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Verfahrensänderung

Neues Gesetzvorhaben soll AfD-nahe Richter am bayerischen Verfassungsgericht verhindern

In Bayern planen die anderen Parteien, die AfD von der Nominierung von Verfassungsrichtern auszuschließen. CSU, Freie Wähler, Grüne und SPD stehen gemeinsam hinter dem Vorhaben.

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Die aktuelle Regelung im bayerischen Landtag erlaubt es der AfD – wie allen anderen Parteien – ehrenamtliche Richter für das Verfassungsgericht zu benennen. Doch das soll sich jetzt ändern. CSU, Freie Wähler, Grüne und SPD haben einen Plan: Sie wollen zwei separate Wahllisten erstellen, eine für die Regierung und eine für die Opposition. Auf diesen Listen sollen mehr Kandidaten stehen, als Richterposten zu vergeben sind. Das bedeutet, dass AfD-Kandidaten automatisch abgelehnt werden, wenn sie nicht genug Unterstützung im Landtag erhalten. Zuerst hatte die Süddeutsche Zeitung berichtet.

Im neuen Gesetzentwurf der vier Parteien taucht die AfD zwar gar nicht auf, doch es ist offensichtlich, dass die Regelung gezielt gegen sie gerichtet ist. CSU-Geschäftsführer Michael Hofmann sagt dazu laut BR24, dass es nicht sein könne, dass eine solche Partei, die die Verfassung nicht achte, Richter vorschlagen kann. Am Ende des Tages müsse der Landtag eine starke Rechtsprechung in Bayern sicherstellen.

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Bisher wählte der Landtag die ehrenamtlichen Richter gemeinsam – entweder alle Kandidaten wurden akzeptiert oder keiner. Doch im Januar zeigte sich der Riss im Landtag: SPD und Grüne stimmten gegen die Kandidatenliste, um einen AfD-Richter zu verhindern.

Christoph Maier, parlamentarischer Geschäftsführer der AfD, wirft CSU, Freien Wählern, Grünen und SPD vor, sie würden mit diesem Gesetzentwurf den Rechtsstaat und die Demokratie verraten. Hier werde ein fundamentaler parlamentarischer Grundsatz beerdigt. Parlamentarische Geschäftsführerin der SPD, Simone Strohmayr, verteidigt das Vorgehen: „Menschen, die unsere Verfassung hassen, können keine Verfassungsrichter werden.“ 

Bisher hat die AfD es weder geschafft, den Posten eines stellvertretenden Landtagspräsidenten noch einen Sitz im parlamentarischen Kontrollgremium, das die Arbeit der Nachrichtendienste überwacht, zu erlangen. Ähnlich sieht es im Bundestag aus, wo die AfD ebenfalls außen vor bleibt.

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