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Kommission entscheidet

Öffentlich-Rechtliche kommen verpflichtend ins Auto

Die Landesmedienanstalten verpflichten Automobilhersteller wie BMW, Audi und Tesla öffentlich-rechtliche Sender-Apps in ihren Autos einzubauen. Für Tesla gilt eine Sonderrolle: Der Elektroautohersteller wird verpflichtet, ein Drittel aller Kapazitäten für öffentlich-rechtliche oder private Fernsehprogramme zu reservieren.

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Eine Entscheidung der Kommission für Zulassung und Aufsicht (ZAK) der Landesmedienanstalten stellt die Autoindustrie vor neue Herausforderungen: Die führenden Automobilhersteller BMW und Audi sind nun verpflichtet, in ihren Fahrzeugen TV-Sender über die eigenen Infotainmentsysteme zugänglich zu machen. Eine spezielle Stellung nimmt dabei Tesla ein, für das besondere Regelungen gelten.

Laut der ZAK müssen Automobilhersteller ab sofort öffentlich-rechtliche Sender in ihren Infotainmentsystemen anbieten. Diese Forderung basiert auf der Interpretation des Medienstaatsvertrages, in dem die Systeme von BMW, Audi und Tesla als Benutzeroberflächen definiert werden. Dies verpflichtet die Hersteller dazu, die öffentlich-rechtlichen Angebote leicht auffindbar zu machen, gemäß §84 des Medienstaatsvertrages. Die neue Regelung, die seit Jahresbeginn vollständig in Kraft ist, lässt keinen Spielraum für die Hersteller, diese Sender hinter künstlichen Hürden zu verstecken – unabhängig davon, ob Kunden Fernsehen im Auto nutzen möchten oder nicht.

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Eva Flecken, die Vorsitzende der ZAK und Direktorin der Medienanstalt Berlin-Brandenburg, erklärte in einer Pressemitteilung: „In-Car-Entertainment-Systeme stehen aus guten Gründen im Fokus der Medienaufsicht.“ Sie verweist damit auf die zunehmende Bedeutung von Infotainment-Systemen im Fahrzeug als Plattformen für mediale Inhalte. Weiter erklärte sie: „Immerhin entscheiden diese Oberflächen darüber, welche Medienangebote im Auto an die Ohren der Hörerinnen und Hörer dringen können. Wir haben es also mit neuen Gatekeepern zu tun, die der Gesetzgeber daher konsequent der Medienaufsicht unterstellt.“

Tesla nimmt aufgrund seiner technischen Möglichkeiten, Drittanbieter-Apps in den Media Player zu integrieren, eine Sonderrolle ein. Die ZAK betrachtet Teslas System als Medienplattform, was bedeutet, dass ein Drittel aller Kapazitäten für öffentlich-rechtliche Angebote, Angebote von privater Fernsehprogramme sowie für regionaler und offener Kanäle reserviert sein müssen. Wie Tesla und auch die anderen betroffenen Hersteller auf diese neue Regelung reagieren werden, steht noch aus. Es bleibt eine Hintertür offen: Sollten die Automobilhersteller nachweisen können, dass eine Umsetzung der Forderungen technisch nicht möglich oder nur mit erheblichem Aufwand umsetzbar ist, könnten ihnen weitere Pflichten erspart bleiben.

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