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Neues Einbürgerungsgesetz: Deutscher kann jetzt jeder werden, der „Hier” schreit

Das neue Einbürgerungsgesetz der Ampel erleichtert den Zugang zur deutschen Staatsbürgerschaft massiv - Hürden wie Aufenthaltsdauer und Sprachkenntnisse werden radikal abgebaut, der Doppelpass möglich.

Die Ampel-Regierung hat sich auf ein neues Einbürgerungsgesetz geeinigt. Am Mittwoch billigte das Kabinett den Entwurf von Innenministerin Nancy Faeser. Die Reform erleichtert den Zugang zur deutschen Staatsbürgerschaft erheblich. Der Doppelpass wird grundsätzlich ermöglicht und wichtige Hürden, wie Aufenthaltsdauer und Sprachkenntnisse, radikal abgebaut. Ein gefährliches Experiment.

Das neue, umstrittene Einbürgerungsgesetz rüttelt am Fundament unserer nationalen Identität. Es signalisiert eine Abkehr von einer grundlegenden Prämisse: der Loyalität zu unserem Land. Bisher galt in Deutschland der Grundsatz, dass Mehrstaatlichkeit vermieden werden sollte. Dies ändert sich mit dem neuen Gesetz grundlegend. Denn es ermöglicht es zukünftigen Einbürgerungswilligen, ihre bisherige Staatsangehörigkeit(en) zu behalten. Der Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit bei Erwerb einer ausländischen Staatsangehörigkeit wird ebenfalls abgeschafft. Die Identifikation mit Deutschland wird so nachrangig.

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Sprachanforderungen werden heruntergefahren

Die Reform betrifft auch die Regelungen zur Optionsregelung. Diese Regelung, die in Deutschland geborenen Kindern von Einwanderern die Möglichkeit einräumte, sich im Erwachsenenalter für eine Staatsangehörigkeit zu entscheiden, entfällt gänzlich. Künftig erhalten fast alle in Deutschland Geborenen automatisch auch die deutsche Staatsangehörigkeit.

Die Anforderungen für eine Einbürgerung werden insgesamt gelockert: Die erforderliche Aufenthaltsdauer für einen Anspruch auf Einbürgerung wird von acht auf fünf Jahre herabgesetzt. Dazu besteht die Möglichkeit, diese auf bis zu drei Jahre zu reduzieren, wenn „Einbürgerungsinteressierte erfolgreiche Anstrengungen zur Integration unternommen haben“, heißt es im Gesetzestext. Immerhin: Einbürgerungen von Menschen, die keiner Arbeit nachgehen und dem Staat finanziell zur Last fallen oder bereits straffällig geworden sind, sollen erschwert werden.

„Deutsche Lebensverhältnisse“ soll es nicht geben

Besonders gravierend sind die Veränderungen hinsichtlich der Einbürgerung der Gastarbeitergeneration. Hier werden die Anforderungen an Sprachkenntnisse drastisch reduziert. Es genügt nun, mündliche Kenntnisse (Verständigung im Alltag auf Deutsch ohne größere Schwierigkeiten) nachzuweisen. Zudem entfällt die Verpflichtung zu einem Einbürgerungstest. Das Gesetz führt auch eine Härtefallregelung für den Sprachnachweis ein. Dies gilt, wenn nachgewiesen wird, dass der Erwerb ausreichender Deutschkenntnisse auf Niveau B1 „trotz ernsthafter und nachhaltiger Bemühungen nicht möglich oder erheblich erschwert ist.“

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Das Einbürgerungserfordernis der „Einordnung in die deutschen Lebensverhältnisse“ wird ebenfalls fallengelassen. An seine Stelle tritt eine Liste von konkreten Ausschlussgründen. Dort findet sich nicht nur das Verbot von Vielehen, sondern auch die Verweigerung der Gleichstellung von Mann und Frau und „Anhaltspunkte für ein Verhaftetsein in patriarchalischen Familienstrukturen“, die künftig als Begründung dienen sollen, um jemandem die Staatsbürgerschaft zu verweigern.

Das neue Einbürgerungsgesetz stellt die Maxime der Loyalität zu unserem Land auf den Kopf und wird das Land in eine Identitätskrise stürzen.

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