel dafür, „wie sich die Berichterstattung nach dem Correctiv-Bericht verselbständigt hat. Zahlreiche Medien haben die Vorwürfe in der Anschlussberichterstattung immer weiter zugespitzt, überspitzt und – wie t-online.de – auch noch mit Falschbehauptungen gewürzt.“

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Auch Correctiv erleidet weitere Niederlage

Correctiv hatte jüngst eine weitere Niederlage vor Gericht einstecken müssen: Das Landgericht Hamburg entschied, Correctiv habe eine weitere Aussage, in diesem Fall eine des Staatsrechtlers Ulrich Vosgeraus, falsch dargestellt und in ihr Gegenteil verkehrt.  Correctiv hatte wahrheitswidrig behauptet und insinuiert, der Treffensteilnehmer hätte Wahlen durch Massen-Anzweifelungen sabotieren wollen.  Verboten wurde Correctiv die nachstehende Passage:

„Den Vorschlag, man könne vor den kommenden Wahlen ein Musterschreiben entwickeln, um die Rechtmäßigkeit von Wahlen in Zweifel zu ziehen, hält Vosgerau für denkbar: Je mehr mitmachten, stimmt er zu, umso höher die Erfolgswahrscheinlichkeit.“

Das Gericht begründet das Verbot damit, dass diese Aussage unwahr ist. In Wahrheit habe Vosgerau das Gegenteil ausgedrückt: Dass es auf die Rechtmäßigkeit von Wahlprüfungsbeschwerden ankomme, nicht die Masse. Und dass ein „Spam“-mäßiges Einreichen von Massenbeschwerden sogar schädlich wäre. Der Erfolg einer Wahlprüfungsbeschwerde hänge nicht davon ab, wie oft sie eingereicht werde, sondern davon, wie gut sie begründet sei.

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